Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Bilanz und ohne Inventur. Freiberufler dürfen sie immer nutzen — Gewerbetreibende bis 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie EÜR kennt keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten: Eine Rechnung, die im Dezember gestellt, aber erst im Januar bezahlt wird, ist Einnahme des neuen Jahres. Das macht die Gewinnermittlung einfach — und schafft legalen Gestaltungsspielraum zum Jahresende: Wer Zahlungen vorzieht oder Rechnungen später stellt, verschiebt Gewinn zwischen den Jahren.
Drei Ausnahmen durchbrechen das Prinzip: Die 10-Tage-Regel ordnet regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Miete, Versicherungen, USt-Vorauszahlungen), die binnen zehn Tagen um den Jahreswechsel fließen, dem Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu. Anlagevermögen wird nicht beim Kauf abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben — wie bei Bilanzierern. Und Darlehen sind weder Einnahme noch Ausgabe; nur die Zinsen zählen.
Auch ohne Bilanz gilt: Belege sammeln, Geschäftsvorfälle nachvollziehbar aufzeichnen, GoBD einhalten. Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung — kein Freibrief für formlose Buchführung.