DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden

X
Facebook
LinkedIn
Pinterest
WhatsApp
Telegram
Bild: Künstlich generiert

Stand: April 2026

Sie leben in Deutschland und beziehen Mieteinnahmen aus einer Wohnung in der Türkei. Oder Sie erhalten eine türkische Rente. Vielleicht halten Sie auch eine Beteiligung an einem Unternehmen in Istanbul. In all diesen Fällen stellt sich dieselbe Frage: Müssen Sie in beiden Ländern Steuern zahlen — und wenn ja, wie wird verhindert, dass beide Staaten denselben Betrag voll besteuern? Die Antwort auf diese Frage liefert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Dieses Abkommen verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Ländern und stellt Instrumente bereit, um eine doppelte Belastung zu vermeiden. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen, wie das DBA im Detail funktioniert und welche Fallstricke Sie kennen sollten.

DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden
Bild: Künstlich generiert

Entstehung und Grundstruktur des Abkommens

Das gegenwärtig gültige Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 19. September 2011 in Berlin unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2012 in Kraft. Es wird rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2011 angewandt und hat das deutlich ältere Abkommen von 1985 abgelöst. Die Neufassung orientiert sich weitgehend am Musterabkommen der OECD, dem internationalen Standard für bilaterale Steuerverträge.

Das Abkommen erfasst primär Steuern vom Einkommen — unabhängig davon, auf welcher staatlichen Ebene sie erhoben werden. In Deutschland sind damit insbesondere die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer betroffen. Auf türkischer Seite greift das Abkommen auf die dort erhobenen Ertragsteuern zu.

Ein verbreitetes Missverständnis vorab: Das DBA schafft keine Steuerfreiheit. Es regelt lediglich, welcher Staat für welche Einkunftsart das vorrangige Besteuerungsrecht hat und mit welcher Methode die verbleibende Doppelbesteuerung beseitigt wird. Als in Deutschland wohnhafter Steuerpflichtiger müssen Sie Ihr gesamtes Welteinkommen in der deutschen Steuererklärung angeben — auch Einkünfte, die nach dem DBA in Deutschland freigestellt sind.

Grundregel: Das DBA Türkei bestimmt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart zusteht. Es befreit Sie nicht von der Pflicht, sämtliche ausländische Einkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung zu deklarieren.

Freistellung und Anrechnung: Die beiden Werkzeuge

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung setzt das DBA zwei unterschiedliche Methoden ein. Welche davon zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Einkunftsart ab.

  • Freistellungsmethode. Einkünfte, die dem Besteuerungsrecht der Türkei zugewiesen sind, werden in Deutschland nicht besteuert. Allerdings fliessen sie in die Berechnung des deutschen Steuersatzes auf die übrigen Einkünfte ein — das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte selbst bleiben in Deutschland steuerfrei, wirken sich aber auf den anzuwendenden Steuersatz aus.
  • Anrechnungsmethode. Die Einkünfte werden in Deutschland besteuert, aber die bereits in der Türkei gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Diese Methode kommt beispielsweise bei Zinseinkünften aus türkischen Bankguthaben zum Einsatz.

Arbeitnehmer zwischen zwei Ländern: Die 183-Tage-Regelung

Für Arbeitnehmer, die vorübergehend im jeweils anderen Land tätig werden, enthält das DBA eine besondere Vorschrift. Im Grundsatz gilt: Der Arbeitslohn wird dort besteuert, wo die Arbeit tatsächlich ausgeubt wird. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die als 183-Tage-Regel bekannt ist.

Diese Ausnahme funktioniert folgendermassen: Wenn sich ein Arbeitnehmer innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraums nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufhält, darf weiterhin der Wohnsitzstaat besteuern. Voraussetzung ist zusätzlich, dass der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist und die Vergütung nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird.

