Unternehmensregister: Was es ist, was drin steht und was Unternehmer wissen müssen

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Bild: Künstlich generiert

Stand: April 2026

Wer ein Unternehmen fuehrt, kommt an oeffentlichen Registern nicht vorbei. Eines davon ist das Unternehmensregister — eine Plattform, die viele Geschaeftsfuehrer zwar dem Namen nach kennen, deren Bedeutung und Funktionsweise aber haeufig unklar bleibt. Dabei hat dieses Register direkte Auswirkungen auf Ihren Geschaeftsalltag: von der Pflicht zur Veroeffentlichung Ihrer Jahresabschluesse bis hin zur Moeglichkeit, potenzielle Geschaeftspartner vor einer Zusammenarbeit zu pruefen. Dieser Beitrag erklaert Ihnen, was das Unternehmensregister leistet, welche Pflichten es mit sich bringt und wie Sie teure Fehler vermeiden.

Unternehmensregister: Was es ist, was drin steht und was Unternehmer wissen müssen
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Wozu dient das Unternehmensregister?

Das Unternehmensregister ist eine zentrale digitale Auskunftsstelle, die seit 2007 im Auftrag des Bundes betrieben wird und unter www.unternehmensregister.de erreichbar ist. Es buendelt Informationen aus verschiedenen Quellen an einem einzigen Ort: Daten aus dem Handelsregister, dem Genossenschaftsregister, dem Partnerschaftsregister und seit 2024 auch aus dem neuen Gesellschaftsregister fliessen dort zusammen.

Rechtliche Grundlage ist SS 8b des Handelsgesetzbuchs (HGB), eingefuehrt durch das EHUG (Gesetz ueber elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister). Der Gesetzgeber wollte damit einen einheitlichen Zugangskanal schaffen, der die zuvor ueber verschiedene Amtsgerichte und Stellen verteilten Unternehmensdaten zusammenfuehrt.

Ein wichtiges Detail, das viele Unternehmer nicht kennen: Das Unternehmensregister ist technisch gesehen kein eigenstaendiges Register. Es fuehrt keine eigenen Eintragungen vor und erzeugt keine Rechtswirkungen. Stattdessen funktioniert es als Sammelportal, das Daten aus den eigentlichen Registern bezieht und oeffentlich zugaenglich macht. Die Originaldaten verbleiben bei den zustaendigen Registergerichten.

Merke: Das Unternehmensregister ist ein Informationsportal, kein Rechtsregister. Rechtsverbindliche Wirkung haben nur die Eintragungen in den Originalregistern — insbesondere im Handelsregister. Das Unternehmensregister entfaltet fuer sich genommen weder positive noch negative Publizitaet.

Welche Informationen finden Sie dort?

Das Spektrum der verfuegbaren Daten ist breiter, als die meisten vermuten. Folgende Informationskategorien stehen zur Verfuegung:

  • Registerauszuege. Aktuelle und historische Auszuege aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister. Darin enthalten sind unter anderem der Firmenname, der Sitz der Gesellschaft, die Namen der Geschaeftsfuehrer oder Vorstaende, das Stammkapital sowie die Vertretungsregelungen.
  • Rechnungslegungsunterlagen. Kapitalgesellschaften muessen ihre Jahresabschluesse im Unternehmensregister veroeffentlichen. Dazu gehoeren je nach Unternehmensgroesse Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.
  • Insolvenzbekanntmachungen. Eroeffnungen, Aufhebungen und sonstige Verfahrensaenderungen bei Insolvenzverfahren werden automatisch eingepflegt und sind zeitnah abrufbar.
  • Kapitalmarktinformationen. Boersennotierte Unternehmen veroeffentlichen dort unter anderem Ad-hoc-Mitteilungen, Directors-Dealings-Meldungen und Stimmrechtsveraenderungen.
  • Gesellschaftsregisterdaten. Seit Januar 2024 sind auch Eintragungen eingetragener Gesellschaften buergerlichen Rechts (eGbR) ueber das Unternehmensregister einsehbar.

Handelsregister und Unternehmensregister: Zwei verschiedene Dinge

Die Verwechslung beider Register gehoert zu den haeufigsten Missverstaendnissen im Unternehmensrecht. Der Unterschied ist jedoch fundamental und hat praktische Konsequenzen.

