Stand: März 2026
Wer als Unternehmer über die deutschen Grenzen hinaus tätig ist, betritt steuerliches Neuland. Ein Lieferant in Polen, eine Tochtergesellschaft in den USA, ein Mitarbeiter im Homeoffice in der Schweiz – all das kann steuerliche Pflichten in mehreren Ländern gleichzeitig auslösen. Genau hier setzt die globale Steuerberatung an: Sie hilft Unternehmen, ihre internationalen Aktivitäten steuerlich korrekt zu strukturieren, Doppelbesteuerung zu vermeiden und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Themen des internationalen Steuerrechts – von Doppelbesteuerungsabkommen über Verrechnungspreise bis hin zur globalen Mindeststeuer. Sie erfahren, welche Fragen Sie mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater besprechen sollten, bevor Sie international tätig werden.
Was ist globale Steuerberatung – und wer braucht sie?
Globale Steuerberatung ist kein Luxus für Großkonzerne. Schon ein mittelständisches Unternehmen, das Waren ins Ausland liefert, Kunden in anderen EU-Ländern betreut oder Mitarbeiter ins Ausland entsendet, kann mit grenzüberschreitenden Steuerfragen konfrontiert werden. Die Themen des internationalen Steuerrechts betreffen alle Unternehmen, die im Ausland investieren oder in mehreren Ländern tätig sind – angefangen bei der korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung über die Vermeidung von Doppelbesteuerung bis hin zur Einhaltung zahlreicher Meldepflichten und der Gestaltung von Verrechnungspreisen.
Das Ziel ist klar formuliert: Deutschland will mit seinem Steuerrecht sowohl die doppelte Besteuerung als auch die doppelte Nichtbesteuerung von Personen und Unternehmen vermeiden. Jeder soll seinen fairen Anteil an Steuern zahlen – und zwar dort, wo er ansässig ist oder seine wirtschaftliche Aktivität ausübt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das: Wer international aktiv ist, muss verstehen, in welchem Land welche Steuerpflichten entstehen.
Das Welteinkommensprinzip – Ausgangspunkt für alle
Für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen gilt im deutschen Einkommensteuerrecht grundsätzlich das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass das gesamte irgendwo auf der Welt erzielte Einkommen einer Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, in Deutschland steuerbar ist. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gilt Entsprechendes: Der Sitz der Gesellschaft bestimmt die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht.
Das klingt zunächst einfach. Die Komplexität entsteht, wenn ein ausländischer Staat dieselben Einkünfte ebenfalls besteuern möchte. Dann droht Doppelbesteuerung – also die Situation, dass ein und dasselbe Einkommen zweimal versteuert werden muss. Genau für diesen Fall gibt es Doppelbesteuerungsabkommen.
Kernaussage: Bereits das Liefern von Waren ins Ausland, das Entsenden von Mitarbeitern oder das Betreiben einer Webseite für ausländische Kunden kann steuerliche Pflichten in mehreren Ländern auslösen. Eine frühzeitige Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Das Fundament des internationalen Steuerrechts
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das dort belegene Vermögen zusteht. Kurz gesagt: Das DBA legt fest, welches Land besteuern darf – und welches zurücktreten muss.
Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermeiden. Insgesamt gibt es mehr als 100 DBA. Das BMF informiert zu Jahresbeginn über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und weiterer Abkommen im Steuerbereich sowie über laufende Verhandlungen. Die Übersicht enthält sämtliche zum 1. Januar 2026 gültigen DBA und dokumentiert die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres.
Freistellungsmethode und Anrechnungsmethode
Besteht ein DBA zwischen zwei Ländern, gibt es im Wesentlichen zwei Methoden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden:
- Freistellungsmethode. Die ausländischen Einkünfte werden von der inländischen Besteuerung ausgenommen – sie sind in Deutschland also steuerfrei. Allerdings können sie den Steuersatz für die übrigen Einkünfte beeinflussen (sogenannter Progressionsvorbehalt).
- Anrechnungsmethode. Die Einkünfte werden zwar in beiden Staaten besteuert, der Wohnsitzstaat rechnet jedoch die im Ausland erhobene Steuer auf seine Steuer an – er vermindert also seine Steuerlast um den bereits im Ausland gezahlten Betrag.
