Stand: April 2026
Stellen Sie sich vor, Ihr CFO verlässt das Unternehmen — und zwar jetzt, nicht in sechs Monaten. Oder ein wichtiges Transformationsprojekt stockt, weil intern schlicht die Führungskapazität fehlt. Genau für solche Situationen gibt es den Interim Manager: eine erfahrene Führungskraft auf Zeit, die kurzfristig übernimmt, liefert und wieder geht. Was viele Unternehmer jedoch unterschätzen, sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die mit diesem Einsatzmodell einhergehen — sowohl für den Auftraggeber als auch für den Interim Manager selbst. Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen.
Was ist ein Interim Manager — und was unterscheidet ihn vom Berater?

Ein Interim Manager ist keine externe Beratungskraft, die Empfehlungen gibt und dann wieder verschwindet. Er übernimmt operative Verantwortung — befristet, aber vollständig. Typische Einsatzfelder sind Restrukturierungen, die Überbrückung von Führungsvakanzen, Transformationsprojekte oder Krisensituationen. Der entscheidende Unterschied zum klassischen Unternehmensberater: Der Interim Manager sitzt nicht nur am Schreibtisch und präsentiert Folien, sondern handelt direkt und trägt für sein Tun die volle operative Verantwortung.
Vertragsrechtlich wird der Einsatz in aller Regel über einen Dienstleistungsvertrag nach § 611 BGB geregelt — entweder direkt zwischen Unternehmen und Interim Manager oder unter Einschaltung eines sogenannten Providers (einem spezialisierten Vermittler). Wichtig für Sie als Auftraggeber: Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Anspruch auf Urlaub, keine Kündigungsschutzfristen.
- Führungsvakanz überbrücken. Der Interim Manager besetzt eine offene Schlüsselposition sofort — ohne langwierigen Recruiting-Prozess.
- Transformationsprojekte steuern. Restrukturierung, Digitalisierung, Carve-out: Für zeitlich begrenzte Großprojekte ist der Einsatz besonders wirtschaftlich.
- Krisen managen. Wenn Schnelligkeit zählt und interne Kapazitäten fehlen, bringt ein erfahrener Interim Manager sofort verwertbares Know-how mit.
- Wissenstransfer sichern. Manche Unternehmen setzen Interim Manager gezielt ein, um vor dem Abgang einer Führungskraft Wissen strukturiert zu übergeben.
Wichtiger Hinweis: Ein Interim Manager schuldet nach herrschender Vertragsgestaltung die Dienstleistung — nicht einen bestimmten Erfolg. Das unterscheidet ihn rechtlich vom Werkvertragsnehmer und hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung.
Marktlage 2026: Was kostet ein Interim Manager wirklich?
Für Sie als Unternehmer ist die Kostenfrage zentral. Laut DDIM Marktstudie 2026 liegt der durchschnittliche Tagessatz bei 1.317 Euro, wobei die Bandbreite von rund 1.000 Euro für Senior Projektmanagement bis zu etwa 2.500 Euro für CEO- und Geschäftsführungsmandate reicht. Diese Zahlen verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und Reisekosten.
Hinzu kommt: Wenn Sie einen Provider einschalten, zahlen Sie auf den Tagessatz des Interim Managers noch eine Vermittlungsprovision. Bei der Vermittlung durch einen Provider erhält dieser in der Regel zwischen 25 bis 35 Prozent des vereinbarten Tagessatzes als Provision für seine Dienstleistung. Das klingt viel — relativiert sich aber, wenn man die Gesamtrechnung aufmacht.
Denn der direkte Kostenvergleich mit einer Festanstellung fällt oft zugunsten des Interim Managers aus. Interim Manager haben keine Lohnnebenkosten (rund 30 % Aufschlag bei Festanstellung), keinen Kündigungsschutz, keine Urlaubstage und kein Krankengeld — und bringen sofort einsetzbare Expertise mit, die intern erst aufgebaut werden müsste. Für eine befristete Aufgabe mit klarem Ende ist das oft die wirtschaftlich sinnvollere Lösung.
Das Honorarvolumen des deutschen Interim Management Marktes wird für 2026 auf rund 2,7 Milliarden Euro geschätzt, was aus der DDIM Marktstudie 2026 hervorgeht. Der Markt ist also etabliert — und für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Es gibt heute deutlich mehr qualifizierte Kandidaten als noch vor zehn Jahren.

Steuerliche Einordnung: Wer zahlt was — und wann wird es heikel?
Hier liegt aus unserer Beratungspraxis der häufigste Klärungsbedarf. Die steuerliche Behandlung eines Interim Managers hängt unmittelbar davon ab, ob er als echte selbstständige Person tätig ist — oder ob das Finanzamt bzw. die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ihn als abhängig Beschäftigten einstuft. Das Stichwort lautet: Scheinselbstständigkeit.
