Stand: März 2026
Die Spritpreise in Deutschland haben in den vergangenen Wochen Rekordniveaus erreicht. Die Preise überschreiten erneut die 2-Euro-Marke – ausgelöst unter anderem durch den Iran-Krieg und die Blockade der Straße von Hormus, über die normalerweise rund ein Fünftel des weltweiten Ölhandels läuft. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und ein umfassendes gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Was steckt dahinter – und was bedeuten die Auswirkungen des Spritpreisgesetzes 2026 konkret für Verbraucher, Pendler und Unternehmen?

Hintergrund: Warum kommt das Spritpreisgesetz jetzt?
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 18. März 2026 einen Entwurf für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (Drucksache 21/4744) vorgelegt. Das Gesetz – im Volksmund häufig „Spritpreisgesetz” genannt – ist eine direkte Antwort auf die drastisch gestiegenen Kraftstoffkosten. Infolge des Iran-Nahost-Konflikts und der Schließung der Straße von Hormus ist der Ölpreis auf dem Weltmarkt um rund 30 Prozent gestiegen.
Laut Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sind die Dieselpreise seit der Eskalation im Nahen Osten um rund 28 Prozent gestiegen. Das trifft nicht nur Privatpersonen. Besonders belastet sind Logistiker, Paketdienste und Transportunternehmen. Branchenverbände warnen, dass die steigenden Transportkosten nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher unmittelbar treffen.
Die Bundesregierung hat das Paket am 17. März 2026 im Umlaufverfahren beschlossen und dem Parlament zugeleitet; zugleich ist ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, sodass ein Inkrafttreten bereits Anfang April möglich sein soll. Das Tempo ist ungewöhnlich. Ziel ist es, die neuen Regeln möglichst noch vor den großen Reisewellen zu Ostern 2026 in Kraft zu setzen.
Kernaussage: Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) ist kein klassisches Steuergesetz. Es handelt sich um wettbewerbs- und ordnungsrechtliche Eingriffe, die die Preisbildung an Tankstellen regulieren sollen – ohne direkte Steuersenkungen vorzusehen.
Die drei zentralen Maßnahmen des Gesetzes
Das Kraftstoffmaßnahmenpaket stärkt den Wettbewerb im Kraftstoffmarkt mit drei Einzelmaßnahmen: Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) sorgt künftig dafür, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen bleiben davon unberührt.
Maßnahme 1: Die 12-Uhr-Regel nach österreichischem Vorbild
Nach österreichischem Vorbild sollen Tankstellen künftig nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Das klingt auf den ersten Blick nach einer kleinen Änderung – ist aber ein erheblicher Einschnitt in den bisherigen Alltag an der Zapfsäule.
Bisher änderten Tankstellen ihre Preise bis zu 22-mal am Tag – ein wahres „Raketen-und-Feder-Prinzip”: Die Preise schießen wie Raketen hoch, sinken aber nur langsam wie Federn. Für Verbraucher war es dadurch kaum möglich, den günstigsten Tankzeitpunkt gezielt zu planen. Verstöße könnten mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie es aus Regierungskreisen hieß.

Maßnahme 2: Stärkung des Bundeskartellamts und Beweislastumkehr
Das Bundeskartellamt soll einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorgehen können, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien.
Das ist eine fundamentale Verschiebung im Kartellrecht. Künftig müssen die Mineralölkonzerne beweisen, dass ihre Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Bisher musste das Bundeskartellamt den Konzernen einen Missbrauch ihrer Marktmacht nachweisen. Dieser Nachweis war in der Praxis aufwendig und langwierig.
Maßnahme 3: Beschleunigte Sektoruntersuchungen
Um den Wettbewerb auch strukturell rascher stärken zu können, wird das Bundeskartellamt im Bereich der Sektoruntersuchungen gestärkt. Solche vertieften Untersuchungen der Wettbewerbsverhältnisse ganzer Branchen sind bereits ein wichtiges Instrument, um weitreichende Wettbewerbsprobleme auf einzelnen Märkten zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus Sektoruntersuchungen kann das Bundeskartellamt verwerten, um Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung des Wettbewerbs anzuordnen. Durch eine Straffung des Verfahrens soll dies nunmehr schneller möglich sein.
- Preiserhöhung einmal täglich. Die Regelung knüpft an den Zeitpunkt und die Häufigkeit der Preiserhöhung an, nicht an die Höhe des Preises als solche. Das unterscheidet das Instrument von einer Preisobergrenze.
- Beweislastumkehr bei Preissteigerungen. Nicht mehr das Amt muss den Missbrauch beweisen, sondern die Unternehmen müssen belegen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind – etwa durch gestiegene Beschaffungskosten.
- Schnellere Kartellverfahren. Sogenannte Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts sollen beschleunigt werden. Das Ziel: Wettbewerbsstörungen sollen künftig schneller festgestellt und Abhilfemaßnahmen schneller umgesetzt werden können.
