Stand: April 2026
Seit 2008 hat sich am Körperschaftsteuersatz in Deutschland nichts bewegt. 15 Prozent — diese Zahl schien in Stein gemeisselt. Jetzt steht der größte Umbau der Unternehmensbesteuerung seit fast zwei Jahrzehnten bevor. Der Satz soll in fünf Jahresschritten auf 10 Prozent sinken, begleitet von verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und einem neuen Gewerbesteuer-Mindesthebesatz. Doch wer bereits 2026 eine spürbar niedrigere Rechnung vom Finanzamt erwartet, muss sich gedulden: Die eigentliche Absenkung beginnt erst 2028. Warum die Reform trotzdem schon jetzt Handlungsbedarf erzeugt und was sich für Kapitalgesellschaften, Personenunternehmen und deren Geschäftsführer konkret ändert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Körperschaftsteuer: Wen betrifft sie überhaupt?
Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für juristische Personen — also für GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften. Betreiben Sie Ihr Unternehmen als Einzelfirma oder in einer GbR, zahlen Sie stattdessen Einkommensteuer. Diese Abgrenzung ist grundlegend und wird im Zusammenhang mit der Reform häufig durcheinandergebracht.
Die aktuelle Belastung einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 15 Prozent Körperschaftsteuer, darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, plus die kommunale Gewerbesteuer. In der Summe ergibt sich eine Gesamtbelastung von nahezu 30 Prozent — ein Wert, der Deutschland im internationalen Wettbewerb am oberen Ende positioniert.
Die gesetzliche Basis für die Reform bildet das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, veröffentlicht am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt.
Zur Klarstellung: Die Körperschaftsteuer betrifft nur Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer. Welches Regime für Ihre Unternehmensform gilt, sollten Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater klären.
Was bereits jetzt wirkt: Der Investitions-Booster
Obwohl die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes erst 2028 startet, enthält das Reformpaket Massnahmen, die sofort greifen. Die wichtigste davon ist eine deutlich erweiterte degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter.
Degressive Abschreibung bis Ende 2027
Für alle beweglichen Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, dürfen Sie im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. Das ist das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes.
Was bringt das konkret? Nehmen wir an, Sie erwerben im Oktober 2026 eine Fertigungsanlage für 200.000 Euro. Bei linearer Abschreibung über zehn Jahre setzen Sie jährlich 20.000 Euro ab. Mit der degressiven Variante können Sie im ersten Jahr 60.000 Euro geltend machen. Das drückt Ihre Steuerlast in genau dem Jahr, in dem die Investition Ihre Liquidität am stärksten beansprucht.
- Anwendungsbereich. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — Maschinen, Fahrzeuge, Bürotechnik, Werkzeuge. Immobilien und immaterielle Werte wie Patente sind ausgenommen.
- Maximaler Satz. 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts pro Jahr oder das Dreifache des linearen Satzes — je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
- Zeitfenster. Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
- Kein Rechtsform-Vorbehalt. GmbHs profitieren ebenso wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften.
Erhöhte Forschungszulage ab 2026
Unternehmen, die eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreiben, können ab 2026 eine höhere Forschungszulage beanspruchen. Die maximale Bemessungsgrundlage steigt um zwei Millionen Euro auf insgesamt 12 Millionen Euro, ergänzt durch einen pauschalen Gemeinkostenzuschlag. Für forschungsintensive Betriebe kann das einen erheblichen Steuervorteil darstellen.
Rechenbeispiel: Was der Investitions-Booster konkret bringt
Angenommen, ein Produktionsbetrieb schafft im August 2026 eine Spezialmaschine für 300.000 Euro an. Bei linearer Abschreibung über zwölf Jahre läge der jährliche Abzug bei 25.000 Euro. Mit der degressiven Methode darf der Betrieb im ersten Jahr 90.000 Euro absetzen — also das 3,6-fache. Bei einem Steuersatz von rund 30 Prozent ergibt das einen Liquiditätsvorteil von 19.500 Euro allein im ersten Jahr. Der Gesamtbetrag, der abgeschrieben wird, bleibt identisch — nur die zeitliche Verteilung verschiebt sich zugunsten der Anfangsjahre. Für Unternehmen, die nach einer Investition jeden Euro Liquidität brauchen, ist das ein erheblicher Vorteil.

Die stufenweise Absenkung ab 2028
Das Kernstück der Reform setzt zeitversetzt ein. Ab dem 1. Januar 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt — von 15 auf 14 Prozent (2028), dann auf 13 (2029), 12 (2030), 11 (2031) und schliesslich 10 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften reduziert sich dadurch von derzeit knapp 30 Prozent auf rund 25 Prozent.
