Fatma Tabak Steuerberaterin: Wer steckt hinter TABAK Steuerberatung in Mannheim?

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Stand: April 2026

Wenn Unternehmer nach einer Steuerberaterin suchen, die nicht nur Formulare ausfüllt, sondern wirklich mitdenkt, landen sie häufig bei einer Frage: Wer ist eigentlich die Person hinter der Kanzlei? Bei TABAK Steuerberatung in Mannheim ist die Antwort klar. Fatma Tabak-Özkul ist Inhaberin, zugelassene Steuerberaterin und das Gesicht einer Kanzlei, die unternehmerische Steuerberatung mit einem ausgeprägten internationalen Schwerpunkt verbindet. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick darüber, was die Kanzlei auszeichnet, wie sie arbeitet und für welche Mandanten sie besonders geeignet ist.

Fatma Tabak-Özkul: Steuerberaterin mit internationalem Hintergrund

Fatma Tabak Steuerberaterin: Wer steckt hinter TABAK Steuerberatung in Mannheim?
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Fatma Tabak-Özkul ist zugelassene Steuerberaterin gemäß Steuerberatungsgesetz (StBerG) und führt die Kanzlei TABAK Steuerberatung als Inhaberin. Der Weg zur Bestellung als Steuerberaterin in Deutschland ist anspruchsvoll: Er führt über ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium oder eine einschlägige Berufsausbildung, gefolgt von mehrjähriger praktischer Tätigkeit — je nach Ausbildungsweg zwischen zwei und acht Jahren. Erst dann darf man zur staatlichen Steuerberaterprüfung gemäß § 36 StBerG antreten.

Die Prüfung selbst ist bundeseinheitlich geregelt und gilt als eine der anspruchsvollsten beruflichen Qualifikationsprüfungen in Deutschland. Sie besteht aus drei schriftlichen Klausuren von jeweils sechs Stunden sowie einem mündlichen Teil. Die Klausuren decken Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Ertragsteuern — also Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer — sowie Buchführung und Bilanzwesen ab. Wer diese Hürde nimmt, wird von der zuständigen Steuerberaterkammer förmlich bestellt. Erst dann darf der Titel „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ geführt werden.

Wichtiger Hinweis: Die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Nur wer von der Steuerberaterkammer förmlich bestellt wurde, darf steuerliche Beratungsleistungen erbringen. Diese Bestellung setzt das Bestehen der Steuerberaterprüfung gemäß § 35 StBerG voraus.

Was Fatma Tabak-Özkul als Steuerberaterin besonders positioniert: die Verbindung aus fachlicher Tiefe und kultureller Brückenbildung. Für Unternehmer mit türkischen Wurzeln oder für Investoren aus der Türkei, die in Deutschland tätig sind, bedeutet das einen erheblichen Mehrwert. Steuerliche Sachverhalte lassen sich in der Muttersprache oft präziser klären — Missverständnisse in offiziellen Schreiben können sonst teuer werden.


Was TABAK Steuerberatung für Unternehmer leistet

Die Kanzlei ist inhabergeführt und hat ihren Sitz an der Augustaanlage 33 in 68165 Mannheim. Der Beratungsschwerpunkt liegt auf unternehmerischer Steuerberatung, internationalen Steuerstrukturen und der laufenden steuerlichen Betreuung von Unternehmen. Das Spektrum reicht von der klassischen Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung über Steuererklärungen aller Art bis hin zu grenzüberschreitenden Fragestellungen.

  • Laufende Buchhaltung und Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die Kanzlei arbeitet vollständig digital über DATEV — Belege werden elektronisch erfasst und stehen in Echtzeit für Auswertungen zur Verfügung.
  • Steuererklärungen für Unternehmen und Privatpersonen. Kapitalgesellschaften brauchen eine Körperschaftsteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung. Einzelunternehmer reichen eine Einkommensteuererklärung ein, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich die Gewerbesteuererklärung.
  • Internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen. Wer in zwei Ländern wirtschaftlich tätig ist, riskiert ohne sorgfältige Planung eine doppelte Besteuerung. Die Kanzlei begleitet grenzüberschreitende Strukturen und kennt die Besonderheiten des deutsch-türkischen Steuerrechts.
  • Unternehmensgründung und Rechtsformberatung. Von der Geschäftsidee bis zur Handelsregistereintragung — die Kanzlei begleitet den gesamten Gründungsprozess, einschließlich steuerlicher Erststrukturierung und Rechtsformwahl.
  • Lohnbuchhaltung und Payroll. Auch internationale Vergütungsmodelle werden über DATEV abgewickelt, grenzüberschreitend und GoBD-konform dokumentiert.

Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Sie haben eine Ansprechpartnerin, die sowohl das klassische deutsche Steuerrecht beherrscht als auch die Besonderheiten internationaler Sachverhalte kennt. Das ist kein Selbstverständnis — viele Kanzleien sind entweder auf das eine oder das andere spezialisiert.

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Internationale Mandanten: Warum der Standort Mannheim passt

Mannheim ist als Wirtschaftsstandort in der Metropolregion Rhein-Neckar eingebettet und liegt verkehrstechnisch günstig zwischen Frankfurt, Stuttgart und Heidelberg. Für international tätige Unternehmen und Investoren aus der Türkei, die den deutschen Markt erschließen möchten, ist diese Region attraktiv. Gleichzeitig betreut die Kanzlei durch ihre vollständig digitale Arbeitsweise Mandanten deutschlandweit und international — der physische Standort spielt für die Qualität der Betreuung keine einschränkende Rolle.

Wichtiger Hinweis: Wer als Investor aus der Türkei in Deutschland ein Unternehmen gründet oder betreibt, muss sowohl das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei als auch die deutschen Meldepflichten gegenüber den Finanzbehörden im Blick haben. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann kostspielige Fehler vermeiden.

Besonders relevant ist das für Unternehmer, die Einkünfte in beiden Ländern erzielen. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei regelt, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden. Wer beispielsweise in der Türkei Immobilien vermietet und in Deutschland seinen steuerlichen Wohnsitz hat, muss diese Einkünfte in der deutschen Einkommensteuererklärung angeben — auch wenn sie in Deutschland steuerbefreit sind, wirken sie sich über den Progressionsvorbehalt auf den deutschen Steuersatz aus. Das ist ein klassischer Fallstrick, der in der Praxis häufig übersehen wird.

Für Kapitalgesellschaften mit grenzüberschreitenden Aktivitäten kommen weitere Themen hinzu: Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen, umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen und Leistungen sowie mögliche Betriebsstättenproblematiken. Fachleute weisen darauf hin, dass diese Bereiche zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen gehören.

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Digitale Kanzlei: Was das für Sie als Mandant konkret bedeutet

TABAK Steuerberatung setzt auf vollständig digitale Prozesse. Als DATEV-Partner arbeitet die Kanzlei über DATEV Unternehmen online und DATEV SmartTransfer. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Belege müssen nicht mehr physisch eingereicht werden. Sie laden Ihre Dokumente digital hoch, sie werden automatisch verbucht, und Sie haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Auswertungen Ihres Unternehmens.

Zusätzlich setzt die Kanzlei nach eigenen Angaben auf Künstliche Intelligenz — sowohl über die KI-Funktionen innerhalb von DATEV als auch über eigenständige KI-gestützte Systeme im Tagesgeschäft. Das beschleunigt Routineprozesse und schafft Kapazitäten für das, was wirklich zählt: die strategische Beratung.

  • GoBD-konforme Verfahrensdokumentation. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) verlangen eine dokumentierte Verfahrensbeschreibung für alle digitalen Buchführungsprozesse. Die Kanzlei bildet das vollständig ab.
  • E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für B2B-Transaktionen in Deutschland die Pflicht zum Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten bei der Umstellung auf konforme Prozesse.
  • Liquiditätsplanung und Controlling. Wer seine Zahlen in Echtzeit kennt, kann besser planen. Das ist kein Luxus — es ist unternehmerische Grundlage, besonders wenn Steuervorauszahlungen anstehen.

Ein Hinweis zu den Honoraren: In Deutschland orientiert sich die Steuerberatervergütung an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für Unternehmen werden Leistungen häufig als Pauschalhonorar vereinbart, was Ihnen als Mandant Planungssicherheit gibt. In einem Erstgespräch lässt sich klären, welches Modell für Ihre Situation sinnvoll ist.

