DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden

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I’ll work through each finding systematically:

**PLAGIAT 1:** Reformulate the sentence about Progressionsvorbehalt in the bullet point
**FEHLER 1:** Replace „in Ankara unterzeichnet“ → „in Berlin unterzeichnet“
**FEHLER 2:** Correct the 10.000 EUR Rentenregel (Turkey has right to tax full amount over 10.000 EUR, capped at 10% of gross; below 10.000 EUR only Germany may tax)
**FEHLER 3:** Adjust DBA title description to reflect „Steuern vom Einkommen“ (without „und vom Vermögen“ in the title)
**WARNUNG 1:** No change needed (text already correct per finding)
**WARNUNG 2:** No change needed (finding says „korrekt im Grundsatz“)

Now applying surgical fixes only:

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Stand: April 2026

Sie leben in Deutschland und beziehen Mieteinnahmen aus einer Wohnung in der Tuerkei. Oder Sie erhalten eine tuerkische Rente. Vielleicht halten Sie auch eine Beteiligung an einem Unternehmen in Istanbul. In all diesen Faellen stellt sich dieselbe Frage: Muessen Sie in beiden Laendern Steuern zahlen — und wenn ja, wie wird verhindert, dass beide Staaten denselben Betrag voll besteuern? Die Antwort auf diese Frage liefert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Tuerkei. Dieses Abkommen verteilt die Besteuerungsrechte zwischen beiden Laendern und stellt Instrumente bereit, um eine doppelte Belastung zu vermeiden. Der folgende Leitfaden zeigt Ihnen, wie das DBA im Detail funktioniert und welche Fallstricke Sie kennen sollten.

DBA Türkei: Ein umfassender Leitfaden
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Entstehung und Grundstruktur des Abkommens

Das gegenwaertig gueltige Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 19. September 2011 in Berlin unterzeichnet und ist seit dem 1. August 2012 in Kraft. Es wird rueckwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2011 angewandt und hat das deutlich aeltere Abkommen von 1985 abgeloest. Die Neufassung orientiert sich weitgehend am Musterabkommen der OECD, dem internationalen Standard fuer bilaterale Steuervertraege.

Das Abkommen erfasst primaer Steuern vom Einkommen — unabhaengig davon, auf welcher staatlichen Ebene sie erhoben werden. In Deutschland sind damit insbesondere die Einkommensteuer, die Koerperschaftsteuer und die Gewerbesteuer betroffen. Auf tuerkischer Seite greift das Abkommen auf die dort erhobenen Ertragsteuern zu.

Ein verbreitetes Missverstaendnis vorab: Das DBA schafft keine Steuerfreiheit. Es regelt lediglich, welcher Staat fuer welche Einkunftsart das vorrangige Besteuerungsrecht hat und mit welcher Methode die verbleibende Doppelbesteuerung beseitigt wird. Als in Deutschland wohnhafter Steuerpflichtiger muessen Sie Ihr gesamtes Welteinkommen in der deutschen Steuererklaerung angeben — auch Einkuenfte, die nach dem DBA in Deutschland freigestellt sind.

Grundregel: Das DBA Tuerkei bestimmt, welchem Staat das Besteuerungsrecht fuer eine bestimmte Einkunftsart zusteht. Es befreit Sie nicht von der Pflicht, saemtliche auslaendische Einkuenfte in Ihrer deutschen Steuererklaerung zu deklarieren.

Freistellung und Anrechnung: Die beiden Werkzeuge

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung setzt das DBA zwei unterschiedliche Methoden ein. Welche davon zur Anwendung kommt, haengt von der jeweiligen Einkunftsart ab.

  • Freistellungsmethode. Einkuenfte, die dem Besteuerungsrecht der Tuerkei zugewiesen sind, werden in Deutschland nicht besteuert. Allerdings fliessen sie in die Berechnung des deutschen Steuersatzes auf die uebrigen Einkuenfte ein — das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Die Einkuenfte selbst bleiben in Deutschland steuerfrei, wirken sich aber auf den anzuwendenden Steuersatz aus.
  • Anrechnungsmethode. Die Einkuenfte werden in Deutschland besteuert, aber die bereits in der Tuerkei gezahlte Steuer wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Diese Methode kommt beispielsweise bei Zinseinkuenften aus tuerkischen Bankguthaben zum Einsatz.

Arbeitnehmer zwischen zwei Laendern: Die 183-Tage-Regelung

Fuer Arbeitnehmer, die voruebergehend im jeweils anderen Land taetig werden, enthaelt das DBA eine besondere Vorschrift. Im Grundsatz gilt: Der Arbeitslohn wird dort besteuert, wo die Arbeit tatsaechlich ausgeubt wird. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die als 183-Tage-Regel bekannt ist.

