Wegzugsbesteuerung Auswirkungen: Ein umfassender Leitfaden

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Bild: Künstlich generiert

Wegzugsbesteuerung: Auswirkungen, Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Stand: Juni 2025

Wer als GmbH-Gesellschafter Deutschland den Rücken kehrt, erlebt häufig eine unangenehme Überraschung: Das Finanzamt schickt eine Steuerforderung — obwohl noch kein einziger Euro aus dem Unternehmensverkauf geflossen ist. Dieses Phänomen nennt sich Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, und in unserer Beratungspraxis begegnet es uns immer häufiger. Laut Statistischem Bundesamt verließen allein im Jahr 2024 rund 270.000 deutsche Staatsangehörige das Land. Nicht alle davon sind Unternehmer — aber wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält, sollte die steuerlichen Konsequenzen kennen, bevor er den Umzugskarton packt.


Was löst die Wegzugsbesteuerung aus? § 6 AStG im Überblick

Die Wegzugsbesteuerung ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Variante der Einkommensteuer. § 6 AStG ergänzt dabei § 17 EStG: Während § 17 EStG die tatsächliche Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen erfasst, greift § 6 AStG bereits dann, wenn Deutschland das Besteuerungsrecht an einem zukünftigen Veräußerungsgewinn zu verlieren droht — also beim Wegzug ins Ausland.

Wer ist betroffen?

  • Mindestbeteiligung. Wer in den letzten fünf Jahren vor dem Wegzug zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt war, fällt in den Anwendungsbereich des § 6 AStG.
  • Mindestdauer der Steuerpflicht. Seit der Reform durch das ATADUmsG gilt: mindestens 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug. Vor 2022 waren es noch 10 Jahre ohne zeitliche Begrenzung.
  • Erfasste Gesellschaftsformen. AG, GmbH und Genossenschaften im Privatvermögen — sowohl inländische als auch ausländische Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR sind vom Gesetzeswortlaut ausdrücklich nicht erfasst.
  • Ersatztatbestände. Auch ohne Wegzug kann die Steuer ausgelöst werden — etwa wenn Anteile durch Schenkung oder Erbschaft auf eine im Ausland ansässige Person übergehen.

Wichtiger Hinweis: Die Wegzugsbesteuerung existiert seit 1972. Der Kreis der Betroffenen wurde durch Gesetzesänderungen in den Jahren 1999, 2000 und 2006 sukzessive ausgeweitet. Mit dem ATADUmsG vom 25. Juni 2021 (BGBl. I 2021 S. 2035) folgte die bislang tiefgreifendste Reform — mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022.


Berechnung der Wegzugsteuer: Fiktiver Veräußerungsgewinn

Steuerlich entscheidend ist hier der sogenannte fiktive Veräußerungsgewinn: Die Differenz zwischen dem gemeinen Wert (Verkehrswert) Ihrer Anteile zum Wegzugszeitpunkt und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Das Finanzamt behandelt diese Differenz so, als hätten Sie Ihre Anteile am Tag des Wegzugs tatsächlich verkauft — auch wenn kein Cent geflossen ist. Fachleute sprechen treffend vom „Dry Income“-Problem.

Wie wird der gemeine Wert ermittelt?

Das Finanzamt greift in der Regel auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurück. Die Basis bildet der durchschnittliche Jahresgewinn vor Steuern der letzten drei Wirtschaftsjahre, multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75. Nehmen wir ein Beispiel: Ein GmbH-Gesellschafter in Frankfurt hält 30 % der Anteile. Die GmbH erwirtschaftet im Dreijahresdurchschnitt 400.000 EUR Gewinn vor Steuern. Der Unternehmenswert beträgt dann 400.000 EUR × 13,75 = 5.500.000 EUR. Der auf den Gesellschafter entfallende Anteilswert liegt bei 1.650.000 EUR.

Für GmbH-Anteile im Privatvermögen gilt das Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % des fiktiven Veräußerungsgewinns unterliegen der Einkommensteuer. 40 % bleiben steuerfrei. Der effektive Steuersatz auf die stillen Reserven liegt damit bei bis zu 28,5 %. Fiktive Veräußerungsverluste werden dabei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht berücksichtigt — ein asymmetrisches Ergebnis, das in der Praxis regelmäßig für Unmut sorgt.

