Stand: März 2026
Wer von zu Hause arbeitet, hat Anspruch auf die Home Office Pauschale — und das unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist oder nicht. Die Home Office Pauschale macht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen leicht, die Arbeit von zu Hause steuerlich abzusetzen. Die Pauschale gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten und kann also sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern genutzt werden, sofern sie ihre Leistungen überwiegend von zu Hause aus erbringen. Was genau dahintersteckt, welche Voraussetzungen gelten und worauf Sie 2026 besonders achten sollten, erklärt dieser Artikel.

Was ist die Home Office Pauschale — und woher kommt sie?
Die Home Office Pauschale wurde im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Der Gesetzgeber wollte damit Arbeitnehmer möglichst unbürokratisch entlasten, die aufgrund der verhängten Lockdowns von zu Hause aus arbeiten mussten und dadurch höhere Kosten — etwa für Strom, Wasser und Heizung — hatten. Was als Notlösung begann, hat sich als festes Instrument im Steuerrecht etabliert.
Ursprünglich nur für die Steuerjahre 2020 bis 2022 geplant, hat der Gesetzgeber die Home Office Pauschale ab dem Steuerjahr 2023 entfristet und die Beträge erhöht. Seitdem ist sie dauerhafter Bestandteil des Einkommensteuergesetzes. Im steuerlichen Fachjargon wird sie seit 2023 offiziell als Tagespauschale bezeichnet, obwohl der Begriff „Home Office Pauschale” im allgemeinen Sprachgebrauch nach wie vor dominiert.
Rechtlich verankert ist die Tagespauschale in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, einen Betrag von 6 Euro abziehen, höchstens 1.260 Euro.
Wichtiger Hinweis: Die Home Office Pauschale ist kein Ersatz für tatsächlich entstandene Kosten — sie ist eine Vereinfachungsregelung. Wer hohe reale Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer hat, sollte im Einzelfall prüfen, ob der Einzelkostennachweis vorteilhafter ist. Eine Beratung durch den Steuerberater kann sich hier lohnen.
Höhe und Voraussetzungen der Home Office Pauschale 2025 und 2026
Wie viel kann abgesetzt werden?
An der Höhe des Anspruchs auf die Home Office Pauschale ändert sich auch 2026 nichts: Sechs Euro pro Tag, für maximal 210 Tage pro Jahr — also insgesamt maximal 1.260 Euro im Jahr. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Regelung: Bei der Einführung im Jahr 2020 betrug die Home Office Pauschale 5 Euro pro Tag und war auf maximal 600 Euro pro Jahr (und damit auf 120 Tage) begrenzt.
Ein konkretes Beispiel: Wer im Steuerjahr 2025 an 150 Tagen überwiegend von zu Hause gearbeitet hat, kann 150 × 6 Euro = 900 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Im Jahr 2025 können maximal 210 Homeoffice-Tage abgesetzt werden — das ergibt insgesamt bis zu 1.260 Euro pro Jahr über die Pauschale (6 Euro × 210 Tage).
Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?
Die Home Office Pauschale darf nur einmal kalendertäglich geltend gemacht werden und nur dann, wenn am Arbeitstag überwiegend in der Wohnung gearbeitet wurde. Überwiegend bedeutet dabei: mehr als die Hälfte der täglichen Gesamtarbeitszeit muss im Homeoffice verbracht worden sein.
Besonders wichtig ist: Die Home Office Pauschale kann grundsätzlich nur an Tagen geltend gemacht werden, an denen nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde. Wer acht Stunden von zu Hause aus arbeitet, aber kurz ins Büro fährt — zum Beispiel um Post zu holen — kann für diesen Tag die Pauschale nicht mehr ansetzen.
Eine Ausnahme gilt für bestimmte Berufsgruppen: Steht im Betrieb dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung, wie etwa bei Lehrkräften, gilt auch eine teilweise Arbeit zu Hause als Homeoffice-Tag. In diesen Fällen kann der volle Tagessatz von 6 Euro für bis zu 210 Tage pro Jahr angesetzt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG).
- Kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Tagespauschale auch dann geltend machen, wenn sie keinen eigenen Büroraum besitzen — etwa bei der Arbeit am Küchentisch oder auf dem Balkon.
- Überwiegendes Arbeiten im Homeoffice. Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss an dem jeweiligen Tag im häuslichen Bereich liegen. Ein kurzer Bürobesuch am selben Tag schließt die Pauschale aus.
- Kein Doppelabzug. Die Pauschale darf nicht genutzt werden, wenn bereits ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird.
- Keine doppelte Haushaltsführung. Wer eine doppelte Haushaltsführung hat, kann die Home Office Pauschale nicht nutzen.

Wer profitiert — Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler
Arbeitnehmer: Eintrag als Werbungskosten
Als Arbeitnehmer macht man das im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten geltend. Als Angestellter trägt man die Pauschale in der Anlage N der Steuererklärung in den Zeilen 60–62 ein.
