Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Zweck das Halten von Beteiligungen ist — meist eine GmbH über einer oder mehreren operativen GmbHs. Steuerlich ist sie das wirkungsvollste Strukturinstrument des deutschen Rechts: Dividenden und Verkaufsgewinne kommen zu 95 Prozent steuerfrei oben an.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarSchüttet die operative GmbH an eine Privatperson aus, kostet das 26,375 % Kapitalertragsteuer. Schüttet sie an eine Holding-GmbH aus, stellt § 8b KStG die Dividende steuerfrei; nur 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Effektiv bleiben rund 98,5 % des Gewinns für Reinvestitionen übrig — für neue Geschäftsfelder, Immobilien, Beteiligungen oder als Risikopuffer außerhalb des operativen Haftungsrisikos.
Noch wichtiger ist der Effekt beim Unternehmensverkauf: Veräußert die Holding die Anteile an der operativen GmbH, ist auch dieser Gewinn zu 95 % steuerfrei. Beim Verkauf aus dem Privatvermögen würde dagegen das Teileinkünfteverfahren greifen — rund 27–28 % effektive Belastung. Bei einem Exit mit siebenstelligem Gewinn entscheidet die Struktur damit über Hunderttausende.
Die 95-%-Freistellung gilt für Dividenden ab 10 % Beteiligung (Streubesitz darunter ist voll steuerpflichtig); für die Gewerbesteuer verlangt das Schachtelprivileg 15 % zu Jahresbeginn. Veräußerungsgewinne sind beteiligungsunabhängig begünstigt.
Bei Gründung ist die Holding trivial: erst Holding-GmbH gründen, diese gründet die operative GmbH. Mehrkosten: eine zweite Buchhaltung und ein zweiter Jahresabschluss — überschaubar gegen das, was die Struktur später spart. Das Beispiel rechts zeigt die Wirkung bei einer Ausschüttung von 200.000 Euro.
Nachträglich führt der Weg über den qualifizierten Anteilstausch (§ 21 UmwStG): Sie bringen Ihre GmbH-Anteile steuerneutral in die neue Holding ein. Der Preis ist die siebenjährige Sperrfrist des § 22 UmwStG — verkauft die Holding innerhalb dieser Frist, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend anteilig steuerpflichtig (pro Jahr schmilzt ein Siebtel ab). Wer einen Exit auch nur für möglich hält, sollte die Struktur deshalb Jahre vorher aufsetzen.
Grenzen der Struktur: Für das Geschäftsführergehalt und den privaten Lebensunterhalt bringt die Holding nichts — und substanzlose Konstruktionen ohne wirtschaftlichen Sinn greift das Finanzamt an. Die Holding lohnt ab nennenswerten thesaurierten Gewinnen, nicht für jeden Nebenerwerb.