IDW S 6: Das Sanierungsgutachten als Rettungsanker in der Unternehmenskrise

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IDW S 6: Das Sanierungsgutachten als Rettungsanker in der Unternehmenskrise

Stand: April 2026

Die Liquidität wird eng, die Bank möchte Sicherheiten sehen, und die Geschäftsführung steht täglich unter wachsendem Druck — in genau dieser Situation begegnet uns als Steuerberater ein Begriff immer wieder: IDW S 6. Was sich dahinter verbirgt, weshalb dieses Gutachten in einer echten Krise weit mehr wert ist als ein reines Pflichtdokument, und wie der gesamte Prozess aus unserer Beratungsperspektive abläuft — das möchten wir Ihnen hier Schritt für Schritt erklären.

Was ist der IDW S 6 — und warum existiert dieser Standard?

IDW S 6: Das Sanierungsgutachten als Rettungsanker in der Unternehmenskrise
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat unter dem Titel „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ einen Fachstandard erarbeitet, der definiert, welche Mindestinhalte ein Sanierungsgutachten aufweisen muss. Dieser Standard heißt IDW S 6 und legt fest, was Banken, Gläubiger und Gerichte sehen möchten, bevor sie einem Unternehmen in der Krise weitere Mittel zur Verfügung stellen oder auf Forderungen verzichten.

Für Sie als Unternehmer bedeutet das in der Praxis: Gerät Ihr Betrieb in eine ernsthafte Schieflage, wird Ihre Hausbank in der Regel erst dann über Sanierungskredite oder Umschuldungsvereinbarungen verhandeln, wenn ein nach diesem Standard erstelltes Gutachten vorliegt. Das IDW S 6 ist damit gewissermaßen der Türöffner zu einem strukturierten Sanierungsweg.

Die derzeit gültige Fassung wurde vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) am 22. Juni 2023 verabschiedet und am 13. Oktober 2023 vom IDW Hauptfachausschuss bestätigt. Sie hat die Vorgängerversion vom 16. Mai 2018 abgelöst und bringt einige praxisrelevante Klarstellungen mit sich, auf die wir weiter unten genauer eingehen.

Wichtiger Hinweis: Ein Gutachten, das lediglich „angelehnt an IDW S 6″ formuliert wurde, entspricht nicht den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung. Für Geschäftsführer und Gesellschafter kann das erhebliche persönliche Haftungsrisiken auslösen. Nur ein vollständig standardkonformes Gutachten bietet den nötigen Schutz.


Wann wird ein IDW S 6 Sanierungsgutachten tatsächlich benötigt?

In unserer Beratungspraxis erleben wir häufig, dass Unternehmer unterschätzen, wie früh ein IDW S 6 Gutachten relevant werden kann. Es geht keineswegs nur um den akuten Insolvenzfall — der Standard wird in einem deutlich weiteren Spektrum von Situationen bedeutsam:

  • Drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§§ 17, 18 InsO). Wenn die vorhandene Liquidität nicht mehr ausreicht, um fällige Rechnungen und Verbindlichkeiten zu begleichen, verlangen Banken erfahrungsgemäß ein Sanierungsgutachten, bevor sie auch nur über eine weitere Kreditvergabe nachdenken.
  • Bilanzielle Überschuldung (§ 19 InsO). Überwiegen die Schulden das Vermögen, liegt grundsätzlich ein Insolvenzgrund vor — es sei denn, das Unternehmen kann eine überzeugende Fortführungsprognose vorweisen. Genau diese Prognose ist ein zentrales Element des IDW S 6.
  • Anhaltende Verluste und Ertragseinbrüche. Auch wenn die Insolvenzreife noch nicht erreicht ist, fordern finanzierende Banken ein Gutachten, sobald erkennbar wird, dass das Unternehmen dauerhaft unter den Planwerten liegt oder strukturelle Schwachstellen bestehen.
  • Außergerichtliche Restrukturierung. Wer Gläubigerverzichte, Gesellschafterdarlehen oder Stundungsvereinbarungen benötigt, muss ein tragfähiges Konzept vorweisen — andernfalls riskieren alle Beteiligten, dass diese Maßnahmen im Nachhinein nach insolvenzrechtlichen Vorschriften angefochten werden.
  • Kreditverhandlungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Manchmal stellt die Bank ein IDW S 6 Gutachten als Bedingung auf, bevor sie über die Verlängerung oder Umstrukturierung bestehender Kreditlinien überhaupt spricht — auch wenn formal noch kein Insolvenzgrund vorliegt.

