Stand: März 2026

Was steckt hinter der GmgV?
Am 4. März 2026 haben Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam ein Rahmenkonzept für eine neue Gesellschaftsform vorgestellt: die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, kurz GmgV. Der Grundgedanke dahinter ist simpel — wer sein Unternehmen wirklich langfristig aufstellen will, soll dafür eine Rechtsform bekommen, die genau das strukturell garantiert. Gewinne bleiben im Betrieb. Keine Ausnahmen, keine Hintertüren.
Was bedeutet „dauerhafte Vermögensbindung“ für Sie als Unternehmer konkret? Stellen Sie sich vor, Ihr Betrieb läuft gut und erwirtschaftet Jahr für Jahr solide Erträge. Bei einer GmgV wandert dieses Geld nicht auf Ihr Privatkonto — es bleibt rechtlich verbindlich in der Gesellschaft und wird dort verwendet. Kein freiwilliges Versprechen, sondern ein gesetzlich verankerter Mechanismus, der sich nicht per Beschluss aufheben lässt. Wer dieses Ziel bislang verfolgte, musste aufwendige Konstruktionen aus Stiftungen, Treuhandmodellen und speziellen Satzungsklauseln miteinander verbinden. Die GmgV soll diesen Umweg überflüssig machen.
Dass diese Rechtsform Eingang in den Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen für die 21. Legislaturperiode gefunden hat, zeigt: Das ist kein akademisches Gedankenspiel, sondern ein ernsthaftes politisches Vorhaben. Dennoch sollten Sie wissen, wo wir heute stehen: Das Rahmenkonzept ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Als nächstes werden Länder, Fachverbände und Interessengruppen eingebunden, bevor daraus ein konkreter Gesetzentwurf wird. Wer sich für die GmgV interessiert, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Wo liegt der Unterschied zu GmbH, Stiftung und Genossenschaft?
Das Rahmenkonzept charakterisiert die GmgV als Rechtsform eigener Art (sui generis): mitgliedschaftlich strukturiert mit starker Anlehnung an das Genossenschaftsrecht, aber ohne handelbare Anteile und ohne steuerliche Sonderbehandlung bei den laufenden Ertragsteuern. Gegenüber einer klassischen GmbH oder AG ist der Unterschied fundamental — dort können Gesellschafter Anteile verkaufen, übertragen und Gewinne entnehmen. All das ist bei der GmgV strukturell ausgeschlossen.
Gegenüber einer Stiftung hat die GmgV einen klaren Vorteil: Gesellschaftszweck und interne Führungsstruktur können angepasst werden, ohne dass alles in Stein gemeißelt ist. Eine Stiftung ist in ihrer Zweckbindung deutlich starrer. Und zur Genossenschaft: Die GmgV verfolgt ausdrücklich keine Mitgliederförderung — das ist ein wesentlicher Unterschied zum genossenschaftlichen Grundprinzip.
Was die Mitgliedschaft betrifft: Ähnlich wie bei einer Genossenschaft tritt man der GmgV bei, statt Anteile zu kaufen. Eine Mindestmitgliederzahl ist nicht geplant. Beim Stimmrecht weicht die GmgV vom klassischen Genossenschaftsprinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ ab — wer ein Unternehmen in die GmgV einbringt, kann abweichende Stimmrechtsregelungen wie Mehrstimmrechte oder ein Vetorecht in der Satzung verankern. Das gibt Gründern mehr Einfluss, als man es von einer Genossenschaft kennt.
Kernaussage: Die GmgV ist weder Stiftung noch Genossenschaft noch GmbH – sie soll als eigenständige Rechtsform eine Lücke schließen, die bisher nur durch aufwendige Konstruktionen aus Stiftungen und Treuhandmodellen gefüllt werden konnte.

Die Vorteile der GmgV
Hinter der GmgV steckt das Konzept des sogenannten „Verantwortungseigentums“: Gewinne und Vermögen dienen dem Unternehmen — nicht dem privaten Kontostand der Eigentümer. Für Sie als Unternehmer, der sein Lebenswerk langfristig sichern will, bringt das konkrete Vorteile.
- Schutz vor spekulativer Verwertung. Wer die GmgV wählt, macht das Unternehmen dauerhaft unverkäuflich im klassischen Sinne. Kein Investor kann die Gesellschaft übernehmen und zerschlagen — das Vermögen bleibt gebunden.
