GmgV Steuerrecht: Ein umfassender Leitfaden

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Stand: April 2026

Mit der geplanten Einfuehrung der Gesellschaft mit gebundenem Vermoegen (GmgV) rueckt eine Frage besonders in den Vordergrund: Wie wird diese neue Rechtsform steuerrechtlich behandelt? Als Unternehmer moechten Sie wissen, welche Steuerarten anfallen, welche Abweichungen es gegenueber einer GmbH gibt und wo noch Klaerungsbedarf besteht. Dieser Beitrag analysiert die steuerrechtlichen Eckpunkte des GmgV-Rahmenkonzepts und ordnet sie fuer die unternehmerische Praxis ein.

GmgV Steuerrecht: Ein umfassender Leitfaden
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Ausgangslage: Was die GmgV ausmacht und woher sie kommt

Die GmgV ist eine geplante koerperschaftlich verfasste Unternehmensform, deren praegendses Merkmal die Vermoegensbindung bildet. Gewinne duerfen nicht an Mitglieder ausgeschuettet werden — sie verbleiben vollstaendig im Unternehmen. Mitgliedschaften sind weder uebertragbar noch vererbbar. Wer aus der GmgV ausscheidet, bekommt seine Einlage zurueck, aber keinen Anteil am Wertzuwachs.

Die Bundesregierung hat die Einfuehrung dieser Rechtsform im Koalitionsvertrag verankert. Im Maerz 2026 veroeffentlichten das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium ein gemeinsames Rahmenkonzept. Es handelt sich um einen Diskussionsentwurf — kein geltendes Recht. Die endgueltigen steuerlichen Regelungen werden erst durch ein parlamentarisch verabschiedetes Gesetz festgelegt.

Fuer die steuerrechtliche Einordnung ist entscheidend: Die GmgV soll keine Variante der GmbH sein, sondern eine eigenstaendige Rechtsform mit eigenem Gesetz (GmgVG). Gleichzeitig soll sie steuerlich wie eine Genossenschaft behandelt werden — ein Ansatz, der sowohl Klarheit schafft als auch neue Fragen aufwirft.

Rechtlicher Hinweis: Alle steuerlichen Angaben in diesem Artikel basieren auf dem Rahmenkonzept vom Maerz 2026 und dem zum Zeitpunkt der Veroeffentlichung geltenden Steuerrecht. Da das GmgV-Gesetz noch nicht verabschiedet ist, koennen sich Details im Gesetzgebungsverfahren aendern. Verbindliche steuerliche Beurteilungen sind nur im Einzelfall moeglich.

Die strukturellen Besonderheiten im Ueberblick

Fuer das steuerrechtliche Verstaendnis sind folgende Merkmale der GmgV zentral:

  • Vermoegensbindung. Gewinne werden thesauriert. Direkte und indirekte Zuwendungen an Mitglieder sind untersagt — einschliesslich erfolgsabhaengiger Boni und verguenstigter Darlehen.
  • Mitgliedschaftsprinzip. Keine handelbaren Anteile, kein Gewinnbezugsrecht. Die Beteiligung funktioniert wie eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft.
  • Satzungsfeste Bindung. Die Vermoegensbindung kann weder durch Satzungsaenderung noch durch Formwechsel aufgehoben werden.
  • Austritt ohne Wertzuwachs. Ausscheidende Mitglieder erhalten nur den Nennwert ihrer Einlage.
  • Liquidationsrest an GmgV oder Fiskus. Verbleibt bei Aufloesung Vermoegen, geht es an eine andere GmgV oder an die oeffentliche Hand.

Koerperschaftsteuer: Besteuerung nach bekanntem Muster

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Die GmgV soll als juristische Person der Koerperschaftsteuer unterliegen. Der Steuersatz betraegt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen, ergaenzt um den Solidaritaetszuschlag von 5,5 Prozent auf die Koerperschaftsteuer. Zusammen ergibt das eine Belastung von rund 15,83 Prozent — identisch mit der Koerperschaftsteuerbelastung einer GmbH oder AG.

Ein Rechenbeispiel: Erzielt eine GmgV einen Jahresgewinn von 350.000 Euro, betraegt die Koerperschaftsteuer 52.500 Euro. Der Solidaritaetszuschlag liegt bei 2.887,50 Euro. Die Gesamtbelastung durch Koerperschaftsteuer und Solidaritaetszuschlag: 55.387,50 Euro.

