Was macht ein Steuerberater?

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Was macht ein Steuerberater? Aufgaben, Mehrwert und wann es sich lohnt

Stand: Juni 2025

Viele Unternehmer stellen sich diese Frage spätestens dann, wenn die erste Betriebsprüfung angekündigt wird oder die Steuerlast überraschend hoch ausfällt. Was macht ein Steuerberater eigentlich — und ist das mehr als das Ausfüllen von Formularen? Die kurze Antwort: deutlich mehr. Als TABAK Steuerberatung in Mannheim begleiten wir Unternehmer vom ersten Geschäftsjahr bis zur Unternehmensnachfolge. Was dabei auf dem Tisch liegt, zeigen wir Ihnen hier im Überblick.


Die Kernaufgaben eines Steuerberaters im Überblick

Der gesetzliche Rahmen ist klar: Nach § 33 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) umfasst die Tätigkeit eines Steuerberaters die Beratung, Vertretung und Hilfeleistung in allen Steuerangelegenheiten — sowie die Unterstützung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Das klingt trocken, hat aber erhebliche praktische Konsequenzen für Sie als Unternehmer.

Dazu gehören laut § 33 StBerG ausdrücklich auch die Buchführung, die Aufstellung steuerlich relevanter Abschlüsse und die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen. Letzteres ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Wer in eine Betriebsprüfung gerät oder einen Steuerbescheid anfechten möchte, braucht jemanden, der nicht nur Zahlen kennt, sondern auch verhandeln kann.

Wichtig zu wissen: Diese Tätigkeiten dürfen in Deutschland nur von einem klar definierten Personenkreis ausgeübt werden. § 3 StBerG nennt Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Wer außerhalb dieser Gruppe gewerbsmäßig Steuerberatung anbietet, handelt unerlaubt — das kann nach § 5 StBerG untersagt und mit Bußgeldern belegt werden.

  • Deklarationsberatung. Erstellung und Einreichung aller Steuererklärungen — von der Körperschaftsteuer bis zur Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Gestaltungsberatung. Steueroptimale Strukturierung von Investitionen, Rechtsformen und Vergütungsmodellen — bevor die Steuer entsteht.
  • Durchsetzungsberatung. Einsprüche gegen Steuerbescheide, Vertretung bei Betriebsprüfungen und — wenn nötig — vor dem Finanzgericht.

Buchführung und Jahresabschluss: Was der Steuerberater übernimmt

Für viele Mandanten ist die laufende Buchführung der sichtbarste Teil unserer Arbeit. Doch dahinter steckt mehr als das Sortieren von Belegen. Entscheidend ist zunächst: Sind Sie überhaupt buchführungspflichtig?

Wer muss Bücher führen?

Steuerrechtlich greift die Buchführungspflicht nach § 141 AO, sobald Ihr Umsatz 800.000 Euro pro Jahr oder Ihr Gewinn 80.000 Euro übersteigt — diese Schwellenwerte wurden durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 angehoben (vorher: 600.000 Euro Umsatz, 60.000 Euro Gewinn). Für Einzelkaufleute gilt handelsrechtlich eine vergleichbare Regelung nach § 241a HGB. Freiberufler hingegen sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig — eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG reicht aus.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG trifft es anders: Sie müssen unabhängig von Umsatz und Gewinn immer doppelt Buch führen und einen Jahresabschluss erstellen (§§ 242 ff. HGB i. V. m. §§ 264 ff. HGB). Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — und muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundesanzeiger offengelegt werden (für das Geschäftsjahr 2025). Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Zudem gelten ab dem Jahresabschluss 2025 die aktualisierten GoBD gemäß BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025. Wer seine Buchführung noch nicht entsprechend umgestellt hat, sollte das zeitnah angehen.

Ein weiterer Punkt, den wir in der Beratungspraxis regelmäßig ansprechen: Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wurden durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz ab 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt. Das klingt nach Entlastung — ändert aber nichts daran, dass die Ablage ordnungsgemäß sein muss.


