Steuerliche Vorteile in der GCC: Ein umfassender Leitfaden

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Stand: März 2026

Der Golf-Kooperationsrat – auf Englisch Gulf Cooperation Council, kurz GCC – ist ein wirtschaftliches und politisches Bündnis, das 1981 gegründet wurde und sechs arabische Staaten am Persischen Golf vereint: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Kuwait, Oman und Katar. Was die Region für Unternehmer und Investoren aus aller Welt besonders interessant macht, ist ihr Steuersystem – oder genauer gesagt: das, was davon fehlt. Keine Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer. Das klingt fast zu gut, um wahr zu sein. Und tatsächlich: Das Bild ist nuancierter, als es auf den ersten Blick erscheint.

Steuerliche Vorteile in der GCC: Ein umfassender Leitfaden
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Dieser Leitfaden erklärt, welche steuerlichen Vorteile GCC-Länder konkret bieten, wie sich das Steuersystem in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheidet und welche Entwicklungen Sie als Unternehmer oder Investor im Blick behalten sollten. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall bleibt dabei unerlässlich – sprechen Sie stets mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater.


Was ist der GCC – und warum ist er steuerlich relevant?

Die Golfstaaten waren seit jeher für ihre unternehmensfreundliche Steuerpolitik bekannt – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Der Grund liegt in der historischen Abhängigkeit von Öleinnahmen: Solange Erdöl und Erdgas die Staatskassen füllten, bestand kein Bedarf an Einkommensteuer oder hohen Unternehmenssteuern. Traditionell haben diese von Öl abhängigen Länder Steuerreformen als Reaktion auf fallende Ölpreise und die Notwendigkeit zur Wirtschaftsdiversifizierung eingeleitet, wie es strategische Pläne wie Saudi-Arabiens und der VAE Vision 2030 widerspiegeln.

Die GCC-Volkswirtschaften weiten ihre Steuerbasis aus, um Nicht-Öleinnahmen zu diversifizieren, die fiskale Nachhaltigkeit zu verbessern und auf internationale Steuerentwicklungen zu reagieren. In den vergangenen Jahren haben GCC-Länder eine Reihe von Steuerreformen eingeführt – darunter die Mehrwertsteuer (VAT), Verbrauchsteuern, Immobilientransfersteuer und zuletzt breit angelegte Körperschaftsteuern. Wer die steuerlichen Vorteile GCC-weit nutzen möchte, muss diesen Wandel verstehen.

Kernaussage: Die GCC-Region bietet nach wie vor außergewöhnlich niedrige Steuern im internationalen Vergleich – insbesondere bei der Einkommensteuer für natürliche Personen. Gleichzeitig passen sich die Länder zunehmend internationalen Standards an. Wer heute plant, sollte sowohl die aktuellen Vorteile als auch die laufenden Reformen im Blick haben.


Keine Einkommensteuer – der größte Vorteil für Privatpersonen

Der wohl bedeutendste steuerliche Vorteil der GCC-Region für Privatpersonen: Die GCC-Länder erheben keine persönliche Einkommensteuer. Das gilt für Gehaltsempfänger ebenso wie für Freiberufler und Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen.

VAE: Steuerfreiheit für Privatpersonen bleibt bestehen

Löhne, private Kapitalanlagen und Immobilieneinkünfte werden in den VAE nicht besteuert. Mit keiner persönlichen Einkommensteuer, keiner Kapitalertragsteuer und keiner Erbschaftsteuer bieten die VAE eine einzigartige Möglichkeit, einen größeren Teil des Verdienstes zu behalten. Für Expatriates ist das ein starker Anreiz.

Saudi-Arabien: Null Prozent auf Gehaltseinkünfte

Saudi-Arabien erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf natürliche Personen – das gilt für Staatsbürger ebenso wie für ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltserlaubnis. Der Staat finanziert sich durch andere Mechanismen: Öleinnahmen, Körperschaftsteuern auf Unternehmen (insbesondere auf ausländische Gesellschaften), eine Mehrwertsteuer von 15 % sowie verschiedene Gebühren.

Katar und Oman

Katar erhebt keine persönliche Einkommensteuer auf Löhne, Gehälter oder Vergütungen von Privatpersonen. Auch Oman kennt derzeit keine persönliche Einkommensteuer – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Oman hat als erstes GCC-Mitglied eine persönliche Einkommensteuer eingeführt. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Die Steuer wird auf steuerlich ansässige Personen (omani Staatsbürger und Nicht-Omaner, die sich 183 oder mehr Tage im Jahr in Oman aufhalten) zu einem Flatrate-Satz von 5 % auf ihr jährliches weltweites Bruttoeinkommen erhoben, das 42.000 omanische Rial (ca. 109.000 USD) übersteigt. Nach Angaben der Regierung werden 99 % der Bevölkerung nicht einkommensteuerpflichtig sein.