Diese Ausnahme funktioniert folgendermassen: Wenn sich ein Arbeitnehmer innerhalb eines beliebigen Zwoelf-Monats-Zeitraums nicht laenger als 183 Tage im Taetigkeitsstaat aufhaelt, darf weiterhin der Wohnsitzstaat besteuern. Voraussetzung ist zusaetzlich, dass der Arbeitgeber nicht im Taetigkeitsstaat ansaessig ist und die Verguetung nicht von einer dortigen Betriebsstaette getragen wird.

Eine wichtige Neuerung gegenueber dem alten Abkommen von 1985: Die 183 Tage werden nicht mehr pro Kalenderjahr gezaehlt, sondern innerhalb eines frei laufenden Zwoelf-Monats-Fensters. Das hat erhebliche praktische Auswirkungen. Ein Arbeitnehmer, der von August 2025 bis Mai 2026 in der Tuerkei taetig ist, darf die Aufenthaltstage nicht auf zwei getrennte Kalenderjahre verteilen, sondern muss den zusammenhaengenden Zwoelf-Monats-Zeitraum betrachten.

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Betriebsstaetten: Wann die Tuerkei besteuert

Fuer Unternehmen, die in der Tuerkei geschaeftlich aktiv sind, spielt der Begriff der Betriebsstaette eine Schluesselrolle. Erzielt ein deutsches Unternehmen Gewinne ueber eine tuerkische Betriebsstaette, steht der Tuerkei das Besteuerungsrecht fuer diese Gewinne zu.

Eine Betriebsstaette kann dabei auf verschiedenen Wegen entstehen — nicht nur durch eine feste Niederlassung. Nach Artikel 5 Absatz 3 des DBA genuegt es bereits, wenn ein Unternehmen Dienstleistungen (einschliesslich Beratungsleistungen) durch eigene Mitarbeiter oder beauftragtes Personal in der Tuerkei erbringt, sofern diese Taetigkeiten innerhalb von zwoelf Monaten insgesamt mehr als sechs Monate dauern. Ebenso koennen Bauausfuehrungen und Montagearbeiten eine Betriebsstaette begruenden, wenn sie die Sechs-Monats-Schwelle ueberschreiten.

Praxishinweis: Wenn Sie regelmaessig Mitarbeiter in die Tuerkei entsenden oder dort wiederholt Beratungsleistungen erbringen, sollten Sie fruehzeitig pruefen lassen, ob eine steuerliche Betriebsstaette entsteht. Die Folgen koennen erheblich sein — und das tuerkische Finanzamt wartet nicht unbedingt auf Ihre Initiative.


Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Wer Kapitalanlagen in der Tuerkei haelt oder an tuerkischen Unternehmen beteiligt ist, begegnet regelmaessig dem Thema Quellensteuer. Das ist die Steuer, die das Auszahlungsland direkt an der Quelle einbehaelt, bevor der Ertrag beim Empfaenger ankommt.

  • Dividenden. Das DBA begrenzt die tuerkische Quellensteuer auf Dividenden. Fuer Gesellschaften mit einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital der ausschuettenden Firma betraegt der Hoechstsatz 5 Prozent. Fuer Privatanleger mit geringerer Beteiligung koennen hoehere Saetze gelten.
  • Zinsen. Ertraege aus tuerkischen Bankeinlagen oder Anleihen sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Die von der Tuerkei einbehaltene Quellensteuer kann nach den Regeln des DBA auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.
  • Lizenzgebuehren. Fuer Zahlungen aus der Tuerkei fuer die Nutzung von Patenten, Markenrechten oder Softwarelizenzen begrenzt das DBA die Quellensteuer auf maximal 10 Prozent. Das betrifft Unternehmen, die geistiges Eigentum an tuerkische Partner lizenzieren.

Bitte beachten Sie: Die in der Tuerkei einbehaltene Quellensteuer laesst sich in Deutschland nicht in jedem Fall vollstaendig anrechnen. Der anrechenbare Betrag haengt von der Einkunftsart, der Beteiligungshoehe und dem einschlaegigen Abkommensartikel ab. Eine Einzelfallpruefung mit Ihrem Steuerberater ist unverzichtbar.


Tuerkische Renten: Ein Thema mit Tücken

Fuer Personen mit tuerkischen Wurzeln, die in Deutschland leben und eine Rente der tuerkischen Sozialversicherung SGK beziehen, hat das DBA unmittelbare finanzielle Auswirkungen. Die Regelungen haben sich gegenueber dem alten Abkommen von 1985 deutlich veraendert.

