Stand: April 2026
Wenn eine GmbH Gewinne ausschuettet, greift standardmaessig die Abgeltungsteuer: 25 Prozent pauschal, fertig. Doch diese einfache Loesung ist nicht immer die guenstigste. Fuer Gesellschafter mit einer erheblichen Beteiligung oder solche, die hohe Finanzierungskosten tragen, gibt es eine Alternative: das Teileinkuenfteverfahren. Bei diesem Modell werden nur 60 Prozent der Ausschuettung besteuert, die restlichen 40 Prozent bleiben steuerfrei. Im Gegenzug lassen sich auch nur 60 Prozent der zugehoerigen Ausgaben absetzen. Ob sich dieses Verfahren fuer Sie lohnt, haengt von Ihrer persoenlichen Steuersituation ab. Dieser Beitrag erklaert die Mechanik, die Voraussetzungen und die Fallstricke, die Sie als GmbH-Gesellschafter kennen sollten.

Warum es zwei Besteuerungswege fuer Ausschuettungen gibt
Hinter dem Teileinkuenfteverfahren steht ein grundlegendes Problem der Koerperschaftsteuer: Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn bereits Koerperschaftsteuer plus Gewerbesteuer. Wird der verbliebene Gewinn an die Gesellschafter ausgeschuettet, wuerde er ohne Korrektur ein zweites Mal besteuert — einmal bei der Gesellschaft, einmal beim Empfaenger. Um diese wirtschaftliche Doppelbelastung abzumildern, hat der Gesetzgeber zwei Wege vorgesehen.
Der erste Weg ist die Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf die Bruttoausschuettung, dazu Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das erledigt die Bank oder die Gesellschaft automatisch. Der zweite Weg ist das Teileinkuenfteverfahren (TEV), das 2009 das fruehere Halbeinkuenfteverfahren abgeloest hat. Hier werden nur 60 Prozent der Einkuenfte mit dem persoenlichen Steuersatz belastet.
Grundregel: Das TEV existiert, weil der Unternehmensgewinn auf Gesellschaftsebene bereits vorbesteuert wurde. Die 40-prozentige Freistellung auf Gesellschafterebene soll diese Vorbelastung pauschal ausgleichen.
Gesetzliche Grundlagen im Ueberblick
Die beiden zentralen Vorschriften sind Paragraph 3 Nr. 40 EStG und Paragraph 3c Absatz 2 EStG. Die erste Norm stellt 40 Prozent der Beteiligungsertraege steuerfrei. Die zweite schraenkt spiegelbildlich den Abzug von Aufwendungen auf 60 Prozent ein. Beide Regelungen greifen stets zusammen — die Freistellung auf der Einnahmenseite und die Kuerzung auf der Kostenseite folgen demselben Verhaeltnis.
Fuer Gesellschafter, die ihre Anteile im Privatvermoegen halten und das TEV nutzen wollen, kommt Paragraph 32d Absatz 2 Nr. 3 EStG hinzu: Dort ist das Antragsrecht geregelt. Halten Sie Ihre GmbH-Anteile dagegen im Betriebsvermoegen — etwa als Einzelunternehmer oder ueber eine Personengesellschaft — gilt das TEV zwingend und automatisch. Ein Wahlrecht besteht in diesem Fall nicht.
Fuer wen kommt das Teileinkuenfteverfahren in Frage?
Nicht jeder Gesellschafter darf zwischen Abgeltungsteuer und TEV waehlen. Das Antragsrecht ist an bestimmte Voraussetzungen geknuepft, die sich nach Ihrer Beteiligungsquote und Ihrer Funktion im Unternehmen richten.
- Mindestens 25 Prozent Beteiligung. Halten Sie wenigstens ein Viertel der Anteile an der GmbH, steht Ihnen das Wahlrecht offen — unabhaengig davon, ob Sie im Unternehmen taetig sind oder nicht.
- Ab 1 Prozent Beteiligung mit beruflicher Taetigkeit. Auch mit einem kleineren Anteil koennen Sie das TEV beantragen, sofern Sie durch eine berufliche Taetigkeit fuer die Gesellschaft massgeblichen unternehmerischen Einfluss ausueben. Das trifft typischerweise auf geschaeftsfuehrende Gesellschafter zu.
- Veraeusserungsgewinne ab 1 Prozent. Bei der Veraeusserung einer wesentlichen Beteiligung — mindestens 1 Prozent innerhalb der letzten fuenf Jahre — kommt das TEV ebenfalls zur Anwendung, teils auf Antrag, teils zwingend.