Auswirkungen auf Verbraucher: Was ändert sich im Alltag?
Für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt das Gesetz vor allem mehr Planbarkeit. Wer weiß, dass Preiserhöhungen nur noch um 12 Uhr mittags möglich sind, kann seinen Tankvorgang gezielter steuern. Da Preissenkungen weiterhin erlaubt sind, lohnt sich der Blick auf die Uhr: Oft sind die Preise am frühen Abend zwischen 18 und 22 Uhr am niedrigsten.
Allerdings ist die Wirkung des Gesetzes unter Experten umstritten. Wenn der Spritpreis morgens bei 2,10 Euro steht und um 12 Uhr einfach dort zementiert wird, ist dem Autofahrer wenig geholfen. Skeptiker warnen sogar, dass Tankstellen die Preise präventiv höher ansetzen könnten, da sie nur noch ein Zeitfenster für Erhöhungen haben.
Hinzu kommt die strukturelle Kostenlast. Im Jahr 2026 gilt für den CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Das bedeutet: Der Preis ist nicht mehr als fester Betrag vorgegeben, sondern bewegt sich innerhalb dieser Spanne. Je nach Nachfrage in den Versteigerungen könnte die CO₂-Abgabe damit maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel im Vergleich zu 2025 steigen.
Wichtiger Hinweis: Das Spritpreisgesetz 2026 ist kein Instrument zur direkten Preissenkung, sondern ein Regulierungsinstrument für mehr Markttransparenz und Wettbewerb. Ob und wie stark sich die Preise dadurch tatsächlich verändern, hängt von der konkreten Marktreaktion ab.
Entlastung für Pendler: Erhöhte Entfernungspauschale
Unabhängig vom Spritpreisgesetz gibt es eine steuerliche Entlastung für Berufspendler. Die Entfernungspauschale – also der Betrag, den Arbeitnehmer pro Kilometer Arbeitsweg steuerlich geltend machen können – wurde zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Eine Prüfung im Einzelfall, ob und wie diese Änderung in der eigenen Steuererklärung wirkt, ist empfehlenswert – sprechen Sie hierzu mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden im Jahr 2026 durch diese Maßnahme um ungefähr 1,1 Milliarden Euro entlastet. Ab 2027 soll die jährliche Entlastung laut Bundesumweltministerium sogar auf rund 1,9 Milliarden Euro steigen.

Auswirkungen auf Unternehmen: Fuhrpark, Logistik und Kostenplanung
Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark oder regelmäßigem Kraftstoffbedarf ist die Situation besonders komplex. Es handelt sich beim Kraftstoffmaßnahmenpaket nicht um steuerliche Entlastungsmaßnahmen, sondern um wettbewerbs- und ordnungsrechtliche Eingriffe, die Preisbildungsprozesse beeinflussen sollen. Wer also mit unmittelbaren Steuersenkungseffekten kalkuliert, könnte enttäuscht werden.
Für Unternehmen bedeutet das voraussichtlich mehr Planbarkeit im Tagesverlauf. Wer Touren, Schichtwechsel oder Betankungsfenster steuert, kann sich stärker an einem stabileren Preiserhöhungszeitpunkt orientieren. Gerade für Betriebe mit vielen Kleinvorgängen, etwa Pflegedienste mit häufigen Kurzstrecken oder Handwerksbetriebe mit wechselnden Einsatzorten, kann die Bündelung von Tankvorgängen in geeignete Zeitfenster einen spürbaren Effekt haben, ohne dass hierfür komplexe Beschaffungsverträge erforderlich wären.
Die CO₂-Abgabe zahlen Speditionen und Unternehmen mit eigenem Fuhrpark indirekt über die Treibstoffkosten. Diese Belastung ist im Gegensatz zur ordnungsrechtlichen Neuregelung eine direkte, kalkulierbare Größe in der Unternehmensplanung.
- Fuhrparksteuerung überprüfen. In der internen Umsetzung lohnt sich ein Blick auf Reisekosten- und Fuhrparkrichtlinien. Wenn Mitarbeitende bislang nach Belieben tanken, kann eine einfache, klar kommunizierte Regel zur zeitlichen Planung helfen, Kostentreiber zu senken.
- Digitale Preisvergleichstools nutzen. Das Maßnahmenpaket setzt ausdrücklich auf die bessere Nutzbarkeit von Preisvergleichs-Apps und vergleichbaren digitalen Informationsquellen, weil stabile Preisänderungslogiken die Vergleichbarkeit erhöhen.
- Kartellrechtliche Signalwirkung beachten. Für Unternehmen außerhalb der Mineralölwirtschaft ist die verschärfte Kartellregelung dennoch relevant, weil sie eine Signalwirkung für die Marktüberwachung entfaltet und weil sich über Kraftstoffkosten indirekt die Preis- und Kostendynamik in vielen Branchen verändert.