Das Besteuerungsrecht fuer Renten aus der tuerkischen Sozialversicherung ist zwischen beiden Staaten aufgeteilt. Zahlungen bis zu 10.000 Euro brutto jaehrlich sind in der Tuerkei steuerfrei — fuer diesen Betrag hat ausschliesslich Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Uebersteigt die Rente 10.000 Euro brutto, hat die Tuerkei das Besteuerungsrecht auf den gesamten Bruttobetrag, darf jedoch hoechstens 10 Prozent des Bruttobetrags als Steuer einbehalten. Deutschland stellt den ueberschiessenden Teil von der Besteuerung frei, bezieht ihn aber in den Progressionsvorbehalt ein.

Rechenbeispiel: Angenommen, Ihre jaehrliche tuerkische Rente betraegt 14.000 Euro brutto. Deutschland besteuert die ersten 10.000 Euro. Die restlichen 4.000 Euro darf die Tuerkei besteuern, wobei die tuerkische Steuer auf den gesamten Bruttobetrag maximal 1.400 Euro betragen darf (10 Prozent von 14.000 Euro). Deutschland stellt die 4.000 Euro frei, bezieht sie aber in die Berechnung Ihres persoenlichen Steuersatzes ein.

Eine Besonderheit gilt fuer fruehere Bedienstete des tuerkischen Staates: Ruhegehaelter aus dem tuerkischen oeffentlichen Dienst werden ausschliesslich in der Tuerkei besteuert. In Deutschland sind sie steuerfrei — fliessen aber ueber den Progressionsvorbehalt ebenfalls in die Steuersatzberechnung ein.

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Mieteinnahmen aus tuerkischen Immobilien

Zahlreiche in Deutschland lebende Personen besitzen Wohnungen oder Haeuser in der Tuerkei und erzielen daraus Mieteinnahmen. Das DBA trifft fuer diese Faelle eine eindeutige Zuordnung: Das Besteuerungsrecht liegt beim Staat, in dem sich die Immobilie befindet — also bei der Tuerkei.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie diese Einkuenfte in Deutschland ignorieren duerfen. Im Gegenteil: Sie muessen in Ihrer deutschen Einkommensteuererklaerung angegeben werden. Deutschland stellt sie zwar von der Besteuerung frei, beruecksichtigt sie aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Praktisch bedeutet das: Ihre tuerkischen Mieteinnahmen erhoehen den Steuersatz, der auf Ihre uebrigen deutschen Einkuenfte angewandt wird — ohne selbst besteuert zu werden.

  • Angabepflicht in Deutschland. Tuerkische Vermietungseinkuenfte gehoeren in die deutsche Steuererklaerung, auch wenn sie hier freigestellt sind.
  • Progressionsvorbehalt. Die tuerkischen Einkuenfte wirken sich auf den Steuersatz fuer Ihre deutschen Einkuenfte aus.
  • Steuerpflicht in der Tuerkei. Gleichzeitig muessen die Mieteinnahmen in der Tuerkei erklaert und dort nach tuerkischem Recht versteuert werden.

Wer tuerkische Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklaerung verschweigt, riskiert den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Seit dem automatischen Informationsaustausch zwischen beiden Laendern ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Versaeumnisse auffallen, deutlich gestiegen.


Erbschaften und Schenkungen: Eine Luecke im Abkommen

Hier stossen viele Betroffene auf eine ueberraschende Tatsache: Das DBA Tuerkei regelt ausschliesslich laufende Einkuenfte. Fuer Erbschaften und Schenkungen zwischen Deutschland und der Tuerkei existiert kein gesondertes Abkommen.

Die Folge: Wer in Deutschland lebt und Vermoegen aus der Tuerkei erbt oder geschenkt bekommt, kann sowohl in Deutschland als auch in der Tuerkei steuerpflichtig werden. Im unguenstigsten Fall greifen beide Staaten uneingeschraenkt zu — eine echte Doppelbesteuerung, gegen die das DBA keinen Schutz bietet.

Fuer Familien mit Vermoegen in beiden Laendern ist eine vorausschauende steuerliche Planung daher besonders wichtig. Je frueher man sich mit den moeglichen Uebertragungswegen und Freibetraegen befasst, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht. In solchen Faellen empfiehlt sich zwingend die Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Erbschaftsteuerrecht.


Automatischer Datenaustausch: Was die Finanzaemter wissen

Seit dem Steuerjahr 2019 tauschen Deutschland und die Tuerkei automatisch Finanzdaten aus. Tuerkische Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute sind verpflichtet, Informationen ueber Konten, deren Inhaber in Deutschland ansaessig sind, an die tuerkischen Steuerbehoerden zu uebermitteln. Von dort gelangen die Daten ueber das Bundeszentralamt fuer Steuern an das zustaendige deutsche Finanzamt. Der Austausch funktioniert auch in umgekehrter Richtung.

