Steuer-Glossar · E

Erbschaftsteuer einfach erklärt.

Die Erbschaftsteuer besteuert, was beim Erben ankommt — nach Abzug persönlicher Freibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Zwischen 7 und 50 Prozent sind möglich. Für Unternehmerfamilien gilt: Wer früh plant, vererbt Vermögen — wer spät plant, vererbt Steuerbescheide.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Persönliche Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 € (je Elternteil!), Enkel 200.000 €, alle übrigen 20.000 €.
  • Die Freibeträge gelten pro Schenker und Empfänger alle zehn Jahre neu — das macht frühe Schenkungen zum stärksten Planungsinstrument.
  • Steuersätze nach Verwandtschaft (Steuerklasse I/II/III): 7–30 % für die engste Familie, bis zu 50 % für Nichtverwandte.
  • Betriebsvermögen kann zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übergehen — gegen Halte- und Lohnsummenauflagen.
  • Das selbstgenutzte Familienheim geht an Ehegatten steuerfrei über; an Kinder bis 200 m² Wohnfläche — jeweils bei zehn Jahren Weiternutzung.
  • Anzeigepflicht: Erwerbe sind dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen.
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01System

Steuerklassen, Bewertung, Zehn-Jahres-Takt: die Mechanik.

Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Regeln — besteuert wird der Erwerb des Einzelnen, nicht der Nachlass als Ganzes. Deshalb multiplizieren sich Freibeträge mit der Zahl der Empfänger: Zwei Eltern können jedem Kind zusammen 800.000 Euro pro Jahrzehnt steuerfrei übertragen.

Die Steuerklasse hängt allein von der Verwandtschaft ab: Klasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel) zahlt 7 bis 30 %, Klasse II (Geschwister, Nichten, Schwiegerkinder) 15 bis 43 %, Klasse III (alle übrigen, auch unverheiratete Partner!) 30 bis 50 %. Der Satz steigt mit dem steuerpflichtigen Erwerb — und springt an harten Wertgrenzen, weshalb ein Euro mehr tausende Euro Steuer kosten kann (die Härteausgleichsregel mildert das nur teilweise).

Bewertet wird zum Verkehrswert — auch Immobilien und Unternehmensanteile. Gerade bei Immobilien liegen die pauschalen Bewertungsverfahren des Finanzamts oft über dem realen Marktwert; ein Sachverständigengutachten kann die Steuer dann direkt senken.

02Unternehmen & Strategie

Betriebsvermögen: bis zu 100 % steuerfrei — wenn die Spielregeln stimmen.

Für Unternehmerfamilien ist die Verschonung des Betriebsvermögens der größte Hebel: Die Regelverschonung stellt 85 % frei (5 Jahre Haltefrist, Lohnsummenbindung), die Optionsverschonung 100 % (7 Jahre, strengere Lohnsumme, max. 20 % Verwaltungsvermögen). Schädlich ist zu viel Verwaltungsvermögen — vermietete Immobilien, Wertpapiere, überschüssige Liquidität. Wer die Übergabe plant, räumt die Bilanz Jahre vorher auf.

Die Tabelle rechts zeigt die Freibeträge. Dazu kommen für Ehegatten ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro und für Kinder altersgestaffelte Versorgungsfreibeträge — und der Klassiker der Gestaltung: die Kettenschenkung über beide Elternteile sowie Nießbrauchsvorbehälte, die den steuerlichen Wert der Übertragung drastisch senken und dem Schenker die Erträge sichern.

Ab etwa 26 Mio. Euro Erwerb schmilzt die Verschonung ab (Großerwerbe) — spätestens dort gehören Familiengesellschaften, Stiftungen und ein über Jahre gestreckter Übertragungsfahrplan auf den Tisch.

Persönliche Freibeträge — alle 10 Jahre neu nutzbar
  • Ehegatte / eingetragener Partner500.000 €
  • Kind (je Elternteil)400.000 €
  • Enkel200.000 €
  • Eltern (im Erbfall)100.000 €
  • Geschwister, Partner o. Trauschein, Dritte20.000 €
§ 16 ErbStG, Stand 2026. Zwei Elternteile × zwei Kinder = 1,6 Mio. € steuerfrei pro Jahrzehnt.
03Häufige Fragen

Erbschaftsteuer — kurz beantwortet.

Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Im Kern dieselbe Steuer mit denselben Freibeträgen und Sätzen — einmal von Todes wegen, einmal unter Lebenden. Der strategische Unterschied: Schenkungen lassen sich timen und im Zehn-Jahres-Takt wiederholen, der Erbfall nicht.
Wann muss ich das Erbe dem Finanzamt melden?
Binnen drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb, formlos ans Erbschaftsteuer-Finanzamt. Bei notariellen Testamenten oder Bankmeldungen erfährt das Amt ohnehin davon — die Anzeige zu unterlassen ist keine Option. Zur Erklärung fordert das Finanzamt dann gesondert auf.
Bleibt das Elternhaus steuerfrei?
An den Ehegatten: ja, ohne Flächengrenze. An Kinder: bis 200 m² Wohnfläche steuerfrei — darüber anteilig steuerpflichtig. Bedingung jeweils: unverzüglicher Einzug und zehn Jahre Selbstnutzung; wer vorher auszieht (außer aus zwingenden Gründen), verliert die Befreiung rückwirkend.
Wie senke ich die Erbschaftsteuer bei Immobilien?
Früh übertragen (Freibeträge mehrfach nutzen), Nießbrauch vorbehalten (senkt den steuerlichen Wert erheblich und sichert die Mieten), Bewertung per Gutachten angreifen — und bei vermieteten Wohnimmobilien den 10-%-Bewertungsabschlag mitnehmen.
Was passiert, wenn ich die Haltefristen der Betriebsverschonung reiße?
Verkauf, Aufgabe oder Überentnahmen innerhalb der 5- bzw. 7-Jahres-Frist lösen die Nachversteuerung aus — zeitanteilig, aber oft sechsstellig. Auch das Unterschreiten der Lohnsumme kostet rückwirkend. Jede Umstrukturierung in der Frist gehört vorher steuerlich geprüft.

Der Zehn-Jahres-Takt läuft — ob Sie planen oder nicht. Wir bauen Ihren Übertragungsfahrplan — Erstgespräch kostenlos.

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