- Nachfolge ohne Familienabhängigkeit. Mitgliedschaften können weder übertragen noch vererbt werden. Beim Ausscheiden erhalten Mitglieder nur das tatsächlich eingezahlte Kapital ohne Rendite zurück. Das bedeutet: Der Nachfolgerkreis öffnet sich für Menschen, die fachlich und wertemäßig zum Unternehmen passen — ganz unabhängig davon, ob ein geeignetes Familienmitglied vorhanden ist oder ob jemand das nötige Privatvermögen mitbringt, um Anteile zu kaufen.
- Unabhängigkeit von Investorendruck. Gerade für Start-ups, die nicht auf einen schnellen Verkauf oder einen Börsengang hinarbeiten, bietet die GmgV eine Möglichkeit, auch in der Wachstumsphase die eigene Linie zu halten.
- Steuerliche Gleichbehandlung. Die GmgV wird bei den laufenden Ertragsteuern genauso behandelt wie eine GmbH oder AG, deren Gesellschafter ihre Gewinne reinvestieren. Allerdings sieht das Rahmenkonzept eine turnusmäßige Ersatzerbschaftsteuer vor – ähnlich wie bei einer Familienstiftung, d.h. alle 30 Jahre. Dies kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und sollte bei der Entscheidung für die GmgV zwingend steuerlich durchgerechnet werden.
- Einfache Gründung. Der Kapitaleinsatz soll deutlich unter dem GmbH-Mindeststammkapital von 25.000 Euro liegen. Schon ein einzelnes Mitglied soll ausreichen, um eine GmgV zu gründen.
Tipp: Ob die GmgV zu Ihrem Unternehmen passt, hängt stark davon ab, wie Sie Ihre Nachfolge und Ihre langfristigen Ziele einschätzen. Sprechen Sie das frühzeitig mit uns und einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht durch — bevor ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, lassen sich die Weichen schon konzeptionell stellen.
Gründungsanforderungen
Das Rahmenkonzept hält die Einstiegshürden bewusst niedrig. Die GmgV soll als vollständig eigenständige Rechtsform neben GmbH und AG stehen — kein Untertyp, keine Sonderform, sondern ein eigenes Konstrukt. Anders als bei der GmbH, wo 25.000 Euro Mindeststammkapital fällig werden, ist bei der GmgV ein deutlich geringerer Kapitaleinsatz vorgesehen.
Eine Mindestmitgliederzahl gibt es nicht. Bereits ein einzelnes Mitglied soll eine GmgV gründen können, das gleichzeitig als Vorstand fungiert. Die internen Strukturen — Vorstand, Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat — orientieren sich am Genossenschaftsrecht.
Eine Besonderheit gegenüber der GmbH-Gründung: Das Rahmenkonzept sieht eine Gründungsprüfung durch einen Prüfungsverband vor. Dieser übernimmt die Gründungsprüfung entsprechend dem Genossenschaftsrecht und bietet zur Gründungsförderung außerdem Beratung sowie Unterstützung bei der Satzungserstellung an. Das klingt nach einem zusätzlichen Schritt — kann aber für Gründer auch eine echte Unterstützung sein, gerade wenn man sich in diesem neuen Rechtsrahmen noch nicht auskennt.
Steuerlich gilt: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fallen an, wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft auch. Gewinnausschüttungen an Mitglieder gibt es strukturell nicht — damit entfällt auch deren Besteuerung auf Mitgliederebene. Da der Gesetzentwurf noch aussteht, empfehle ich Ihnen, die steuerlichen Auswirkungen auf Ihren konkreten Fall rechtzeitig mit uns zu besprechen.

Regeln zur Vermögensbindung
Die Vermögensbindung — auf Englisch „Asset Lock“ — ist das eigentliche Herzstück der GmgV. Gewinne und Vermögen der Gesellschaft bleiben überwiegend im Unternehmen; Ausschüttungen an Mitglieder sind stark eingeschränkt. Entscheidend dabei: Diese Bindung ist keine bloße Absichtserklärung, sondern soll rechtlich dauerhaft und unveränderbar verankert werden.
Auch Umgehungswege sollen konsequent versperrt werden. Überhöhte Boni für Geschäftserfolge, Darlehen an die Gesellschaft, für die diese überhöhte Zinsen zahlt — also Kredite, die Mitglieder der GmgV gewähren und dafür übermäßig hohe Zinsen kassieren — oder andere Konstruktionen, die wirtschaftlich einer Ausschüttung gleichkommen, sollen als verdeckte Gewinnausschüttung ausgeschlossen sein. Und: Weder die Rechtsform selbst noch die Vermögensbindung sollen per Satzungsänderung rückgängig gemacht werden können. Wer sich für die GmgV entscheidet, trifft eine Entscheidung für immer.
