Corporate Governance Kodex: Was er bedeutet, wen er betrifft und warum er auch für wachsende Unternehmen relevant ist

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Stand: April 2026

Wer an die Börse geht oder sich auf einen Kapitalmarktzugang vorbereitet, begegnet früher oder später dem Deutschen Corporate Governance Kodex — kurz DCGK. Für viele Unternehmer klingt das zunächst nach einem weiteren Regelwerk, das vor allem große Konzerne betrifft. In der Beratungspraxis zeigt sich jedoch, dass der Corporate Governance Kodex weit mehr ist als ein Pflichtprogramm für DAX-Gesellschaften. Er beschreibt den Maßstab, an dem Kapitalmärkte, institutionelle Investoren und Geschäftspartner gute Unternehmensführung messen — und das zunehmend auch jenseits des Parketts.

Was ist der Corporate Governance Kodex überhaupt?

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist ein Regelwerk, das Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für die Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland enthält. Er wurde im Februar 2002 erstmals verabschiedet und seitdem regelmäßig weiterentwickelt. Die aktuell gültige Fassung datiert vom 28. April 2022 und wurde am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hinter dem Kodex steht die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex — ein unabhängiges Gremium, das von der Wirtschaft finanziert wird und keinerlei Weisungen der Bundesregierung unterliegt. Diese Kommission überprüft den Kodex mindestens einmal jährlich darauf, ob er noch dem aktuellen Standard guter Unternehmensführung entspricht.

Kernaussage: Der Corporate Governance Kodex ist kein Gesetz im klassischen Sinne — er wirkt jedoch über die gesetzlich verankerte Entsprechenserklärungspflicht nach § 161 AktG faktisch verbindlich für börsennotierte Aktiengesellschaften.

Inhaltlich unterscheidet der Kodex drei Arten von Bestimmungen: Erstens gibt er wesentliche gesetzliche Regelungen wieder, vor allem aus dem Aktiengesetz. Zweitens enthält er Empfehlungen, die im Text mit dem Wort „soll“ gekennzeichnet sind. Drittens formuliert er Anregungen — erkennbar am Wort „sollte“ — von denen ohne Offenlegungspflicht abgewichen werden darf.

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Für wen gilt der Corporate Governance Kodex verbindlich?

Direkt adressiert sind in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Für diese Gesellschaften schreibt § 161 AktG vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam jährlich erklären müssen, ob und in welchem Umfang sie den Empfehlungen des Kodex gefolgt sind — oder warum nicht. Diese sogenannte Entsprechenserklärung muss dauerhaft auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich sein.

  • Börsennotierte AG und KGaA. Für diese Rechtsformen besteht die gesetzliche Pflicht zur jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG — ohne Ausnahme.
  • GmbH und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen. Eine formelle Pflicht besteht nicht. Fachleute weisen jedoch darauf hin, dass Gerichte die Kodexempfehlungen als Maßstab für die Beurteilung von Pflichtverletzungen heranziehen können.
  • Kommunale und öffentliche Unternehmen. Viele öffentlich-rechtliche Vorschriften sehen die Anwendung des DCGK auch für Unternehmen der öffentlichen Hand vor — unabhängig von deren Börsennotierung.
  • Wachstumsunternehmen mit Finanzierungsambitionen. Wer Investoren gewinnen oder sich auf einen Börsengang vorbereitet, profitiert davon, die Grundprinzipien des Kodex frühzeitig zu verankern — das stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber institutionellen Kapitalgebern erheblich.

Eine GmbH muss den DCGK also grundsätzlich nicht beachten. In der Praxis empfiehlt sich dennoch eine Auseinandersetzung damit, wenn Fremdkapital aufgenommen, Investoren eingebunden oder ein Börsengang geplant wird. Eine am Corporate Governance Kodex orientierte Unternehmensstruktur kann die Kapitalbeschaffung spürbar erleichtern.


Das „Comply or Explain“-Prinzip: Flexibilität mit Begründungspflicht

Was den Deutschen Corporate Governance Kodex von einem klassischen Gesetz unterscheidet, ist sein Grundprinzip: Unternehmen dürfen von den Empfehlungen abweichen — müssen dies aber erklären. Dieses Modell wird als „Comply or Explain“ bezeichnet. Wer eine Empfehlung nicht umsetzt, ist nicht automatisch im Unrecht, aber verpflichtet, die Abweichung transparent zu machen und zu begründen.

Das klingt zunächst nach einer bequemen Hintertür. In der Kapitalmarktpraxis funktioniert es jedoch als wirksames Disziplinierungsinstrument: Institutionelle Investoren, Stimmrechtsberater und Analysten bewerten Abweichungen sehr genau. Eine schlecht begründete Ausnahme kann das Vertrauen des Kapitalmarkts beeinträchtigen und sich letztlich auf Aktienkurs und Finanzierungskosten auswirken.