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten gefuehrt und hat konstitutive Wirkung. Das bedeutet: Eine GmbH entsteht als juristische Person erst durch die Eintragung ins Handelsregister. Wer sich im Rechtsverkehr auf die Angaben im Handelsregister verlaesst, geniesst oeffentlichen Glauben — selbst wenn die Angaben fehlerhaft sein sollten (sogenannte positive Publizitaet nach SS 15 HGB).

Das Unternehmensregister bietet diesen Vertrauensschutz nicht. Es stellt lediglich Informationen bereit, die anderswo originaer erfasst wurden. Wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Geschaeftspartner-Pruefung oder einer Unternehmensuebernahme Daten recherchieren, reicht der Blick ins Unternehmensregister fuer eine erste Orientierung. Fuer rechtsverbindliche Feststellungen sollten Sie jedoch immer den Handelsregisterauszug beim zustaendigen Amtsgericht anfordern oder ueber das Handelsregisterportal direkt abrufen.

Unternehmensregister: Was es ist, was drin steht und was Unternehmer wissen müssen
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Offenlegungspflichten: Wen betrifft es und was muss eingereicht werden?

Die Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschluessen trifft nicht alle Unternehmen gleichermassen. Sie ist an die Rechtsform und die Unternehmensgroesse gekoppelt.

Welche Unternehmen sind offenlegungspflichtig?

Zur Offenlegung verpflichtet sind alle Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschraenkt), AG und KGaA. Gleiches gilt fuer bestimmte Personenhandelsgesellschaften, bei denen kein persoenlich haftender Gesellschafter eine natuerliche Person ist — das betrifft insbesondere die GmbH & Co. KG. Auch eingetragene Genossenschaften fallen unter diese Pflicht.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften, bei denen mindestens eine natuerliche Person persoenlich haftet, sind grundsaetzlich von der Offenlegungspflicht befreit.

Der Sinn hinter dieser Regelung: Die Offenlegung bildet ein Gegengewicht zur Haftungsbeschraenkung. Wer als Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet, muss im Gegenzug Transparenz ueber die finanzielle Lage des Unternehmens schaffen — damit Glaeubiger, Lieferanten und Geschaeftspartner das Risiko einschaetzen koennen.

Umfang der einzureichenden Unterlagen

Was genau eingereicht werden muss, haengt von der Groessenklasse der Kapitalgesellschaft ab:

  • Kleinstkapitalgesellschaften (Bilanzsumme bis 450.000 Euro, Umsatzerloese bis 900.000 Euro, bis 10 Mitarbeiter) erfuellen ihre Pflicht durch blosse Hinterlegung der Bilanz. Diese hinterlegten Bilanzen sind nicht oeffentlich einsehbar, sondern nur auf Antrag und gegen eine geringe Gebuehr von 1,00 Euro zuzueglich Umsatzsteuer abrufbar.
  • Kleine Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme bis 7.500.000 Euro, Umsatzerloese bis 15.000.000 Euro, bis 50 Mitarbeiter) muessen eine verkuerzte Bilanz mit Anhang veroeffentlichen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht erforderlich.
  • Mittelgrosse und grosse Kapitalgesellschaften muessen den vollstaendigen Jahresabschluss einreichen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht.

Verfahrensaenderung seit 2022: Durch das DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) hat sich der Einreichungsweg geaendert. Fuer Geschaeftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, muessen Rechnungslegungsunterlagen nicht mehr beim Bundesanzeiger eingereicht werden, sondern direkt an das Unternehmensregister uebermittelt werden. Die technische Einreichung erfolgt ueber die Publikations-Plattform des Unternehmensregisters.

Fristen und Sanktionen bei Verstoessen

Die Frist fuer die Offenlegung betraegt zwoelf Monate nach dem Abschlussstichtag (SS 325 HGB). Fuer ein Geschaeftsjahr mit Stichtag 31. Dezember 2025 laeuft die Frist also bis zum 31. Dezember 2026. Fuer 2026 entsprechend bis zum 31. Dezember 2027.