Was wir aus vielen Mandantengesprächen wissen: Je eher ein Unternehmen den Gutachtenprozess anstößt, desto mehr Spielraum bleibt — sowohl gegenüber der Bank als auch bei der konkreten Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.


Die Kernbestandteile eines IDW S 6 Sanierungskonzepts

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Das IDW S 6 Gutachten folgt einem inhaltlich klar definierten Rahmen — erlaubt aber ausdrücklich, den Detailgrad an die Größe und Komplexität des jeweiligen Unternehmens anzupassen. Es gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit: Was für die Frage der Sanierungsfähigkeit nicht relevant ist, muss nicht im Detail ausgearbeitet werden. Qualität und Aussagekraft des Gutachtens dürfen dabei jedoch nicht auf der Strecke bleiben.

Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Stufen. Stufe 1 umfasst die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose: Kann das Unternehmen während des gesamten Sanierungszeitraums zahlungsfähig bleiben? Stufe 2 beinhaltet das eigentliche Sanierungskonzept mit dem Nachweis, dass der Betrieb nach Abschluss der Maßnahmen wieder wettbewerbs- und renditefähig sein wird.

Ein vollständiges IDW S 6 Gutachten muss folgende Bestandteile enthalten:

  • Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangssituation. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden transparent aufbereitet, ebenso wie die Markt- und Wettbewerbsposition des Unternehmens.
  • Analyse des Krisenstadiums und der Krisenursachen. Der Standard unterscheidet sechs Krisenstadien — von der Stakeholder- und Strategiekrise über die Erfolgskrise bis hin zur Liquiditätskrise und Insolvenzreife. Jedes Stadium, das das Unternehmen durchlaufen hat, muss aufgearbeitet werden.
  • Beurteilung der Fortführungsfähigkeit. Hier werden Zahlungsfähigkeit (§ 17 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO) und die handelsrechtliche Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 HGB beurteilt.
  • Leitbild des sanierten Unternehmens. Dieses Kernstück zeigt, wie das Unternehmen nach erfolgreicher Sanierung strategisch, operativ und finanziell aufgestellt sein soll — der Zielzustand, auf den alle Maßnahmen einzahlen.
  • Sanierungsmaßnahmen mit Zeitbezug und Wirkungsnachweis. Jede einzelne Maßnahme muss konkret beschrieben, terminlich verankert und hinsichtlich ihrer quantitativen Wirkung auf Ergebnis, Liquidität und Eigenkapital nachvollziehbar gemacht werden.
  • Integrierte Unternehmensplanung. Ergebnisplanung, Liquiditätsplanung und Bilanzplanung müssen inhaltlich konsistent miteinander verzahnt sein — eine isolierte Gewinn- und Verlustplanung genügt den Anforderungen des Standards ausdrücklich nicht.
  • Abschließende Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit. Mit der Neufassung von Oktober 2023 ist diese zusammenfassende Einschätzung zum Pflichtbestandteil geworden. Ein Gutachten ohne diesen Abschluss gilt nicht mehr als standardkonform.

Wichtiger Hinweis: Die IDW S 6 Fassung 2023 macht die Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit zum unverzichtbaren Bestandteil. Fehlt sie, verliert das Gutachten seine Standardkonformität — mit möglichen Folgen sowohl für Bankgespräche als auch für Haftungsfragen.


Neuerungen der IDW S 6 Fassung 2023: Was sich für Unternehmer ändert

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Die aktualisierte Fassung führt keine grundlegend neuen materiellen Pflichten ein, enthält aber mehrere Klarstellungen, die in der Beratungspraxis spürbare Auswirkungen haben. Drei Punkte sind für Sie als Unternehmer besonders wichtig:

Erstens wurde der Bezug zur höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH nochmals ausdrücklich im Standard verankert. Das Gutachten muss die relevanten BGH-Urteile berücksichtigen und daran gemessen werden können. Für Geschäftsführer bedeutet das konkret: Nur ein vollständig BGH-konformes Gutachten schützt vor persönlicher Haftung, wenn die Sanierung trotz aller Bemühungen nicht gelingt.

