Das Teileinkünfteverfahren ist die Alternative zur Abgeltungsteuer für unternehmerisch beteiligte GmbH-Gesellschafter: 40 Prozent der Dividende bleiben steuerfrei, 60 Prozent unterliegen dem persönlichen Steuersatz — und anders als bei den pauschalen 25 Prozent zählen hier auch die Werbungskosten.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie Abgeltungsteuer besteuert die volle Dividende mit 25 %; das Teileinkünfteverfahren besteuert 60 % davon mit Ihrem persönlichen Satz. Die Break-even-Rechnung: Erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 42 % ist die reine Tarifbelastung gleich (60 % × 42 % ≈ 25 %). Auf dem Papier gewinnt das Verfahren also nur bei niedrigeren Sätzen — in der Praxis kippt die Rechnung durch die Werbungskosten.
Typischer Fall: Sie haben den GmbH-Anteil fremdfinanziert gekauft. Bei der Abgeltungsteuer sind die Zinsen komplett verloren; im Teileinkünfteverfahren mindern 60 % davon Ihre Steuer. Auch bei Verlusten aus der Beteiligung, Bürgschaftsinanspruchnahmen oder nachträglichen Anschaffungskosten eröffnet nur das Verfahren die Verrechnung.
Eine ausführliche Fallrechnung mit Zahlen finden Sie in unserem Beitrag Teileinkünfteverfahren: Wie GmbH-Gesellschafter ihre Ausschüttungen optimieren — hier im Glossar bleibt es beim Prinzip.