Kritik aus der Wirtschaft
Nicht alle begrüßen das Gesetz. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) reagiert mit scharfer Kritik auf die geplante Verschärfung des Kartellrechts. „Die Bundesregierung ist dabei, in einem überstürzten Eilverfahren tiefgreifende und riskante Eingriffe in das Wettbewerbsrecht auf den Weg zu bringen”, sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer. Das schaffe in den Unternehmen enorme Unsicherheit und gefährde Investitionen quer durch alle Branchen.
Auch Ökonomen sehen die Maßnahme kritisch differenziert. Die Wirkung der Maßnahmen ist umstritten. Viele Menschen sind einer Umfrage zufolge skeptisch und befürchten, dass das Tanken dadurch nicht günstiger wird. Auch der Chef des Bundeskartellamts ist sich unsicher über eine preissenkende Wirkung: „Die Ökonomen sind sich da nicht einig.” Eine abschließende Bewertung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Ausblick: Was kommt nach dem Spritpreisgesetz 2026?
Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Parlament entscheidet am Donnerstag, 26. März 2026, über den Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744). Danach muss noch der Bundesrat zustimmen.
Mittelfristig droht weiterer Kostendruck. Ab 2028 wird die CO₂-Abgabe in Deutschland durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS II) ersetzt. Der Preis für CO₂-Zertifikate wird sich dann am Markt bilden, was voraussichtlich zu einer deutlich höheren CO₂-Abgabe führt. Für Unternehmen kann es sich lohnen, diese Entwicklung in der mittelfristigen Kostenplanung bereits jetzt zu berücksichtigen.
Insgesamt zeigt das Spritpreisgesetz 2026: Der Staat versucht, durch ordnungsrechtliche Eingriffe den Markt zu disziplinieren. Ob das ausreicht oder ob weitere Maßnahmen – etwa Änderungen bei der Energiesteuer – folgen werden, bleibt offen. Die Koalition behält sich vor, auch weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn es nötig ist. Eine Prüfung der eigenen Kostenstruktur im Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater kann sich gerade jetzt lohnen.
Weiterlesen:CO₂-Preis 2026: Was die steigende Abgabe für Ihr Unternehmen bedeutet
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Spritpreisgesetz 2026 genau?
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben dem Bundestag ihr sogenanntes „Kraftstoffmaßnahmenpaket” vorgelegt. Der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen” gilt als eine Reaktion auf die deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen. Es handelt sich nicht um eine Steuersenkung, sondern um wettbewerbsrechtliche Regelungen zur Preisbildung an Tankstellen.
Dürfen Tankstellen den Spritpreis nach dem neuen Gesetz gar nicht mehr erhöhen?
Ein neues Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) sorgt künftig dafür, dass die Kraftstoffpreise an Tankstellen nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags angehoben werden dürfen. Preissenkungen sind davon nicht betroffen und bleiben jederzeit möglich. Das Gesetz begrenzt also die Häufigkeit, nicht die Höhe von Preiserhöhungen.
Was bedeutet die Beweislastumkehr im neuen Gesetz?
Die wichtigste Änderung ist die Beweislastumkehr: Künftig müssen die Mineralölkonzerne beweisen, dass ihre Preiserhöhungen gerechtfertigt sind. Bisher musste das Bundeskartellamt den Konzernen einen Missbrauch ihrer Marktmacht nachweisen. Das macht es für die Behörde deutlich leichter, gegen überhöhte Preise vorzugehen.
Welche steuerliche Entlastung gibt es 2026 für Pendler?
Um die steigenden Mobilitätskosten zumindest teilweise abzufedern, wurde zum 1. Januar 2026 auch die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) angepasst. Sie beträgt künftig 38 Cent pro Kilometer und gilt bereits ab dem ersten Entfernungskilometer. Bisher lag der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer vor. Eine Prüfung der steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall ist empfehlenswert.
Was bedeutet das Gesetz für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark?
Für Unternehmen bedeutet das voraussichtlich mehr Planbarkeit im Tagesverlauf. Wer Touren, Schichtwechsel oder Betankungsfenster steuert, kann sich stärker an einem stabileren Preiserhöhungszeitpunkt orientieren. Unternehmen sollten ihre Fuhrparkrichtlinien und Tankvorgänge entsprechend anpassen. Eine Einzelfallberatung durch einen Steuerberater kann helfen, steuerliche und betriebliche Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen.
Wird das Spritpreisgesetz die Preise an der Tankstelle tatsächlich senken?
Die Wirkung der Maßnahmen ist umstritten. Viele Menschen sind einer Umfrage zufolge skeptisch und befürchten, dass das Tanken dadurch nicht günstiger wird. Fachleute weisen darauf hin, dass das Gesetz primär auf Markttransparenz und Wettbewerbsdisziplinierung abzielt – nicht auf eine direkte Preissenkung.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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