Sechs Euro pro Heimarbeitstag, bis zu 1.260 Euro im Jahr — ohne eigenes Arbeitszimmer, ohne Einzelnachweis der Kosten. Die Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale, § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) gilt für Arbeitnehmer wie Unternehmer — und wird trotzdem regelmäßig verschenkt oder falsch kombiniert.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie Tagespauschale ist die unbürokratische Spur: Tage zählen (Kalender, Zeiterfassung oder Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis), 6 Euro ansetzen, fertig. „Überwiegend“ heißt: mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit zu Hause — ein Kundentermin am Nachmittag schadet nicht, solange der Heimanteil überwiegt. Wer dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz hat (Außendienst, Lehrkräfte), darf die Pauschale sogar zusätzlich zur Entfernungspauschale desselben Tages ansetzen.
Das häusliche Arbeitszimmer lohnt nur noch, wenn es der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit ist — dann wahlweise mit tatsächlichen anteiligen Kosten (Miete, Energie, AfA) oder der Jahrespauschale von 1.260 Euro. Bei hohen Wohnkosten schlägt die Einzelabrechnung die Pauschale deutlich; dafür gelten strenge Raumanforderungen (abgeschlossen, nahezu ausschließlich beruflich).
Für Unternehmer gibt es die dritte Spur: Wer zu Hause echte Betriebsräume unterhält (Lager, Praxis, Werkstatt, Büro mit Publikumsverkehr), rechnet außerhalb der Arbeitszimmer-Regeln voll ab — mit allen Chancen und der Steuerverstrickungs-Folge beim späteren Hausverkauf. Spätestens hier gehört die Struktur durchgerechnet.