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit beim Interim Manager?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar vertraglich als Selbstständiger bezeichnet wird, in der Praxis aber wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird: weisungsgebunden, in die Betriebsorganisation eingegliedert, ohne eigenes unternehmerisches Risiko. Stellt die Rentenversicherung oder ein anderes Prüforgan Scheinselbstständigkeit fest, ist der Auftraggeber verpflichtet, rückwirkend für die letzten vier Jahre sowohl die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nachzuzahlen, zuzüglich Säumniszuschlägen, Lohnsteuernachzahlungen und weiteren möglichen Sanktionen.
Für Sie als auftraggeber-seitiges Unternehmen ist das ein erhebliches Haftungsrisiko. Die Prüfung erfolgt nach § 7 SGB IV auf Basis einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls. Entscheidende Merkmale für echte Selbstständigkeit sind unter anderem:
- Freie Zeiteinteilung und Ablehnung von Aufträgen. Der Interim Manager entscheidet selbst, wann und wie er arbeitet, und kann Aufträge anderer Kunden gleichzeitig annehmen.
- Eigenes unternehmerisches Risiko. Er trägt das Risiko von Auftragslücken selbst — kein Festgehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Keine tiefe Eingliederung in die Betriebsorganisation. Der Interim Manager erscheint nicht im Organigramm als fester Mitarbeiter, nutzt möglichst eigene Arbeitsmittel.
- Mehrere Auftraggeber. Wer dauerhaft nur für einen einzigen Kunden tätig ist, läuft Gefahr, als abhängig beschäftigt eingestuft zu werden.
Wichtiger Hinweis: Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Interim Manager als Fremdgeschäftsführer einer GmbH eingesetzt wird. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gilt ein Fremdgeschäftsführer, der weder Mehrheitsgesellschafter noch mit einer qualifizierten Sperrminorität ausgestattet ist, in der Regel als sozialversicherungspflichtig abhängig Beschäftigter. Eine individuelle Statusprüfung ist in solchen Konstellationen dringend anzuraten.
Steuerliche Pflichten des Interim Managers selbst
Als selbstständig tätiger Interim Manager trägt man die volle steuerliche Eigenverantwortung. Für die Besteuerung, Sozialversicherung und weitere Abgaben sind Interim Manager alleine verantwortlich — und brauchen aus steuerlichen Gründen eine entsprechende Firmierung. In der Praxis starten viele als Einzelunternehmer, wechseln aber bei steigendem Honorarvolumen in eine GmbH oder UG.
Als Einzelunternehmer unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer (progressiver Steuersatz bis 42 %, ab ca. 277.826 Euro greift die Reichensteuer von 45 %). Hinzu kommt die Gewerbesteuer — wobei Interim Manager als gewerblich tätige Dienstleister gewerbesteuerpflichtig sind und damit nicht in den Genuss der Freiberufler-Ausnahme nach § 18 EStG kommen. Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft profitieren Sie jedoch vom Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG sowie von der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG, die bis zu einem Hebesatz von 400 % eine vollständige Kompensation ermöglicht.
Wer seine Tätigkeit über eine GmbH abwickelt, zahlt stattdessen Körperschaftsteuer (15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer — allerdings ohne den Freibetrag von 24.500 Euro, denn dieser steht Kapitalgesellschaften nicht zu.

Umsatzsteuer beim Interim Manager: Was Auftraggeber beachten müssen
Ein Interim Manager, der als Unternehmer tätig ist und die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG überschreitet, stellt seine Rechnungen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer aus. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen können Sie diese Vorsteuer vollständig geltend machen — sofern Sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für Unternehmen, die ausschließlich steuerfreie Umsätze erzielen (etwa bestimmte Finanzdienstleister), kann das jedoch problematisch werden.
Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung liegen seit dem 1. Januar 2025 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Ein professioneller Interim Manager mit Tagessätzen im vierstelligen Bereich überschreitet diese Grenzen in aller Regel deutlich — Umsatzsteuer auf der Rechnung ist daher der Normalfall.
Weiterlesen:Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen und Pflichten für Unternehmer
Rechtsform-Wahl für Interim Manager: Einzelunternehmen oder GmbH?
Diese Frage stellt sich früher oder später jedem, der dauerhaft als Interim Manager tätig ist. Eine pauschale Antwort gibt es nicht — die Entscheidung hängt von Honorarvolumen, Haftungsrisiko und persönlichen Zielen ab.
- Einzelunternehmen. Einfach zu gründen, keine Stammkapitalanforderung, volle Verfügungsfreiheit über den Gewinn. Nachteil: persönliche Haftung mit dem Privatvermögen und höhere Einkommensteuerbelastung bei hohen Gewinnen.
- GmbH. Die Haftung der Gesellschafter ist ab Eintragung ins Handelsregister auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 11 GmbHG). Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro, wovon zur Eintragung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein müssen. Bei hohen Gewinnen kann die Thesaurierung in der GmbH steuerlich vorteilhaft sein.
- UG (haftungsbeschränkt). Günstige Gründung ohne Mindestkapital, aber mit Pflicht zur Bildung einer Rücklage von 25 % des Jahresüberschusses nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Für Einsteiger eine Option — mittel- bis langfristig empfiehlt sich der Wechsel zur GmbH.
Ein wichtiger Hinweis zur GmbH-Variante: Auch als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie nicht automatisch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Entscheidend ist die Frage der beherrschenden Stellung — wer mehr als 50 % der Anteile hält oder über eine echte Sperrminorität verfügt, gilt in der Regel als selbstständig. Bei Minderheitsbeteiligungen ist eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV ratsam.
Tipp: Die Wahl der richtigen Rechtsform sollte individuell mit einem Steuerberater abgestimmt werden — denn was bei einem Jahresumsatz von 120.000 Euro sinnvoll ist, kann bei 400.000 Euro bereits eine andere Antwort erfordern.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
In unserer Beratungspraxis begegnen uns beim Thema Interim Manager immer wieder dieselben Stolperfallen — auf beiden Seiten des Vertrags.
- Kein schriftlicher Dienstleistungsvertrag. Mündliche Absprachen mögen im Tagesgeschäft funktionieren, sind aber bei einer Betriebsprüfung wertlos. Ein klarer Vertrag mit definiertem Leistungsumfang, Tagessatz und Laufzeit ist Pflicht.
- Vollständige Integration in die Betriebsorganisation. Wer den Interim Manager im Organigramm als feste Führungskraft führt, ihm eine Firmenkreditkarte ausstellt und ihn in alle internen Verteiler aufnimmt, schafft faktische Merkmale einer Festanstellung — mit entsprechendem Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Fehlende Vorsorgeplanung beim Interim Manager selbst. Wer selbstständig ist, hat keine Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Aus dem Honorar müssen Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge und Rücklagen für Auftragslücken finanziert werden. Das verfügbare Nettoeinkommen liegt daher trotz hoher Tagessätze häufig deutlich unter dem auf den ersten Blick erwarteten Betrag.
- Umsatzsteuer vergessen. Interim Manager stellen Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer — das muss in der Budgetplanung berücksichtigt werden, auch wenn die Vorsteuer später verrechnet wird.
Wichtiger Hinweis: Wer als Auftraggeber einen Interim Manager einsetzt und dabei Scheinselbstständigkeit riskiert, haftet für rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge von bis zu vier Jahren — Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zusammen. Das kann schnell sechsstellige Beträge ausmachen.
Weiterlesen:Internes Kontrollsystem: Anforderungen für GmbHs im Überblick
Sonderfall Interim CFO: Wenn Ihr Finanzchef auf Zeit kommt
Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit: der Interim CFO. Denn wenn es um die Finanzführung geht, steigt die Komplexität — und damit auch der Anspruch an den externen Manager — deutlich. Was Sie konkret erwartet, wenn ein Finanzchef auf Zeit in Ihr Unternehmen kommt, fassen wir hier zusammen.
Typische Aufgaben eines Interim CFO
Ein erfahrener Interim CFO übernimmt nicht nur die laufende Buchhaltungsverantwortung. Sein Aufgabenspektrum umfasst Jahres- und Quartalsabschlüsse nach HGB und IFRS, die strategische Liquiditätsplanung, den Aufbau und die Optimierung von Controlling-Strukturen sowie die Steuerung von Investor Relations. Zunehmend gehören auch ESG-Reporting und die Digitalisierung von Finanzprozessen zum Standardrepertoire. Gerade im Private-Equity-Umfeld setzen Beteiligungsgesellschaften Interim CFOs gezielt ein, um Portfoliounternehmen auf Effizienz und Profitabilität auszurichten — besonders bei Familienunternehmen im Wandel, die erstmals professionelle Finanzstrukturen aufbauen müssen.
Tagessätze und Kostenrahmen
Für CFO-Mandate liegt die Bandbreite bei Tagessätzen zwischen 1.400 und 2.100 Euro — je nach Komplexität, Unternehmensgröße und Branche. Auf den Monat hochgerechnet ergibt sich bei rund 20 Arbeitstagen eine Honorarsumme von etwa 28.000 bis 42.000 Euro, zuzüglich Reisekosten und gegebenenfalls Provider-Provision. Als Orientierung dient eine bewährte Faustformel aus der Praxis: Der Tagessatz entspricht in der Regel 0,7 bis 1 Prozent des Jahresbruttogehalts einer vergleichbaren Festanstellung. Wäre die CFO-Position also mit 180.000 Euro dotiert, ergibt sich ein Tagessatz von rund 1.260 bis 1.800 Euro.
Steuerliche Absetzbarkeit für das beauftragende Unternehmen
Die gute Nachricht: Das gesamte Honorar ist als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG sofort im Jahr der Zahlung abzugsfähig. Für GmbHs mindert das die Bemessungsgrundlage bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Auch der Vorsteuerabzug aus der Umsatzsteuer auf das Honorar ist möglich, sofern Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Verfügbarkeit und typische Mandatsdauer
Einer der größten Vorteile: Über spezialisierte Provider sind qualifizierte Interim CFOs häufig innerhalb weniger Tage verfügbar und können in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen operativ tätig sein. Die typische Mandatsdauer liegt bei sechs bis neun Monaten — bei komplexen Restrukturierungen oder Transaktionen auch darüber.
Interim CFO und Festanstellung: Beide Wege parallel
Ein praktischer Hinweis: Interim-Lösung und Festanstellung schließen sich nicht aus. Viele Unternehmen besetzen die CFO-Position zunächst mit einem Interim Manager und nutzen die gewonnene Zeit, um parallel einen geeigneten Festangestellten zu suchen — ohne unter Druck agieren zu müssen. Das ist oft die klügere Strategie als eine überstürzte Festeinstellung, bei der die fachliche Passung auf der Strecke bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Interim Manager pro Tag in Deutschland?
Der durchschnittliche Tagessatz liegt laut DDIM Marktstudie 2026 bei rund 1.317 Euro. Die Bandbreite ist jedoch groß: Für Projektmanagement-Mandate sind Tagessätze ab 1.000 Euro üblich, während erfahrene Führungskräfte auf C-Level-Ebene bis zu 2.500 Euro täglich erzielen. Hinzu kommen Reisekosten, Spesen sowie — bei Einschaltung eines Providers — eine Vermittlungsprovision von typischerweise 25 bis 35 Prozent auf den Tagessatz.
Wann besteht beim Interim Manager das Risiko der Scheinselbstständigkeit?
Das Risiko entsteht, wenn der Interim Manager faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird: weisungsgebunden, in die Betriebsorganisation eingegliedert und ohne eigenes unternehmerisches Risiko. Besonders heikel ist die Konstellation, wenn er dauerhaft nur für einen Auftraggeber tätig ist oder als Fremdgeschäftsführer einer GmbH bestellt wird. In Zweifelsfällen ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV die sicherste Lösung.
Welche Steuern zahlt ein Interim Manager in Deutschland?
Als selbstständiger Einzelunternehmer unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer (progressiv bis 42 %) sowie der Gewerbesteuer — der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro steht Einzelunternehmern und Personengesellschaften zu. Wer über eine GmbH tätig ist, zahlt stattdessen Körperschaftsteuer (15 %) plus Gewerbesteuer, aber ohne Freibetrag. Dazu kommt in beiden Fällen die Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen in Höhe von 19 %.
Ist ein Interim Manager immer selbstständig?
Nicht zwingend. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab — nicht vom Vertragstitel. Wer im Alltagsgeschäft tief in die Betriebsorganisation eingebunden ist, kann trotz Dienstleistungsvertrag als abhängig Beschäftigter eingestuft werden. Besonders bei der Rolle als Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist Vorsicht geboten.
Welche Rechtsform ist für einen Interim Manager am sinnvollsten?
Der Einstieg erfolgt häufig als Einzelunternehmer — das ist unkompliziert und kostengünstig. Mit steigendem Umsatz und Haftungsrisiko lohnt sich ein Wechsel zur GmbH, da die Haftung der Gesellschafter ab Handelsregistereintragung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und bei höheren Gewinnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Eine individuelle Beratung ist hier unerlässlich, da die optimale Rechtsform stark von der persönlichen Situation abhängt.
Welche häufigen Fehler machen Auftraggeber beim Einsatz von Interim Managern?
Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende oder unzureichende schriftliche Vertragsgestaltung — mündliche Vereinbarungen halten einer Betriebsprüfung selten stand. Ebenso riskant ist die vollständige Integration des Interim Managers in die Betriebsorganisation (Organigramm, Firmenkreditkarte, interne Verteiler), da dies Merkmale einer abhängigen Beschäftigung schafft. Auch die Umsatzsteuer auf dem Honorar wird in der Budgetplanung häufig nicht berücksichtigt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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