Die Gewinnausschüttung ist der Weg des GmbH-Gewinns zum Gesellschafter: per Beschluss, mit Kapitalertragsteuer-Einbehalt und sauberer Anmeldung. Ob, wann und wie viel ausgeschüttet wird, ist eine der wichtigsten jährlichen Steuerentscheidungen — Gehalt, Thesaurierung und Holding rechnen immer mit.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarGehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und drückt deren ~30 % Steuerlast — kostet dafür beim Empfänger progressiv bis 45 % plus Sozialabgaben (je nach Status). Ausschüttung trägt erst die volle GmbH-Steuer und dann 26,375 % obendrauf — die Tabelle rechts zeigt die Gesamtkette. Thesaurieren stoppt bei ~30 % und lässt das Kapital arbeiten — ab 2028 sinkt diese Belastung durch die KSt-Reform weiter.
Die optimale Mischung hängt an Progression, Sozialversicherungsstatus und Kapitalbedarf: Häufig fährt ein fremdübliches Gehalt bis zur mittleren Progression plus maßvolle Ausschüttung am besten — und alles darüber bleibt in der Gesellschaft oder fließt in die Holding. Wer jährlich neu rechnet statt Gewohnheiten fortzuschreiben, spart regelmäßig vierstellig.
Formal gilt: Beschluss vor Auszahlung, KapESt-Anmeldung pünktlich, bei beherrschenden Gesellschaftern keine rückwirkenden Konstruktionen. Eine disquotale (inkongruente) Ausschüttung — etwa mehr an den aktiven Gesellschafter — erkennt die Finanzverwaltung bei wirksamer Satzungsgrundlage und ordentlichem Beschluss inzwischen grundsätzlich an.