Home Office Pauschale: So setzen Arbeitnehmer und Selbständige das Homeoffice steuerlich ab

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Bild: Künstlich generiert

Stand: März 2026

Wer regelmäßig von zuhause aus arbeitet, kann das steuerlich nutzen — und das ganz ohne eigenes Bürozimmer. Die Home Office Pauschale macht es möglich, häusliche Arbeitstage beim Finanzamt anzusetzen, ohne jeden einzelnen Kostenbeleg sammeln zu müssen. Die Regelung gilt für alle Einkunftsarten: Ob Angestellter, Gewerbetreibender oder Freiberufler — wer seine Arbeit hauptsächlich aus der eigenen Wohnung heraus erledigt, kann davon profitieren. Was diese Regelung konkret bedeutet, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und worauf Sie 2026 besonders achten sollten — das erklären wir Ihnen hier.

Home Office Pauschale: So setzen Arbeitnehmer und Selbständige das Homeoffice steuerlich ab
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Was ist die Home Office Pauschale — und woher kommt sie?

Die Home Office Pauschale kam mit dem Jahressteuergesetz 2020 — rückwirkend und als direkte Reaktion auf die Corona-Pandemie. Plötzlich arbeiteten Millionen Menschen von heute auf morgen am Küchentisch, im Schlafzimmer oder im Wohnzimmer. Strom, Heizung, Internet — die Kosten stiegen, ohne dass die meisten davon steuerlich etwas hatten. Die Pauschale war die pragmatische Antwort des Gesetzgebers darauf.

Was als Übergangslösung für 2020 bis 2022 gedacht war, wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 dauerhaft ins Einkommensteuergesetz aufgenommen — und gleichzeitig deutlich großzügiger gestaltet. Seit 2023 heißt die Regelung offiziell „Tagespauschale“ (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Im Alltag spricht aber nach wie vor fast jeder von der „Home Office Pauschale“ — und das ist auch völlig in Ordnung.

Der Grundgedanke hinter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG ist folgender: Wer keinen separaten Arbeitsraum zuhause hat — oder auf dessen steuerlichen Abzug verzichtet — soll trotzdem für jeden Tag, an dem er ausschließlich von der eigenen Wohnung aus gearbeitet hat, einen pauschalen Betrag von 6 Euro abziehen können. Maximal sind das 1.260 Euro pro Jahr. Voraussetzung: An diesem Tag wurde keine andere Arbeitsstätte außerhalb der Wohnung aufgesucht.

Wichtiger Hinweis: Die Home Office Pauschale ersetzt keine tatsächlich entstandenen Kosten — sie ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung. Wer erhebliche reale Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nachweisen kann, sollte gemeinsam mit seinem Steuerberater prüfen, ob der Einzelkostennachweis im konkreten Fall vorteilhafter ist.


Höhe und Voraussetzungen der Home Office Pauschale 2025 und 2026

Wie viel kann abgesetzt werden?

Sechs Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage im Jahr — das macht einen Jahreshöchstbetrag von 1.260 Euro. Daran ändert sich auch 2026 nichts. Zum Vergleich: Bei der Einführung 2020 waren es lediglich 5 Euro pro Tag, gedeckelt auf 600 Euro jährlich. Die Anhebung durch das Jahressteuergesetz 2022 war damit eine spürbare Verbesserung für alle, die regelmäßig von zuhause aus tätig sind.

Ein konkretes Beispiel: Sie haben im Steuerjahr 2025 an 150 Tagen überwiegend von zuhause aus gearbeitet. Dann können Sie 150 × 6 Euro = 900 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Erst wenn Sie auf 210 Homeoffice-Tage kommen, ist die Jahreshöchstgrenze von 1.260 Euro erreicht.

Wann gilt ein Tag als Homeoffice-Tag?

Die Tagespauschale darf je Kalendertag nur einmal angesetzt werden — und das auch nur dann, wenn an diesem Tag der Schwerpunkt der Arbeit tatsächlich in der eigenen Wohnung lag. Konkret heißt das: Mehr als die Hälfte Ihrer gesamten täglichen Arbeitszeit muss zuhause stattgefunden haben.

