Holdingstruktur aufbauen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

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Stand: März 2026

Wer als Unternehmer mehrere Gesellschaften führt, Gewinne reinvestieren möchte oder langfristig Vermögen aufbauen will, stößt früher oder später auf das Thema Holdingstruktur. Das Konzept klingt zunächst nach Großkonzern – dabei ist es auch für den Mittelstand und für Einzelunternehmer mit wachsenden Gewinnen längst etabliert. Richtig umgesetzt kann eine Holdingstruktur die Steuerbelastung erheblich senken und gleichzeitig mehr Flexibilität beim Vermögensschutz schaffen.

Holdingstruktur aufbauen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Dieser Artikel erklärt, was eine Holdingstruktur ist, wie sie aufgebaut wird und welche steuerlichen Überlegungen dabei eine Rolle spielen. Verbindliche Aussagen für Ihren Einzelfall kann nur Ihr Steuerberater treffen – dieser Beitrag dient der ersten Orientierung.


Was ist eine Holdingstruktur überhaupt?

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Organisationsform. Rein rechtlich handelt es sich um eine Struktur, bei der eine Muttergesellschaft Beteiligungen bündelt und verwaltet. Sie bildet eine zusätzliche Ebene zwischen Unternehmer und operativen Unternehmen und trennt damit Beteiligungshaltung, Vermögensverwaltung und strategische Steuerung klar vom Tagesgeschäft. Die Holding wird wie jede andere GmbH gegründet, dient jedoch primär als Beteiligungsgesellschaft.

Der Aufbau einer Holdingstruktur besteht aus mindestens zwei Kapitalgesellschaften. Klassischerweise handelt es sich dabei um zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Holding-GmbH als Muttergesellschaft hält dabei Anteile – nicht selten zu 100 % – einer ihr untergeordneten Tochtergesellschaft, ebenfalls einer GmbH.

Das operative Geschäft läuft in der Tochtergesellschaft. Die Holding hält die Anteile, sammelt Gewinne und reinvestiert. In der typischen Mittelstandsstruktur sieht das so aus: Die operative Gesellschaft betreibt das eigentliche Geschäft. Die Holding-GmbH hält 100 % der Anteile an der operativen Gesellschaft. Die Privatperson ist zu 100 % an der Holding beteiligt.

Wichtiger Hinweis: Eine Holdingstruktur lohnt sich vor allem dann, wenn Gewinne nicht sofort privat entnommen, sondern reinvestiert werden sollen. Insbesondere dann, wenn ein Unternehmer den Gewinn nicht unmittelbar privat verwenden, sondern investieren möchte, kann eine Holdingstruktur sinnvoll sein. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.


Die wichtigsten steuerlichen Vorteile

Das Schachtelprivileg: Gewinne nahezu steuerfrei weitergeben

Der zentrale steuerliche Vorteil einer Holdingstruktur ist das sogenannte Schachtelprivileg (§ 8b KStG – Körperschaftsteuergesetz). Gewinnausschüttungen einer Tochtergesellschaft an die Mutter-Holding sind zu 95 % steuerfrei. Das bedeutet: Nur 5 % der erhaltenen Dividende unterliegen bei der Holding der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Bei einem durchschnittlichen Körperschaft- und Gewerbesteuersatz von Kapitalgesellschaften ergibt sich eine Steuerbelastung von 1,5 % (§ 8b Absatz 5 KStG). Zum Vergleich: Erfolgt die Ausschüttung direkt an eine Privatperson, wird sie mit rund 26 % Abgeltungsteuer belastet.

Doch Vorsicht: Das Schachtelprivileg greift nur unter bestimmten Beteiligungsvoraussetzungen.

  • Mindestens 15 % Beteiligung (Körperschaft- und Gewerbesteuer). Erst ab einer Beteiligung von mindestens 15 % kann die vorteilhafte Besteuerung in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
  • Zwischen 10 % und 15 % Beteiligung (nur Körperschaftsteuer). Beträgt die Beteiligung zwischen 10 % und 15 %, dann sind Dividenden zumindest im Rahmen der Körperschaftsteuer zu 95 % steuerfrei. Bei der Gewerbesteuer liegt in diesem Fall jedoch keine Steuerersparnis vor.
  • Unter 10 % Beteiligung: kein Vorteil. Wenn die Holding mit weniger als 10 % an dem ausschüttenden Unternehmen beteiligt ist, dann muss die Holding die Dividende in voller Höhe versteuern.

Steuerfreier Unternehmensverkauf über die Holding

Ein weiterer bedeutender Vorteil zeigt sich beim Verkauf einer Tochtergesellschaft. Verkauft die Holding ihre Beteiligung an der operativen Gesellschaft, bleibt der Gewinn ebenfalls zu 95 % steuerfrei nach § 8b KStG. Perfekt für Unternehmer mit Exit-Perspektive. Wer seine Anteile dagegen direkt als Privatperson hält, zahlt auf den Veräußerungsgewinn deutlich mehr Steuern.

