Stand: April 2026
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Unternehmen — ohne zu wissen, ob darin noch offene Betriebsprüfungen schlummern, ob Lieferantenverträge bei einem Eigentümerwechsel kündbar sind oder ob die ausgewiesenen Gewinne tatsächlich nachhaltig erzielbar sind. Genau das passiert, wenn Käufer auf eine strukturierte Due Diligence Checkliste verzichten. Als Kanzlei TABAK Steuerberatung begleiten wir Mandanten auf beiden Seiten solcher Transaktionen — und wir sehen regelmäßig, wie viel ein sorgfältiger Prüfprozess wert ist: Er schützt vor teuren Überraschungen nach dem Closing und schafft die Grundlage für eine belastbare Kaufpreisverhandlung.
Was ist eine Due Diligence — und wann beginnt sie?
Der Begriff Due Diligence stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß „gebotene Sorgfalt“. Im Kontext von Unternehmenstransaktionen bezeichnet er die systematische Prüfung aller wesentlichen Bereiche eines Zielunternehmens, bevor verbindliche Verträge unterzeichnet werden. Für Sie als Unternehmer — ob auf Käufer- oder Verkäuferseite — ist das der entscheidende Moment: Hier entscheidet sich, ob der im Letter of Intent (LoI) vereinbarte Kaufpreis hält, ob Nachverhandlungen nötig werden oder ob der Deal insgesamt scheitert.
Typischerweise startet die Due Diligence nach Unterzeichnung des LoI, also der Absichtserklärung beider Parteien. Der Käufer übermittelt dem Verkäufer eine strukturierte Anforderungsliste — die sogenannte Due Diligence Request List — mit allen benötigten Unterlagen. Der Verkäufer stellt diese Dokumente in einem gesicherten, digitalen Datenraum (Virtual Data Room, kurz VDR) bereit. Von dort an beginnt die eigentliche Prüfarbeit der Beraterteams.
Wie lange das dauert, hängt von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Transaktion ab. In der Praxis sollten Sie für einen mittelständischen Betrieb mit drei bis acht Wochen rechnen — bei komplexeren Sachverhalten auch länger. Verkäufer, die den Datenraum frühzeitig vorbereiten, können diesen Zeitraum erheblich verkürzen und zeigen damit auch Professionalität gegenüber dem Käufer.
Wichtiger Hinweis: Eine Due Diligence Checkliste ist kein starres Formular. Umfang und Tiefe richten sich immer nach dem konkreten Unternehmen, seiner Branche und der gewählten Transaktionsstruktur. Eine pauschale Checkliste ersetzt niemals die individuelle Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwälte.

Die vier Kernbereiche einer Due Diligence Checkliste
Jede professionelle Due Diligence Checkliste deckt mindestens vier Hauptbereiche ab. In der Praxis kommen je nach Branche und Transaktionsart weitere hinzu — etwa eine technische Prüfung bei produktionsintensiven Betrieben oder eine HR-Analyse bei personalintensiven Unternehmen. Hier die vier unverzichtbaren Säulen:
1. Financial Due Diligence — das Herzstück der Prüfung
Die finanzielle Prüfung analysiert, ob die ausgewiesenen Zahlen belastbar und nachhaltig sind. Für Sie als Käufer ist das die wichtigste Frage überhaupt: Wie viel ist das Unternehmen wirklich wert? Typische Prüfpunkte auf der Due Diligence Checkliste sind:
- Jahresabschlüsse der letzten drei bis fünf Jahre. Werden Erträge und Aufwendungen konsistent und plausibel ausgewiesen? Gibt es auffällige Schwankungen, die einer Erklärung bedürfen?
- Bereinigtes EBITDA. Nicht jeder ausgewiesene Gewinn ist tatsächlich wiederkehrend. Einmalige Erträge, Gesellschaftergehälter oder außerordentliche Positionen müssen herausgerechnet werden, um den echten Unternehmenswert zu ermitteln.