Allerdings gibt es einen wichtigen Zusammenhang zu beachten: Ein steuerlicher Vorteil entsteht erst dann, wenn die gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro in 2026 (2025: 1.230 Euro) und wird als Werbungskosten ohne Nachweis vom Finanzamt anerkannt. Wer also nur wenige Homeoffice-Tage hat und sonst kaum Werbungskosten, spürt möglicherweise keine steuerliche Wirkung — weil der Pauschbetrag ohnehin schon greift.
Anders sieht es aus, wenn weitere Werbungskosten hinzukommen. Gerade mit der seit dem 1. Januar 2026 geltenden einheitlichen Entfernungspauschale kann sich die Kombination lohnen: Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für Bürotage gilt die Entfernungspauschale, für Homeoffice-Tage die Home Office Pauschale — beides zusammen kann die Werbungskostenschwelle von 1.230 Euro schnell überschreiten.
Selbständige und Freiberufler: Eintrag als Betriebsausgaben
Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können die Home Office Pauschale als Betriebsausgabe ansetzen. Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, gibt die Pauschale in Zeile 63 „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung” der Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
Für Selbständige gilt dabei dieselbe Grundregel: Die Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer schließen sich gegenseitig aus. Wer ein separates Arbeitszimmer nutzt, sollte genau durchrechnen, ob der individuelle Kostenabzug nicht höhere Vorteile bringt. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass die Pauschale besonders dann sinnvoll ist, wenn die tatsächlichen Raumkosten gering sind oder kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
Kernaussage: Die Home Office Pauschale steht nicht nur Angestellten zu. Auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige können sie als Betriebsausgabe geltend machen — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Arbeitszimmer parallel abgesetzt wird.
Home Office Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer: Was ist günstiger?
Mandanten stehen häufig vor der Frage, ob die Home Office Pauschale oder der Abzug der tatsächlichen Arbeitszimmerkosten die bessere Wahl ist. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab.
Wer zuhause ein separates Arbeitszimmer für die berufliche Tätigkeit eingerichtet hat, kann die tatsächlichen Kosten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen und darf nur in sehr untergeordnetem Umfang — bis zu 10 % — privat genutzt werden.
Wer die Möglichkeit hat, die Kosten im Homeoffice auch als häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, sollte die jeweiligen Kosten pro Quadratmeter berechnen. Liegen diese insgesamt über jährlich 1.260 Euro, sollten die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Liegen die Kosten darunter, kann eine der beiden Pauschalen gewählt werden.
Alternativ besteht seit 2023 für das häusliche Arbeitszimmer — wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet — die Möglichkeit, die anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung und vieles andere entweder in tatsächlich angefallener Höhe abzusetzen oder eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro in Anspruch zu nehmen.
- Home Office Pauschale (max. 1.260 Euro/Jahr). Unkompliziert, ohne Einzelnachweis, auch am Küchentisch nutzbar. Sinnvoll bei geringen Raumkosten oder fehlendem Arbeitszimmer.
- Häusliches Arbeitszimmer (tatsächliche Kosten). Anteilige Miete, Strom, Heizung, Renovierung — kann deutlich über 1.260 Euro liegen. Voraussetzung: separater, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum, der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
- Jahrespauschale für das Arbeitszimmer (1.260 Euro). Wenn das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, kann statt der tatsächlichen Kosten auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro gewählt werden.

Verschärfte Prüfung ab 2026: Was Steuerpflichtige wissen sollten
Eine wichtige Neuerung betrifft die Prüfpraxis der Finanzämter. Was sich ab 2026 ändern wird: Die Finanzämter werden genauer prüfen. Im Fokus steht dabei das steuerrechtliche Überwiegenskriterium. Die Kulanzphase, die in der Pandemiezeit faktisch galt, ist vorbei.
Von einer überwiegenden Tätigkeit im Homeoffice spricht man, wenn mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit qualitativ oder quantitativ von zu Hause aus erbracht werden: Für Tage, an denen man überwiegend zu Hause arbeitet, kann eine Pauschale von 6 Euro pro Tag angesetzt werden.
Wer die Home Office Pauschale in seiner Steuererklärung für 2025 geltend machen möchte, sollte daher auf eine gute Dokumentation achten. Dokumentieren Sie am besten Ihre Homeoffice-Tage und Büro-Tage in einer Form, die dem Finanzamt gegenüber als Nachweis dienen kann. Eine einfache Liste mit Datum und Tätigkeit genügt in vielen Fällen — eine grobe Schätzung reicht künftig jedoch nicht mehr.
Steuerberater raten Arbeitnehmern, sich proaktiv eine Arbeitgeberbescheinigung zu sichern. Diese sollte nicht nur die Erlaubnis zum Homeoffice bestätigen, sondern explizit die tatsächlichen Tage auflisten, an denen remote gearbeitet wurde. Ohne diese externe Bestätigung ist das Risiko gestiegen, dass der Pauschbetrag bei einer Betriebsprüfung gestrichen wird.