Welche Methode gilt, hängt vom jeweiligen DBA und der Art der Einkünfte ab. Für Unternehmen besonders relevant: Existiert mit dem Heimatstaat des Unternehmers ein Doppelbesteuerungsabkommen, dann gelten die darin enthaltenen Regelungen vorrangig vor der Definition in der Abgabenordnung.
Tipp: Nicht alle Länder haben ein DBA mit Deutschland. Ob und welches Abkommen für Ihr Zielland gilt, lässt sich mit der Steuerberatung klären. Auch aktuell laufende Verhandlungen und Revisionen – etwa zu den Abkommen mit Frankreich und Italien – können künftige Strukturierungen beeinflussen.
Aktuelle Entwicklungen im DBA-Netz 2026
Deutschland arbeitet fortlaufend an der Revision und Neuverhandlung bestehender DBA sowie an neuen Abkommen. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Revisionsprotokolle mit Belgien, Kuwait, Montenegro, Neuseeland und Serbien paraphiert. Zudem gilt seit 1. Januar 2026 das BEPS-Multilaterale Instrument (MLI) auch für die Abkommen mit Japan und Tschechien, was bestehende DBA in bestimmten Punkten modifiziert.
Die Betriebsstätte: Wann entsteht eine Steuerpflicht im Ausland?
Einer der wichtigsten Begriffe im internationalen Steuerrecht ist die Betriebsstätte. Die Betriebsstätte ist nach § 12 Satz 1 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Sobald eine solche Betriebsstätte im Ausland entsteht, darf der Betriebsstättenstaat den dort erzielten Gewinn besteuern.
Unternehmergewinne werden grundsätzlich zur Gänze in dem Staat versteuert, in dem der Sitz des Unternehmens liegt. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen international tätig ist. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme, nämlich wenn das Unternehmen eine Betriebsstätte in einem anderen Staat hat. In diesem Fall hat der Betriebsstättenstaat das Recht, den Betriebsstättengewinn zu besteuern.
Wann liegt eine Betriebsstätte vor?
- Feste Geschäftseinrichtung. Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird – zum Beispiel der Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine Geschäftsstelle oder eine Werkstätte.
- Bauausführungen und Montagen. Im internationalen Steuerrecht gelten auch Bauausführungen und Montagen als Betriebsstätten, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet. Im nationalen Recht nach § 12 AO gilt dagegen eine kürzere Frist von sechs Monaten.
- Abhängige Vertreter. Eine Betriebsstätte kann auch durch abhängige Vertreter begründet werden. Dies führt jedoch nur dann zu einer Betriebsstätte, wenn sie die Vollmacht haben, im Namen des Unternehmers Verträge abzuschließen, und diese Vollmacht gewöhnlich auch ausüben.
- Homeoffice im Ausland. Ein häusliches Homeoffice eines Arbeitnehmers begründet nach Auffassung des BMF regelmäßig keine Betriebsstätte des Arbeitgebers, da diesem die erforderliche Verfügungsmacht fehlt. Eine Ausnahme ist bei der Ausübung von Leitungsfunktionen im Homeoffice möglich, da dort eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte entstehen kann.
Wichtig zu wissen: Die Voraussetzungen einer Betriebsstätte sind nicht von der Eintragung in ein ausländisches Handelsregister abhängig und können daher schnell und oftmals auch ohne Absicht des Unternehmens erfüllt werden. Eine Prüfung vor der Aufnahme ausländischer Aktivitäten ist daher empfehlenswert.
Kernaussage: Das Bundesministerium der Finanzen hat im Februar 2026 einen Entwurf zur Überarbeitung des Betriebsstättenbegriffs im nationalen und internationalen Steuerrecht vorgelegt. Die aktualisierten Grundsätze sollen in allen offenen Fällen gelten. Unternehmen mit Auslandsaktivitäten sollten diese Entwicklung im Blick behalten und die Auswirkungen mit ihrer Steuerberatung besprechen.

Verrechnungspreise: Wenn verbundene Unternehmen miteinander handeln
Verrechnungspreise sind ein wesentliches Element der internationalen Steuerplanung für Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäfte betreiben. Unter Verrechnungspreisen versteht man die Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen – etwa einer deutschen Unternehmenszentrale und ihren ausländischen Tochtergesellschaften – für Waren, Dienstleistungen, Managementleistungen oder Rechte wie Lizenzen angesetzt werden.