Der wesentliche Unterschied zur GmbH zeigt sich erst auf der zweiten Ebene: Bei einer GmbH koennte ein Gesellschafter den Gewinn als Dividende entnehmen — und wuerde darauf nochmals Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritaetszuschlag) oder im Teileinkuenfteverfahren Einkommensteuer zahlen. Bei der GmgV gibt es diese zweite Besteuerungsebene nicht, weil Ausschuettungen strukturell ausgeschlossen sind. Das Geld bleibt im Unternehmen — und wird dort nur einmal besteuert.

Gewerbesteuer: Kein Freibetrag, volle Pflicht

Die GmgV unterliegt der Gewerbesteuer nach den allgemeinen Regeln fuer Kapitalgesellschaften. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert; darauf wendet die Gemeinde ihren individuellen Hebesatz an.

Aktuell liegt der gesetzliche Mindest-Hebesatz bei 200 Prozent. Im Januar 2026 hat das Bundeskabinett die Anhebung auf 280 Prozent beschlossen, die erstmals fuer den Erhebungszeitraum 2027 gelten soll. Fuer Kapitalgesellschaften — und damit auch fuer die GmgV — gibt es keinen Gewerbesteuer-Freibetrag. Die Steuer faellt ab dem ersten Euro Gewerbeertrag an, anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Freibetrag von 24.500 Euro geniessen.

Fortfuehrung unseres Beispiels (350.000 Euro Gewinn, Hebesatz 420 Prozent): Steuermessbetrag = 350.000 Euro mal 3,5 Prozent = 12.250 Euro. Gewerbesteuer = 12.250 Euro mal 420 Prozent = 51.450 Euro. Zusammen mit Koerperschaftsteuer und Solidaritaetszuschlag ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene von rund 106.838 Euro — also etwa 30,5 Prozent des Gewinns.

Steuerliche Einordnung: Die laufende Ertragsbesteuerung der GmgV unterscheidet sich nicht von der einer GmbH, die ihre Gewinne einbehaelt. Es gibt keine Sonderprivilegien und keine Benachteiligungen. Der politische Wille ist eindeutig: Die GmgV soll weder ein Steuerspar- noch ein Steuerstrafmodell sein.

Umsatzsteuer: Standardregeln gelten

Bei der Umsatzsteuer gelten fuer die GmgV dieselben Vorschriften wie fuer jedes andere Unternehmen. Der Regelsteuersatz betraegt 19 Prozent, der ermaessigte Satz 7 Prozent. Ob Befreiungstatbestaende (etwa fuer bestimmte Bildungsleistungen oder Gesundheitsdienstleistungen) anwendbar sind, haengt von der konkreten Geschaeftstaetigkeit ab.

Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen — monatlich oder quartalsweise — richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres. Darueber hinaus ist jaehrlich eine Umsatzsteuererklaerung einzureichen.


Die Ersatzerbschaftsteuer: Der steuerrechtliche Sonderfall

Hier liegt der eigentliche steuerrechtliche Knackpunkt der GmgV. Da Mitgliedschaften nicht vererbbar sind, existiert kein natuerlicher Erbfall, der zur Erbschaftsteuer fuehren wuerde. Um eine dauerhafte Steuerfreistellung des gebundenen Vermoegens zu verhindern, plant der Gesetzgeber die Anwendung der Ersatzerbschaftsteuer — ein Instrument, das bislang ausschliesslich bei Familienstiftungen zum Einsatz kommt.

Bei Familienstiftungen wird alle 30 Jahre ein fiktiver Erbfall simuliert. Das angesammelte Vermoegen wird so besteuert, als ob es auf zwei Kinder uebertragen wuerde — mit den entsprechenden Freibetraegen und Steuersaetzen der Erbschaftsteuer. Auf die GmgV uebertragen wuerde das bedeuten: Alle 30 Jahre wird das Gesellschaftsvermoegen der Erbschaftsteuer unterworfen, obwohl tatsaechlich kein Vermoegensuaebergang stattfindet.