Reinvestition und Vermögensaufbau

Durch die Strukturierung als Holding können Gewinne auf Ebene der Holding reinvestiert werden, wodurch die Ausschüttungsbesteuerung vermieden und die Steuerlast erheblich gesenkt werden kann. Ein wesentlicher Vorteil einer Holding-Struktur ist der verbesserte Vermögensschutz. Sollte die operative GmbH in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder insolvent werden, bleibt das in der Holding angesammelte Vermögen grundsätzlich geschützt. Dies erleichtert die Fortführung des Gesamtunternehmens und bietet Flexibilität bei Marktveränderungen.

Holdingstruktur aufbauen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Wichtiger Hinweis: Noch grundlegender als die Suche nach der optimalen Gewinnstrategie ist die Frage, ob die erzielten Gewinne in der Holding-GmbH verbleiben und reinvestiert werden sollen. Denn nur dann ist das Modell einer Holdingstruktur auch wirklich nachhaltig sinnvoll. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.


Holdingstruktur aufbauen: Die wichtigsten Schritte

Eine Holdingstruktur aufzubauen ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung voraussetzt. Grundsätzlich gibt es zwei Ausgangssituationen: Entweder gründen Sie die Holding neu – also von Anfang an – oder Sie binden eine bereits bestehende GmbH nachträglich in eine Holdingstruktur ein.

Schritt 1: Ziele und Struktur klären

Bevor es zum Notar geht, steht die strategische Frage: Welchen Zweck soll die Holding erfüllen? Einer der Hauptgründe ist die Steueroptimierung, da Holdings Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung und Verlustverrechnung innerhalb der Unternehmensgruppe bieten. Außerdem ermöglicht eine Holdingstruktur ein effektives Risikomanagement durch die Trennung von Vermögenswerten und operativen Tätigkeiten. Die zentrale Steuerung mehrerer Tochtergesellschaften durch eine Holding kann zudem Synergien und Effizienzgewinne fördern.

Neben der Steueroptimierung können noch andere Gründe, insbesondere auch organisatorische, haftungsrechtliche und auch erbrechtliche Gründe für eine Holdingstruktur sprechen.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Für Holdingstrukturen wird regelmäßig die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt. Dies kann zum Beispiel eine Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) sein. Handelt es sich um eine GmbH, spricht man von einer Holding-GmbH. Die GmbH ist in der Praxis die häufigste Wahl, da sie Haftungsbeschränkung und überschaubaren Verwaltungsaufwand verbindet.

Schritt 3: Stammkapital einzahlen und Notar aufsuchen

Laut § 5 GmbHG beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Es genügt, wenn zur Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Das heißt: Die Holding-GmbH kann bereits mit dieser Summe gegründet werden, wenn sie ordnungsgemäß beim Notar beurkundet wird.

Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich abgefasst und notariell beurkundet werden. Das Mindeststammkapital variiert je nach Rechtsform: Bei einer GmbH sind es 25.000 Euro, bei einer UG ab 1 Euro. Außerdem brauchen Sie eine Geschäftsführung, die mindestens einen voll geschäftsfähigen Geschäftsführer umfasst. Der Geschäftszweck muss legal und klar definiert sein, typischerweise als Halten und Verwalten von Beteiligungen.

Schritt 4: Handelsregistereintragung und steuerliche Anmeldung

Nach der formalen Eintragung ins Handelsregister muss die Gesellschaft auch steuerlich beim Finanzamt registriert werden. Nach Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister ist umgehend die Anmeldung zum Transparenzregister vorzunehmen.

Schritt 5: Tochtergesellschaft gründen oder Anteile einbringen

Mit der Holding-GmbH als Gesellschafterin kann nun direkt die Tochter-GmbH gegründet werden. Der Clou: Die eingezahlten 12.500 Euro werden dafür verwendet – ein zweiter Kapitaltransfer ist nicht nötig. Die Holding „reicht” das Kapital einfach an die Tochter weiter.

Ja, es ist möglich, eine bestehende GmbH in eine Holding umzuwandeln. Dies kann durch Umstrukturierung erfolgen, bei der die GmbH als Muttergesellschaft fungiert und Anteile an anderen Unternehmen erwirbt oder neue Tochtergesellschaften gründet. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Planung und möglicherweise rechtliche Anpassungen im Gesellschaftsvertrag sowie steuerliche Beratung, um alle Vorteile einer Holdingstruktur zu nutzen.

Tipp: Bei der Einbringung einer bestehenden GmbH in eine neue Holdingstruktur kann eine sogenannte steuerneutrale Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz in Betracht kommen. Eine Prüfung im Einzelfall durch einen Steuerberater ist hier zwingend empfehlenswert.