- Working Capital und Liquidität. Wie hoch ist der laufende Kapitalbedarf? Gibt es Saisonalitäten, die die Liquidität belasten?
- Verbindlichkeiten und Kreditverträge. Welche Bankverbindlichkeiten bestehen? Gibt es Klauseln, die bei einem Eigentümerwechsel fällig werden (sogenannte Change-of-Control-Klauseln)?
- Monats- und Quartalsvergleiche. Ein Vergleich der aktuellen Zahlen mit dem Vorjahr zeigt Trends frühzeitig auf — und deckt mögliche Schönfärberei kurz vor dem Verkauf auf.

2. Tax Due Diligence — steuerliche Risiken aus der Vergangenheit
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Die steuerliche Prüfung ist der Bereich, in dem die meisten unangenehmen Überraschungen lauern. Denn beim Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) übernimmt der Käufer die gesamte steuerliche Geschichte des Unternehmens — inklusive aller noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungszeiträume und möglicher Steuernachzahlungen.
Deshalb gehören auf jede Due Diligence Checkliste im steuerlichen Bereich mindestens folgende Punkte:
- Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten drei bis fünf Jahre. Gibt es Abweichungen zwischen erklärten und festgesetzten Werten? Wurden Einsprüche eingelegt?
- Status offener Betriebsprüfungen. Welche Jahre wurden bereits geprüft, welche noch nicht? Offene Zeiträume sind potenzielle Risikopositionen, die im Kaufvertrag durch Freistellungsklauseln abgesichert werden sollten.
- Verdeckte Gewinnausschüttungen. Hat das Unternehmen in der Vergangenheit Leistungen an Gesellschafter erbracht, die steuerlich nicht korrekt erfasst wurden? Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.
- Verlustvorträge und deren Nutzbarkeit. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können ein wertvoller Aktivposten sein — aber nur, wenn sie nach der Transaktion tatsächlich noch genutzt werden können. Beim Share Deal ist dabei insbesondere § 8c KStG zu beachten, der bei einem Anteilseignerwechsel die Nutzung von Verlustvorträgen einschränken kann.
- Umsatzsteuer und Lohnsteuer. Auch hier können aus Betriebsprüfungen erhebliche Nachforderungen entstehen. Gerade bei Kapitalgesellschaften prüfen wir regelmäßig, ob Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer korrekt abgeführt wurden.
Tipp: Die Wahl zwischen Share Deal und Asset Deal hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Beim Asset Deal — also dem Kauf einzelner Wirtschaftsgüter — ist die Haftung für zurückliegende Betriebssteuern nach § 75 AO zeitlich begrenzt. Beim Share Deal hingegen gehen alle historischen Steuerrisiken auf den Käufer über. Welche Struktur in Ihrem konkreten Fall vorteilhafter ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Wichtiger Hinweis: Steuerliche Risiken, die im Rahmen einer Tax Due Diligence aufgedeckt werden, führen in der Praxis häufig zu direkten Kaufpreisanpassungen oder zur Vereinbarung von Freistellungsklauseln im Kaufvertrag. Wer als Verkäufer seine steuerliche Situation transparent aufbereitet, schützt seinen Verhandlungspreis.
3. Legal Due Diligence — rechtliche Risiken und Vertragsstruktur
Die rechtliche Prüfung ist Aufgabe von Rechtsanwälten — häufig in enger Abstimmung mit dem Steuerberater. Für Sie als Unternehmer ist es wichtig zu verstehen, was dabei geprüft wird, denn die Ergebnisse beeinflussen direkt die Vertragsgestaltung. Kernpunkte der Legal Due Diligence sind:
- Gesellschaftsrechtliche Unterlagen. Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Gesellschafterbeschlüsse — alles, was die rechtliche Struktur des Unternehmens abbildet.