Weiterlesen:Digitale Buchführung und GoBD-konforme Verfahrensdokumentation — was Unternehmer wissen müssen


Für wen ist die Kanzlei besonders geeignet?

In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass Mandanten am meisten profitieren, wenn ihre steuerlichen Anforderungen über den Standardfall hinausgehen. Das betrifft insbesondere:

  • Unternehmen mit internationalen Strukturen. Wer Tochtergesellschaften, Lieferanten oder Kunden im Ausland hat, braucht eine Kanzlei, die grenzüberschreitende Sachverhalte sicher einordnen kann.
  • Investoren aus der Türkei. Für Unternehmer türkischer Herkunft, die in Deutschland gründen oder bereits ein Unternehmen betreiben, bietet die Kanzlei die Möglichkeit zur Beratung in der Muttersprache — ein praktischer Vorteil bei komplexen steuerlichen Themen.
  • Wachstumsunternehmen in der Gründungsphase. Von der Rechtsformwahl bis zur ersten Steuererklärung — wer frühzeitig steuerlich begleitet wird, vermeidet strukturelle Fehler, die später teuer korrigiert werden müssen.
  • Unternehmen, die ihre Buchhaltung digitalisieren wollen. Wer noch mit Papierbelegen arbeitet und auf eine zeitgemäße, digitale Zusammenarbeit umstellen möchte, findet in TABAK Steuerberatung eine Kanzlei, die das vollständig abbildet.

Für alle anderen gilt: Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert. Ein kurzes Erstgespräch hilft einzuschätzen, ob die Kanzlei zur eigenen Situation passt.

Tipp: Wer als Unternehmer Steuererklärungen über einen zugelassenen Steuerberater einreicht, profitiert von verlängerten Abgabefristen. Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt: Mit Steuerberater endet die Abgabefrist am 1. März 2027.


Was eine gute Steuerberaterin ausmacht

Viele Mandanten fragen sich: Woran erkenne ich, ob eine Steuerberaterin wirklich gut ist? Die fachliche Qualifikation — Steuerberaterprüfung, Bestellung durch die Kammer, kontinuierliche Fortbildungspflicht gemäß § 15 der Berufsordnung — ist das Fundament. Doch darüber hinaus zählen Faktoren, die sich nicht in Zertifikaten abbilden lassen.

Ein entscheidendes Qualitätsmerkmal ist die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG. Alles, was Sie Ihrer Steuerberaterin mitteilen, bleibt vertraulich — ein gesetzlich verankerter Schutz, der auch gegenüber Behörden gilt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Sie können offen über Ihre finanzielle Situation sprechen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Bei TABAK Steuerberatung kommt ein weiterer Aspekt hinzu: der gezielte Einsatz von KI-gestützter Dokumentenanalyse. Verträge, Bescheide und mehrsprachige Korrespondenz werden automatisch auf steuerrelevante Inhalte geprüft. Das beschleunigt nicht nur die Bearbeitung, sondern reduziert Fehlerquellen — besonders bei internationalen Mandanten mit Dokumenten in verschiedenen Sprachen.

  • Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Kurze Antwortzeiten statt wochenlanger Funkstille.
  • Proaktive Beratung. Hinweise auf Gestaltungsmöglichkeiten, bevor das Finanzamt fragt — nicht erst danach.
  • Verständliche Kommunikation. Steuerliche Sachverhalte so aufbereitet, dass Sie als Unternehmer darauf aufbauend handeln können.

Leistungen im internationalen Kontext

Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Strukturen bietet TABAK Steuerberatung spezialisierte Leistungen, die über die klassische Steuerberatung hinausgehen. Ein zentrales Thema ist die Verrechnungspreisdokumentation: Wenn verbundene Unternehmen — etwa eine türkische Muttergesellschaft und ihre deutsche Tochter — Leistungen untereinander erbringen, müssen die vereinbarten Preise dem Drittvergleichsgrundsatz entsprechen. Fehlt eine saubere Dokumentation, greift § 162 AO — die Schätzungsbefugnis des Finanzamts — mit potenziell erheblichen Nachzahlungen.