Weiterlesen:IPO Voraussetzungen: Was Unternehmen vor dem Börsengang wissen müssen

Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Wer die Entsprechenserklärung nur als Formalie behandelt, unterschätzt deren strategische Wirkung. In unserer Beratungspraxis sehen wir, dass Unternehmen, die ihre Abweichungen klar und substanziell begründen, beim Kapitalmarkt deutlich besser ankommen als solche, die oberflächliche Standardformulierungen verwenden.

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Die sieben Themenbereiche des DCGK im Überblick

Der Kodex gliedert sich in sieben inhaltliche Abschnitte, die zusammen den gesamten Rahmen guter Unternehmensführung abdecken:

  • Leitung und Überwachung. Hier geht es um die grundlegende Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Einrichtung eines angemessenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems.
  • Besetzung des Vorstands. Der Kodex enthält Empfehlungen zur Diversität, zur Amtsdauer und zur Nachfolgeplanung im Vorstand.
  • Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Unabhängigkeit, Diversität und Nachhaltigkeitskompetenz — die aktuell gültige Fassung aus dem Jahr 2022 verlangt, dass das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise in relevanten Nachhaltigkeitsfragen umfasst.
  • Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Ausschussstruktur, Sitzungsfrequenz und die Arbeit des Prüfungsausschusses sind hier geregelt. Seit 2022 ist auch anzugeben, wie viele Sitzungen in Präsenz und wie viele als Video- oder Telefonkonferenz stattfanden.
  • Interessenkonflikte. Transparenz bei Interessenkollisionen ist ein Kerngebot — Aufsichtsratsmitglieder müssen Konflikte offenlegen und sich im Zweifel der Stimme enthalten.
  • Transparenz und externe Berichterstattung. Klare, zeitnahe und vollständige Information des Kapitalmarkts — inklusive Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Vorstandsvergütung soll auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein; variable Bestandteile können auch von Nachhaltigkeitszielen abhängig gemacht werden.

Die DCGK-Fassung 2022: Nachhaltigkeit als neuer Schwerpunkt

Die Revision des Corporate Governance Kodex im Jahr 2022 war kein kosmetisches Update. Die Regierungskommission hat Nachhaltigkeit — also ökologische und soziale Faktoren — als durchgängiges Thema in den Kodex integriert. Das hat konkrete Auswirkungen auf die Berichtspflichten börsennotierter Gesellschaften.

Besonders relevant ist die Empfehlung A.5: Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres internen Kontrollsystems und ihres Risikomanagementsystems beschreiben — und zur Angemessenheit sowie Wirksamkeit dieser Systeme Stellung nehmen. Das stellt Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer gleichermaßen vor neue praktische Anforderungen.

Kernaussage: Der DCGK 2022 verknüpft Nachhaltigkeit direkt mit Unternehmensführung und Vergütung. Variable Vorstandsvergütung kann an das Erreichen von ESG-Zielen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) geknüpft werden — und institutionelle Investoren erwarten das zunehmend.

Für Sie als Geschäftsführer oder Vorstand bedeutet das: Nachhaltigkeit ist längst kein freiwilliges Bekenntnis mehr, sondern ein messbarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung, der im Lagebericht dokumentiert werden muss. Wer das frühzeitig strukturiert aufbaut, spart sich später erheblichen Aufwand.

Tipp: Wer einen Börsengang plant, sollte das interne Kontrollsystem nicht erst kurz vor dem IPO aufbauen — Investoren und Emissionsbanken prüfen diese Strukturen sehr genau. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater und dem Wirtschaftsprüfer ist empfehlenswert.

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Corporate Governance Kodex und GmbH: Was nicht börsennotierte Unternehmen beachten sollten

Viele Unternehmer fragen uns: „Ich betreibe eine GmbH — geht mich das alles gar nichts an?“ Die ehrliche Antwort lautet: Formal nicht, aber faktisch zunehmend schon.

Erstens können Gerichte die Verhaltensempfehlungen des DCGK als Beurteilungsmaßstab für mögliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers oder des Aufsichtsrats heranziehen — auch bei einer GmbH. Zweitens verlangen institutionelle Investoren, Private-Equity-Gesellschaften und zunehmend auch Kreditinstitute strukturierte Governance-Nachweise, bevor sie Kapital bereitstellen. Drittens: Wer für kommunale Unternehmen tätig ist, unterliegt häufig kraft öffentlich-rechtlicher Vorschriften dem DCGK.

