GmgV Notar: Ein umfassender Leitfaden

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GmgV und Notar: Was die neue Rechtsform für die notarielle Praxis bedeutet

Stand: April 2026

Mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen — kurz GmgV — plant das Bundesministerium der Justiz eine Rechtsform, die das deutsche Unternehmensrecht grundlegend erweitern soll. Seit der Veröffentlichung des Rahmenkonzepts am 4. März 2026 beschäftigt Gründer und Unternehmer eine zentrale Frage: Welche Aufgabe übernimmt der Notar bei der GmgV-Gründung, und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Für Sie als Unternehmer lohnt sich ein genauer Blick auf beide Seiten — die neue Rechtsform selbst und das Notarwesen, das sie begleiten wird.

GmgV Notar: Ein umfassender Leitfaden
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Die GmgV: Eine neue Rechtsform braucht notarielle Begleitung

Bei der GmgV handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der Gewinne nicht beliebig an die Gesellschafter fließen dürfen. Das Vermögen bleibt dauerhaft einem gemeinnützigen oder sozialen Zweck verpflichtet. Wer sich für diese Rechtsform entscheidet, verzichtet bewusst auf klassische Renditeerwartungen — und baut stattdessen eine Struktur auf, die konsequent auf gesellschaftliche Wirkung ausgerichtet ist.

Was bedeutet das konkret für Sie als Gründer? Die Satzung muss diese Vermögensbindung rechtssicher abbilden. Genau an diesem Punkt wird der Notar unverzichtbar. Wie bei der GmbH wird auch bei der GmgV eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erwartet. Ohne diesen Schritt ist eine Eintragung ins Handelsregister ausgeschlossen — und ohne Handelsregistereintrag greift die Haftungsbeschränkung nicht.

Wichtiger Hinweis: Die Haftungsbeschränkung der GmgV — vergleichbar mit der GmbH nach § 11 GmbHG — tritt erst mit der Eintragung ins Handelsregister in Kraft. Bis dahin haften die Handelnden persönlich. Die notarielle Beurkundung ist ein zwingender Schritt auf diesem Weg.

Das Rahmenkonzept des Bundesjustizministeriums sieht eine unabänderliche Vermögensbindung vor. Das ist kein Nebenpunkt — es ist das Kernmerkmal dieser Rechtsform. Ein erfahrener Notar muss diese Klauseln so ausgestalten, dass sie gerichtsfest und registertauglich sind. Beauftragen Sie hier einen Notar ohne gesellschaftsrechtliche Erfahrung, riskieren Sie kostspielige Nachbesserungen und unnötige Verzögerungen.


Notarlandschaft in Deutschland: Wer beurkundet die GmgV?

Die Zahl der Notare in Deutschland bewegt sich laut Angaben der Bundesnotarkammer im mittleren vierstelligen Bereich — rund 6.500 Personen sind insgesamt zugelassen, aufgeteilt auf knapp 2.915 Notariate. Dabei gibt es zwei grundlegend verschiedene Berufsbilder: Etwa 1.500 Notare arbeiten ausschließlich als Notar, ohne weitere anwaltliche Tätigkeit. Die weitaus größere Gruppe — rund 5.600 Personen — kombiniert das Notaramt mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt und wird als Anwaltsnotar bezeichnet.

Für Ihre GmgV-Gründung ist diese Unterscheidung durchaus praxisrelevant. Hauptberufliche Notare sind häufig stärker auf Gesellschaftsrecht spezialisiert und beurkunden tagtäglich Gründungsakte. Anwaltsnotare bringen zusätzlich rechtliche Beratungskompetenz mit — was bei einer so neuen Rechtsform wie der GmgV ein echter Vorteil sein kann, solange die Gesetzgebung noch in der Entstehung ist.

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Notargebühren: Was kostet die GmgV-Beurkundung?

Beim Notar können Sie nicht feilschen — das ist schlicht nicht möglich. Was ein Notar berechnen darf, steht im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das seit dem 1. August 2013 bundesweit gilt und für alle Notare gleichermaßen verbindlich ist. Bevor dieses Gesetz in Kraft trat, richteten sich die Gebühren nach Regelungen aus dem Jahr 1986. Mit dem GNotKG stiegen die Kosten damals um etwa 10 bis 20 Prozent gegenüber dem bis dahin gültigen Niveau.

Zum 1. Januar 2026 wurden die Gebühren erneut angehoben: Wertgebühren stiegen um 6 Prozent, Festgebühren um 9 Prozent. Für Sie als Gründer heißt das konkret: Die Beurkundungskosten für einen GmgV-Gesellschaftsvertrag sind heute spürbar höher als noch vor einem Jahr. Kalkulieren Sie das fest in Ihr Gründungsbudget ein.