Erfasst werden insbesondere Kontosalden, Zinsertraege, Dividenden und Veraeusserungsgewinne. Nicht direkt uebermittelt werden die Quellen der Kontoguthaben — also etwa, ob ein Guthaben aus Mieteinnahmen oder Rentenzahlungen stammt. Allerdings koennen die deutschen Finanzaemter auf Basis der uebermittelten Daten Rueckschluesse ziehen und weitere Nachweise anfordern.

Fuer Sie als Steuerpflichtigen bedeutet das: Die Zeiten, in denen tuerkische Einkuenfte oder Kontoguthaben unentdeckt bleiben konnten, sind vorbei. Wer in der Vergangenheit tuerkische Kapitalertraege oder Mieteinnahmen nicht korrekt in Deutschland erklaert hat, sollte seine steuerliche Situation schnellstmoeglich mit einem spezialisierten Berater besprechen.

Zur Erinnerung: Der automatische Informationsaustausch laeuft seit dem Steuerjahr 2019. Die uebermittelten Daten umfassen Kontostaende, Zinsen, Dividenden und Veraeusserungsgewinne. Auch wenn die Datenquellen nicht direkt benannt werden, kann das Finanzamt weitere Auskuenfte verlangen und Zusammenhaenge herstellen.


Haeufig gestellte Fragen

Fuer welche Steuerarten gilt das DBA Tuerkei?

Das Abkommen erfasst Steuern vom Einkommen und vom Vermoegen in beiden Staaten. In Deutschland betrifft das vor allem Einkommensteuer, Koerperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Fuer Erbschaften und Schenkungen besteht zwischen beiden Laendern kein Abkommen — hier kann es zur Doppelbesteuerung kommen.

Muss ich tuerkische Einkuenfte in Deutschland angeben, auch wenn sie dort nicht besteuert werden?

Ja, unbedingt. Als in Deutschland ansaessige Person muessen Sie Ihr gesamtes Welteinkommen in der Steuererklaerung deklarieren. Freigestellte tuerkische Einkuenfte wirken ueber den Progressionsvorbehalt auf Ihren persoenlichen Steuersatz. Wer solche Einkuenfte verschweigt, setzt sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung aus. Durch den automatischen Datenaustausch seit 2019 ist das Entdeckungsrisiko erheblich gestiegen.

Wie wird eine tuerkische Rente in Deutschland besteuert?

Bis zu 10.000 Euro brutto jaehrlich besteuert ausschliesslich Deutschland. Den darueber liegenden Betrag darf die Tuerkei besteuern, wobei die Steuer hoechstens 10 Prozent des Bruttobetrags ausmachen darf. Deutschland stellt den tuerkisch besteuerten Teil frei, bezieht ihn aber in den Progressionsvorbehalt ein. Ruhegehaelter aus dem tuerkischen oeffentlichen Dienst werden nur in der Tuerkei besteuert.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen fuer Erbschaften zwischen Deutschland und der Tuerkei?

Nein. Das DBA regelt ausschliesslich laufende Einkuenfte. Fuer Erbschaften und Schenkungen besteht kein gesondertes Abkommen. Im schlimmsten Fall koennen beide Staaten unabhaengig voneinander Erbschaftsteuer erheben. Eine fruehzeitige steuerliche Planung mit einem auf internationales Erbschaftsteuerrecht spezialisierten Berater ist in solchen Faellen dringend zu empfehlen.

Was geschieht, wenn ich meine tuerkischen Konten bisher nicht angegeben habe?

Seit 2019 tauschen die Steuerbehoerden beider Laender automatisch Kontodaten aus. Die Finanzaemter pruefen, ob die gemeldeten Daten mit den abgegebenen Steuererklaerungen uebereinstimmen. Bei Abweichungen droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Wer seine Situation bereinigen moechte, sollte dies zeitnah mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater besprechen.

Kann eine Betriebsstaette in der Tuerkei steuerliche Vorteile bringen?

Gewinne einer tuerkischen Betriebsstaette werden grundsaetzlich in der Tuerkei besteuert. Ob sich daraus ein Steuervorteil ergibt, haengt vom Vergleich des tuerkischen Steuerniveaus mit dem deutschen, von der Struktur der Einkuenfte und von den deutschen Hinzurechnungsregeln ab. Pauschal laesst sich das nicht beantworten — eine individuelle Gestaltungsberatung durch einen Steuerberater mit Erfahrung in beiden Steuerrechtssystemen ist hier unverzichtbar.


Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfaeltiger Recherche uebernehmen wir keine Gewaehr fuer die Vollstaendigkeit und Aktualitaet der Angaben.

TABAK Steuerberatung – Augustaanlage 33, 68165 Mannheim

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