Tipp: Wer plant, sich in Oman niederzulassen oder dort Geschäfte zu machen, sollte die Einführung der Einkommensteuer ab 2028 frühzeitig in die Planung einbeziehen. Eine Prüfung im Einzelfall mit einem spezialisierten Steuerberater ist empfehlenswert.

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Körperschaftsteuer im GCC: Niedrig, aber im Wandel

Auch für Unternehmen bietet der GCC steuerliche Vorteile – wenngleich sich die Lage in den letzten Jahren deutlich verändert hat.

VAE: 9 % Körperschaftsteuer mit wichtigen Ausnahmen

Während die VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Bundesebene eingeführt haben, können Unternehmen in qualifizierten Freizonen weiterhin von einer Körperschaftsteuer von 0 % auf qualifizierte Einkünfte profitieren, wenn sie bestimmte regulatorische Anforderungen des VAE-Finanzministeriums und der Bundessteuerbehörde erfüllen.

  • Standardsatz 9 %. Ein Körperschaftsteuersatz von 9 % gilt für steuerpflichtige Gewinne über 375.000 AED.
  • Freizonen-Regelung (Qualifying Free Zone Person, QFZP). Sofern eine Freizonengesellschaft die Voraussetzungen für die Einstufung als Qualifying Free Zone Person (QFZP) erfüllt, sollte sie Anspruch auf einen Körperschaftsteuersatz von 0 % auf ihre qualifizierten Einkünfte haben.
  • Kleinunternehmer-Erleichterung. Das VAE-Körperschaftsteuergesetz sieht eine befristete Steuerentlastung (bis 31. Dezember 2026) für kleine Unternehmen vor. Eine steuerlich ansässige Person kann beantragen, als nicht steuerpflichtig behandelt zu werden, wenn der Umsatz für das jeweilige und das vorangegangene Steuerjahr jeweils 3 Millionen AED nicht übersteigt.
  • IP-Erträge. Qualifizierte Erträge aus geistigem Eigentum (IP), wie Lizenzgebühren aus Patenten und urheberrechtlich geschützter Software, können von einem Körperschaftsteuersatz von 0 % profitieren, wenn das IP in den VAE entwickelt oder verwaltet wird.

Kernaussage: Für Unternehmen, die über qualifizierte Freizonenstrukturen operieren, bieten die VAE nach wie vor eine der steuereffizientesten Umgebungen weltweit. Entscheidend ist jedoch die sorgfältige Einhaltung aller Voraussetzungen – die Behörden prüfen zunehmend genauer.

Oman: Körperschaftsteuer von 15 %

Der wesentliche direkte Steueraufwand für Unternehmen in Oman ist die Körperschaftsteuer, die grundsätzlich mit einem Standardsatz von 15 % auf Gewinne über bestimmten Schwellenwerten erhoben wird.

Globale Mindeststeuer: Ein neuer Faktor für Großkonzerne

Für multinationale Großunternehmen hat sich die Lage verändert. Multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Millionen Euro, die in den GCC-Ländern ansässig sind oder dort tätig sind, unterliegen seit dem 1. Januar 2025 einem Mindestkörperschaftsteuersatz von 15 % in Bahrain, Kuwait, Oman, Katar und den VAE. Kleinere und mittelständische Unternehmen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Weiterlesen:Internationale Steuerplanung für Unternehmer: Worauf es ankommt


Mehrwertsteuer im GCC: Niedrig, aber unterschiedlich

Die Mehrwertsteuer (VAT) wurde am 1. Januar 2018 in den GCC-Ländern eingeführt und ersetzte das frühere Verbrauchsteuersystem mit dem Ziel, die Staatseinnahmen zu steigern. Die Sätze variieren zwischen den Mitgliedstaaten erheblich.