  • Wertgebühren (+6%). Diese richten sich nach dem Geschäftswert — also beispielsweise nach dem Stammkapital der GmgV. Je höher das Kapital, desto höher die Gebühr.
  • Festgebühren (+9%). Für bestimmte Amtshandlungen wie Beglaubigungen gelten feste Beträge, unabhängig vom Geschäftswert.
  • Gesamtkosten beim Immobilienkauf als Vergleich. Zur Einordnung: Bei Immobilienkäufen machen Notarkosten typischerweise 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises aus — ein Anhaltspunkt für die Größenordnung notarieller Leistungen.

Was viele Gründer überrascht: Laut § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) muss jeder Notar genau die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren berechnen — nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wer also hofft, durch einen Vergleich verschiedener Notare Geld zu sparen, wird enttäuscht. Die Gebühr ist überall identisch. Was sich sinnvoll vergleichen lässt: Erfahrung, Spezialisierung und Erreichbarkeit.

Wichtiger Hinweis: Bei der GmgV-Gründung lässt sich am Notar rechtlich nicht sparen. Investieren Sie Ihre Energie stattdessen in die Auswahl eines Notars mit gesellschaftsrechtlicher Erfahrung. Die Qualität der Satzungsgestaltung entscheidet später über die Handlungsfähigkeit Ihrer Gesellschaft.


Digitalisierung im Notariat: Was 2026 neu ist

Das Notariat galt lange als eine der letzten Bastionen analoger Verwaltung. Das ändert sich gerade. Seit dem 29. Dezember 2025 ist in Deutschland das elektronische Präsenzverfahren möglich — Notare können Beurkundungen unter bestimmten Voraussetzungen digital durchführen, ohne dass alle Beteiligten physisch im selben Raum erscheinen müssen.

Für Ihre GmgV-Gründung ist das ein echter Fortschritt. Gesellschafter aus verschiedenen Städten können an der Beurkundung teilnehmen, ohne anzureisen. Das spart Zeit und Reisekosten — auch wenn die eigentliche Notargebühr unverändert bleibt. Die Deutsche Notarkammer plant bis 2026 zudem eine digitale Plattform, die mehr Transparenz über Notarkosten schaffen soll.

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Altersregelung bei Anwaltsnotaren: Eine offene Frage

Ein Randthema mit möglichen Auswirkungen auf die Notarverfügbarkeit: Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige 70-Jahres-Altersgrenze für Anwaltsnotare für verfassungswidrig erklärt. Eine neue gesetzliche Regelung wird für Juni 2026 erwartet. Bis dahin besteht Rechtsunsicherheit, die den Markt für erfahrene Anwaltsnotare kurzfristig beeinflussen kann.

Wer einen langjährig erfahrenen Anwaltsnotar bevorzugt, sollte frühzeitig Kontakt aufnehmen und die Verfügbarkeit konkret abklären.


GmgV vs. GmbH: Was der Notar bei der neuen Rechtsform anders macht

Die GmbH ist jedem Notar vertraut. Die GmgV hingegen ist neu — das Rahmenkonzept existiert seit März 2026, ein fertiges Gesetz steht noch aus. Was bedeutet das praktisch? Heute kann noch keine GmgV beurkundet werden, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, werden die Anforderungen an die Satzungsgestaltung deutlich anspruchsvoller sein als bei einer Standard-GmbH-Gründung.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Vermögensbindung. Bei einer GmbH können Gesellschafter das Stammkapital bei Auflösung zurückerhalten. Bei der GmgV soll das laut Rahmenkonzept ausgeschlossen sein — das Vermögen verbleibt beim gemeinnützigen Zweck. Diese Klausel muss der Notar wasserdicht formulieren. Mängel in der Satzung können dazu führen, dass das Registergericht die Eintragung ablehnt.

  • Satzungsgestaltung. Bei der GmgV muss die Vermögensbindung zwingend und dauerhaft in der Satzung verankert sein — spätere Änderungen sind nicht vorgesehen.
  • Beratungspflicht des Notars. Notare sind zur Belehrung aller Beteiligten verpflichtet. Bei einer neuen Rechtsform bedeutet das: Der Notar muss die Konsequenzen der Vermögensbindung klar erläutern.
  • Registerprüfung. Das Handelsregister prüft die Satzung auf Gesetzeskonformität. Bei einer neuen Rechtsform sind die Prüfmaßstäbe zunächst noch nicht gefestigt — sorgfältige Vorbereitung zahlt sich aus.
  • Kosten im Vergleich zur GmbH. Die Beurkundungsgebühren orientieren sich am Geschäftswert. Da die GmgV kein Mindestkapital nach GmbH-Maßstab voraussetzt, können die Kosten je nach Konstruktion variieren.

In unserer Beratungspraxis beobachten wir regelmäßig, dass Mandanten bei neuen Rechtsformen unterschätzen, wie viel Vorlaufzeit die notarielle Vorbereitung erfordert. Für die GmgV empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung zwischen Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar — idealerweise bevor das Gesetz in Kraft tritt, damit alle Beteiligten gut vorbereitet sind.