Das Bundesamt fuer Justiz ueberwacht die Einhaltung dieser Fristen von Amts wegen. Bei Fristversaeumnis laeuft folgendes Verfahren ab: Zunaechst erhaelt das Unternehmen eine Androhung mit einer Nachfrist von sechs Wochen. Wird auch diese nicht eingehalten, setzt das Amt ein Ordnungsgeld fest. Die Spanne reicht von 2.500 bis 25.000 Euro — und dieses Ordnungsgeld kann wiederholt verhaengt werden, solange die Pflicht nicht erfuellt wird. Wichtig: Die Zahlung des Ordnungsgelds befreit nicht von der Einreichungspflicht. Beides laeuft parallel.

Ein haeufiger Praxisfehler: Die erstmalige Einreichung ueber die elektronische Plattform erfordert eine Identitaetspruefung, die einige Wochen dauern kann. Wer dies erst kurz vor Fristablauf beantragt, gerät unnoetig unter Zeitdruck.

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Das Gesellschaftsregister: Was sich seit 2024 fuer die GbR geaendert hat

Mit dem MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurde ein neues Register eingefuehrt: das Gesellschaftsregister. Darin koennen sich Gesellschaften buergerlichen Rechts (GbR) eintragen lassen und erhalten dann die Bezeichnung „eingetragene Gesellschaft buergerlichen Rechts“ (eGbR).

Die Eintragung ist formell freiwillig. In der Praxis besteht jedoch ein faktischer Zwang fuer alle GbRs, die bestimmte Rechtsgeschaefte vornehmen wollen: Wer als GbR eine Immobilie kaufen, einen GmbH-Anteil erwerben oder eine Marke beim Patentamt anmelden moechte, muss vorher im Gesellschaftsregister eingetragen sein. Ohne diese Eintragung verweigern Grundbuchamt und Handelsregister die Mitwirkung.

Fuer bestehende GbRs, die vor dem 1. Januar 2024 gegruendet wurden, besteht zunaechst keine unmittelbare Eintragungspflicht. Sobald jedoch eine Aenderung in den Gesellschaftsverhaeltnissen — etwa ein Gesellschafterwechsel — in einem anderen Register eingetragen werden soll, muss die GbR zuvor im Gesellschaftsregister erfasst sein. Mit der Eintragung entstehen zudem Meldepflichten gegenueber dem Transparenzregister.


Kosten: Was nichts kostet und wofuer Sie zahlen muessen

Die gute Nachricht: Die meisten Recherchen im Unternehmensregister sind kostenlos. Seit dem 1. August 2022 koennen Sie Handelsregisterauszuege, veroeffentlichte Jahresabschluesse und allgemeine Unternehmensdaten gebuehrenfrei abrufen.

Kostenpflichtig sind lediglich zwei Bereiche: Die Einsicht in hinterlegte Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften kostet 1,00 Euro zuzueglich Umsatzsteuer. Beglaubigungen von Jahresabschluessen werden mit 0,50 Euro pro angefangene Seite berechnet, mindestens jedoch 5,00 Euro zuzueglich Umsatzsteuer.

Wenn Sie als Unternehmen selbst Rechnungslegungsunterlagen einreichen, fallen Gebuehren an, deren Hoehe vom Dokumentenumfang und der Art der Uebermittlung abhaengt. Die genauen Betraege ergeben sich aus der Unternehmensregisterverordnung (URV) und dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Fuer die Einreichung ist eine einmalige Registrierung auf der Publikations-Plattform erforderlich.

Betrugsmaschen rund um das Unternehmensregister

Ein Thema, das in der Praxis aergerlich haeufig vorkommt: Kurz nach einer Handelsregistereintragung erhalten viele Unternehmen postalische Schreiben, die den Eindruck einer behoerdlichen Zahlungsaufforderung erwecken. Absender sind private Firmen, die eine Eintragung in angebliche Branchenverzeichnisse oder Gewerbedatenbanken anbieten — gegen Gebuehr. Diese Schreiben haben nichts mit dem Unternehmensregister zu tun.

Gleiches gilt fuer E-Mails, die angeblich von der Europaeischen Kommission oder dem Europaeischen Justizportal stammen und Zahlungen fuer Abrufe im System zur Verknuepfung von Unternehmensregistern (BRIS) verlangen. Dabei handelt es sich um Betrug. Der Bundesanzeiger Verlag warnt ausdruecklich vor solchen Angeboten. Im Zweifel: Pruefen Sie die Absenderadresse genau und leisten Sie keine Zahlung, ohne den Vorgang mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt besprochen zu haben.


Haeufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss im Unternehmensregister eingereicht werden?

Die gesetzliche Frist betraegt zwoelf Monate nach dem Abschlussstichtag. Bei einem Geschaeftsjahr, das am 31. Dezember endet, laeuft die Frist also bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Fuer das Geschaeftsjahr 2025 ist der Stichtag somit der 31. Dezember 2026. Wird die Frist versaeumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamts fuer Justiz mit Bussgeldern zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Stimmen Sie den Zeitplan fuer den Jahresabschluss fruehzeitig mit Ihrem Steuerberater ab.

Was unterscheidet das Unternehmensregister vom Handelsregister?

Das Handelsregister wird bei den Amtsgerichten gefuehrt und hat konstitutive Wirkung: Eine GmbH existiert erst durch die dortige Eintragung. Zudem geniesst es oeffentlichen Glauben — wer auf die Angaben vertraut, ist rechtlich geschuetzt. Das Unternehmensregister hingegen ist ein reines Informationsportal, das Daten aus verschiedenen Registern zusammenfuehrt. Es entfaltet keinen Vertrauensschutz und keine eigene Rechtswirkung. Fuer rechtsverbindliche Informationen ist immer das Handelsregister die massgebliche Quelle.

Welche typischen Fehler machen Unternehmen bei der Offenlegung?

Drei Fehler begegnen uns besonders haeufig: Erstens wird die Unterscheidung zwischen Offenlegung und Hinterlegung nicht beachtet — Kleinstkapitalgesellschaften hinterlegen nur die Bilanz, waehrend groessere Unternehmen vollstaendig offenlegen muessen. Zweitens wird die erstmalige Identitaetspruefung fuer die elektronische Einreichung zu spaet beantragt, was zu unnoetigem Zeitdruck fuehrt. Drittens reichen manche Unternehmen den Abschluss im falschen Format ein oder uebersehen, dass seit 2022 die Einreichung direkt beim Unternehmensregister erfolgen muss, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Muss eine GbR sich im Unternehmensregister eintragen lassen?

Die Eintragung ins Gesellschaftsregister (das ueber das Unternehmensregister zugaenglich ist) ist grundsaetzlich freiwillig. Ein praktischer Zwang entsteht jedoch, sobald die GbR Grundstuecke erwerben, GmbH-Anteile halten oder andere registerpflichtige Rechtsgeschaefte vornehmen will. Ohne vorherige Eintragung als eGbR verweigern die zustaendigen Aemter die Mitwirkung. Bereits bestehende GbRs muessen sich spaetestens dann eintragen, wenn Aenderungen in den Gesellschaftsverhaeltnissen in anderen Registern nachvollzogen werden sollen.

Sind Abfragen im Unternehmensregister kostenpflichtig?

Die ueberwiegende Mehrheit der Abfragen ist seit August 2022 gebuehrenfrei: Handelsregisterauszuege, veroeffentlichte Jahresabschluesse und allgemeine Unternehmensdaten koennen ohne Kosten eingesehen werden. Lediglich hinterlegte Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften kosten 1,00 Euro zuzueglich Umsatzsteuer pro Dokument. Beglaubigungen werden mit mindestens 5,00 Euro zuzueglich Umsatzsteuer berechnet.

Was passiert, wenn ein Unternehmen dauerhaft nicht offenlegt?

Das Bundesamt fuer Justiz verhaengt in einem stufenweisen Verfahren Ordnungsgelder. Nach Ablauf der Nachfrist wird ein erstes Ordnungsgeld festgesetzt, das zwischen 2.500 und 25.000 Euro liegen kann. Dieses Ordnungsgeld kann so oft wiederholt werden, bis die Unterlagen tatsaechlich eingereicht sind. Die Zahlung des Ordnungsgelds selbst befreit nicht von der Einreichungspflicht — beide Verpflichtungen bestehen nebeneinander. Bei fortgesetzter Untaetigkeit summieren sich die Ordnungsgelder schnell auf fuenfstellige Betraege.


Stand: April 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfaeltiger Recherche uebernehmen wir keine Gewaehr fuer die Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Angaben.

TABAK Steuerberatung – Augustaanlage 33, 68165 Mannheim

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