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Ein Zahlenbeispiel verdeutlicht die Tragweite: Angenommen, eine GmgV hat nach 30 Jahren ein Nettovermoegen von 5 Millionen Euro aufgebaut. Bei der Ersatzerbschaftsteuer wird dieses Vermoegen so behandelt, als wuerde es an zwei Kinder vererbt — also je 2,5 Millionen Euro pro fiktivem Erben. Nach Abzug des Freibetrags von je 400.000 Euro verbleibt ein steuerpflichtiger Betrag von je 2,1 Millionen Euro. Der Erbschaftsteuersatz in Steuerklasse I bei diesem Betrag liegt bei 19 Prozent — das ergibt eine Steuerbelastung von rund 798.000 Euro insgesamt.

In Fachkreisen wird diese Gleichstellung mit Familienstiftungen kritisch betrachtet. Der Einwand: Familienstiftungen dienen der Versorgung von Familienangehoerigen — die GmgV hingegen verfolgt keinen Versorgungszweck fuer bestimmte Personen. Die Anwendung der Ersatzerbschaftsteuer auf die GmgV koenne daher sachlich nicht gerechtfertigt sein. Ob der Gesetzgeber an dieser Regelung festhaelt oder Anpassungen vornimmt, bleibt abzuwarten.


Gruendung, Struktur und praktische Steuerfolgen

Die GmgV soll mit geringem Kapital gruendbar sein und auch Einzelpersonen offenstehen. Im akademischen Gesetzentwurf war eine Mindesteinlage von 5.000 Euro vorgesehen — im Rahmenkonzept ist dieser Punkt noch offen. Fuer den steuerlichen Alltag sind folgende Aspekte relevant:

  • Doppelte Buchfuehrung. Als Koerperschaft ist die GmgV zur Bilanzierung verpflichtet. Eine Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung ist nicht zulaessig.
  • Offenlegung im Bundesanzeiger. Der Jahresabschluss muss innerhalb von zwoelf Monaten nach dem Abschlussstichtag veroeffentlicht werden.
  • Genossenschaftliche Pruefung. Zusaetzlich zur steuerlichen Betriebspruefung soll ein Pruefungsverband die Einhaltung der Vermoegensbindung ueberwachen.
  • Voranmeldungen und Erklaerungen. Koerperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklaerung sind jaehrlich abzugeben. Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfolgen monatlich oder quartalsweise.

Wer Mitglied werden kann

Mitglieder einer GmgV koennen natuerliche Personen und juristische Personen mit vergleichbarer Vermoegensbindung sein. Die Governance folgt dem Genossenschaftsrecht: Vorstand, Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat (letzterer bei bis zu 20 Mitgliedern optional). Das Stimmrecht bemisst sich grundsaetzlich nach Koepfen — Ausnahmen sind moeglich, etwa Vetorechte fuer Gruender.

Steuerlich ist die Stellung als Mitglied deutlich anders als die eines GmbH-Gesellschafters: Es gibt kein Gewinnbezugsrecht, keine Dividendenbesteuerung und keine Beteiligung am Veraeusserungserloes. Die Mitglieder beziehen ausschliesslich ein Gehalt — und dieses unterliegt ganz normal der Einkommensteuer und Sozialversicherung.


Fuer wen sich die GmgV steuerlich lohnen koennte

Die Frage, ob sich die GmgV „lohnt“, laesst sich steuerlich nicht pauschal beantworten. Auf Unternehmensebene bringt sie keine Vorteile gegenueber einer thesaurierenden GmbH. Der steuerliche Effekt liegt woanders: dadurch, dass keine Ausschuettungen stattfinden, entfaellt die Kapitalertragsteuer auf Gesellschafterebene — was die effektive Gesamtsteuerbelastung senkt, solange das Geld im Unternehmen bleibt.

Wer allerdings irgendwann Gewinne persoenlich nutzen moechte, hat bei der GmgV keine Moeglichkeit dazu. Die GmbH bietet hier mehr Flexibilitaet: Gesellschafter koennen selbst entscheiden, ob und wann sie Dividenden entnehmen.

Die GmgV ist daher vor allem fuer Unternehmer interessant, die bewusst auf persoenliche Gewinnentnahmen verzichten — etwa bei geplanter Unternehmensfortfuehrung ueber die eigene Taetigkeit hinaus, bei fehlender Familiennachfolge oder bei einem gesellschaftlich motivierten Unternehmensmodell.