Was Sie jetzt tun können

Das GmgV-Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Wer diese Rechtsform dennoch plant, kann die Wartezeit sinnvoll nutzen. Strukturierte Vorbereitung spart später Zeit und Geld.

  • Zweck und Vermögensbindung klären. Definieren Sie bereits jetzt, welchen gemeinnützigen oder sozialen Zweck Ihre GmgV verfolgen soll. Je präziser dieser Zweck, desto reibungsloser die spätere Satzungsgestaltung.
  • Notar mit Gesellschaftsrechtserfahrung suchen. Nicht jeder der rund 6.500 Notare in Deutschland ist auf Gesellschaftsgründungen spezialisiert. Fragen Sie gezielt nach Erfahrung mit Kapitalgesellschaften.
  • Steuerliche Einordnung klären. Die GmgV wird steuerlich anders behandelt als eine klassische GmbH — insbesondere was Körperschaftsteuer und Gemeinnützigkeit betrifft. Eine frühzeitige Beratung schützt vor bösen Überraschungen.
  • Digitale Beurkundungsoptionen prüfen. Seit Dezember 2025 ist das elektronische Präsenzverfahren möglich. Klären Sie mit Ihrem Notar, ob diese Option für Ihre Gründungssituation infrage kommt.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann ist die Gründung einer GmgV beim Notar möglich?

Eine Beurkundung ist erst dann möglich, wenn das entsprechende Gesetz in Kraft getreten ist. Bislang liegt lediglich das Rahmenkonzept des Bundesministeriums der Justiz vom 4. März 2026 vor. Nutzen Sie die Wartezeit, um Ihren Gesellschaftszweck zu definieren und die Satzungsstruktur vorzubereiten — so können Sie unmittelbar nach Inkrafttreten handeln.

Wie hoch sind die Notarkosten für eine GmgV-Gründung?

Die Gebühren richten sich nach dem GNotKG und hängen vom Geschäftswert der Gesellschaft ab. Seit dem 1. Januar 2026 gelten erhöhte Sätze: Wertgebühren stiegen um 6 Prozent, Festgebühren um 9 Prozent. Konkrete Zahlen nennt Ihnen der Notar erst, wenn Geschäftswert und Leistungsumfang feststehen. Als Orientierung: Ähnlich wie bei einer GmbH-Gründung sollten Sie je nach Stammkapital mit mehreren hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich kalkulieren.

Welche typischen Fehler passieren Gründern beim Notartermin?

Häufig erscheinen Gründer ohne ausreichend ausgearbeitete Vorstellungen zu Zweck, Kapital und Gesellschafterstruktur — das verlängert den Prozess und treibt die Kosten in die Höhe. Bei der GmgV kommt ein weiteres Risiko hinzu: Die Vermögensbindungsklausel muss juristisch präzise formuliert sein. Unklare oder widersprüchliche Formulierungen können dazu führen, dass das Registergericht die Eintragung verweigert und die gesamte Satzung überarbeitet werden muss.

Ist eine digitale GmgV-Gründung beim Notar möglich?

Seit dem 29. Dezember 2025 steht das elektronische Präsenzverfahren in Deutschland zur Verfügung. Gesellschafter an verschiedenen Standorten können damit an einer Beurkundung teilnehmen, ohne physisch anwesend zu sein. Ob dieses Verfahren auf die GmgV-Gründung anwendbar sein wird, hängt von den endgültigen gesetzlichen Vorgaben ab. Sprechen Sie das frühzeitig mit dem beauftragten Notar ab.

Welche steuerlichen Unterschiede bestehen zwischen GmgV und GmbH?

Die GmgV ist als Rechtsform mit dauerhafter Vermögensbindung konzipiert — Gewinne können nicht frei ausgeschüttet werden. Das hat direkte steuerliche Konsequenzen: Je nach Ausgestaltung könnte die GmgV von Körperschaftsteuerbefreiungen profitieren, wenn Gemeinnützigkeit anerkannt wird. Die genaue steuerliche Einordnung hängt jedoch vom endgültigen Gesetzestext ab. Eine individuelle steuerliche Beratung vor der Gründung ist daher dringend anzuraten.

Bin ich bei der Notarwahl für die GmgV-Gründung eingeschränkt?

Nein — Sie können jeden zugelassenen Notar in Deutschland beauftragen, sofern dieser gesellschaftsrechtlich tätig ist. Da die GmgV eine vollständig neue Rechtsform ist, empfiehlt sich ein Notar mit nachgewiesener Erfahrung in der Beurkundung von Kapitalgesellschaften. Fragen Sie gezielt nach Erfahrung mit Gesellschaftsverträgen und neuen Rechtsformen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.


TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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