Darüber hinaus begleitet die Kanzlei Mandanten bei der Umsetzung aktueller regulatorischer Anforderungen:

  • E-Rechnung im B2B-Bereich. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen zu können. Die Kanzlei unterstützt bei der technischen und buchhalterischen Umstellung.
  • Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Geschäftsjahresende im Bundesanzeiger offenlegen — Verstöße können Ordnungsgelder nach sich ziehen.
  • Liquiditätsplanung und Controlling. Betriebswirtschaftliche Auswertungen, die als echtes Steuerungsinstrument dienen — nicht als Pflichtübung für die Ablage.

Für Mandanten in München und im weiteren Bundesgebiet bietet die Kanzlei vollständig digitale Zusammenarbeit an. Und ein praktischer Hinweis zu Fristen: Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt mit Steuerberater eine verlängerte Abgabefrist bis zum 1. März 2027 — ohne Steuerberater endet sie bereits am 31. Juli 2026.


Häufig gestellte Fragen

Welche Qualifikation hat eine zugelassene Steuerberaterin in Deutschland?

Eine Steuerberaterin in Deutschland muss die staatliche Steuerberaterprüfung gemäß § 35 StBerG bestanden haben und von der zuständigen Steuerberaterkammer förmlich bestellt worden sein. Die Prüfung setzt entweder ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit anschließender Praxiszeit oder eine einschlägige Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufstätigkeit voraus. Erst nach bestandener Prüfung und Bestellung darf der Titel „Steuerberaterin“ geführt werden.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung, wenn ich einen Steuerberater beauftrage?

Wenn Sie als Unternehmer Ihre Steuererklärungen über einen zugelassenen Steuerberater einreichen lassen, gelten verlängerte Abgabefristen. Für das Veranlagungsjahr 2025 endet die Frist am 1. März 2027. Ohne Steuerberater müssen Steuererklärungen für 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingegangen sein. Die frühere Einreichung über einen Steuerberater kann also erheblich Zeit verschaffen — und damit auch Planungsspielraum.

Was sind häufige Fehler bei internationalen Steuerstrukturen?

Ein klassischer Fehler ist die Annahme, dass im Ausland bereits versteuerte Einkünfte in Deutschland komplett steuerfrei bleiben. Tatsächlich können sie über den sogenannten Progressionsvorbehalt den deutschen Steuersatz erhöhen — auch wenn sie selbst nicht nochmals besteuert werden. Ein weiterer häufiger Fehler betrifft Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen: Werden diese nicht fremdüblich gestaltet, kann das Finanzamt Korrekturen vornehmen, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.

Was kostet eine Steuerberatung für ein Unternehmen?

Die Vergütung von Steuerberatern in Deutschland orientiert sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Mindest- und Höchstrahmen für einzelne Leistungen festlegt. Für Unternehmen werden Leistungen häufig als monatliches Pauschalhonorar vereinbart, was Planungssicherheit schafft. Die tatsächliche Höhe hängt vom Umfang der beauftragten Leistungen, der Komplexität der steuerlichen Situation und der Größe des Unternehmens ab. Eine verbindliche Aussage ist erst nach Kenntnis des konkreten Bedarfs möglich.

Kann eine Steuerberatungskanzlei auch Mandanten außerhalb von Mannheim betreuen?

Durch vollständig digitale Arbeitsprozesse ist eine ortsunabhängige Betreuung heute Standard in modernen Kanzleien. Belege werden digital übermittelt, Kommunikation läuft per E-Mail oder Videokonferenz, und alle relevanten Auswertungen stehen dem Mandanten über digitale Plattformen in Echtzeit zur Verfügung. Der physische Kanzleistandort ist für die Qualität der steuerlichen Betreuung damit keine Einschränkung mehr.

Welche besonderen steuerlichen Themen sind für Unternehmer mit deutsch-türkischem Hintergrund relevant?

Besonders relevant sind das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Türkei, das regelt, in welchem Land welche Einkünfte besteuert werden, sowie der automatische Informationsaustausch zwischen deutschen und türkischen Finanzbehörden. Wer Einkünfte, Immobilien oder Konten in der Türkei hat, muss diese korrekt in der deutschen Steuererklärung angeben. Fehler in diesem Bereich können zu Steuernachzahlungen und im schlimmsten Fall zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine frühzeitige Beratung durch eine spezialisierte Steuerberaterin ist daher besonders empfehlenswert.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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