Steuer-Glossar · Q

Quellensteuer einfach erklärt.

Quellensteuer heißt: Die Steuer wird dort einbehalten, wo das Geld entsteht — vom Auszahlenden, nicht vom Empfänger. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer und die Abzüge bei Auslandszahlungen funktionieren alle nach diesem Prinzip. International entscheidet sie darüber, ob Sie doppelt zahlen — oder gar nicht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Quellensteuer ist ein Erhebungsverfahren, keine eigene Steuerart: Der Schuldner der Zahlung behält ein und haftet dafür.
  • Deutsche Beispiele: Lohnsteuer (Gehalt), Kapitalertragsteuer 25 % (Zinsen/Dividenden), Bauabzugsteuer 15 % (Bauleistungen), Abzugsteuer nach § 50a EStG 15 % (Lizenzen, Künstler, Aufsichtsräte 30 %).
  • Bei Auslandsdividenden behält der Quellenstaat seine Steuer ein — Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen sie meist auf 15 %, die auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
  • Zu viel gezahlte ausländische Quellensteuer holt man sich per Erstattungsantrag im Quellenstaat zurück — sie verfällt sonst.
  • Wer an ausländische Dienstleister, Lizenzgeber oder Künstler zahlt, kann selbst einbehaltungspflichtig sein — ein häufig übersehenes Haftungsrisiko.
Auslandszahlungen, Lizenzen, internationale Kunden — Quellensteuer im Griff?
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01Inland

Die deutschen Abzugsteuern: Wo der Staat direkt an der Quelle sitzt.

Das Prinzip ist immer gleich: Der Auszahlende behält ein, meldet an und haftet. Beim Gehalt ist das die Lohnsteuer, bei Zinsen und Dividenden die Kapitalertragsteuer — beide sind auf die endgültige Steuer des Empfängers anrechenbar oder gelten sie ab.

Weniger bekannt, aber für Unternehmer relevant: Die Bauabzugsteuer verpflichtet unternehmerische Auftraggeber von Bauleistungen, 15 % der Rechnung einzubehalten — es sei denn, der Handwerker legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Wer ohne Bescheinigung voll auszahlt, haftet für die Steuer. Die Bescheinigung zu prüfen (online beim BZSt möglich) gehört deshalb in jeden Rechnungsworkflow mit Bauleistungen.

Nach § 50a EStG wird bei Zahlungen an beschränkt Steuerpflichtige abgezogen: 15 % bei Lizenzvergütungen und künstlerischen/sportlichen Darbietungen, 30 % bei Aufsichtsratsvergütungen. Wer Software-Lizenzen, Bildrechte oder Auftritte aus dem Ausland einkauft, sollte vor der Überweisung klären, ob er zum Steuereinbehalt verpflichtet ist — das Finanzamt fragt sonst später beim deutschen Zahler nach, nicht beim ausländischen Empfänger.

02International

Auslandsquellensteuer: anrechnen, erstatten — oder verlieren.

Bei ausländischen Dividenden greifen zwei Staaten zu: erst der Quellenstaat, dann Deutschland. Doppelbesteuerungsabkommen deckeln den ausländischen Zugriff meist auf 15 % — genau dieser Anteil wird auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet, in der Regel automatisch durch die depotführende Bank.

Behält der Quellenstaat mehr ein (die Schweiz etwa 35 %, teils auch Frankreich oder Skandinavien über dem DBA-Satz), ist der überschießende Teil nicht anrechenbar — er muss per Erstattungsantrag im Ausland zurückgeholt werden, mit Ansässigkeitsbescheinigung und je nach Land eigenen Portalen und Fristen. Wer das nicht tut, verschenkt bei größeren Depots jährlich vierstellige Beträge.

Für Kapitalgesellschaften gilt die Gegenrichtung: Ausschüttungen einer deutschen GmbH an ausländische Gesellschafter unterliegen deutscher Kapitalertragsteuer — reduzierbar über DBA oder die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, aber nur mit Freistellungsbescheinigung des BZSt vor der Ausschüttung. Struktur- und Substanzfragen (§ 50d EStG) machen das zum Beratungsthema, nicht zum Formularthema.

Deutsche Abzugsteuern im Überblick
  • Lohnsteuer (Gehalt)nach Tarif
  • Kapitalertragsteuer (Zinsen, Dividenden)25 %
  • Bauabzugsteuer (ohne Freistellung)15 %
  • § 50a EStG (Lizenzen, Künstler)15 %
  • Aufsichtsratsvergütung (beschr. Stpfl.)30 %
Jeweils zzgl. Soli. Einbehaltungspflichtig ist der Auszahlende — er haftet bei Fehlern.
03Häufige Fragen

Quellensteuer — kurz beantwortet.

Ist die Quellensteuer eine zusätzliche Steuer?
Nein — sie ist eine Erhebungsform bestehender Steuern. Einbehaltene Quellensteuer wird auf die endgültige Steuerschuld angerechnet oder gilt sie ab. Doppelt zahlt nur, wer Anrechnung und Erstattung nicht nutzt.
Wie hole ich mir Schweizer Quellensteuer auf Dividenden zurück?
Von den 35 % Verrechnungssteuer werden 15 % in Deutschland angerechnet; die übrigen 20 % erstattet die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Antrag — online, mit Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Finanzamts, rückwirkend für drei Jahre.
Was ist die Bauabzugsteuer — und betrifft sie mich?
Wer als Unternehmer (auch als Vermieter!) Bauleistungen bezieht, muss 15 % der Rechnung einbehalten und abführen — außer der Leistende legt eine Freistellungsbescheinigung vor oder Bagatellgrenzen greifen. Ohne Einbehalt und ohne Bescheinigung haften Sie für die Steuer.
Muss ich bei Zahlungen an ausländische Freelancer Steuern einbehalten?
Bei reinen Dienstleistungen in der Regel nein — wohl aber bei Lizenzüberlassungen, Rechteübertragungen und künstlerischen Leistungen (§ 50a EStG). Die Abgrenzung ist tückisch (Softwarelizenz vs. Werkleistung); im Zweifel vor der Zahlung prüfen lassen, denn die Haftung liegt bei Ihnen.
Was bringt ein Doppelbesteuerungsabkommen konkret?
Es verteilt die Besteuerungsrechte zwischen den Staaten und deckelt Quellensteuern — typisch: 15 % auf Dividenden, 0 % auf Zinsen, 0–5 % auf Lizenzen. Ohne DBA droht echte Doppelbesteuerung, gemildert nur durch die begrenzte Anrechnung nach deutschem Recht.

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