Eine wichtige Neuerung gegenüber dem alten Abkommen von 1985: Die 183 Tage werden nicht mehr pro Kalenderjahr gezählt, sondern innerhalb eines frei laufenden Zwölf-Monats-Fensters. Das hat erhebliche praktische Auswirkungen. Ein Arbeitnehmer, der von August 2025 bis Mai 2026 in der Türkei tätig ist, darf die Aufenthaltstage nicht auf zwei getrennte Kalenderjahre verteilen, sondern muss den zusammenhängenden Zwölf-Monats-Zeitraum betrachten.

DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden
Bild: Künstlich generiert

Betriebsstätten: Wann die Türkei besteuert

Für Unternehmen, die in der Türkei geschäftlich aktiv sind, spielt der Begriff der Betriebsstätte eine Schlüsselrolle. Erzielt ein deutsches Unternehmen Gewinne über eine türkische Betriebsstätte, steht der Türkei das Besteuerungsrecht für diese Gewinne zu.

Eine Betriebsstätte kann dabei auf verschiedenen Wegen entstehen — nicht nur durch eine feste Niederlassung. Nach Artikel 5 Absatz 3 des DBA genügt es bereits, wenn ein Unternehmen Dienstleistungen (einschliesslich Beratungsleistungen) durch eigene Mitarbeiter oder beauftragtes Personal in der Türkei erbringt, sofern diese Tätigkeiten innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Monate dauern. Ebenso können Bauausführungen und Montagearbeiten eine Betriebsstätte begründen, wenn sie die Sechs-Monats-Schwelle überschreiten.

Praxishinweis: Wenn Sie regelmäßig Mitarbeiter in die Türkei entsenden oder dort wiederholt Beratungsleistungen erbringen, sollten Sie frühzeitig prüfen lassen, ob eine steuerliche Betriebsstätte entsteht. Die Folgen können erheblich sein — und das türkische Finanzamt wartet nicht unbedingt auf Ihre Initiative.


Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Wer Kapitalanlagen in der Türkei hält oder an türkischen Unternehmen beteiligt ist, begegnet regelmäßig dem Thema Quellensteuer. Das ist die Steuer, die das Auszahlungsland direkt an der Quelle einbehält, bevor der Ertrag beim Empfänger ankommt.

  • Dividenden. Das DBA begrenzt die türkische Quellensteuer auf Dividenden. Für Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital der ausschüttenden Firma beträgt der Höchstsatz 5 Prozent. Für Privatanleger mit geringerer Beteiligung können höhere Sätze gelten.
  • Zinsen. Erträge aus türkischen Bankeinlagen oder Anleihen sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Die von der Türkei einbehaltene Quellensteuer kann nach den Regeln des DBA auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
  • Lizenzgebühren. Für Zahlungen aus der Türkei für die Nutzung von Patenten, Markenrechten oder Softwarelizenzen begrenzt das DBA die Quellensteuer auf maximal 10 Prozent. Das betrifft Unternehmen, die geistiges Eigentum an türkische Partner lizenzieren.

Bitte beachten Sie: Die in der Türkei einbehaltene Quellensteuer lässt sich in Deutschland nicht in jedem Fall vollständig anrechnen. Der anrechenbare Betrag hängt von der Einkunftsart, der Beteiligungshöhe und dem einschlägigen Abkommensartikel ab. Eine Einzelfallprüfung mit Ihrem Steuerberater ist unverzichtbar.


Türkische Renten: Ein Thema mit Tücken

Für Personen mit türkischen Wurzeln, die in Deutschland leben und eine Rente der türkischen Sozialversicherung SGK beziehen, hat das DBA unmittelbare finanzielle Auswirkungen. Die Regelungen haben sich gegenüber dem alten Abkommen von 1985 deutlich verändert.

Das Besteuerungsrecht für Renten aus der türkischen Sozialversicherung ist zwischen beiden Staaten aufgeteilt. Zahlungen bis zu 10.000 Euro brutto jährlich sind in der Türkei steuerfrei — für diesen Betrag hat ausschliesslich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Übersteigt die Rente 10.000 Euro brutto, hat die Türkei das Besteuerungsrecht auf den gesamten Bruttobetrag, darf jedoch höchstens 10 Prozent des Bruttobetrags als Steuer einbehalten. Deutschland stellt den überschiessenden Teil von der Besteuerung frei, bezieht ihn aber in den Progressionsvorbehalt ein.