  • VAE: Eine Mehrwertsteuer von 5 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Saudi-Arabien: Die Mehrwertsteuer wurde 2018 mit 5 % eingeführt und 2020 auf 15 % angehoben.
  • Bahrain: In Bahrain wurde die Mehrwertsteuer am 1. Januar 2019 mit einem Anfangssatz von 5 % eingeführt. Dieser Satz wurde am 1. Januar 2022 auf 10 % angehoben.
  • Oman: In Oman wurde die Mehrwertsteuer am 1. Januar 2021 mit einem Standardsatz von 5 % eingeführt.
  • Kuwait und Katar: Kuwait und Katar haben die Mehrwertsteuer zum Stand 2025 noch nicht eingeführt, sind jedoch Unterzeichner des GCC-Mehrwertsteuerrahmens.

Selbst der höchste GCC-Mehrwertsteuersatz (Saudi-Arabien mit 15 %) liegt im internationalen Vergleich im mittleren Bereich. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %. Ein Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt in den GCC-Staaten für bestimmte Waren und Dienstleistungen – darunter ins Ausland exportierte Dienstleistungen, Rohöl- und Erdgaslieferungen sowie bestimmte Immobilientransaktionen und Schlüsselbereiche wie Gesundheitsversorgung und Bildung.

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Freizonen: Steuerliche Sonderwirtschaftszonen im GCC

Ein besonderes Merkmal des GCC-Steuersystems sind die zahlreichen Freizonen. Die VAE beherbergen heute mehr als 45 Freizonen in ihren sieben Emiraten, von denen viele weiterhin zu den wettbewerbsfähigsten Unternehmensökosystemen weltweit gehören.

Für Unternehmen, die in diesen Zonen tätig sind, gelten besondere Regeln. Unternehmen und Niederlassungen, die in VAE-Freizonen registriert sind, gelten als steuerpflichtige Personen im Rahmen des VAE-Körperschaftsteuergesetzes und müssen die normalen Compliance-Pflichten erfüllen. Sofern eine Freizonengesellschaft jedoch die Bedingungen erfüllt, um als Qualifying Free Zone Person (QFZP) eingestuft zu werden, sollte sie Anspruch auf einen Körperschaftsteuersatz von 0 % auf ihre qualifizierten Einkünfte haben.

Die Voraussetzungen dafür sind klar definiert:

  • Registrierung in einer Freizone. Das Unternehmen muss in einer anerkannten VAE-Freizone gegründet oder eingetragen sein.
  • Substanzanforderungen. Die kerneinkommenserzeugenden Aktivitäten (CIGAs) der QFZP müssen in einer Freizone durchgeführt werden, und die QFZP muss über ausreichende Vermögenswerte, eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter und ausreichende Betriebsausgaben verfügen.
  • Qualifizierte Einkünfte. Qualifizierte Einkünfte umfassen in der Regel internationalen Handel, Transaktionen mit anderen Freizonenunternehmen und Einkünfte aus genehmigten qualifizierenden Tätigkeiten.
  • Keine Nichterfüllung der Bedingungen. Wenn eine Freizonengesellschaft eine der Qualifikationsbedingungen nicht erfüllt, wird sie als steuerpflichtige Person mit einem Körperschaftsteuersatz von 9 % auf ihr gesamtes Einkommen für das laufende Jahr und die nächsten vier Jahre behandelt. Danach kann sie ihren QFZP-Status im sechsten Jahr erneut prüfen.

Tipp: Die Anforderungen an Freizonenunternehmen wurden seit 2025 verschärft. Das Jahr 2025 brachte strengere Durchsetzung und klarere Leitlinien der Bundessteuerbehörde. Freizonenunternehmen können weiterhin Steuerbefreiungen genießen, müssen nun aber spezifischere Kriterien erfüllen. Die Unterscheidung zwischen qualifizierten und nicht qualifizierten Einkünften wird stärker überwacht, und die Compliance-Anforderungen wurden verschärft. Eine Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater ist daher besonders empfehlenswert.


Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Residenz

Wer die steuerlichen Vorteile GCC-weit optimal nutzen möchte, sollte auch das Thema Doppelbesteuerung im Blick haben. Die Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs) der VAE helfen dabei, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Expatriates können außerdem ein Steuerresidenz-Zertifikat (Tax Residency Certificate, TRC) von der Bundessteuerbehörde erhalten, um die Vorteile der DTAs zu nutzen.

Wichtig: Wer aus Deutschland in ein GCC-Land zieht, muss prüfen, ob und wie Deutschland weiterhin Besteuerungsrechte geltend macht. Steuerliche Ansässigkeit und deren Aufgabe sind komplexe Themen. Eine Prüfung im Einzelfall mit einem erfahrenen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.


