Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf es ankommt

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Stand: März 2026

Kein Todesfall gleicht dem anderen — und doch stellt sich für fast alle Erben dieselbe Frage: Wie viel davon gehört eigentlich dem Finanzamt? Die Erbschaftsteuer in Deutschland richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens, dem familiären Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe sowie nach festgelegten Steuerklassen und Freibeträgen. Das klingt übersichtlicher, als es in der Praxis oft ist. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, kann die Steuerlast für seine Erben erheblich beeinflussen.

Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf es ankommt
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Was ist die Erbschaftsteuer — und wen trifft sie?

Die Erbschaftsteuer wird auf Vermögen erhoben, das eine Person durch den Tod eines anderen erhält — sei es als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter. Grundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Besteuert wird dabei nicht der Gesamtnachlass, sondern das, was dem einzelnen Erben nach Abzug von Schulden und anerkannten Kosten tatsächlich zugeflossen ist.

Viele Erben zahlen am Ende keine Erbschaftsteuer, weil ihr Nachlass unter dem Freibetrag liegt oder zusätzliche Vergünstigungen greifen. Trotzdem lohnt sich ein genaues Hinschauen: Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder größeren Geldvermögen kann die Steuerbelastung schnell fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn keine Steuer anfällt, besteht eine gesetzliche Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Wer diese ignoriert, riskiert im schlimmsten Fall ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Wann muss das Finanzamt informiert werden?

Grundsätzlich müssen Erben das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben (§ 30 ErbStG). Diese Anzeige ist formlos möglich — ein einfaches Schreiben an das zuständige Finanzamt am letzten Wohnsitz des Erblassers genügt. Erst wenn das Finanzamt eine steuerpflichtige Erbschaft vermutet, fordert es zur Abgabe einer vollständigen Erbschaftsteuererklärung auf.

Wer die Frist versäumt, sollte wissen: Wird die Erbschaftsteuer hinterzogen, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Und das Finanzamt erfährt von Erbfällen fast immer — Standesämter, Nachlassgerichte, Notare sowie Banken und Versicherungen sind verpflichtet, Erbfälle anzuzeigen. Immer wenn also ein Sterbefall behördlich registriert oder ein Testament eröffnet wird, erfolgt automatisch eine Meldung an das Finanzamt.


Freibeträge und Steuerklassen: Das System dahinter

Die Höhe der Erbschaftsteuer-Freibeträge richtet sich in Deutschland nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Je enger das Verhältnis, desto höher der steuerfreie Betrag. Ehepartner und Kinder profitieren von besonders großzügigen Freibeträgen, während entferntere Verwandte oder nicht verwandte Erben deutlich geringere Freibeträge haben — und somit schneller steuerpflichtig werden.

§ 15 ErbStG teilt alle Erbinnen und Erben in drei Klassen ein — ausschließlich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Steuerklasse I umfasst den engsten Kreis: Ehegatte und eingetragener Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel sowie — nur bei Erwerb von Todes wegen — Eltern und Großeltern. Diese Gruppe profitiert von den höchsten Freibeträgen und den niedrigsten Steuersätzen.

Die konkreten Freibeträge im Überblick:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro. Der Freibetrag nach § 16 ErbStG beträgt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro. Hinzu kommt ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro.
  • Kinder: 400.000 Euro je Kind. Jedes Kind kann diesen Betrag steuerfrei erben — und zwar von jedem Elternteil separat.
  • Enkel: 200.000 Euro. Enkelinnen und Enkel haben bei der Erbschaftsteuer je einen Freibetrag von 200.000 Euro. Sind ihre Eltern bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro.
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro. Eltern und Großeltern haben bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Geschwister, Neffen, Nichten und alle übrigen Erben: 20.000 Euro. Alle anderen Erben haben bei der Erbschaftsteuer einen vergleichsweise niedrigen Freibetrag von 20.000 Euro. Erben zum Beispiel die Geschwister, entferntere Familienangehörige oder Nichtverwandte, müssen sie Erbschaften oberhalb dieses Freibetrags versteuern.

Die aktuellen Freibeträge gelten unverändert seit 2009. Angesichts der gestiegenen Immobilienpreise — gerade in Ballungsräumen wie der Rhein-Neckar-Region — hat das erhebliche Konsequenzen: Ein Einfamilienhaus kann den Kinderfreibetrag von 400.000 Euro schnell übersteigen, ohne dass die Familie als wohlhabend gelten würde.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Erben müssen zwischen sieben und 50 Prozent des steuerpflichtigen Erbes versteuern. Welcher Satz gilt, hängt von zwei Faktoren ab: der Steuerklasse und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs nach Abzug des Freibetrags. Steuerklasse I (enge Verwandte) zahlt deutlich weniger als Steuerklasse III (nicht verwandte Personen).

Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Kind erbt vom Vater eine Immobilie und Wertpapiere im Gesamtwert von 550.000 Euro. Der Freibetrag von 400.000 Euro ist steuerfrei. Die restlichen 150.000 Euro werden mit 11 % besteuert, sodass eine Steuerlast von 16.500 Euro entsteht.

Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf es ankommt
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Neu seit 2025: Die erhöhte Erbfallkostenpauschale

Eine für Erben praktisch relevante Neuerung trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt ab dem Jahr 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG). Dieser Pauschbetrag deckt typische Nachlasskosten ab — von Bestattung und Grabpflege bis hin zu Kosten für die Nachlassregelung.

Erben können die Aufwendungen entweder einzeln nachweisen oder die Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen. Der Erbfallkosten-Pauschbetrag wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Der Pauschbetrag ist auch dann zu gewähren, wenn die tatsächlichen Aufwendungen niedriger sind.

Wichtig für Erbengemeinschaften: Der Erbfallkostenpauschbetrag kann für jeden Erbfall ohne Nachweis nur einmal abgezogen werden. Miterben können die Pauschale somit nur anteilig geltend machen. Das heißt, zwei Miterben können jeweils nur 7.500 Euro als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehen.

Wichtiger Hinweis: Die Erbfallkostenpauschale lässt sich mit persönlichen Freibeträgen kombinieren und reduziert so die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Eine Prüfung im Einzelfall, ob Einzel- oder Pauschalnachweis günstiger ist, kann sich lohnen.


Besonderheit Immobilien: Das Familienheim und die 10-Jahres-Regel

Selbstgenutzte Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei vererbt werden — und das zusätzlich zum persönlichen Freibetrag. Erben der Steuerklasse I — also Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder — haben die Möglichkeit, die Immobilie steuerfrei zu erben. Dies ist jedoch an zwei Voraussetzungen geknüpft: Der Erblasser muss die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt haben. Der Erbe muss die Immobilie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.

Kinder können zusätzlich von der Steuerfreiheit profitieren, allerdings mit einer Einschränkung: Für Kinder ist die Steuerfreiheit auf 200 Quadratmeter Wohnfläche beschränkt, ein 300-Quadratmeter-Haus ist also nur zu zwei Dritteln steuerfrei.

Wer das Haus vorzeitig verkauft oder auszieht, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend. Das ist eine der häufigsten Fallen in der Praxis — und ein Grund, warum eine individuelle Abstimmung mit dem Steuerberater gerade bei Immobilien im Nachlass empfehlenswert ist.

Weiterlesen:Schenkung steuerfrei: Wie Freibeträge optimal genutzt werden


Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen: Verschonung statt Vollbesteuerung

Für Unternehmer und Geschäftsführer ist die Erbschaftsteuer beim Betriebsvermögen ein besonders sensibles Thema. Da auch der Wert von kleinen und mittelständischen Unternehmen regelmäßig jenseits der Freibeträge für die Erbschaftsteuer liegt, müssten die meisten Unternehmensnachfolger entsprechend Erbschaftsteuer zahlen. Dafür fehlte den Erben aber oft die Liquidität, und der Verkauf von Unternehmensanteilen zur Begleichung der Erbschaftsteuer ist meist kein praktikabler Weg. Damit der Erbfall für ein Unternehmen nicht zur existenziellen Bedrohung wird, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, umfangreiche Steuerbefreiungen bei der Unternehmensnachfolge durch Erbschaft zu gewähren.

Das Gesetz bietet zwei Modelle:

  • Regelverschonung (85 % steuerfrei). 85 % des Betriebsvermögens werden von der Erbschaftsteuer verschont, damit unterliegen nur noch 15 % der Besteuerung. Der Verschonungsabschlag wird nur gewährt, wenn das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % beträgt und das Betriebsvermögen mindestens 5 Jahre nach dem Erbfall im Eigentum des oder der Erben verbleibt. Zudem muss die Summe der jährlichen Lohnsummen über 5 Jahre nach Erwerb mindestens 400 % der Ausgangslohnsumme betragen.
  • Optionsverschonung (100 % steuerfrei). 100 % des Betriebsvermögens werden von der Erbschaftsteuer verschont. Der Verschonungsabschlag wird nur gewährt, wenn das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt und das Betriebsvermögen mindestens 7 Jahre nach dem Erbfall im Eigentum des oder der Erben verbleibt. Zudem muss die Summe der jährlichen Lohnsummen über 7 Jahre mindestens 700 % der Ausgangslohnsumme betragen.

Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zwischen begünstigtem Produktivvermögen und dem sogenannten Verwaltungsvermögen. Vom begünstigten Vermögen ist das sogenannte „Verwaltungsvermögen” abzuziehen. Damit meint der Gesetzgeber Vermögen, das ohne unternehmerische Initiative Gewinn erzielt und regelmäßig auch nicht der Schaffung oder des Erhalts von Arbeitsplätzen dient. Vermietete Immobilien im Betrieb sind ein typisches Beispiel dafür.

Erbschaftsteuer in Deutschland: Wie sie funktioniert, was sie kostet und worauf es ankommt
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Aktuelle Rechtsunsicherheit beim Betriebsvermögen

Das Bundesverfassungsgericht prüft erneut die Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. In einem Verfahren (Az. 1 BvR 804/22) wird ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gerügt — konkret durch eine Überbegünstigung von Unternehmensvermögen im Vergleich zum Privatvermögen. Eine Entscheidung könnte die bestehenden Verschonungsregeln grundlegend verändern. In der Beratungspraxis zeigt sich, dass Unternehmer dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben sollten.

Weiterlesen:Erbschaftsteuer Freibetrag: Aktuelle Tabelle und Berechnung


Die 10-Jahres-Regel: Schenkungen und Erbschaften zusammenrechnen

Wer Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, um Erbschaftsteuer zu sparen, muss eine wichtige Regel kennen. Eine der wichtigsten Vorschriften für die Nachlassplanung versteckt sich in § 14 ErbStG: Alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer wird nur einmal gewährt, nicht pro Zuwendung. Hat Ihr Vater Ihnen 2020 bereits 200.000 Euro geschenkt und verstirbt 2026, werden beide Erwerbe addiert — und Sie haben nur noch 200.000 Euro Freibetrag für die Erbschaft.

Umgekehrt bietet dieselbe Regel erhebliche Planungsmöglichkeiten. Wer frühzeitig beginnt und die Abstände konsequent einhält, kann die erbschaftsteuerlichen Freibeträge immer wieder neu ausschöpfen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann so über zwei Zyklen 3.600.000 Euro steuerfrei übertragen — 1.800.000 Euro pro Dekade. Die Rechnung dahinter ist einfach: Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei zuwenden.

Eine vorausschauende Nachlassplanung, die diese Fristen berücksichtigt, kann die Steuerlast für die nächste Generation deutlich reduzieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater ist dabei empfehlenswert — gerade weil eine solche Planung Zeit braucht.


Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten bei der Erbschaftsteuer?

Erben müssen das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren, nachdem sie von der Erbschaft erfahren haben (§ 30 ErbStG). Die eigentliche Erbschaftsteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert — die gesetzte Frist beträgt dann mindestens einen Monat. Bei korrekter Anzeige beträgt die reguläre Festsetzungsverjährung vier Jahre.

Welche häufigen Fehler machen Erben bei der Erbschaftsteuer?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, man müsse nur dann melden, wenn tatsächlich Steuer anfällt. Die Pflicht zur Anzeige besteht unabhängig von der Höhe der Erbschaft. Ein weiterer typischer Fehler in Erbengemeinschaften: Wenn sich Erben darauf verlassen, dass „der andere das Finanzamt informiert”, bleiben Pflichten häufig unerfüllt. Jeder Erbe ist zur vollständigen Anzeige seines Anteils verpflichtet — und das unabhängig von Absprachen.

Kann das Familienheim steuerfrei vererbt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Der Erblasser muss die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt haben, und der Erbe muss sie anschließend mindestens zehn Jahre selbst nutzen. Bei einem vorzeitigen Auszug wird das Haus nachträglich vollumfänglich besteuert. Für Kinder gilt zusätzlich eine Flächenbeschränkung von 200 Quadratmetern.

Wie wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer behandelt?

Betriebsvermögen genießt besondere Verschonungsregeln nach §§ 13a ff. ErbStG. Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei, bei der Optionsverschonung sogar 100 %. Beide Modelle sind an strenge Behaltens- und Lohnsummenvoraussetzungen geknüpft. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist unbedingt empfehlenswert, da die Voraussetzungen komplex sind und das Bundesverfassungsgericht derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregeln prüft.

Was ändert sich 2025 bei der Erbschaftsteuer?

Der Erbfallkosten-Pauschbetrag ist laut Bundesfinanzministerium ab dem 01.01.2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro angehoben worden. Dadurch wird es in weniger Fällen erforderlich, erbfallbedingte Kosten wie Bestattungskosten einzeln nachzuweisen. Die persönlichen Freibeträge und Steuersätze blieben hingegen unverändert.

Wie funktioniert die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen und Erbschaft?

Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Das bedeutet: Schenkungen, die innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums vor dem Erbfall erfolgten, mindern den noch verfügbaren Freibetrag. Wer die Frist jedoch bewusst nutzt, kann Freibeträge mehrfach ausschöpfen und so erhebliche Steuervorteile erzielen.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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