Die Betriebsprüfung (Außenprüfung, §§ 193 ff. AO) ist die systematische Kontrolle Ihrer Steuern durch das Finanzamt — meist für drei Jahre am Stück, mit vollem Datenzugriff. Zwischen der Prüfungsanordnung und dem Ergebnis liegen Wochen, in denen sich entscheidet, was am Ende auf dem Bescheid steht.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarWen es trifft, entscheiden Größenklasse, Zufall und Anlässe: Kontrollmitteilungen aus anderen Prüfungen, auffällige Kennzahlen im Vergleich zur Branche (Richtsatzsammlung), hohe Rückstellungen, Verluste, Bargeschäfte. Großbetriebe werden lückenlos geprüft, kleine Betriebe im Schnitt seltener als alle zehn Jahre — aber nie planbar.
Nach der Anordnung gilt: Ruhe bewahren, Termin abstimmen, nichts ungefiltert herausgeben. Der Prüfungsbeginn kann auf Antrag verlegt werden — Zeit, die wir für die eigene Vorab-Durchsicht nutzen: Wir simulieren die Prüfung, finden die wunden Punkte zuerst und bereiten Erläuterungen vor. Der Datenexport (Z3) wird kontrolliert übergeben, private und nicht prüfungsrelevante Daten bleiben draußen.
Während der Prüfung laufen alle Anfragen über eine benannte Auskunftsperson — idealerweise uns. Zu jeder beabsichtigten Feststellung nehmen wir schriftlich Stellung; vieles stirbt schon hier. Der Rest wird in der Schlussbesprechung verhandelt: Dort geht es um Bewertungsspielräume, Schätzungshöhen und die Frage, was ins Protokoll kommt — und was nicht.
Die beste Betriebsprüfung ist die, deren Themen Sie schon kennen. Unsere Prüfungssimulation geht die Klassiker durch: Kassenführung samt TSE und Verfahrensdokumentation, Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträge auf Fremdvergleich, Bewirtungsbelege, Fahrtenbücher, Reverse-Charge-Eingänge, Rückstellungsdokumentation. Was dort auffällt, wird vor der Prüfung geheilt — teils durch berichtigte Erklärungen nach § 153 AO, solange das noch strafbefreiend geht.
Die Tabelle rechts zeigt, wo Prüfer statistisch das meiste Geld finden. Auffällig: Es sind fast nie exotische Gestaltungen, sondern handwerkliche Lücken — fehlende Belege, unklare Verträge, formell angreifbare Kassen.
Nach der Prüfung ist vor dem Bescheid: Gegen die geänderten Bescheide bleibt der Einspruch — und wo die Schlussbesprechung kein akzeptables Ergebnis bringt, gehen wir den Weg weiter. Eine Feststellung ist eine Rechtsansicht, kein Urteil.