Rechenbeispiel: Angenommen, Ihre jährliche türkische Rente beträgt 14.000 Euro brutto. Deutschland besteuert die ersten 10.000 Euro. Die restlichen 4.000 Euro darf die Türkei besteuern, wobei die türkische Steuer auf den gesamten Bruttobetrag maximal 1.400 Euro betragen darf (10 Prozent von 14.000 Euro). Deutschland stellt die 4.000 Euro frei, bezieht sie aber in die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes ein.

Eine Besonderheit gilt für frühere Bedienstete des türkischen Staates: Ruhegehälter aus dem türkischen öffentlichen Dienst werden ausschliesslich in der Türkei besteuert. In Deutschland sind sie steuerfrei — fliessen aber über den Progressionsvorbehalt ebenfalls in die Steuersatzberechnung ein.

DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden
Bild: Künstlich generiert

Mieteinnahmen aus türkischen Immobilien

Zahlreiche in Deutschland lebende Personen besitzen Wohnungen oder Häuser in der Türkei und erzielen daraus Mieteinnahmen. Das DBA trifft für diese Fälle eine eindeutige Zuordnung: Das Besteuerungsrecht liegt beim Staat, in dem sich die Immobilie befindet — also bei der Türkei.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie diese Einkünfte in Deutschland ignorieren dürfen. Im Gegenteil: Sie müssen in Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Deutschland stellt sie zwar von der Besteuerung frei, berücksichtigt sie aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Praktisch bedeutet das: Ihre türkischen Mieteinnahmen erhöhen den Steuersatz, der auf Ihre übrigen deutschen Einkünfte angewandt wird — ohne selbst besteuert zu werden.

  • Angabepflicht in Deutschland. Türkische Vermietungseinkünfte gehören in die deutsche Steuererklärung, auch wenn sie hier freigestellt sind.
  • Progressionsvorbehalt. Die türkischen Einkünfte wirken sich auf den Steuersatz für Ihre deutschen Einkünfte aus.
  • Steuerpflicht in der Türkei. Gleichzeitig müssen die Mieteinnahmen in der Türkei erklärt und dort nach türkischem Recht versteuert werden.

Wer türkische Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklärung verschweigt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Seit dem automatischen Informationsaustausch zwischen beiden Ländern ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Versäumnisse auffallen, deutlich gestiegen.


Erbschaften und Schenkungen: Eine Lücke im Abkommen

Hier stossen viele Betroffene auf eine überraschende Tatsache: Das DBA Türkei regelt ausschliesslich laufende Einkünfte. Für Erbschaften und Schenkungen zwischen Deutschland und der Türkei existiert kein gesondertes Abkommen.

Die Folge: Wer in Deutschland lebt und Vermögen aus der Türkei erbt oder geschenkt bekommt, kann sowohl in Deutschland als auch in der Türkei steuerpflichtig werden. Im ungünstigsten Fall greifen beide Staaten uneingeschränkt zu — eine echte Doppelbesteuerung, gegen die das DBA keinen Schutz bietet.

Für Familien mit Vermögen in beiden Ländern ist eine vorausschauende steuerliche Planung daher besonders wichtig. Je früher man sich mit den möglichen Übertragungswegen und Freibeträgen befasst, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht. In solchen Fällen empfiehlt sich zwingend die Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Erbschaftsteuerrecht.


Automatischer Datenaustausch: Was die Finanzämter wissen

Seit dem Steuerjahr 2019 tauschen Deutschland und die Türkei automatisch Finanzdaten aus. Türkische Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute sind verpflichtet, Informationen über Konten, deren Inhaber in Deutschland ansässig sind, an die türkischen Steuerbehörden zu übermitteln. Von dort gelangen die Daten über das Bundeszentralamt für Steuern an das zuständige deutsche Finanzamt. Der Austausch funktioniert auch in umgekehrter Richtung.