Tipp: Eine einfache Tabelle — geführt in einem Kalender, einer Excelliste oder einer App — mit den jeweiligen Homeoffice-Tagen und einer kurzen Angabe zur Tätigkeit kann im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt hilfreich sein. Eine Beratung durch den Steuerberater ist empfehlenswert, wenn Unsicherheit über die Anerkennung besteht.
Kombination mit der Entfernungspauschale: Was gilt 2026?
Eine häufige Frage lautet: Kann die Home Office Pauschale gleichzeitig mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden? Die Antwort ist differenziert.
Grundsätzlich gilt: Pro Tag kann nur entweder die Home Office Pauschale oder die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Wer an einem Tag ins Büro fährt, erhält die Entfernungspauschale. Wer an demselben Tag überwiegend zu Hause arbeitet, kann die Home Office Pauschale ansetzen — aber nicht beides für denselben Tag.
Eine Ausnahme besteht für Berufsgruppen ohne dauerhaften betrieblichen Arbeitsplatz: Lehrkräfte fahren morgens zur Schule (Entfernungspauschale) und bereiten anschließend zu Hause den Unterricht für den nächsten Tag vor (Home Office Pauschale) — beide Pauschalen können an diesem Tag kombiniert werden.
Mit der Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2026 hat sich die Ausgangslage für viele Berufstätige verschoben. Mit dem neuen Einheitssatz von 38 Cent hat sich der Break-even-Point verschoben. Für viele Arbeitnehmer, die nah am Arbeitsplatz wohnen, kann die Fahrt ins Büro jetzt steuerlich vorteilhafter sein als ein Homeoffice-Tag — sofern die Wahlmöglichkeit besteht. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Home Office Pauschale 2025 und 2026, und wie viele Tage sind absetzbar?
Die Home Office Pauschale beträgt seit 2023 6 Euro pro Tag im Homeoffice bis zu einem Maximalbetrag von 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht maximal 210 Homeoffice-Tagen. Die Höhe bleibt auch für das Steuerjahr 2026 unverändert. Für die Steuererklärung 2025 (Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli 2026, mit Steuerberater: 1. März 2027) gelten dieselben Beträge.
Gilt die Home Office Pauschale auch für Selbständige und Freiberufler?
Die Home Office Pauschale gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten und kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern genutzt werden, sofern sie ihre Leistungen überwiegend von zu Hause aus erbringen. Arbeitnehmer tragen die Pauschale als Werbungskosten ein, Selbständige und Freiberufler als Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder der Bilanz. Zu beachten ist: Wer ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, kann die Pauschale nicht zusätzlich nutzen.
Welche häufigen Fehler machen Steuerpflichtige bei der Home Office Pauschale?
Ein verbreiteter Fehler ist die gleichzeitige Geltendmachung von Home Office Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer — das ist nicht zulässig. Ein weiterer Fehler: Wer acht Stunden von zu Hause aus arbeitet, aber kurz ins Büro fährt, kann für diesen Tag die Pauschale nicht ansetzen. Auch das Fehlen jeglicher Dokumentation kann ab 2026 zum Problem werden, da die Finanzämter das Überwiegenskriterium strenger prüfen. Eine schriftliche Aufzeichnung der Homeoffice-Tage ist daher empfehlenswert.
Brauche ich für die Home Office Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Für den Anspruch auf die Home Office Pauschale spielt es keine Rolle, ob ein separater Raum als Arbeitszimmer in der Wohnung vorhanden ist. Das ist nur erforderlich, wenn ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden soll. Die Pauschale kann auch dann genutzt werden, wenn am Küchentisch, auf dem Sofa oder an einer Arbeitsecke im Schlafzimmer gearbeitet wird — entscheidend ist, dass überwiegend in der Wohnung gearbeitet wurde.
Kann ich Home Office Pauschale und Entfernungspauschale im selben Jahr kombinieren?
Ja — aber nicht für denselben Tag. Für Bürotage wird die Entfernungspauschale angesetzt, für Homeoffice-Tage die Home Office Pauschale. Pro Jahr lassen sich somit bis zu 210 Arbeitstage als Homeoffice-Tage steuerlich geltend machen. Wer im gemischten Modell arbeitet, profitiert von beiden Regelungen — je nach Arbeitstag. Eine Ausnahme gilt für Berufsgruppen ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz, die unter bestimmten Voraussetzungen beide Pauschalen am selben Tag nutzen können.
Was ändert sich bei der Home Office Pauschale ab 2026 konkret?
Die Höhe der Pauschale bleibt unverändert bei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr. Was sich ändert, ist die Prüfungsintensität: Die Finanzämter verlangen für die Home Office Pauschale ab 2026 strikte Tagesnachweise. Steuerpflichtige sollten ihre Homeoffice-Tage dokumentieren und — sofern angestellt — eine Bestätigung des Arbeitgebers über die tatsächlich geleisteten Homeoffice-Tage einholen. Eine individuelle Prüfung durch den Steuerberater ist in Zweifelsfällen empfehlenswert.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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