Zweitens werden Nachhaltigkeitsrisiken und Cyberrisiken jetzt ausdrücklich als sanierungsrelevante Faktoren erwähnt. Das klingt auf den ersten Blick nach einer formalen Ergänzung — ist aber praktisch bedeutsam: Wenn Ihr Betrieb in einer energieintensiven Branche tätig ist oder wesentliche Abläufe von digitaler Infrastruktur abhängen, müssen diese Risiken im Konzept adressiert werden.

Drittens stellt die Neufassung unmissverständlich klar, dass steuerliche Folgen von Sanierungsmaßnahmen zwingend in die integrierte Planung einfließen müssen. Das ist ein Aspekt, den wir in Mandantengesprächen immer wieder erklären müssen: Wenn Gläubiger auf Forderungen verzichten, entstehen daraus sogenannte Sanierungsgewinne, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können — und das gesamte Liquiditätsbild des Unternehmens erheblich verschieben.

Weiterlesen: Internes Kontrollsystem aufbauen — Anforderungen und Praxistipps für Unternehmen


Ablauf, Dauer und Kosten: Was Sie realistisch einplanen müssen

Ein IDW S 6 Gutachten entsteht nicht in wenigen Tagen. Der Prozess gliedert sich typischerweise in drei Phasen: Zunächst wird die Fortbestehensprognose erarbeitet, was in der Regel etwa zwei Wochen in Anspruch nimmt. Daran schließt sich die eigentliche Gutachtenerstellung an — dieser Abschnitt dauert erfahrungsgemäß sechs bis acht Wochen. Zuletzt folgen die Abstimmung mit den Finanzierungspartnern und die Sicherstellung der weiteren Unternehmensfinanzierung.

Der Zeitdruck während dieses Prozesses ist real. Das Unternehmen muss zahlungsfähig bleiben, während das Gutachten noch erarbeitet wird. In der Praxis bedeutet das häufig, dass parallel Stundungsvereinbarungen mit Banken und Lieferanten ausgehandelt werden müssen — ein Balanceakt, der frühzeitiges Handeln umso wichtiger macht.

Bei den Kosten sind Pauschalaussagen schwierig. Der Aufwand hängt von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Standorte und Geschäftsbereiche sowie der vorhandenen Datenqualität ab. Bei mittelständischen Betrieben bewegen sich die Erstellungskosten nach unseren Marktbeobachtungen häufig zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro — bei größeren oder komplexer strukturierten Unternehmen liegen sie teils deutlich darüber. Angebote, die erheblich unter diesen Größenordnungen liegen, sollten Sie kritisch hinterfragen: Ein vollständiges IDW S 6 Gutachten erfordert substanziellen Arbeitsaufwand, der sich im Honorar widerspiegeln muss.

Tipp: Berechtigt zur Erstellung sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater mit nachgewiesener Sanierungserfahrung sowie spezialisierte Unternehmensberater. Entscheidend ist die fachliche Unabhängigkeit: Wer bereits stark ins operative Tagesgeschäft eingebunden ist, kann diese Neutralität möglicherweise nicht mehr gewährleisten.


Haftungsschutz für Geschäftsführer: Die unterschätzte Schutzfunktion

Das IDW S 6 Gutachten hat neben seiner Funktion als Finanzierungsgrundlage noch eine zweite Aufgabe, die in der Praxis häufig unterschätzt wird: Es kann Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung schützen. Scheitert die Sanierung trotz aller Maßnahmen, lässt sich mit einem vollständig standardkonformen Gutachten belegen, dass die Unternehmensleitung auf Basis einer fundierten, professionell erstellten Analyse gehandelt hat.

Wer ohne ein solches Gutachten in der Krise weitermacht, riskiert, dass spätere Zahlungen als Insolvenzverschleppung gewertet werden — mit erheblichen persönlichen Haftungsfolgen nach § 15a InsO und § 43 GmbHG. Das IDW S 6 Gutachten dokumentiert in diesem Sinne, dass die Entscheidung zur Unternehmensfortführung auf einer nachvollziehbaren, belastbaren Grundlage getroffen wurde — und nicht ins Blaue hinein.

