Steuer-Glossar · H

Homeoffice-Pauschale einfach erklärt.

Sechs Euro pro Heimarbeitstag, bis zu 1.260 Euro im Jahr — ohne eigenes Arbeitszimmer, ohne Einzelnachweis der Kosten. Die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale, § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) gilt für Arbeitnehmer wie Unternehmer — und wird trotzdem regelmäßig verschenkt oder falsch kombiniert.

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Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Euro pro Kalendertag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet wird — maximal 210 Tage = 1.260 Euro pro Jahr.
  • Kein Arbeitszimmer nötig: Küchentisch genügt — die Pauschale ist raumunabhängig.
  • Gilt für Arbeitnehmer (Werbungskosten) und Unternehmer/Freiberufler (Betriebsausgaben) gleichermaßen.
  • Grundregel: Homeoffice-Tag oder Entfernungspauschale — beides zusammen nur, wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Bei Arbeitnehmern wirkt sie erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags — bei Unternehmern zählt sie dagegen immer voll.
  • Das echte häusliche Arbeitszimmer (Mittelpunkt der Tätigkeit) bleibt die Alternative: tatsächliche Kosten oder 1.260-Euro-Jahrespauschale.
Homeoffice, Arbeitszimmer oder Betriebsstätte zu Hause — was bringt am meisten?
Antwort binnen 120 Minutenkostenlosunverbindlich
01Anwendung

Pauschale, Arbeitszimmer oder beides: die richtige Spur wählen.

Die Tagespauschale ist die unbürokratische Spur: Tage zählen (Kalender, Zeiterfassung oder Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis), 6 Euro ansetzen, fertig. „Überwiegend“ heißt: mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit zu Hause — ein Kundentermin am Nachmittag schadet nicht, solange der Heimanteil überwiegt. Wer dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz hat (Außendienst, Lehrkräfte), darf die Pauschale sogar zusätzlich zur Entfernungspauschale desselben Tages ansetzen.

Das häusliche Arbeitszimmer lohnt nur noch, wenn es der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist — dann wahlweise mit tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Energie, AfA) oder der Jahrespauschale von 1.260 Euro. Bei hohen Wohnkosten schlägt die Einzelabrechnung die Pauschale deutlich; dafür gelten strenge Raumanforderungen (abgeschlossen, nahezu ausschließlich beruflich).

Für Unternehmer gibt es die dritte Spur: Wer zu Hause echte Betriebsräume unterhält (Lager, Praxis, Werkstatt, Büro mit Publikumsverkehr), rechnet außerhalb der Arbeitszimmer-Regeln voll ab — mit allen Chancen und der Steuerverstrickungs-Folge beim späteren Hausverkauf. Spätestens hier gehört die Struktur durchgerechnet.

02Häufige Fragen

Homeoffice-Pauschale — kurz beantwortet.

Wie weise ich meine Homeoffice-Tage nach?
Formlos, aber plausibel: Kalenderaufzeichnungen, Zeiterfassung oder eine Arbeitgeberbescheinigung über die Homeoffice-Regelung. Das Finanzamt fragt vor allem bei auffällig vielen Tagen in Kombination mit hoher Pendlerpauschale nach — die Summen müssen zum Arbeitsjahr passen.
Kann ich Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
Grundsätzlich nein — ein Tag ist entweder Homeoffice- oder Pendeltag. Ausnahme: Steht für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen beide nebeneinander angesetzt werden — der klassische Lehrer- und Außendienstfall.
Bekomme ich zusätzlich Arbeitsmittel und Internet erstattet?
Ja — die Pauschale deckt nur Raumkosten ab. Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, anteilige Telefon- und Internetkosten (pauschal 20 %, max. 20 Euro/Monat) laufen zusätzlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
Lohnt sich für Selbstständige eher die Pauschale oder das Arbeitszimmer?
Faustregel: Ohne separaten Raum oder mit Tätigkeitsmittelpunkt beim Kunden → Tagespauschale. Mit echtem Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt und Wohnkosten über ~105 Euro/m²-Anteil monatlich → Einzelkosten. Wir rechnen beide Varianten im Jahresabschluss gegeneinander.

Arbeiten, wo es passt — absetzen, was geht: Wir holen das Optimum aus Heimarbeit und Arbeitszimmer — Erstgespräch kostenlos.

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