Wichtiger Hinweis: Das Dry-Income-Problem trifft Unternehmer mit besonderer Härte. Die Steuer entsteht, obwohl kein Liquiditätszufluss erfolgt. Wer plant, Deutschland zu verlassen, sollte frühzeitig prüfen, ob ausreichend liquide Mittel zur Verfügung stehen — oder ob eine Ratenzahlung beantragt werden muss.


Auswirkungen auf GmbH-Gesellschafter beim Wegzug ins Ausland

Für Sie als GmbH-Gesellschafter bedeutet der Wegzug konkret: Deutschland besteuert die aufgelaufenen stillen Reserven in Ihren Anteilen, bevor das Besteuerungsrecht an den neuen Ansässigkeitsstaat übergeht. Der Zuzugsstaat erhält dann das Besteuerungsrecht für künftige Wertsteigerungen — Deutschland sichert sich seinen historischen Anteil.

Rechenbeispiel: GmbH-Gesellschafter zieht nach Portugal

Ein Gesellschafter aus Hannover hält 40 % an einer GmbH und verzieht nach Portugal. Der fiktive Veräußerungsgewinn beläuft sich auf 3.000.000 EUR. Davon sind 40 % (1.200.000 EUR) steuerfrei. Die verbleibenden 60 % — also 1.800.000 EUR — unterliegen der Einkommensteuer. Beim Spitzensteuersatz von 45 % ergibt das eine Wegzugsteuer von 810.000 EUR. Diese Summe ist fällig, obwohl die GmbH-Anteile weiterhin im Besitz des Gesellschafters sind und kein Verkaufserlös geflossen ist.

Ein weiterer Aspekt, den unsere Mandanten oft unterschätzen: Auch die sogenannte Fußstapfentheorie kann relevant werden. Wer Anteile unentgeltlich erworben hat — also per Schenkung oder Erbschaft — muss bei der Prüfung der siebenjährigen Mindestfrist auch die unbeschränkte Steuerpflicht des Rechtsvorgängers einbeziehen. Das kann dazu führen, dass die Wegzugsteuer auch dann greift, wenn Sie selbst erst wenige Jahre in Deutschland ansässig waren.

Weiterlesen:GmbH-Anteile im Privatvermögen: steuerliche Besonderheiten bei Veräußerung


EU-/EWR-Wegzug vs. Drittstaaten: Stundungsregelungen

Bis Ende 2021 galt beim Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat eine großzügige Regelung: Die Wegzugsteuer wurde dauerhaft, zinslos und ohne Sicherheitsleistung gestundet — die sogenannte Ewigkeitsstundung. Diese Privilegierung ist Geschichte.

Die neue Rechtslage ab 2022

  • Einheitliche Ratenzahlung. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Wegzüge in EU-, EWR- und Drittstaaten gleichermaßen: Die Steuer kann auf Antrag in bis zu 7 gleichen Jahresraten entrichtet werden (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.).
  • Zinsfrei, aber mit Sicherheitsleistung. Die Ratenzahlung ist zinslos — das ist ein Vorteil gegenüber einer normalen Steuerschuld. Allerdings wird der Antrag in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt, etwa durch Bankbürgschaft, Grundschuld oder Verpfändung von Wertpapieren.
  • Keine Ewigkeitsstundung mehr. Die privilegierte Behandlung von EU/EWR-Wegzügen entfällt vollständig. Das ATADUmsG hat hier eine „One-fits-all“-Lösung geschaffen.
  • Sonderfall Schweiz. Der BFH hat mit Urteil I R 35/20 entschieden, dass beim Wegzug in die Schweiz eine dauerhafte und zinslose Stundung (ggf. gegen Sicherheitsleistung) zu gewähren ist. Das BMF hat diese Rechtsprechung mit Schreiben vom 2. Juni 2025 auf Altfälle vor dem 1. Januar 2022 angewendet. Für Wegzüge nach dem 31. Dezember 2021 gilt auch für die Schweiz nur noch die 7-Jahres-Ratenzahlung.