- Anteile im Betriebsvermoegen. Wer GmbH-Anteile als Einzelunternehmer oder ueber eine Personengesellschaft haelt, unterliegt dem TEV automatisch. Ein Antrag ist weder noetig noch moeglich.

Die 60/40-Mechanik: So rechnet sich das Verfahren
Das Prinzip ist ueberschaubar: 60 Prozent Ihrer Dividende fliessen in die Einkommensteuerberechnung ein, 40 Prozent bleiben aussen vor. Gleichzeitig duerfen Sie nur 60 Prozent der damit zusammenhaengenden Kosten absetzen.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch: Sie erhalten eine Gewinnausschuettung von 80.000 Euro aus Ihrer GmbH. Fuer die Finanzierung Ihres Anteils zahlen Sie jaehrlich 12.000 Euro Darlehenszinsen. Beim TEV sieht die Rechnung so aus: Steuerpflichtig sind 48.000 Euro (60 Prozent von 80.000). Abziehbar sind 7.200 Euro Werbungskosten (60 Prozent von 12.000). Die Bemessungsgrundlage betraegt also 40.800 Euro. Bei einem persoenlichen Steuersatz von 35 Prozent ergibt das eine Steuer von 14.280 Euro.
Zum Vergleich die Abgeltungsteuer: 25 Prozent von 80.000 Euro ergeben 20.000 Euro Steuer — wobei Werbungskosten ausser dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht abgezogen werden koennen. Das TEV spart in diesem Beispiel also ueber 5.000 Euro.
In welchen Situationen lohnt sich das TEV?
- Hohe Finanzierungskosten. Je mehr Darlehenszinsen Sie fuer den Erwerb oder die Aufstockung Ihres GmbH-Anteils zahlen, desto groesser der Vorteil durch den anteiligen Werbungskostenabzug.
- Moderater persoenlicher Steuersatz. Liegt Ihr Grenzsteuersatz deutlich unter 42 Prozent, faellt die Besteuerung von 60 Prozent der Ausschuettung guenstiger aus als die pauschale Abgeltungsteuer.
Umgekehrt kann die Abgeltungsteuer vorteilhafter sein, wenn Sie kaum Werbungskosten haben und Ihr Steuersatz im oberen Bereich liegt. Bei kleineren Ausschuettungen wirkt ausserdem der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung), der beim TEV entfaellt.
Zweites Rechenbeispiel: Wann die Abgeltungsteuer gewinnt
Stellen Sie sich eine andere Konstellation vor: Ein Gesellschafter mit 30 Prozent Beteiligung erhaelt 20.000 Euro Ausschuettung und hat keine nennenswerten Werbungskosten. Sein persoenlicher Steuersatz liegt bei 42 Prozent. Beim TEV waeren 12.000 Euro (60 Prozent) steuerpflichtig, die Steuer betraegt 5.040 Euro. Bei der Abgeltungsteuer fallen 25 Prozent auf 20.000 Euro an, also 5.000 Euro — abzueglich des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 19.000 Euro und eine Steuer von 4.750 Euro. In diesem Fall ist die Abgeltungsteuer guenstiger. Das zeigt: Eine pauschale Empfehlung fuer das eine oder andere Verfahren gibt es nicht.
Praxishinweis: Wer das TEV beantragt, verzichtet fuer diese Einkuenfte auf den Sparerpauschbetrag. Bei Ausschuettungen unter 5.000 Euro und fehlenden Werbungskosten kann die Abgeltungsteuer trotz des hoeheren Pauschalsteuerssatzes guenstiger abschneiden.
Antrag und Bindungswirkung: Fuenf Jahre Festlegung
Das TEV kommt bei Privatvermoegensanteilen nicht von selbst zur Anwendung. Sie muessen den Antrag aktiv stellen — in der Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklaerung, und zwar spaetestens bei deren erstmaliger Einreichung fuer das betreffende Steuerjahr. Wer diese Frist versaeumt, bleibt fuer dieses Jahr bei der Abgeltungsteuer, ohne Moeglichkeit zur Nachholung.
Was viele Gesellschafter nicht beruecksichtigen: Der Antrag bindet Sie fuer fuenf Veranlagungszeitraeume. Das Antragsjahr plus die folgenden vier Jahre sind Sie an das TEV gebunden, ohne die Voraussetzungen jaehrlich erneut nachweisen zu muessen.