Wichtiger Hinweis: Die Vermögensbindung ist unabänderlich geplant. Unternehmer sollten daher vor einer Entscheidung für die GmgV sorgfältig prüfen, ob der vollständige Verzicht auf private Gewinnentnahmen zu ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation passt.
Zur Kontrolle ist eine externe Prüfstruktur geplant: Die GmgV soll durch die bereits bei Genossenschaften etablierten Prüfverbände überwacht werden — und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern ausdrücklich auch mit Blick auf die Einhaltung der Vermögensbindung. Das schafft Transparenz und verhindert, dass die Regeln im Alltag still und leise ausgehöhlt werden.
Wer aus der GmgV ausscheidet, bekommt zurück, was er ursprünglich eingelegt hat — ohne Rendite, ohne Anteil am zwischenzeitlich aufgebauten Unternehmenswert. Dasselbe gilt bei einer Liquidation. Verbleibt nach der Auflösung noch Vermögen, kann dieses entweder in eine neu gegründete GmgV überführt werden oder geht an den Fiskus. Eine private Bereicherung durch die Auflösung der Gesellschaft ist strukturell ausgeschlossen.
Ein steuerlicher Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Da Gesellschaftsanteile nicht vererbt werden können, ist alle 30 Jahre eine Ersatzerbschaftsteuer vorgesehen — die GmgV soll insoweit wie eine Familienstiftung nach geltendem Recht behandelt werden. Was das konkret für Ihre Steuerbelastung bedeutet, rechnen wir gerne gemeinsam mit Ihnen durch.
Praktische Relevanz der GmgV
Wer zieht den größten Nutzen aus der GmgV? An erster Stelle steht der deutsche Mittelstand — und das hat einen konkreten Grund. Laut DIHK lässt sich heute nur noch ein Drittel aller Unternehmensnachfolgen innerhalb der eigenen Familie regeln. Viele Inhaber stehen vor der Frage: Wer führt das Unternehmen weiter, wenn kein geeigneter Nachfolger in der Familie steht — und wie bleibt das Lebenswerk dabei erhalten?
Die GmgV könnte hier einen echten Ausweg bieten. Das Unternehmensvermögen bleibt geschützt, die langfristige Ausrichtung ist gesichert, und der Kreis möglicher Nachfolger erweitert sich erheblich — weil nicht mehr Kapital, sondern Kompetenz und Wertepassung entscheidend sind.
Auch für Start-ups ohne Exit-Orientierung ist die Rechtsform interessant. Wer sein Unternehmen nicht für einen Verkauf oder Börsengang aufbaut, sondern eine langfristige Vision verfolgt, kann mit der GmgV seine Unabhängigkeit von Investoren strukturell absichern — auch dann, wenn Wachstumskapital benötigt wird.
Internationale Erfahrungen zeigen, dass das Konzept trägt. In Dänemark und Schweden sind Unternehmen mit gebundenem Vermögen weit verbreitet und gelten als stabilisierender Faktor für die Wirtschaft. Carlsberg in Dänemark oder Bosch in Deutschland als Stiftungsunternehmen sind prominente Beispiele dafür, dass Verantwortungseigentum nicht nur für kleine Betriebe funktioniert.
- Mittelständische Unternehmen profitieren von einer familienunabhängigen Nachfolgeoption, bei der das Unternehmen wertorientiert weitergeführt werden kann.
- Start-ups ohne Exit-Orientierung können ihre Unabhängigkeit von Investoren auch in der Wachstumsphase sichern.
- Sozialunternehmen und werteorientierte Betriebe erhalten eine rechtssichere Grundlage, ohne auf gemeinnützige Strukturen angewiesen zu sein.
Offene Fragen und nächste Schritte
So überzeugend das Konzept klingt — das Rahmenkonzept vom März 2026 ist noch kein Gesetz. Länder, Fachkreise und Verbände werden zunächst konsultiert, bevor laut Pressemitteilung ein „praxistauglicher Gesetzentwurf“ erarbeitet wird. Wann genau das passiert, steht nicht fest.
Fachleute haben bereits auf offene Punkte hingewiesen. Wie genau wird die interne Governance geregelt? Was passiert bei Umstrukturierungen oder dem Verkauf von Tochtergesellschaften? Wie wird die Einhaltung der Vermögensbindung im Alltag kontrolliert? Diese Fragen müssen im Gesetzentwurf sauber beantwortet werden — sonst bleibt die GmgV ein theoretisch attraktives, aber praktisch schwer handhabbares Konstrukt.