Warum ist das bereits 2026 relevant? Unternehmen, die Bilanzen nach HGB oder IFRS aufstellen, müssen latente Steuern auf Basis der künftig geltenden Sätze bewerten. Durch die fünf Absenkungsstufen können zeitgleich bis zu sechs verschiedene Steuersätze im Rechnungswesen abzubilden sein — eine Herausforderung, auf die viele Buchhaltungssysteme nicht vorbereitet sind.
Kernpunkt: Von 2028 bis 2032 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 auf 10 Prozent. Die gesamte Unternehmenssteuerlast bewegt sich damit von rund 30 Prozent in Richtung 25 Prozent — eine Annäherung an den OECD-Durchschnitt.
Wird die Senkung politisch vorgezogen?
Teile der Regierungskoalition fordern, die Absenkung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2026 zu starten. Ob das haushaltspolitisch umsetzbar ist, steht derzeit offen. Die Finanzplanung des Bundes weist Lücken auf, und eine vorgezogene Absenkung würde Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursachen. Behalten Sie die Entwicklung im Blick, aber planen Sie vorerst mit dem gesetzlich festgeschriebenen Zeitplan.
Gesamtbelastung im Zeitverlauf
Um die stufenweise Entlastung greifbar zu machen: Eine GmbH mit einem Gewinn von 500.000 Euro zahlt bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 Prozent (Beispiel Mannheim) derzeit rund 149.000 Euro an Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer-Komponente um rund 2.800 Euro pro Absenkungsstufe. Ab 2032 beträgt die Gesamtbelastung für denselben Gewinn nur noch rund 124.000 Euro — eine jährliche Ersparnis von 25.000 Euro gegenüber dem heutigen Stand. Bei höheren Gewinnen skaliert der Effekt entsprechend.
Auswirkungen auf Personengesellschaften
Die Reform beschränkt sich nicht auf Kapitalgesellschaften. Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern und Mitunternehmern sinkt ebenfalls stufenweise: auf 27 Prozent (2028/2029), 26 Prozent (2030/2031) und 25 Prozent ab 2032. Außerdem werden das Optionsmodell nach Paragraph 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach Paragraph 34a EStG weiterentwickelt, damit Personenunternehmen steuerlich nicht schlechter gestellt sind als Kapitalgesellschaften.
Neuer Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer ab 2027
Zeitgleich mit der Körperschaftsteuerreform wird der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent angehoben. Die Regelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2027 gelten und richtet sich gegen sogenannte Gewerbesteueroasen — Gemeinden mit extrem niedrigen Hebesätzen, die Unternehmen mit steuerlich motivierten Scheinsitz-Verlegungen anlocken.
Welche Unternehmen spüren die Auswirkung? In der Praxis betrifft die Anhebung nur Betriebe in Gemeinden mit bisher sehr niedrigen Hebesätzen, also nahe der bisherigen 200-Prozent-Grenze. Der bundesdurchschnittliche Hebesatz lag 2025 bei etwa 438 Prozent. Für Unternehmen in Großstädten ändert sich daher nichts.
- Betroffene Unternehmen. Betriebe in Gemeinden mit bisherigen Hebesätzen nahe 200 Prozent. Die neue Untergrenze von 280 Prozent erhöhte dort die effektive Gewerbesteuerbelastung.
- Unerheblich für Großstädte. Bei einem Durchschnittssatz von 438 Prozent liegt die neue Mindestgrenze weit unter dem Üblichen.
- Freiberufler bleiben außen vor. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler unterliegen keiner Gewerbesteuer.
- Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. GmbHs zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro.

Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Das Reformpaket enthält einen zusätzlichen Baustein, der für viele Betriebe relevant ist: eine befristete Sonderabschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Im Anschaffungsjahr können 75 Prozent der Anschaffungskosten sofort abgeschrieben werden.
Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erworben werden, und umfasst nicht nur Personenwagen, sondern auch elektrische Nutzfahrzeuge und Busse. Parallel wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenvergünstigung bei Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro angehoben.
Rechnen wir das an einem Praxisfall durch: Ein Unternehmen kauft im November 2026 einen elektrischen Lieferwagen für 65.000 Euro netto. Im ersten Jahr darf es 75 Prozent — also 48.750 Euro — steuerlich abschreiben. Verglichen mit der linearen Abschreibung über acht Jahre (8.125 Euro jährlich) ergibt sich ein enormer Vorzieheffekt. Gleichzeitig profitiert ein Geschäftsführer, der das Fahrzeug auch privat nutzt, von der günstigeren Dienstwagenbesteuerung mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises — sofern dieser unter 100.000 Euro liegt.