Fallstricke und aktuelle Entwicklungen

Vorsicht im Gründungsjahr: Das Schachtelprivileg greift nicht sofort

Im Gründungsjahr einer Holding-GmbH ist besondere Vorsicht geboten. Für die Anwendung des körperschaftsteuerlichen Schachtelprivilegs muss die Beteiligungsquote zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % betragen. Für die Gewerbesteuer gelten sogar strengere Regeln: Das Schachtelprivileg setzt eine Mindestbeteiligung von 15 % voraus, die bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums bestehen muss (§ 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG). Wer im Gründungsjahr bereits Gewinne ausschüttet, riskiert unerwartete Steuerbelastungen. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Laufende Pflichten nicht unterschätzen

Zu den Nachteilen einer Holding-GmbH zählt die doppelte Buchführung: Nach der Gründung einer Holding bleibt jede Gesellschaft für sich bestehen. Das bedeutet, dass die Holding und jede Tochtergesellschaft jeweils eine eigene Buchführung und Jahresabschlüsse haben und Steuererklärungen einreichen muss. Das erhöht den administrativen Aufwand und die laufenden Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung.

Gewerbesteuer-Mindest-Hebesatz: Änderung ab 2027

Wer bei der Standortwahl für die Holding bisher auf Kommunen mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz gesetzt hat, sollte eine aktuelle Entwicklung kennen: Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent für alle Kommunen zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat diesen Gesetzentwurf beschlossen. Die Regelung soll erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 gelten. Für die Planung einer Holdingstruktur kann sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater über den Unternehmensstandort lohnen.

  • Bisheriger Mindest-Hebesatz. Derzeit gilt gemäß § 16 Abs. 4 GewStG ein Mindest-Hebesatz von 200 %.
  • Geplante Anhebung. Ab dem Veranlagungszeitraum 2027 soll die neue Regelung gelten. Der neue Mindest-Hebesatz beträgt dann 280 %.
  • Ziel der Regelung. Niedrige Hebesätze sind nach Darstellung des Ministeriums oft ein Anreiz für Unternehmen, ihren Steuersitz in entsprechende Kommunen zu verlegen, auch wenn sie dort nicht substanziell tätig sind.

Wichtiger Hinweis: Die Gründung und Strukturierung einer Holding erfordert sorgfältige Planung und eine klare Trennung zwischen operativen und vermögensverwaltenden Tätigkeiten, um alle steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Sprechen Sie alle Schritte mit Ihrem Steuerberater und einem Rechtsanwalt ab, bevor Sie handeln.


Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine Holdingstruktur?

Besonders attraktiv wird die Struktur ab etwa 100.000 € Gewinn oder bei geplanten Verkäufen und Vermögensumbrüchen. Dennoch können Sie auch mit niedrigeren Jahresgewinnen bereits eine Holding-Struktur aufbauen, insbesondere, wenn Sie in Zukunft höhere Erträge erwarten. Eine individuelle Prüfung durch Ihren Steuerberater ist empfehlenswert.

Was ist das Schachtelprivileg?

Die Gründung einer Holding-Struktur bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Optimierungen durch das sogenannte Schachtelprivileg. Dieses ermöglicht es, Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften weitgehend steuerfrei zu gestalten. Konkret sind 95 % der Dividende steuerfrei, nur 5 % werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet – was zu einer effektiven Steuerbelastung von rund 1,5 % führt.

Kann ich eine bestehende GmbH nachträglich in eine Holdingstruktur einbinden?

Die Anteilsübertragung muss notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Wer die Umstrukturierung sorgfältig plant und rechtlich sowie steuerlich korrekt umsetzt, kann eine bestehende GmbH problemlos und ohne sofortige Steuerlast in eine Holding einbinden. Voraussetzung ist eine fachkundige Begleitung durch Steuerberater und Notar.

Was kostet die Gründung einer Holdingstruktur?

Bei der Gründung einer Holding fallen verschiedene Kosten an: Notarkosten ca. 1.500–3.000 Euro, abhängig von der Komplexität der Gesellschaftsverträge und der Anzahl der Tochtergesellschaften. Handelsregistereintragung ca. 150–300 Euro, abhängig vom Bundesland und der Höhe des Stammkapitals. Steuerberatung für die Strukturierung: 2.000–5.000 Euro, um eine steueroptimale und rechtssichere Struktur zu gewährleisten. Hinzu kommen laufende Kosten für Buchhaltung und Jahresabschlüsse beider Gesellschaften.

Haftet der Geschäftsführer einer Holding-GmbH persönlich?

Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter ab Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG). Der Geschäftsführer ist davon zu unterscheiden: Er kann bei Pflichtverletzungen persönlich haften, etwa nach § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht), § 69 AO (nicht abgeführte Steuern) oder § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht). Eine Prüfung der Geschäftsführerverantwortung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Wie lange dauert der Aufbau einer Holdingstruktur?

Die reine Gründung einer Holding-GmbH dauert nach Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Handelsregister in der Regel wenige Wochen. Eine Holding zu gründen ist mehr als nur ein rechtlicher Vorgang – es ist eine strategische Entscheidung, die den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens langfristig beeinflusst. Die Planungsphase mit Steuerberater und Rechtsanwalt nimmt oft mehr Zeit in Anspruch als der eigentliche Gründungsvorgang.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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