Steuerberatung für Unternehmer: Über die Steuererklärung hinaus

Wenn Mandanten fragen, was ein Steuerberater macht, denken viele zuerst an die jährliche Steuererklärung. Das ist der Einstieg — aber bei weitem nicht das Ende. Gerade für Unternehmer liegt der eigentliche Mehrwert in der vorausschauenden Gestaltungsberatung.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ein Produktionsbetrieb in Düsseldorf mit rund 35 Mitarbeitern plant eine größere Investition in neue Maschinen. Ob diese Investition im laufenden Jahr oder Anfang des nächsten Jahres getätigt wird, kann — je nach Gewinnsituation — einen erheblichen steuerlichen Unterschied machen. Das ist keine Trickserei, sondern sinnvolle Planung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Hinzu kommt die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Steuerberater können Einsprüche einlegen, an Betriebsprüfungen teilnehmen und Mandanten sogar vor Finanzgerichten vertreten — die Vergütung richtet sich in diesem Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

  • Abgabefristen mit Steuerberater. Für die Steuererklärung 2024 gilt mit Steuerberater eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Für 2025 verschiebt sich die Frist sogar auf den 1. März 2027 (da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt).
  • Ohne Steuerberater. Wer selbst einreicht, muss die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben — fast acht Monate früher.
  • Freiwillige Erklärungen. Wer zur freiwilligen Abgabe berechtigt ist, hat bis zu vier Jahre Zeit — für 2025 also bis zum 31. Dezember 2029.

Tipp: Wer seine Steuererklärung zu spät einreicht, zahlt mindestens 25 Euro je angefangenem Monat als Verspätungszuschlag (§ 152 AO) — alternativ 0,25 % der festgesetzten Steuer. Das summiert sich schneller als gedacht.


Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung

Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, kommt ein weiteres Aufgabenfeld hinzu, das in seiner Komplexität oft unterschätzt wird. Die monatliche Lohnabrechnung ist mehr als eine Rechenaufgabe — sie verbindet Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht in einem einzigen Prozess.

Was die Lohnbuchhaltung umfasst

  • Gehaltsabrechnungen. Berechnung von Brutto- und Nettolohn, Berücksichtigung von Steuerklassen, Freibeträgen und Sachbezügen.
  • Sozialversicherungsmeldungen. Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung bei den Sozialversicherungsträgern — termingerecht und vollständig.
  • Lohnsteueranmeldungen. Monatliche oder quartalsweise Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer ans Finanzamt.
  • Jahresbescheinigungen. Erstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für alle Mitarbeiter.

In der Beratungspraxis begegnet uns regelmäßig die Situation, dass Unternehmer die Lohnbuchhaltung zunächst intern erledigen — und dann bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung feststellen, dass Fehler über Jahre unentdeckt blieben. Die Nachzahlungen treffen dann das Unternehmen auf einmal. Wer die Lohnbuchhaltung an eine Kanzlei auslagert, kauft sich nicht nur Zeit, sondern auch Rechtssicherheit.

Für Sie als Geschäftsführer bedeutet das konkret: Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Prozesse eine saubere Dokumentation gewährleisten — gerade bei Minijobs, Midijobs oder der Beschäftigung von Gesellschafter-Geschäftsführern gibt es häufig Klärungsbedarf.


Steuerberater vs. Selbst machen: Wann lohnt sich die Beauftragung?

Diese Frage stellen sich vor allem Gründer und kleine Unternehmen. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf Ihre Situation an — aber die Schwelle ist niedriger, als viele denken.

Wer als Freiberufler mit überschaubaren Einnahmen arbeitet und keine Mitarbeiter hat, kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter Umständen selbst erstellen. Sobald jedoch eine GmbH ins Spiel kommt, Mitarbeiter beschäftigt werden oder Investitionsentscheidungen steuerliche Auswirkungen haben, lohnt sich professionelle Unterstützung in aller Regel.

Wichtiger Hinweis: Ein Steuerberater ist nach § 57 Abs. 1 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet — Ihre Zahlen bleiben in der Kanzlei. Zusätzlich haftet der Steuerberater für Fehler in seiner Arbeit. Das ist ein Sicherheitsnetz, das Sie beim Selbermachen nicht haben.

Ein Berliner Dienstleistungsunternehmen mit einem Jahresumsatz von rund 430.000 Euro und vier Angestellten hat in unserer Erfahrung typischerweise so viele steuerliche Berührungspunkte — Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer bei einer GmbH, Investitionsabzugsbeträge —, dass die Kosten für einen Steuerberater durch vermiedene Fehler und genutzte Gestaltungsspielräume mehr als ausgeglichen werden.