Weiterlesen: Internes Kontrollsystem GmbH — Anforderungen und Aufbau im Überblick


Häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt, ein IDW S 6 Sanierungsgutachten zu erstellen?

Das Gutachten muss von einem fachkundigen und unabhängigen Dritten erarbeitet werden. In Betracht kommen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater mit einschlägiger Sanierungserfahrung sowie spezialisierte Unternehmensberater. Die fachliche Unabhängigkeit ist dabei keine Formalie: Der Gutachter darf keine Interessenkonflikte haben, die eine objektive Einschätzung beeinträchtigen könnten. Wer das Sanierungskonzept erstellt, kann dieses aus berufsrechtlichen Gründen nicht anschließend als Abschlussprüfer testieren.

Wie lange dauert die Erstellung eines IDW S 6 Gutachtens und welche Kosten entstehen?

Erfahrungsgemäß umfasst der gesamte Prozess zehn bis vierzehn Wochen, aufgeteilt auf drei Phasen. Die Kosten richten sich nach Komplexität und Unternehmensgröße — bei mittelständischen Betrieben liegen sie häufig zwischen 10.000 Euro und 30.000 Euro, bei größeren Unternehmen auch darüber. Auffällig niedrige Angebote sollten Sie kritisch prüfen: Ein vollständiges, standardkonformes Gutachten ist aufwändig und lässt sich nicht zum Niedrigpreis seriös erstellen.

Welche häufigen Fehler führen dazu, dass ein Gutachten den IDW S 6 Anforderungen nicht genügt?

Der am häufigsten auftretende Mangel ist eine lückenhafte integrierte Unternehmensplanung: Eine reine Ergebnisplanung ohne abgestimmten Liquiditäts- und Bilanzplan erfüllt den Standard nicht. Ebenso problematisch ist das Fehlen der abschließenden Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit, die seit der Neufassung 2023 zwingend vorgeschrieben ist. Gutachten, die nur „angelehnt an IDW S 6″ erstellt wurden, bieten weder den nötigen Haftungsschutz noch die erforderliche Akzeptanz bei Banken und Gläubigern.

Gilt der IDW S 6 auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die inhaltlichen Kernpflichten gelten dem Grunde nach für Unternehmen jeder Größe. Allerdings erlaubt der Standard, den Darstellungsumfang dem jeweiligen Komplexitätsgrad anzupassen. Für kleinere Betriebe bedeutet das: weniger Detailtiefe ist möglich, aber auf die inhaltlichen Pflichtbestandteile — Krisenanalyse, Leitbild, Maßnahmenplan, integrierte Planung und abschließendes Sanierungsfähigkeitsurteil — darf nicht verzichtet werden.

Was passiert, wenn kein IDW S 6 Gutachten vorgelegt werden kann?

Ohne ein anerkanntes Sanierungsgutachten ist die Fortführung der Bankbeziehung in einer ernsthaften Krisensituation in der Regel nicht möglich. Gläubiger, die auf Forderungen verzichten oder Stundungen gewähren, setzen sich ohne ein solches Gutachten dem Risiko aus, dass diese Maßnahmen nachträglich insolvenzrechtlich angefochten werden. Für Geschäftsführer entfällt zudem der Haftungsschutz, den ein ordnungsgemäß erstelltes Gutachten bieten würde.

Müssen steuerliche Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen im Gutachten berücksichtigt werden?

Ja — die Fassung 2023 stellt das ausdrücklich klar. Sanierungsgewinne, die etwa entstehen, wenn Gläubiger auf Forderungen verzichten, können erhebliche steuerliche Konsequenzen haben und müssen in der integrierten Unternehmensplanung abgebildet sein. Fehlen diese Positionen, ist die Planung unvollständig und das gesamte Gutachten angreifbar. Eine frühzeitige Einbindung Ihres Steuerberaters in den Sanierungsprozess ist deshalb kein Luxus, sondern eine fachliche Notwendigkeit.


Weiterlesen: IDW Sanierungsgutachten: Was steckt dahinter und wann brauchen Sie es?

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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Inhaberin und Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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