Aktueller Stand und naechste Schritte

Das Rahmenkonzept vom Maerz 2026 markiert den Startpunkt eines mehrphasigen Gesetzgebungsverfahrens. Im naechsten Schritt folgen Konsultationen mit den Bundeslaendern, Fachverbaenden und der Wissenschaft. Auf dieser Grundlage soll ein ausfuehrlicher Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Viele steuerrechtliche Details sind noch ungeklaert — darunter die exakte Ausgestaltung der Ersatzerbschaftsteuer, moegliche Uebergangsregelungen fuer bestehende Unternehmen und die Frage, ob ein Formwechsel in die GmgV steuerneutral moeglich sein wird. Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, sollten interessierte Unternehmer eine individuelle steuerliche Pruefung vornehmen lassen.

Empfehlung: Warten Sie nicht auf das fertige Gesetz, um sich mit dem Thema zu befassen. Die wesentlichen steuerlichen und strukturellen Fragen — Vermoegensbewertung, Erbschaftsteuerplanung, Governance — benoetigen Vorlaufzeit. Sprechen Sie bereits jetzt mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ueber moegliche Szenarien.


Haeufig gestellte Fragen

Was verbirgt sich hinter dem Kuerzel GmgV?

GmgV steht fuer „Gesellschaft mit gebundenem Vermoegen“. Es handelt sich um eine geplante Rechtsform, bei der Unternehmensgewinne nicht an die Mitglieder fliessen, sondern dauerhaft im Betrieb bleiben. Die Vermoegensbindung ist unwiderruflich — sie kann weder durch Satzungsaenderung noch durch Rechtsformwechsel aufgehoben werden. Damit unterscheidet sich die GmgV fundamental von einer GmbH, bei der Gesellschafter frei ueber den Gewinn verfuegen koennen.

Welche Steuern muss eine GmgV entrichten?

Die GmgV zahlt Koerperschaftsteuer (15 Prozent plus Solidaritaetszuschlag), Gewerbesteuer (abhaengig vom Hebesatz der Gemeinde) und Umsatzsteuer. Eine Dividendenbesteuerung entfaellt, da keine Gewinnausschuettungen moeglich sind. Als Besonderheit kommt eine turnusmaessige Ersatzerbschaftsteuer hinzu, deren genaue Ausgestaltung noch offen ist.

Was ist die Ersatzerbschaftsteuer und warum betrifft sie die GmgV?

Da Mitgliedschaften an einer GmgV nicht vererbt werden, faellt nie ein natuerlicher Erbfall an. Um das angesammelte Vermoegen dennoch der Erbschaftsteuer zu unterwerfen, soll in regelmaessigen Abstaenden — bei Familienstiftungen alle 30 Jahre — ein fiktiver Erbfall simuliert werden. Ob dieser Mechanismus bei der GmgV tatsaechlich sachgerecht ist, wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert.

Laesst sich eine GmgV bereits jetzt gruenden?

Nein. Die GmgV existiert noch nicht als gesetzlich verankerte Rechtsform. Das im Maerz 2026 vorgestellte Rahmenkonzept ist ein Diskussionspapier, auf dessen Basis ein Gesetzentwurf erarbeitet werden soll. Erst nach Verabschiedung durch den Bundestag und Inkrafttreten des Gesetzes koennen GmgV-Gruendungen vorgenommen werden.

Fuer welche Unternehmer ist die GmgV steuerlich sinnvoll?

Die GmgV eignet sich steuerlich fuer Unternehmer, die ohnehin keine Gewinne entnehmen moechten. In diesem Fall entfaellt die Kapitalertragsteuer, die bei einer GmbH-Ausschuettung anfallen wuerde. Fuer Unternehmer, die auf persoenliche Gewinnentnahmen angewiesen sind oder Anteile an Investoren verkaufen moechten, ist die GmgV steuerlich und strukturell ungeeignet.

Gibt es einen Gewerbesteuer-Freibetrag fuer die GmgV?

Nein. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro nach Paragraph 11 Absatz 1 GewStG gilt ausschliesslich fuer Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften — und somit auch die geplante GmgV — zahlen Gewerbesteuer ohne Freibetrag. Beachten Sie zudem die geplante Anhebung des Mindest-Hebesatzes auf 280 Prozent ab dem Erhebungszeitraum 2027.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfaeltiger Recherche uebernehmen wir keine Gewaehr fuer die Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Angaben.

TABAK Steuerberatung – Augustaanlage 33, 68165 Mannheim

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