Für Altfälle — also Wegzüge vor dem 1. Januar 2022 — gilt zudem: Eine bereits gewährte Stundung wird widerrufen, wenn Gewinnausschüttungen nach dem 16. August 2023 mehr als 25 % des Anteilswerts zum Wegzugszeitpunkt übersteigen (§ 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG). In der Beratungspraxis begegnet diese Konstellation regelmäßig — Mandanten mit gestundeter Altfall-Steuer sollten Ausschüttungsentscheidungen ihrer Gesellschaft sorgfältig im Blick behalten.


Rückkehroption und Rückkehrklausel nach § 6 AStG

Die Wegzugsteuer muss nicht zwingend endgültig werden. § 6 AStG enthält eine Rückkehrklausel: Wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist nach Deutschland zurückkehren und die unbeschränkte Steuerpflicht erneut begründen, entfällt der Steueranspruch rückwirkend — vorausgesetzt, die Anteile wurden zwischenzeitlich nicht veräußert.

Was die Rückkehrklausel leisten kann

Für viele unserer Mandanten, die einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt planen — etwa für ein internationales Projekt oder eine befristete Entsendung — ist die Rückkehroption ein zentrales Planungsinstrument. Wer von Anfang an beabsichtigt zurückzukehren, kann unter Umständen die Entstehung einer endgültigen Steuerschuld vermeiden.

  • Rückkehr innerhalb der Frist. Der Steueranspruch entfällt rückwirkend, wenn die Rückkehr fristgerecht erfolgt und die Anteile während des Auslandsaufenthalts im Privatvermögen gehalten wurden.
  • Keine Veräußerung während der Abwesenheit. Wer seine Anteile im Ausland verkauft, verliert den Schutz der Rückkehrklausel. Die ursprünglich festgesetzte Wegzugsteuer wird dann fällig.
  • Dokumentationspflicht. Die Rückkehrabsicht sollte von Beginn an dokumentiert werden — Finanzämter prüfen dies im Zweifelsfall kritisch.

Tipp: Die Rückkehrklausel ist kein Freifahrtschein für unbegrenztes Pendeln zwischen Wohnsitzen. Wer dauerhaft im Ausland lebt und nur gelegentlich nach Deutschland kommt, erfüllt die Voraussetzungen für eine erneute unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel nicht.


Gestaltungsstrategien: So lässt sich die Steuerlast minimieren

Eine Wegzugsteuer lässt sich selten vollständig vermeiden — aber mit vorausschauender Planung lässt sich die Belastung erheblich steuern. Entscheidend ist: Je früher Sie mit uns sprechen, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht.

Ansätze in der Beratungspraxis

  • Zeitpunkt des Wegzugs optimieren. Wenn die Gewinne der GmbH in den letzten drei Wirtschaftsjahren schwankend waren, kann der Wegzugszeitpunkt erheblichen Einfluss auf den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelten Unternehmenswert haben.
  • Anschaffungskosten dokumentieren. Lückenlose Dokumentation der ursprünglichen Anschaffungskosten reduziert den fiktiven Veräußerungsgewinn. Gerade bei unentgeltlich erworbenen Anteilen (Schenkung, Erbschaft) ist die Fußstapfentheorie zu beachten.
  • Ratenzahlung frühzeitig beantragen. Wer die Liquiditätsbelastung verteilen möchte, sollte den Antrag auf Ratenzahlung in 7 Jahresraten rechtzeitig stellen und die erforderliche Sicherheitsleistung vorbereiten.
  • Umstrukturierung vor dem Wegzug prüfen. In bestimmten Konstellationen kann eine Umwandlung oder Einbringung in eine andere Struktur vor dem Wegzug steuerlich vorteilhaft sein — dies erfordert jedoch eine sehr sorgfältige Einzelfallprüfung, da Umstrukturierungen selbst Steuertatbestände auslösen können.
  • DBA-Analyse. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Zielstaat können das Besteuerungsrecht einschränken oder verschieben. Nicht jedes DBA enthält eine Regelung zur Wegzugsbesteuerung.

Weiterlesen:Doppelbesteuerungsabkommen: Was Unternehmer bei internationalem Wegzug wissen müssen


Praxisfall: Unternehmer zieht nach Portugal — was gilt steuerlich?

Nehmen wir ein konkretes Szenario: Ein Unternehmer aus Frankfurt hält seit acht Jahren 35 % an einer GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 EUR. Er plant, seinen Wohnsitz nach Portugal zu verlegen — dauerhaft, nicht nur für ein Jahr. Die GmbH erwirtschaftet im Dreijahresdurchschnitt 520.000 EUR Gewinn vor Steuern.

