Die Organschaft verschmilzt Mutter- und Tochtergesellschaft steuerlich zu einer Einheit: Gewinne und Verluste werden direkt verrechnet, die 5-%-Besteuerung von Ausschüttungen entfällt. Der Preis dafür ist hoch — ein Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre, der keine Fehler verzeiht.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer Kernnutzen ist die sofortige Verlustverrechnung: Macht die Tochter 300.000 Euro Verlust und die Mutter 500.000 Euro Gewinn, versteuert der Organkreis nur 200.000 Euro — ohne Organschaft zahlt die Mutter voll, während der Verlust der Tochter als Vortrag auf bessere Zeiten wartet. Bei Gruppen mit profitablen und defizitären Einheiten (Anlaufphasen, zyklische Geschäfte) ist das ein massiver Liquiditätsvorteil.
Dazu kommen die sauberen Innenströme: Gewinnabführung statt Ausschüttung heißt keine 5-%-Schachtelstrafe, keine Kapitalertragsteuer-Abwicklung, keine Vorabausschüttungs-Formalien. Und die Zinsschranke sowie andere Grenzen gelten für den Organkreis als Einheit — teils vorteilhaft, teils nicht.
Die Gegenrechnung: Der GAV nimmt der Tochter die Eigenständigkeit (voller Gewinn fließt ab, volle Verlustübernahme durch die Mutter — auch haftungsseitig ein Durchgriff), Minderheitsgesellschafter brauchen Ausgleichszahlungen, und die Fünf-Jahres-Bindung verträgt keine Umstrukturierung zwischendurch. Eine simple Holding ohne Organschaft ist flexibler — sie zahlt dafür die 5-%-Pauschale und wartet auf Verlustverrechnung. Welche Seite gewinnt, hängt an Ihrer Gewinn-/Verlustverteilung der nächsten fünf Jahre.