Und noch etwas: Die GmgV ist nicht für jeden Unternehmer die richtige Wahl. Wer Kapital aus dem Unternehmen entnehmen, Anteile frei verkaufen oder sich im Alter aus dem Betrieb zurückziehen und dabei von seinem Lebenswerk finanziell profitieren möchte, für den ist diese Rechtsform schlicht nicht gemacht. Die dauerhafte Gewinnbindung ist kein Kompromiss — sie ist das Prinzip.
Was Sie als interessierter Unternehmer schon heute tun können: Prüfen Sie intern, ob Ihre Unternehmensphilosophie mit dem Prinzip der dauerhaften Vermögensbindung vereinbar ist. Spielen Sie konkrete Szenarien durch — wie wirkt sich eine Vermögensbindung auf Ihre Finanzierung und Liquidität aus? Welche Ihrer Gesellschafter wären bereit, Gewinne dauerhaft im Unternehmen zu belassen? Welche Governance-Strukturen müssten eingerichtet werden?
Kernaussage: Die GmgV befindet sich aktuell im Stadium eines Diskussionskonzepts. Eine Prüfung im Einzelfall – gemeinsam mit Steuerberater und Rechtsanwalt – ist empfehlenswert, sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die GmgV und wann tritt sie in Kraft?
Die GmgV ist eine geplante Rechtsform, deren zentrales Merkmal die dauerhafte Bindung des Unternehmensvermögens ist. Bundesjustizministerium und Bundesfinanzministerium haben im März 2026 ein Rahmenkonzept veröffentlicht — einen fertigen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Zunächst werden Länder, Fachkreise und Verbände eingebunden. Einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung gibt es derzeit nicht.
Was bedeutet „gebundenes Vermögen“ in der Praxis?
Wenn Ihr Unternehmen als GmgV geführt wird, können Sie erwirtschaftete Gewinne nicht einfach entnehmen — sie bleiben in der Gesellschaft und müssen dort eingesetzt werden. Auch Umgehungsversuche wie überhöhte Geschäftsführergehälter, üppige Erfolgsboni oder zinsgünstige Darlehen an Gesellschafter sollen ausdrücklich unzulässig sein. Die Bindung greift also nicht nur auf dem Papier, sondern soll auch in der Praxis konsequent durchgesetzt werden.
Wie wird die GmgV steuerlich behandelt?
Die GmgV unterliegt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer — genauso wie eine GmbH oder AG, deren Gesellschafter ihre Gewinne reinvestieren statt ausschütten. Da es keine Gewinnausschüttungen gibt, entfällt die Besteuerung auf Ebene der Mitglieder. Zusätzlich ist alle 30 Jahre eine Ersatzerbschaftsteuer vorgesehen, vergleichbar mit der Regelung für Familienstiftungen nach geltendem Recht. Was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, besprechen wir gerne mit Ihnen.
Für wen eignet sich die GmgV?
Die GmgV passt zu Unternehmern, die ihr Lebenswerk langfristig und werteorientiert sichern möchten — unabhängig davon, ob ein Familienmitglied als Nachfolger bereitsteht. Auch nicht-Exit-orientierte Start-ups und Sozialunternehmen profitieren von der größeren Gestaltungsfreiheit ohne gemeinnützige Zweckbindung. Wer hingegen Gewinne entnehmen oder Anteile frei am Markt verkaufen möchte, sollte andere Rechtsformen in Betracht ziehen.
Kann man eine GmgV wieder in eine GmbH umwandeln?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Vermögensbindung dauerhaft und unabänderlich gelten soll. Die Koalition hat sich damit bewusst gegen Überlegungen entschieden, in bestimmten Ausnahmesituationen Lockerungen zuzulassen. Auch eine Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform — etwa eine GmbH — soll nach aktuellem Planungsstand nicht möglich sein. Wer die GmgV wählt, trifft damit eine endgültige Entscheidung.
Was passiert mit dem eingezahlten Kapital beim Ausscheiden aus der GmgV?
Wer aus einer GmgV ausscheidet, bekommt zurück, was er ursprünglich eingelegt hat — nicht mehr. Keine Rendite, kein Wertzuwachs. Bleibt nach einer Liquidation noch Vermögen übrig, fließt es entweder in eine neue GmgV oder geht an den Fiskus. Eine private Bereicherung durch die Auflösung der Gesellschaft ist strukturell nicht vorgesehen.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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