Schritt-für-Schritt-Analyse

Zunächst zur Tatbestandsprüfung: Der Unternehmer ist seit acht Jahren unbeschränkt steuerpflichtig — die Sieben-Jahres-Grenze ist erfüllt. Seine Beteiligung von 35 % liegt deutlich über der 1-%-Schwelle. § 6 AStG greift.

Der Unternehmenswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren beträgt 520.000 EUR × 13,75 = 7.150.000 EUR. Der auf ihn entfallende Anteilswert liegt bei 35 % davon, also 2.502.500 EUR. Angenommen, seine Anschaffungskosten betrugen seinerzeit 87.500 EUR, beläuft sich der fiktive Veräußerungsgewinn auf 2.415.000 EUR. Davon sind 40 % (966.000 EUR) steuerfrei. Die steuerpflichtigen 60 % — 1.449.000 EUR — werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Beim Spitzensteuersatz von 45 % ergibt das eine Wegzugsteuer von 652.050 EUR.

Portugal ist EU-Mitglied — nach der alten Rechtslage wäre eine Ewigkeitsstundung möglich gewesen. Nach dem ATADUmsG gilt seit 2022 auch für EU-Wegzüge nur noch die zinsfrei gestreckte Ratenzahlung über 7 Jahre. Die jährliche Rate beträgt damit rund 93.150 EUR — gegen Sicherheitsleistung. Das ist eine erhebliche Liquiditätsbelastung, die in die Wegzugsplanung eingepreist werden muss.

Wichtiger Hinweis: Portugal ist für viele Unternehmer aufgrund steuerlicher Sonderregelungen im Zuzugsstaat attraktiv. Dennoch gilt: Die deutsche Wegzugsteuer entsteht unabhängig davon, wie günstig das Steuerrecht im Zielland ist. Beide Seiten müssen in der Gesamtplanung berücksichtigt werden.


Fazit: Frühzeitige Planung ist bei der Wegzugsbesteuerung entscheidend

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist eine der komplexesten und finanziell folgenreichsten Regelungen im deutschen Steuerrecht für Unternehmer mit Auslandsplänen. Seit der Reform durch das ATADUmsG hat sich die Rechtslage für EU- und EWR-Wegzüge erheblich verschärft: Die komfortable Ewigkeitsstundung ist Geschichte, die 7-Jahres-Ratenzahlung ist nun die einheitliche Lösung für alle Wegzugsdestinationen.

Für Sie als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bedeutet das konkret: Ein Wegzug ins Ausland ist steuerlich kein spontanes Ereignis, sondern ein Vorgang, der mehrjähriger Vorbereitung bedarf. Die relevanten Fragen — Bewertung der Anteile, Liquiditätsbedarf für die Steuer, Sicherheitsleistung, DBA-Analyse, Rückkehrabsicht — müssen weit vor dem eigentlichen Umzug geklärt sein.

  • Sieben-Jahres-Frist im Blick behalten. Wer die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland auf unter 7 der letzten 12 Jahre reduziert, entgeht dem Tatbestand — allerdings ist das keine kurzfristige Gestaltung.
  • Bewertungszeitpunkt strategisch wählen. Der gemeine Wert zum Wegzugszeitpunkt ist die Bemessungsgrundlage. Gewinnschwache Jahre senken den Ertragswert.
  • Ratenzahlung und Sicherheitsleistung planen. Wer nicht liquide genug ist, um die Steuer sofort zu entrichten, muss rechtzeitig Sicherheiten organisieren.
  • Rückkehrklausel nutzen. Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt kann die Rückkehr innerhalb der gesetzlichen Frist den Steueranspruch rückwirkend entfallen lassen.

In unserer Kanzlei begleiten wir Mandanten, die einen Auslandsumzug planen, von der ersten Überlegung bis zur Steuererklärung im Wegzugsjahr. Sprechen Sie uns frühzeitig an — je mehr Vorlaufzeit, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt.

Weiterlesen:Internationale Steuerplanung: Was Unternehmer bei der Verlagerung ins Ausland beachten müssen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
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Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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