Eine am Kodex orientierte Unternehmensführung signalisiert nach außen Professionalität und Verlässlichkeit — das wirkt sich auf Finanzierungskonditionen, Mitarbeitergewinnung und Kundenvertrauen aus. Fachleute weisen darauf hin, dass GmbHs, die freiwillig Elemente des DCGK umsetzen, bei der Suche nach Wachstumskapital deutlich besser positioniert sind.

Weiterlesen:Internes Kontrollsystem aufbauen: Anforderungen und Praxishinweise


Häufige Fehler im Umgang mit dem Corporate Governance Kodex

  • Entsprechenserklärung als Formalie behandeln. Wer die Erklärung ohne inhaltliche Auseinandersetzung abgibt, riskiert nicht nur Reputationsschäden am Kapitalmarkt, sondern im Extremfall auch die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen.
  • Abweichungen nicht oder unzureichend begründen. Eine Abweichung ist zulässig — eine fehlende oder nichtssagende Begründung hingegen kann zu Vertrauensverlust bei Investoren führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Nachhaltigkeit im Governance-Kontext ignorieren. Der DCGK 2022 hat ESG-Anforderungen fest verankert. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsaspekte weder in der Strategie noch in der Vergütungsstruktur abbilden, geraten bei institutionellen Investoren zunehmend unter Druck.
  • Aufsichtsratsstruktur vernachlässigen. Insbesondere die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern und die Qualifikationsanforderungen — inklusive Nachhaltigkeitsexpertise — werden von Stimmrechtsberatern und Investoren aktiv geprüft.
  • Zu spät mit der Implementierung beginnen. Governance-Strukturen lassen sich nicht in wenigen Wochen aufbauen. Wer einen Kapitalmarktzugang plant, sollte die Grundlagen zwei bis drei Jahre vor dem Zieldatum legen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex abgeben?

Die Pflicht zur jährlichen Entsprechenserklärung nach § 161 AktG gilt für Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien. Die Erklärung muss dauerhaft auf der Unternehmenswebsite öffentlich zugänglich sein. Zwischen zwei Erklärungen darf maximal ein Jahr liegen. Wesentliche unterjährige Abweichungen sind unverzüglich auf der Website zu veröffentlichen.

Was passiert, wenn die Entsprechenserklärung fehlt oder fehlerhaft ist?

Das Fehlen einer Entsprechenserklärung oder eine inhaltlich unrichtige Erklärung kann zur Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen führen — etwa der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Fachleute weisen darauf hin, dass Unrichtigkeiten in der Entsprechenserklärung als Verletzung von Organpflichten gewertet werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und rechtliche Begleitung sind daher unerlässlich.

Gilt der Corporate Governance Kodex auch für eine GmbH?

Formal ist der DCGK nur für börsennotierte Gesellschaften verpflichtend. Eine GmbH ist nicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung verpflichtet. Allerdings können Gerichte die Verhaltensempfehlungen des Kodex als Maßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers heranziehen. Zusätzlich empfiehlt sich eine freiwillige Orientierung am DCGK für GmbHs, die Investoren gewinnen oder einen Börsengang vorbereiten möchten.

Welche Neuerungen brachte der DCGK 2022?

Die Revision des Jahres 2022 hat Nachhaltigkeit — also ökologische und soziale Faktoren — als festen Bestandteil in den Kodex integriert. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen: die Pflicht, das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem im Lagebericht zu beschreiben und deren Wirksamkeit zu beurteilen (Empfehlung A.5), die Anforderung an Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat sowie die Möglichkeit, variable Vorstandsvergütung an Nachhaltigkeitsziele zu knüpfen.

Wie oft muss die Entsprechenserklärung aktualisiert werden?

Vorstand und Aufsichtsrat müssen die Entsprechenserklärung jährlich abgeben — üblicherweise in zeitlichem Zusammenhang mit dem Jahresabschluss. Zusätzlich sind wesentliche unterjährige Abweichungen von bisherigen Verhaltensgrundsätzen unverzüglich auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen. Die Erklärung selbst kann nicht befristet werden, wohl aber widerrufen werden.

Welche häufigen Fehler machen Unternehmen bei der Entsprechenserklärung?

Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende oder unzureichende Begründung von Abweichungen. Das „Comply or Explain“-Prinzip erlaubt Abweichungen ausdrücklich — verlangt aber eine substanzielle Erklärung. Pauschalformulierungen ohne inhaltliche Auseinandersetzung werden vom Kapitalmarkt und von Stimmrechtsberatern kritisch bewertet. Ein weiterer Fehler ist die rückwirkende Anpassung von Erklärungen ohne transparente Kommunikation an den Markt.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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