Internationaler Kontext: Wo Deutschland steht
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, warum die Reform überfällig war. Der OECD-Durchschnitt der kombinierten Unternehmenssteuerbelastung liegt bei etwa 23 Prozent. Länder wie Irland (12,5 Prozent Körperschaftsteuer), Polen (19 Prozent) oder Ungarn (9 Prozent) positionieren sich deutlich günstiger. Auch innerhalb der EU liegt Deutschland am oberen Ende. Die schrittweise Absenkung auf 10 Prozent Körperschaftsteuer würde die Gesamtbelastung auf etwa 25 Prozent drücken — näher am OECD-Schnitt, aber immer noch über dem Niveau vieler direkter Wettbewerber.
Für international tätige Unternehmen spielt außerdem die globale Mindeststeuer (Pillar Two) eine Rolle. Der effektive Mindeststeuersatz von 15 Prozent sorgt dafür, dass Gewinne, die in Niedrigsteuerländern erzielt werden, im Inland nachversteuert werden müssen. Für Ihre Standortentscheidung bedeutet das: Die reine Steuersatzhöhe verliert gegenüber anderen Faktoren wie Infrastruktur, Fachkräfteverfügbarkeit und Rechtssicherheit an Bedeutung.
Was die Reform für Ihre GmbH bedeutet: Zusammenfassung
Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ergibt sich folgendes Bild:
- Kurzfristig (2026/2027). Nutzen Sie die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Das verschafft Liquiditätsvorteile in der Anfangsphase.
- Mittelfristig (ab 2028). Die Körperschaftsteuer sinkt von 15 auf 10 Prozent in fünf Jahresschritten. Ihre Gesamtsteuerbelastung reduziert sich von rund 30 auf etwa 25 Prozent.
- Bilanziell (sofort). Latente Steuern müssen auf Basis der künftigen Steuersätze neu bewertet werden. Das betrifft alle Unternehmen mit HGB- oder IFRS-Abschlüssen und erfordert möglicherweise technische Anpassungen im Rechnungswesen.
- Standortplanung (ab 2027). Wer seinen Firmensitz in einer Kommune mit bisher niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz hat, sollte die Auswirkung der neuen 280-Prozent-Grenze kalkulieren.
Praxishinweis: Viele Buchhaltungssysteme können latente Steuern auf Basis von sechs parallelen Steuersätzen nicht ohne weiteres korrekt abbilden. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls Ihrem Wirtschaftsprüfer, damit Ihr Jahresabschluss die neuen Anforderungen erfüllt.
Häufig gestellte Fragen
Wann beginnt die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes?
Der erste Absenkungsschritt greift am 1. Januar 2028. Von diesem Zeitpunkt an sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt: 14 Prozent (2028), 13 Prozent (2029), 12 Prozent (2030), 11 Prozent (2031) und 10 Prozent ab 2032. Ob eine politisch diskutierte Vorziehung auf 2026 kommt, ist gesetzlich noch nicht entschieden. Planen Sie vorerst mit dem veröffentlichten Stufenplan.
Wer profitiert vom Investitions-Booster?
Alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform. Angenommen, Sie kaufen im Frühjahr 2027 eine CNC-Fräsmaschine für 150.000 Euro: Mit der degressiven Abschreibung können Sie im ersten Jahr bis zu 45.000 Euro absetzen, statt bei linearer Methode über acht Jahre nur 18.750 Euro jährlich. Das spart Steuern genau dann, wenn die Investition Ihre Kasse belastet.
Erhält eine GmbH den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro?
Nein. Dieser Freibetrag steht nach Paragraph 11 Absatz 1 GewStG ausschliesslich Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Liquiditätsplanung von Anfang an.
Was steckt hinter der Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes?
Ab 2027 dürfen Gemeinden den Hebesatz nicht mehr unter 280 Prozent setzen (bisher: 200 Prozent). Das soll verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz rein aus steuerlichen Gründen in Kommunen mit Dumpingsätzen verlegen. Für Betriebe in Großstädten mit Hebesätzen von 400 Prozent und mehr ändert sich nichts.
Profitieren auch Personengesellschaften von der Reform?
Ja. Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne sinkt stufenweise von 28,25 auf 25 Prozent ab 2032. Zusätzlich wird die Möglichkeit, über Paragraph 1a KStG wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden, weiter verbessert. Ob das für Ihre konkrete Situation vorteilhaft ist, hängt von vielen Faktoren ab und sollte individuell geprüft werden.
Wird der Solidaritätszuschlag abgeschafft?
Nein. Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer bleibt bestehen. Er ist nicht Teil der Reform und wird auch künftig die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften mitbestimmen.
Stand: April 2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Verhältnisse unterscheiden sich von Fall zu Fall. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der Inhalte.
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