Aktuelle Entwicklungen: Das GCC-Steuersystem im Wandel

Das Steuersystem der GCC-Länder entwickelt sich rasant. Die Steuerlandschaft im GCC hat sich seit 2017 dramatisch verändert. Wer langfristig in der Region plant, sollte die folgenden Trends kennen:

  • Globale Mindeststeuer (Pillar Two). Alle GCC-Mitglieder haben sich zur globalen Mindeststeuer der OECD von 15 % für große multinationale Unternehmen verpflichtet. In der Praxis bedeutet dies die Einführung einer effektiven Steuer von 15 % auf im Land erzielte Gewinne multinationaler Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro.
  • Oman: Erste persönliche Einkommensteuer im GCC. Oman hat mit Royal Decree No. 56/2025 seine erste Einkommensteuer für natürliche Personen eingeführt, die ab dem 1. Januar 2028 in Kraft tritt.
  • E-Invoicing und digitale Steuerverwaltung. Die Steuerlandschaft im GCC verändert sich durch die Einführung von Körperschaftsteuern, eine inländische Mindeststeuer und die Ausweitung der Verrechnungspreisvorschriften. Hinzu kommen die Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze, steigende Umweltsteuern und der Einsatz digitaler Technologien in der Steuerverwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Zahlen Privatpersonen in den GCC-Ländern Einkommensteuer?

In den GCC-Ländern gibt es keine persönliche Einkommensteuer. Das gilt für alle sechs Mitgliedstaaten – wobei Oman ab 2028 eine Ausnahme für Hochverdiener einführen wird. Der Steuersatz beträgt 5 % auf das weltweite Bruttoeinkommen, das 42.000 omanische Rial (ca. 109.000 USD) übersteigt. Für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung und der Expats ändert sich damit nichts.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in den VAE?

In den VAE gilt ein Körperschaftsteuersatz von 9 % auf steuerpflichtige Gewinne über 375.000 AED. Unternehmen in qualifizierten Freizonen können jedoch weiterhin von einem Steuersatz von 0 % auf qualifizierte Einkünfte profitieren, wenn sie die entsprechenden regulatorischen Anforderungen erfüllen. Für kleine Unternehmen mit einem Umsatz bis 3 Millionen AED gibt es zudem eine befristete Erleichterung bis Ende 2026.

Gibt es im GCC eine Mehrwertsteuer?

Saudi-Arabien, die VAE, Bahrain, Oman und Katar haben eine Mehrwertsteuer eingeführt, Kuwait wird voraussichtlich folgen. Die Sätze unterscheiden sich: Die VAE und Oman erheben 5 %, Bahrain 10 % und Saudi-Arabien 15 %. Kuwait und Katar haben die Mehrwertsteuer zum Stand 2025 noch nicht eingeführt.

Welche Vorteile bieten die Freizonen in den VAE steuerlich?

Sofern eine Freizonengesellschaft die Voraussetzungen für die Einstufung als Qualifying Free Zone Person (QFZP) erfüllt, hat sie Anspruch auf einen Körperschaftsteuersatz von 0 % auf ihre qualifizierten Einkünfte. Dazu sind unter anderem ausreichende wirtschaftliche Substanz in der Freizone, die Einhaltung von Verrechnungspreisregeln und geprüfte Jahresabschlüsse notwendig. Eine fehlerhafte Einstufung kann dazu führen, dass das Unternehmen für bis zu fünf Jahre den 0%-Status verliert.

Ändert sich das Steuersystem im GCC in naher Zukunft?

Die GCC-Volkswirtschaften weiten ihre Steuerbasis aus, um Nicht-Öleinnahmen zu diversifizieren und die fiskalische Nachhaltigkeit zu verbessern. Konkret: Oman führt ab 2028 eine persönliche Einkommensteuer ein, multinationale Großkonzerne unterliegen seit 2025 einer globalen Mindeststeuer von 15 %, und die Compliance-Anforderungen in den Freizonen werden strenger. Wer langfristig plant, sollte diese Entwicklungen regelmäßig mit seinem Steuerberater besprechen.

Muss ich als Deutscher in einem GCC-Land trotzdem in Deutschland Steuern zahlen?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Deutschland besteuert grundsätzlich steuerlich ansässige Personen auf ihr weltweites Einkommen. Wer seinen deutschen Wohnsitz aufgibt und steuerlich in ein GCC-Land wechselt, sollte prüfen, ob Doppelbesteuerungsabkommen bestehen und welche Voraussetzungen für die Aufgabe der deutschen Steuerpflicht erfüllt sein müssen. Eine Prüfung im Einzelfall durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater ist dabei zwingend empfehlenswert.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
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Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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