Was passiert bei einem Widerruf?
Ein Widerruf ist moeglich, hat aber weitreichende Konsequenzen: Sie verlieren das Wahlrecht fuer diese konkrete Beteiligung dauerhaft, solange die urspruengliche Fuenfjahresfrist noch laeuft. Erst nach vollstaendigem Ablauf des Zeitraums koennten Sie erneut optieren. Ein jaehrliches Hin und Her zwischen den beiden Besteuerungswegen ist damit ausdruecklich ausgeschlossen.
Nachtraegliche Werbungskosten nach Anteilsverkauf
Der Bundesfinanzhof hat am 17. Juli 2024 (Aktenzeichen VIII R 37/23) eine fuer die Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen: Die persoenlichen Voraussetzungen fuer das TEV muessen nur im ersten Antragsjahr erfuellt sein. In den Folgejahren duerfen Sie Ihre Anteile veraeussern oder Ihre Taetigkeit beenden, ohne dass der TEV-Status entfaellt. Zahlen Sie nach dem Verkauf Ihrer Anteile weiterhin Zinsen auf das Erwerbsdarlehen, bleiben diese im restlichen Antragszeitraum zu 60 Prozent abzugsfaehig.
Sonderfaelle: Personengesellschaften und Holdingstrukturen
Haelt eine Personengesellschaft wie eine GbR oder KG Anteile an einer GmbH, wird sie steuerlich transparent behandelt. Die Ausschuettungen werden nicht auf Gesellschaftsebene besteuert, sondern jedem einzelnen Gesellschafter anteilig zugerechnet. Das TEV kommt dann bei jedem Gesellschafter persoenlich zur Anwendung — entsprechend seiner Quote an der Personengesellschaft.
Anders verhaelt es sich, wenn der Anteilseigner selbst eine Kapitalgesellschaft ist, etwa in einer Holding-Konstellation. Hier greift nicht das TEV, sondern Paragraph 8b KStG, der Ausschuettungen zwischen Kapitalgesellschaften weitgehend steuerbefreit. Genau darin liegt ein wesentlicher steuerlicher Vorteil von Holdingstrukturen — ob eine solche fuer Ihre Verhaeltnisse sinnvoll ist, bedarf allerdings einer sorgfaeltigen Einzelfallanalyse.
Grundregel: Das TEV richtet sich ausschliesslich an natuerliche Personen und transparent besteuerte Personengesellschaften. Fuer Kapitalgesellschaften als Anteilseigner gelten die Regelungen des Paragraph 8b KStG.
Verauesserungsgewinne: Das TEV bei Anteilsverkaeufen
Das Teileinkuenfteverfahren beschraenkt sich nicht auf laufende Gewinnausschuettungen. Auch der Gewinn aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen faellt unter die 60/40-Regel, sofern eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Wesentlich ist eine Beteiligung ab 1 Prozent innerhalb der letzten fuenf Jahre (Paragraph 17 EStG).
Ein Zahlenbeispiel: Sie haben Ihren 30-Prozent-Anteil an einer GmbH vor zehn Jahren fuer 50.000 Euro erworben und verkaufen ihn nun fuer 250.000 Euro. Der Verauesserungsgewinn betraegt 200.000 Euro. Davon sind 60 Prozent — also 120.000 Euro — mit Ihrem persoenlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bei einem Satz von 42 Prozent ergibt das eine Steuer von 50.400 Euro (zuzueglich Solidaritaetszuschlag). Im Vergleich: Mit Abgeltungsteuer wuerden 25 Prozent auf den Gesamtgewinn von 200.000 Euro faellig, also 50.000 Euro. In diesem Fall liegen die beiden Methoden nahezu gleichauf — bei niedrigerem Steuersatz haette das TEV aber klar die Nase vorn.
Beachten Sie ausserdem den Freibetrag nach Paragraph 17 Absatz 3 EStG: Bei Verauesserungen wesentlicher Beteiligungen steht ein Freibetrag von 9.060 Euro zur Verfuegung, der sich allerdings bei hoeheren Gewinnen verringert und ab einem Gewinn von 36.100 Euro vollstaendig entfaellt.
Typische Fehler in der Praxis
- Antragsfrist versaeumt. Ohne fristgerechten Antrag in der Anlage KAP greift automatisch die Abgeltungsteuer. Eine Korrektur im Nachhinein ist ausgeschlossen. Setzen Sie sich fruehzeitig eine Erinnerung, wenn Sie das TEV nutzen moechten.