Erfasst werden insbesondere Kontosalden, Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Nicht direkt übermittelt werden die Quellen der Kontoguthaben — also etwa, ob ein Guthaben aus Mieteinnahmen oder Rentenzahlungen stammt. Allerdings können die deutschen Finanzämter auf Basis der übermittelten Daten Rückschlüsse ziehen und weitere Nachweise anfordern.

Für Sie als Steuerpflichtigen bedeutet das: Die Zeiten, in denen türkische Einkünfte oder Kontoguthaben unentdeckt bleiben konnten, sind vorbei. Wer in der Vergangenheit türkische Kapitalerträge oder Mieteinnahmen nicht korrekt in Deutschland erklärt hat, sollte seine steuerliche Situation schnellstmöglich mit einem spezialisierten Berater besprechen.

Zur Erinnerung: Der automatische Informationsaustausch läuft seit dem Steuerjahr 2019. Die übermittelten Daten umfassen Kontostände, Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Auch wenn die Datenquellen nicht direkt benannt werden, kann das Finanzamt weitere Auskünfte verlangen und Zusammenhänge herstellen.


Häufig gestellte Fragen

Für welche Steuerarten gilt das DBA Türkei?

Das Abkommen erfasst Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in beiden Staaten. In Deutschland betrifft das vor allem Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Für Erbschaften und Schenkungen besteht zwischen beiden Ländern kein Abkommen — hier kann es zur Doppelbesteuerung kommen.

Muss ich türkische Einkünfte in Deutschland angeben, auch wenn sie dort nicht besteuert werden?

Ja, unbedingt. Als in Deutschland ansässige Person müssen Sie Ihr gesamtes Welteinkommen in der Steuererklärung deklarieren. Freigestellte türkische Einkünfte wirken über den Progressionsvorbehalt auf Ihren persönlichen Steuersatz. Wer solche Einkünfte verschweigt, setzt sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus. Durch den automatischen Datenaustausch seit 2019 ist das Entdeckungsrisiko erheblich gestiegen.

Wie wird eine türkische Rente in Deutschland besteuert?

Bis zu 10.000 Euro brutto jährlich besteuert ausschliesslich Deutschland. Den darüber liegenden Betrag darf die Türkei besteuern, wobei die Steuer höchstens 10 Prozent des Bruttobetrags ausmachen darf. Deutschland stellt den türkisch besteuerten Teil frei, bezieht ihn aber in den Progressionsvorbehalt ein. Ruhegehälter aus dem türkischen öffentlichen Dienst werden nur in der Türkei besteuert.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften zwischen Deutschland und der Türkei?

Nein. Das DBA regelt ausschliesslich laufende Einkünfte. Für Erbschaften und Schenkungen besteht kein gesondertes Abkommen. Im schlimmsten Fall können beide Staaten unabhängig voneinander Erbschaftsteuer erheben. Eine frühzeitige steuerliche Planung mit einem auf internationales Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Berater ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen.

Was geschieht, wenn ich meine türkischen Konten bisher nicht angegeben habe?

Seit 2019 tauschen die Steuerbehörden beider Länder automatisch Kontodaten aus. Die Finanzämter prüfen, ob die gemeldeten Daten mit den abgegebenen Steuererklärungen übereinstimmen. Bei Abweichungen droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Wer seine Situation bereinigen möchte, sollte dies zeitnah mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater besprechen.

Kann eine Betriebsstätte in der Türkei steuerliche Vorteile bringen?

Gewinne einer türkischen Betriebsstätte werden grundsätzlich in der Türkei besteuert. Ob sich daraus ein Steuervorteil ergibt, hängt vom Vergleich des türkischen Steuerniveaus mit dem deutschen, von der Struktur der Einkünfte und von den deutschen Hinzurechnungsregeln ab. Pauschal lässt sich das nicht beantworten — eine individuelle Gestaltungsberatung durch einen Steuerberater mit Erfahrung in beiden Steuerrechtssystemen ist hier unverzichtbar.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung – Augustaanlage 33, 68165 Mannheim

Share

X
Facebook
LinkedIn
Pinterest
WhatsApp
Telegram