Was kostet ein Steuerberater? Honorar und Steuerberatergebührenverordnung

Das Honorar eines Steuerberaters ist nicht frei erfunden — es richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Das schafft Transparenz, aber auch Spielraum: Die StBVV legt Mindest- und Höchstsätze fest, innerhalb derer die Kanzlei den konkreten Betrag nach Schwierigkeit und Umfang der Aufgabe bestimmt.

Wie die Vergütung berechnet wird

Grundlage ist in vielen Fällen ein sogenannter Gegenstandswert. Beim Jahresabschluss etwa ergibt sich dieser als Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (§ 35 StBVV). Auf diesen Wert wird dann ein Gebührensatz angewendet. Bei der Erstellung einer Steuererklärung gelten ähnliche Mechanismen — je komplexer der Sachverhalt, desto höher der Satz.

  • Buchführung. Wird meist als monatliche Pauschale abgerechnet, abhängig von Belegvolumen und Umsatz.
  • Jahresabschluss. Richtet sich nach Gegenstandswert gemäß § 35 StBVV — bei einer GmbH mit mittlerer Bilanzsumme liegt das Honorar typischerweise im vierstelligen Bereich.
  • Steuererklärungen. Werden nach Gegenstandswert (Einkünfte, Vermögen) berechnet; einfache Erklärungen sind günstiger als solche mit mehreren Einkunftsarten.
  • Finanzgerichtsverfahren. Hier gilt das RVG — die Kosten hängen vom Streitwert ab.

In der Praxis empfiehlt sich ein offenes Gespräch über das zu erwartende Honorar zu Beginn der Zusammenarbeit. Eine seriöse Kanzlei gibt Ihnen eine realistische Einschätzung — und erklärt, welche Leistungen im Paket enthalten sind und was separat berechnet wird.


So finden Sie den richtigen Steuerberater für Ihr Unternehmen

In Deutschland gibt es laut Bundessteuerberaterkammer zum 1. Januar 2025 genau 88.995 zugelassene Steuerberater — verteilt auf rund 53.800 Praxen, davon über 36.000 Einzelpraxen. Die Auswahl ist also groß. Aber nicht jede Kanzlei passt zu jedem Unternehmen.

Worauf kommt es an? Erstens auf die Branchenerfahrung. Ein Steuerberater, der hauptsächlich Freiberufler betreut, hat möglicherweise weniger Erfahrung mit produzierenden Unternehmen oder dem Onlinehandel. Fragen Sie gezielt nach, welche Mandanten die Kanzlei typischerweise betreut.

  • Erreichbarkeit. Steht Ihr Ansprechpartner bei dringenden Fragen zur Verfügung — oder landen Sie immer in der Warteschleife?
  • Digitalisierungsgrad. Arbeitet die Kanzlei mit modernen Tools, die den Belegaustausch vereinfachen? Gerade seit der E-Rechnungspflicht ab 2025 ist das ein relevantes Kriterium.
  • Spezialisierung. Brauchen Sie jemanden mit Erfahrung in internationalen Sachverhalten, bei Unternehmensnachfolge oder in der Umstrukturierungsberatung?
  • Persönliche Chemie. Steuerberatung ist Vertrauenssache. Das erste Gespräch zeigt schnell, ob die Zusammenarbeit funktionieren kann.

Übrigens: Steuerberater dürfen nach § 57 Abs. 3 StBerG auch als Unternehmensberater, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder — seit dem 1. Januar 2021 — als Restrukturierungsbeauftragter tätig sein. Wer also eine Kanzlei sucht, die über die reine Steuerarbeit hinaus begleitet, findet das rechtlich abgesichert in einer gut aufgestellten Kanzlei.

Weiterlesen:GmbH gründen: Kosten, Schritte und steuerliche Pflichten im Überblick

Als TABAK Steuerberatung in Mannheim stehen wir Unternehmern aus der Metropolregion Rhein-Neckar als verlässlicher Partner zur Seite — von der laufenden Buchführung bis zur komplexen Gestaltungsberatung. Was macht ein Steuerberater? Im besten Fall: er denkt mit Ihnen mit, bevor Probleme entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

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