- Voreiliger Widerruf. Manche Gesellschafter widerrufen den TEV-Antrag, weil in einem Jahr keine Ausschuettung erfolgt. Die Folge: Das Wahlrecht fuer diese Beteiligung geht dauerhaft verloren, bis die Fuenfjahresfrist komplett abgelaufen ist.
- Sparerpauschbetrag vergessen. Beim TEV entfaellt der Pauschbetrag von 1.000 Euro fuer die betreffenden Einkuenfte. Bei ueberschaubaren Ausschuettungen ohne nennenswerte Werbungskosten kann die Abgeltungsteuer die bessere Wahl sein.
- Timing der Ausschuettung ignoriert. Im TEV unterliegt die Dividende Ihrem persoenlichen Steuersatz, der von Jahr zu Jahr schwanken kann. Der Zeitpunkt des Gewinnbeschlusses und der tatsaechlichen Auszahlung beeinflusst, in welchem Steuerjahr die Belastung anfaellt.
Haeufig gestellte Fragen
Wann rechnet sich das Teileinkuenfteverfahren gegenueber der Abgeltungsteuer?
Zwei Faktoren sind entscheidend: die Hoehe Ihrer abzugsfaehigen Aufwendungen und Ihr persoenlicher Steuersatz. Haben Sie beispielsweise einen GmbH-Anteil mit Kredit finanziert und zahlen 15.000 Euro Zinsen jaehrlich, bringt der 60-prozentige Abzug im TEV eine spuerbare Entlastung. Liegt Ihr Steuersatz zugleich unter 40 Prozent, verstaerkt sich der Effekt. Bei einer Dividende von 60.000 Euro und den genannten Zinsen kann das TEV die Steuerlast gegenueber der Abgeltungsteuer um mehrere Tausend Euro druecken.
Bis wann muss der TEV-Antrag eingereicht werden?
Spaetestens mit der erstmaligen Abgabe Ihrer Einkommensteuererklaerung fuer das jeweilige Steuerjahr, konkret in der Anlage KAP. Eine spaetere Nachreichung ist nicht vorgesehen. Der Antrag gilt dann fuer fuenf aufeinanderfolgende Veranlagungszeitraeume.
Was geschieht nach einem Widerruf des Antrags?
Mit dem Widerruf verlieren Sie das TEV-Wahlrecht fuer diese Beteiligung, und zwar so lange, bis die urspruengliche Fuenfjahresbindung vollstaendig abgelaufen ist. Ein flexibles Wechseln von Jahr zu Jahr zwischen Abgeltungsteuer und TEV ist bewusst ausgeschlossen. Ueberlegen Sie daher gruendlich, bevor Sie widerrufen.
Kann ich nach dem Verkauf meiner GmbH-Anteile noch vom TEV profitieren?
Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom Juli 2024 muessen die persoenlichen Voraussetzungen nur im ersten Antragsjahr vorliegen. Verkaufen Sie Ihre Anteile danach und zahlen weiterhin Darlehenszinsen, bleiben diese fuer die Restlaufzeit des Fuenfjahreszeitraums zu 60 Prozent abziehbar.
Steht das TEV jedem GmbH-Gesellschafter offen?
Nein. Im Privatvermoegen benoetigen Sie entweder eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent oder eine Beteiligung ab 1 Prozent bei gleichzeitiger beruflicher Taetigkeit mit massgeblichem unternehmerischen Einfluss. Unterschreiten Sie beide Schwellen, unterliegen Sie zwingend der Abgeltungsteuer. Im Betriebsvermoegen gilt das TEV dagegen automatisch.
Welcher Fehler tritt beim TEV in der Praxis am haeufigsten auf?
Neben dem klassischen Versaeumen der Antragsfrist ist der vorschnelle Widerruf der teuerste Fehler. Gesellschafter widerrufen den Antrag, weil in einem bestimmten Jahr keine Ausschuettung stattfindet — und stellen dann fest, dass sie das Wahlrecht fuer diese Beteiligung dauerhaft eingebuesst haben. Die Bindungswirkung des Widerrufs wird regelmaessig unterschaetzt.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Verhaeltnisse unterscheiden sich von Fall zu Fall. Fuer verbindliche Auskuenfte konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater. Trotz groesster Sorgfalt uebernehmen wir keine Haftung fuer Richtigkeit und Aktualitaet der Inhalte.
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