- Wesentliche Verträge. Kunden-, Lieferanten-, Miet- und Kreditverträge werden auf Change-of-Control-Klauseln geprüft. Wenn ein Schlüssellieferant bei einem Eigentümerwechsel kündigen kann, ist das ein erhebliches Risiko.
- Gewerbliche Schutzrechte. Gehören Patente, Marken oder Software tatsächlich dem Unternehmen — oder dem bisherigen Inhaber persönlich? Diese Frage ist für den Kaufpreis oft entscheidend.
- Laufende Rechtsstreitigkeiten. Gibt es anhängige Klagen oder drohende Verfahren? Diese müssen quantifiziert und im Kaufvertrag adressiert werden.
- Arbeitsrecht und Personal. Welche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Schlüsselpersonen-Abhängigkeiten bestehen? Bei einem Betriebsübergang im Rahmen eines Asset Deals greifen zudem die Regelungen des § 613a BGB.

4. Commercial Due Diligence — ist das Geschäftsmodell zukunftsfähig?
Finanzielle und rechtliche Prüfungen schauen in die Vergangenheit. Die Commercial Due Diligence fragt dagegen: Wie sieht die Zukunft des Unternehmens aus? Für Sie als Käufer ist das die strategische Perspektive — und sie wird leider häufig unterschätzt. Geprüft werden Marktposition, Wettbewerbsumfeld, Kundenstruktur und die Nachhaltigkeit der prognostizierten Umsätze. Ist das Unternehmen zu stark von einem einzigen Großkunden abhängig? Wie realistisch sind die Planzahlen im Business Plan? Diese Fragen entscheiden darüber, ob der vereinbarte Kaufpreis langfristig gerechtfertigt ist.
Vendor Due Diligence: Wenn der Verkäufer selbst prüft
Ein Thema, das in unserer Beratungspraxis immer häufiger wird: die Vendor Due Diligence (VDD). Dabei beauftragt der Verkäufer selbst — also noch vor dem ersten Käuferkontakt — eine umfassende Prüfung seines eigenen Unternehmens. Das klingt zunächst ungewöhnlich, hat aber handfeste Vorteile.
Wer als Verkäufer seine Schwachstellen kennt, kann sie vor dem Verkaufsprozess beseitigen oder zumindest transparent kommunizieren. Das stärkt die Verhandlungsposition erheblich: Ein Käufer, der keine bösen Überraschungen erlebt, ist bereit, einen höheren Preis zu zahlen. Fachleute empfehlen, eine Vendor Due Diligence idealerweise drei bis sechs Monate vor dem geplanten Transaktionsbeginn durchzuführen.
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Typische Fehler und häufige Stolperfallen
Aus der Begleitung zahlreicher Transaktionen kennen wir die wiederkehrenden Fehler auf beiden Seiten. Hier die wichtigsten:
- Unvollständiger Datenraum. Fehlende Unterlagen verzögern nicht nur den Prozess — sie wecken beim Käufer Misstrauen. Jede Lücke in der Dokumentation wird als potenzielles Risiko gewertet.
- Unterschätzung steuerlicher Risiken. Viele Verkäufer unterschätzen, welche Wirkung offene Betriebsprüfungszeiträume oder nicht korrekt erfasste Gesellschafterleistungen auf den Kaufpreis haben können.
- Keine Abstimmung zwischen Financial, Tax und Legal. Die drei Prüfbereiche hängen eng zusammen. Werden sie isoliert betrachtet, entstehen blinde Flecken. Ein Steuerberater, der nicht mit dem Rechtsanwalt kommuniziert, übersieht möglicherweise steuerliche Konsequenzen eines Vertragsmusters.
- Zu späte Einbindung von Beratern. Wer erst dann zum Steuerberater geht, wenn der Käufer bereits seine Prüfungsliste übersendet hat, verliert wertvolle Vorbereitungszeit.