Warum ist das relevant? Seit einigen Jahren ist das Thema Verrechnungspreise immer stärker in den Fokus der internationalen Finanzbehörden gerückt – der Vorwurf: Unternehmen verlagern mithilfe von bewusst gestalteten Verrechnungspreisen Gewinne in niedrigbesteuerte Länder. Entsprechend streng sind die Regeln. Maßgeblich ist der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz: Konzerninterne Preise müssen so gestaltet sein, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären.
Verschärfte Dokumentationspflichten ab 2025
Die Dokumentation von Verrechnungspreisen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wurde durch die DAC-7-Richtlinie ab 2025 deutlich verschärft. Was das konkret bedeutet:
- Verkürzte Vorlagefrist. Die Frist zur Vorlage der Dokumentation wurde von 60 auf 30 Tage reduziert. Bei Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung müssen Master File und Local File innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert vorgelegt werden.
- Jederzeitige Anforderung. Das Finanzamt kann die Dokumentation nun jederzeit anfordern – nicht nur im Rahmen einer Betriebsprüfung. Das erhöht den Druck, die Unterlagen laufend aktuell zu halten.
- Neue Transaktionsmatrix. Zusätzlich gibt es die Anforderung zur Erstellung einer Transaktionsmatrix, die eine neue Belastung darstellt.
- Auch KMU betroffen. Die Änderungen führen zu einer erheblichen Verschärfung der Dokumentationspflichten für Verrechnungspreise und zu zusätzlichen Sanktionen. Dies betrifft auch kleine und mittlere Unternehmen.
Weiterlesen:Verrechnungspreise und Fremdvergleichsgrundsatz – was Unternehmer wissen müssen
Globale Mindeststeuer (Pillar Two): Was Unternehmen 2026 wissen müssen
Ein zentrales Thema der globalen Steuerberatung ist seit 2024 die sogenannte globale Mindeststeuer, international als „Pillar Two” bekannt. Die GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion Rules) sollen sicherstellen, dass große multinationale Unternehmen einen Mindeststeuersatz auf ihre Einkünfte in jedem Land zahlen, in dem sie tätig sind. Der Mindeststeuersatz beträgt 15 Prozent.
Die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung bleibt ein zentrales Thema. Während die EU und ihre Mitgliedstaaten die GloBE-Regeln bereits weitgehend umgesetzt haben, bestehen international weiterhin erhebliche Divergenzen, insbesondere aufgrund der Position der USA.
Das Side-by-Side-Paket von Januar 2026
Im Januar 2026 veröffentlichte die OECD ein sogenanntes „Side-by-Side”-Paket, das US-amerikanische Bedenken gegenüber der globalen Mindeststeuer adressiert und gleichzeitig deren grundlegende Integrität bewahren soll. Kern des Pakets ist ein Safe Harbor, der US-amerikanische multinationale Konzerne von der Anwendung der Income Inclusion Rule und der Undertaxed Profits Rule ausnimmt – mit der Begründung, dass das bestehende US-Steuerrecht eine ausreichend robuste Besteuerung von In- und Auslandseinkünften sicherstellt.
Für in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaften und ihre Konzerngesellschaften gilt: Das Jahr 2026 wird durch die ersten verpflichtenden GloBE-Erklärungen geprägt sein. Wer Teil eines multinationalen Konzerns mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro ist, sollte die Auswirkungen der Mindeststeuer gemeinsam mit der Steuerberatung analysieren.
Tipp: Die globale Mindeststeuer betrifft zwar primär große Konzerne. Mittelständler, die Teil eines solchen Konzerns sind oder als Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens geführt werden, können aber ebenfalls betroffen sein. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
Typische Aufgabenfelder der globalen Steuerberatung im Überblick
Wer einen internationalen Steuerberater oder eine Kanzlei mit globaler Steuerberatung beauftragt, erhält Unterstützung in einem breiten Leistungsspektrum. Doppelbesteuerungsabkommen, ausländische Investitionen, Meldepflichten, Konzernstrukturen, Verrechnungspreise und die Entsendung von Mitarbeitern – jeder dieser Bausteine einer Internationalisierungsstrategie hat Auswirkungen auf die steuerliche Belastung eines Unternehmens.
- Steuerliche Strukturierung von Auslandsinvestitionen. Welche Rechtsform ist im Zielland sinnvoll – Tochtergesellschaft, Betriebsstätte oder Repräsentanz? Jede Variante hat unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.
- Mitarbeiterentsendung. Die Entsendung ist typischerweise als zeitlich begrenzte Verlagerung eines Mitarbeiters zu einem verbundenen Unternehmen im Ausland definiert. Sozialversicherung, Lohnsteuer und die 183-Tage-Regel müssen dabei beachtet werden.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung. Prüfung, welches DBA anwendbar ist, und Auswahl der günstigsten Methode zur Steueranrechnung oder -freistellung.
- Verrechnungspreisdokumentation. Erstellung und laufende Pflege der Dokumentation nach nationalen und internationalen Standards.
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen. Wer liefert was an wen und wo? Die umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandslieferungen und -leistungen ist komplex und fehleranfällig.
- Wegzugsbesteuerung. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen ist es entscheidend, die mit der Wegzugsbesteuerung verbundenen Risiken vollständig zu analysieren.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter globaler Steuerberatung?
Globale Steuerberatung bezeichnet die steuerliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Sie umfasst Themen wie die Vermeidung von Doppelbesteuerung, die Gestaltung von Verrechnungspreisen, die steuerliche Behandlung von Betriebsstätten im Ausland und die Einhaltung von Meldepflichten in mehreren Ländern. Ziel ist es, steuerliche Risiken zu minimieren und internationale Strukturen rechtssicher zu gestalten.
Wann brauche ich ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein DBA ist relevant, sobald Sie als Unternehmen oder Privatperson Einkünfte in einem anderen Land erzielen oder dort tätig sind – zum Beispiel durch eine Betriebsstätte, durch Arbeitnehmerentsendungen oder durch Kapitalanlagen im Ausland. Das DBA regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat und wie eine doppelte Besteuerung vermieden wird. Ob und welches DBA anwendbar ist, hängt vom jeweiligen Land ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ab wann entsteht eine Betriebsstätte im Ausland?
Eine Betriebsstätte entsteht, wenn ein Unternehmen im Ausland eine feste Geschäftseinrichtung unterhält – zum Beispiel ein Büro, eine Niederlassung oder eine Werkstätte. Auch Bauausführungen, die länger als zwölf Monate dauern, oder abhängige Vertreter mit Abschlussvollmacht können eine Betriebsstätte begründen. Wichtig: Die Voraussetzungen können auch unbeabsichtigt erfüllt werden, weshalb eine frühzeitige steuerliche Prüfung ratsam ist.
Wen betrifft die globale Mindeststeuer (Pillar Two)?
Die globale Mindeststeuer betrifft multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Sie sieht einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf Unternehmensgewinne in jedem Land vor, in dem der Konzern tätig ist. Für das Jahr 2026 sind erstmals verpflichtende GloBE-Erklärungen abzugeben. Mittelständler, die Teil eines solchen Konzerns sind, können ebenfalls betroffen sein.
Was sind Verrechnungspreise und warum sind sie wichtig?
Verrechnungspreise sind die Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen eines Konzerns für Lieferungen und Leistungen angesetzt werden – etwa zwischen einer deutschen GmbH und ihrer ausländischen Tochtergesellschaft. Sie beeinflussen, in welchem Land Gewinne entstehen und damit, wo Steuern anfallen. Seit 2025 gelten in Deutschland verschärfte Dokumentationspflichten: Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach einer Prüfungsanordnung unaufgefordert vorgelegt werden.
Wie finde ich den richtigen Steuerberater für internationale Fragen?
Für internationale Steuerberatung empfiehlt es sich, eine Kanzlei oder einen Steuerberater zu wählen, der entweder selbst über Expertise im internationalen Steuerrecht verfügt oder einem Netzwerk mit Partnern im jeweiligen Zielland angehört. Wichtig sind Kenntnisse der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen, des Verrechnungspreisrechts sowie der länderspezifischen Steuergesetze. Eine erste Orientierung bietet das Gespräch mit der bestehenden Steuerberatung, die bei Bedarf spezialisierte Fachleute hinzuziehen kann.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
TABAK Steuerberatung
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