Wichtig zu wissen: Wer zwischendurch — auch nur kurz — seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, verliert den Anspruch auf die Pauschale für diesen Tag. Acht Stunden Homeoffice plus eine kurze Fahrt ins Büro zum Abholen von Unterlagen: Für diesen Tag gibt es keine Home Office Pauschale.

Für Berufsgruppen, denen im Betrieb kein dauerhafter Arbeitsplatz zur Verfügung steht — Lehrkräfte sind das klassische Beispiel — gilt eine Sonderregelung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 EStG: Hier kann die Tagespauschale auch dann angesetzt werden, wenn die Arbeit nur teilweise von zuhause aus erledigt wurde.

  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Tagespauschale auch dann geltend machen, wenn sie keinen eigenen Büroraum besitzen — etwa bei der Arbeit am Küchentisch oder auf dem Balkon.
  • Überwiegendes Arbeiten im Homeoffice. Der Schwerpunkt der Tätigkeit muss an dem jeweiligen Tag im häuslichen Bereich liegen. Ein kurzer Bürobesuch am selben Tag schließt die Pauschale aus.
  • Kein Doppelabzug. Die Pauschale darf nicht genutzt werden, wenn bereits ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird.
  • Keine doppelte Haushaltsführung. Wer eine doppelte Haushaltsführung hat, kann die Home Office Pauschale nicht nutzen.
Home Office Pauschale: So setzen Arbeitnehmer und Selbständige das Homeoffice steuerlich ab
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Wer profitiert — Arbeitnehmer, Selbständige und Freiberufler

Arbeitnehmer: Eintrag als Werbungskosten

Als Angestellter tragen Sie die Tagespauschale in Ihrer Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten ein — konkret in der Anlage N, Zeilen 60–62. Der Abzug erfolgt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.

Einen tatsächlichen steuerlichen Vorteil erzielt die Pauschale allerdings erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Dieser Pauschbetrag — in 2025 und 2026 jeweils 1.230 Euro — wird vom Finanzamt automatisch ohne Nachweis berücksichtigt. Wer nur wenige Homeoffice-Tage vorweisen kann und ansonsten kaum weitere Werbungskosten hat, wird unter Umständen keine spürbare steuerliche Entlastung feststellen, weil der Pauschbetrag bereits greift.

Das Bild verändert sich, sobald weitere Werbungskosten hinzukommen. Besonders interessant ist die Kombination mit der seit dem 1. Januar 2026 geltenden einheitlichen Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für Bürotage gilt die Entfernungspauschale, für Homeoffice-Tage die Home Office Pauschale — beides zusammen kann die Werbungskostenschwelle von 1.230 Euro schnell überschreiten.

Selbständige und Freiberufler: Eintrag als Betriebsausgaben

Für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler ist die Home Office Pauschale als Betriebsausgabe absetzbar. Sie tragen die Tagespauschale in Zeile 63 „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein.

Auch für Selbständige gilt: Tagespauschale und häusliches Arbeitszimmer schließen sich gegenseitig aus. Wer einen separaten Arbeitsraum nutzt, sollte sorgfältig kalkulieren, ob der individuelle Kostennachweis steuerlich ergiebiger ist. In unserer Beratungspraxis zeigt sich, dass die Pauschale vor allem dann die pragmatische Lösung ist, wenn die tatsächlichen Raumkosten überschaubar sind oder schlicht kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Kernaussage: Die Home Office Pauschale steht nicht nur Angestellten zu. Auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige können sie als Betriebsausgabe geltend machen — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Arbeitszimmer parallel abgesetzt wird.


Home Office Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer: Was ist günstiger?

Diese Frage stellen uns viele Mandanten — und die ehrliche Antwort lautet: Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine Schablonenantwort gibt es nicht.

Wer zuhause einen abgetrennten Raum hat, der nahezu ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, kann die dort tatsächlich anfallenden Kosten steuerlich absetzen — anteilige Miete, Strom, Heizung, Versicherungen. Damit das funktioniert, müssen zwei Dinge stimmen: Der Raum muss der zentrale Ort sein, von dem aus Ihre gesamte berufliche Tätigkeit gesteuert wird — nicht nur ein gelegentlicher Rückzugsort. Und er darf allenfalls in einem sehr kleinen Umfang privat mitgenutzt werden; die Finanzverwaltung akzeptiert hier in der Regel nicht mehr als 10 %.

Wer die Möglichkeit hat, die Kosten im Homeoffice auch als häusliches Arbeitszimmer abzusetzen, sollte die jeweiligen Kosten pro Quadratmeter berechnen. Liegen diese insgesamt über jährlich 1.260 Euro, sollten die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Liegen die Kosten darunter, kann eine der beiden Pauschalen gewählt werden.

Seit 2023 besteht für das häusliche Arbeitszimmer — wenn es den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet — die Möglichkeit, die anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung und vieles andere entweder in tatsächlich angefallener Höhe abzusetzen oder eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro in Anspruch zu nehmen.

  • Home Office Pauschale (max. 1.260 Euro/Jahr). Unkompliziert, ohne Einzelnachweis, auch am Küchentisch nutzbar. Sinnvoll bei geringen Raumkosten oder fehlendem Arbeitszimmer.
  • Häusliches Arbeitszimmer (tatsächliche Kosten). Anteilige Miete, Strom, Heizung, Renovierung — kann deutlich über 1.260 Euro liegen. Voraussetzung: separater, nahezu ausschließlich beruflich genutzter Raum, der Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
  • Jahrespauschale für das Arbeitszimmer (1.260 Euro). Wenn das Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt bildet, kann statt der tatsächlichen Kosten auch die Jahrespauschale von 1.260 Euro gewählt werden.
Home Office Pauschale: So setzen Arbeitnehmer und Selbständige das Homeoffice steuerlich ab
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Verschärfte Prüfung ab 2026: Was Steuerpflichtige wissen sollten

Eine bedeutsame Veränderung betrifft die Prüfpraxis der Finanzämter. Ab 2026 werden die Behörden genauer hinschauen — insbesondere beim Nachweis, ob die Arbeit an den geltend gemachten Tagen tatsächlich überwiegend von zuhause aus stattgefunden hat. Die faktische Kulanzphase aus der Pandemiezeit ist endgültig vorbei.

Was bedeutet „überwiegend“ konkret? Der Maßstab ist die tägliche Arbeitszeit: Wer an einem Tag mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden verbracht hat — ohne zwischendurch eine andere Arbeitsstätte aufzusuchen — kann die 6 Euro für diesen Tag ansetzen. Das klingt einfach, wird aber künftig stärker hinterfragt.

Wer die Tagespauschale für das Steuerjahr 2025 beanspruchen möchte, sollte seine Homeoffice-Tage sorgfältig dokumentieren. Halten Sie Ihre Homeoffice-Tage und Bürotage am besten schriftlich fest — in einer Form, die dem Finanzamt als Nachweis dienen kann. Eine einfache Liste mit Datum und Tätigkeit genügt in vielen Fällen — eine grobe Schätzung reicht künftig jedoch nicht mehr.

Steuerberater raten Arbeitnehmern, sich proaktiv eine Arbeitgeberbescheinigung zu sichern. Diese sollte nicht nur die Erlaubnis zum Homeoffice bestätigen, sondern explizit die tatsächlichen Tage auflisten, an denen remote gearbeitet wurde. Ohne diese externe Bestätigung ist das Risiko gestiegen, dass der Pauschbetrag bei einer Betriebsprüfung gestrichen wird.

Tipp: Eine einfache Tabelle — geführt in einem Kalender, einer Excelliste oder einer App — mit den jeweiligen Homeoffice-Tagen und einer kurzen Angabe zur Tätigkeit kann im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt hilfreich sein. Eine Beratung durch den Steuerberater ist empfehlenswert, wenn Unsicherheit über die Anerkennung besteht.


Kombination mit der Entfernungspauschale: Was gilt 2026?

Viele Mandanten fragen uns: Lassen sich Home Office Pauschale und Entfernungspauschale gleichzeitig nutzen? Die Antwort erfordert eine differenzierte Betrachtung.

Der Grundsatz lautet: Für ein und denselben Tag kann immer nur eine der beiden Pauschalen angesetzt werden. Wer an einem Tag ins Büro fährt, erhält die Entfernungspauschale. Wer an demselben Tag überwiegend zu Hause arbeitet, kann die Home Office Pauschale ansetzen — aber nicht beides für denselben Tag.

Eine Ausnahme besteht für Berufsgruppen ohne dauerhaften betrieblichen Arbeitsplatz: Lehrkräfte fahren morgens zur Schule (Entfernungspauschale) und bereiten anschließend zu Hause den Unterricht für den nächsten Tag vor (Home Office Pauschale) — beide Pauschalen können an diesem Tag kombiniert werden.

Mit der Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2026 hat sich die Ausgangslage für viele Berufstätige verschoben. Mit dem neuen Einheitssatz von 38 Cent hat sich der Break-even-Point verschoben. Für viele Arbeitnehmer, die nah am Arbeitsplatz wohnen, kann die Fahrt ins Büro jetzt steuerlich vorteilhafter sein als ein Homeoffice-Tag — sofern die Wahlmöglichkeit besteht. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.


Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Home Office Pauschale in den Steuerjahren 2025 und 2026, und wie viele Tage lassen sich ansetzen?

Seit 2023 beträgt die Tagespauschale 6 Euro pro Homeoffice-Tag, begrenzt auf einen Jahreshöchstbetrag von 1.260 Euro — das entspricht maximal 210 Tagen. Für das Steuerjahr 2026 bleibt dieser Betrag unverändert. Für Ihre Steuererklärung 2025 gelten dieselben Werte. Beachten Sie die Abgabefristen: Ohne Steuerberater ist die Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einzureichen, mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.

Können Selbständige und Freiberufler die Home Office Pauschale ebenfalls nutzen?

Ja — und das wird in der Praxis häufig unterschätzt. Die Tagespauschale steht nicht nur Angestellten zu, sondern sämtlichen Einkunftsarten. Als Selbständiger oder Freiberufler tragen Sie die Pauschale als Betriebsausgabe in Zeile 63 Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein. Ein häufiger Fehler: Wer gleichzeitig ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, kann die Tagespauschale nicht zusätzlich nutzen — beide Abzugswege schließen sich gegenseitig aus. Lassen Sie im Zweifel durchrechnen, welche Option für Sie günstiger ist.

Welche häufigen Fehler machen Steuerpflichtige bei der Home Office Pauschale?

Ein verbreiteter Fehler ist die gleichzeitige Geltendmachung von Home Office Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer — das ist nicht zulässig. Ein weiterer Fehler: Wer acht Stunden von zu Hause aus arbeitet, aber kurz ins Büro fährt, kann für diesen Tag die Pauschale nicht ansetzen. Auch das Fehlen jeglicher Dokumentation kann ab 2026 zum Problem werden, da die Finanzämter das Überwiegenskriterium strenger prüfen. Eine schriftliche Aufzeichnung der Homeoffice-Tage ist daher empfehlenswert.

Muss ich für die Home Office Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer nachweisen?

Nein — das ist einer der größten Vorteile dieser Regelung. Ein separater Raum ist ausschließlich dann erforderlich, wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen möchten. Für die Tagespauschale hingegen spielt es keine Rolle, ob Sie am Küchentisch, an einer Arbeitsecke im Schlafzimmer oder im Wohnzimmer tätig sind. Entscheidend ist allein, dass Sie an dem betreffenden Tag überwiegend in Ihrer Wohnung gearbeitet haben.

Kann ich Home Office Pauschale und Entfernungspauschale im selben Jahr kombinieren?

Ja — aber nicht für denselben Tag. Für Bürotage wird die Entfernungspauschale angesetzt, für Homeoffice-Tage die Home Office Pauschale. Pro Jahr lassen sich somit bis zu 210 Arbeitstage als Homeoffice-Tage steuerlich geltend machen. Wer im gemischten Modell arbeitet, profitiert von beiden Regelungen — je nach Arbeitstag. Eine Ausnahme gilt für Berufsgruppen ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz, die unter bestimmten Voraussetzungen beide Pauschalen am selben Tag nutzen können.

Was ändert sich bei der Home Office Pauschale ab 2026 konkret?

Die Höhe der Pauschale bleibt unverändert bei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr. Was sich ändert, ist die Prüfungsintensität: Die Finanzämter verlangen für die Home Office Pauschale ab 2026 strikte Tagesnachweise. Steuerpflichtige sollten ihre Homeoffice-Tage dokumentieren und — sofern angestellt — eine Bestätigung des Arbeitgebers über die tatsächlich geleisteten Homeoffice-Tage einholen. Eine individuelle Prüfung durch den Steuerberater ist in Zweifelsfällen empfehlenswert.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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