- Unrealistische Kaufpreiserwartungen ohne Bereinigung. Nicht jeder Euro Gewinn ist ein nachhaltiger Euro Gewinn. Ohne bereinigte EBITDA-Berechnung führen Kaufpreisverhandlungen regelmäßig in Sackgassen.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine Due Diligence Prüfung beim Unternehmenskauf?
Die Dauer hängt stark von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Transaktion und der Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen ab. Für mittelständische Betriebe sollten Sie mit drei bis acht Wochen rechnen. Bei komplexen Strukturen, internationalen Verflechtungen oder unvollständigem Datenraum kann sich der Prozess erheblich verlängern. Eine frühzeitige Vorbereitung des Datenraums durch den Verkäufer ist der wirksamste Hebel, um den Zeitplan zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal bei der Due Diligence?
Das ist eine der zentralen Fragen jeder Transaktion. Beim Share Deal kauft der Käufer Gesellschaftsanteile und übernimmt damit die gesamte steuerliche und rechtliche Geschichte des Unternehmens — einschließlich aller historischen Risiken. Die Due Diligence muss hier besonders tief prüfen, in der Regel die letzten drei bis fünf Jahre. Beim Asset Deal erwirbt der Käufer dagegen einzelne Wirtschaftsgüter; die Haftung für zurückliegende Betriebssteuern ist nach § 75 AO zeitlich begrenzt. Welche Struktur steuerlich günstiger ist, unterscheidet sich je nach Einzelfall und sollte gemeinsam mit dem Steuerberater analysiert werden.
Was sind typische Fehler, die Verkäufer bei der Due Diligence machen?
Der häufigste Fehler ist eine unvollständige oder schlecht strukturierte Dokumentation im Datenraum. Das verlangsamt den Prozess, weckt Misstrauen beim Käufer und schwächt die Verhandlungsposition. Ebenso kritisch: Verkäufer, die steuerliche Altlasten — etwa nicht abgeschlossene Betriebsprüfungszeiträume oder verdeckte Gewinnausschüttungen — nicht proaktiv kommunizieren. Diese Sachverhalte werden in der Tax Due Diligence ohnehin aufgedeckt, kosten dann aber mehr Vertrauen als Kaufpreis.
Was kostet eine professionelle Due Diligence?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Transaktionsgröße und den einbezogenen Beraterdisziplinen. Bei mittelständischen Transaktionen können die Honorare für Rechtsanwälte, Steuerberater und ggf. weitere Fachberater schnell in den hohen fünfstelligen bis sechsstelligen Euro-Bereich gehen. Diese Investition relativiert sich jedoch schnell: Ein nicht entdecktes steuerliches Risiko oder ein ungünstiger Kaufpreis durch fehlende Transparenz kann ein Vielfaches davon kosten.
Braucht auch ein kleines Unternehmen eine Due Diligence?
Ja — gerade bei kleineren Betrieben werden Risiken besonders häufig unterschätzt. Zwar kann der Umfang einer Due Diligence Checkliste bei kleineren Transaktionen schlanker ausfallen, etwa in Form einer fokussierten Red-Flag-Prüfung, die sich auf die wesentlichen Risikobereiche konzentriert. Auf eine strukturierte Prüfung ganz zu verzichten ist jedoch in keinem Fall ratsam: Steuerliche, rechtliche und finanzielle Risiken existieren unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wann sollte ein Verkäufer eine Vendor Due Diligence in Auftrag geben?
Idealerweise drei bis sechs Monate vor dem geplanten Beginn des Verkaufsprozesses. So bleibt ausreichend Zeit, identifizierte Schwachstellen zu beseitigen oder zumindest transparent zu dokumentieren. Eine gut vorbereitete Vendor Due Diligence verkürzt außerdem die Prüfungszeit auf Käuferseite erheblich — was den gesamten Transaktionsprozess beschleunigt und das Vertrauen des Käufers stärkt.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
Weiterlesen: Due Diligence: Was Unternehmer beim Unternehmenskauf wissen müssen
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Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul


