Körperschaftsteuer Reform 2026: Was Unternehmen wissen müssen

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Stand: April 2026

Seit 2008 hat sich am Koerperschaftsteuersatz in Deutschland nichts bewegt. 15 Prozent — diese Zahl schien in Stein gemeisselt. Jetzt steht der groesste Umbau der Unternehmensbesteuerung seit fast zwei Jahrzehnten bevor. Der Satz soll in fuenf Jahresschritten auf 10 Prozent sinken, begleitet von verbesserten Abschreibungsmoeglichkeiten und einem neuen Gewerbesteuer-Mindesthebesatz. Doch wer bereits 2026 eine spuerbar niedrigere Rechnung vom Finanzamt erwartet, muss sich gedulden: Die eigentliche Absenkung beginnt erst 2028. Warum die Reform trotzdem schon jetzt Handlungsbedarf erzeugt und was sich fuer Kapitalgesellschaften, Personenunternehmen und deren Geschaeftsfuehrer konkret aendert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Koerperschaftsteuer Reform 2026: Was Unternehmen wissen muessen
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Koerperschaftsteuer: Wen betrifft sie ueberhaupt?

Die Koerperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer fuer juristische Personen — also fuer GmbHs, UGs (haftungsbeschraenkt) und Aktiengesellschaften. Betreiben Sie Ihr Unternehmen als Einzelfirma oder in einer GbR, zahlen Sie stattdessen Einkommensteuer. Diese Abgrenzung ist grundlegend und wird im Zusammenhang mit der Reform haeufig durcheinandergebracht.

Die aktuelle Belastung einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus drei Komponenten zusammen: 15 Prozent Koerperschaftsteuer, darauf 5,5 Prozent Solidaritaetszuschlag, plus die kommunale Gewerbesteuer. In der Summe ergibt sich eine Gesamtbelastung von nahezu 30 Prozent — ein Wert, der Deutschland im internationalen Wettbewerb am oberen Ende positioniert.

Die gesetzliche Basis fuer die Reform bildet das Gesetz fuer ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Staerkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, veroeffentlicht am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt.

Zur Klarstellung: Die Koerperschaftsteuer betrifft nur Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmer und Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer. Welches Regime fuer Ihre Unternehmensform gilt, sollten Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater klaeren.


Was bereits jetzt wirkt: Der Investitions-Booster

Obwohl die Absenkung des Koerperschaftsteuersatzes erst 2028 startet, enthaelt das Reformpaket Massnahmen, die sofort greifen. Die wichtigste davon ist eine deutlich erweiterte degressive Abschreibung fuer bewegliche Wirtschaftsgueter.

Degressive Abschreibung bis Ende 2027

Fuer alle beweglichen Anlagegueter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, duerfen Sie im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. Das ist das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes.

Was bringt das konkret? Nehmen wir an, Sie erwerben im Oktober 2026 eine Fertigungsanlage fuer 200.000 Euro. Bei linearer Abschreibung ueber zehn Jahre setzen Sie jaehrlich 20.000 Euro ab. Mit der degressiven Variante koennen Sie im ersten Jahr 60.000 Euro geltend machen. Das drueckt Ihre Steuerlast in genau dem Jahr, in dem die Investition Ihre Liquiditaet am staerksten beansprucht.

  • Anwendungsbereich. Bewegliche Wirtschaftsgueter des Anlagevermoegens — Maschinen, Fahrzeuge, Buerotechnik, Werkzeuge. Immobilien und immaterielle Werte wie Patente sind ausgenommen.
  • Maximaler Satz. 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwerts pro Jahr oder das Dreifache des linearen Satzes — je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
  • Zeitfenster. Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
  • Kein Rechtsform-Vorbehalt. GmbHs profitieren ebenso wie Einzelunternehmer und Personengesellschaften.

Erhoehte Forschungszulage ab 2026

Unternehmen, die eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit betreiben, koennen ab 2026 eine hoehere Forschungszulage beanspruchen. Die maximale Bemessungsgrundlage steigt um zwei Millionen Euro auf insgesamt 12 Millionen Euro, ergaenzt durch einen pauschalen Gemeinkostenzuschlag. Fuer forschungsintensive Betriebe kann das einen erheblichen Steuervorteil darstellen.

Rechenbeispiel: Was der Investitions-Booster konkret bringt

Angenommen, ein Produktionsbetrieb schafft im August 2026 eine Spezialmaschine fuer 300.000 Euro an. Bei linearer Abschreibung ueber zwoelf Jahre laege der jaehrliche Abzug bei 25.000 Euro. Mit der degressiven Methode darf der Betrieb im ersten Jahr 90.000 Euro absetzen — also das 3,6-fache. Bei einem Steuersatz von rund 30 Prozent ergibt das einen Liquiditaetsvorteil von 19.500 Euro allein im ersten Jahr. Der Gesamtbetrag, der abgeschrieben wird, bleibt identisch — nur die zeitliche Verteilung verschiebt sich zugunsten der Anfangsjahre. Fuer Unternehmen, die nach einer Investition jeden Euro Liquiditaet brauchen, ist das ein erheblicher Vorteil.

Koerperschaftsteuer Reform 2026: Was Unternehmen wissen muessen
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Die stufenweise Absenkung ab 2028

Das Kernstueck der Reform setzt zeitversetzt ein. Ab dem 1. Januar 2028 sinkt der Koerperschaftsteuersatz jaehrlich um einen Prozentpunkt — von 15 auf 14 Prozent (2028), dann auf 13 (2029), 12 (2030), 11 (2031) und schliesslich 10 Prozent ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Die Gesamtsteuerbelastung fuer Kapitalgesellschaften reduziert sich dadurch von derzeit knapp 30 Prozent auf rund 25 Prozent.

Warum ist das bereits 2026 relevant? Unternehmen, die Bilanzen nach HGB oder IFRS aufstellen, muessen latente Steuern auf Basis der kuenftig geltenden Saetze bewerten. Durch die fuenf Absenkungsstufen koennen zeitgleich bis zu sechs verschiedene Steuersaetze im Rechnungswesen abzubilden sein — eine Herausforderung, auf die viele Buchhaltungssysteme nicht vorbereitet sind.

Kernpunkt: Von 2028 bis 2032 sinkt die Koerperschaftsteuer in fuenf Schritten von 15 auf 10 Prozent. Die gesamte Unternehmenssteuerlast bewegt sich damit von rund 30 Prozent in Richtung 25 Prozent — eine Annaeherung an den OECD-Durchschnitt.

Wird die Senkung politisch vorgezogen?

Teile der Regierungskoalition fordern, die Absenkung bereits rueckwirkend zum 1. Januar 2026 zu starten. Ob das haushaltspolitisch umsetzbar ist, steht derzeit offen. Die Finanzplanung des Bundes weist Luecken auf, und eine vorgezogene Absenkung wuerde Steuerausfaelle in Milliardenhoehe verursachen. Behalten Sie die Entwicklung im Blick, aber planen Sie vorerst mit dem gesetzlich festgeschriebenen Zeitplan.

Gesamtbelastung im Zeitverlauf

Um die stufenweise Entlastung greifbar zu machen: Eine GmbH mit einem Gewinn von 500.000 Euro zahlt bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 Prozent (Beispiel Mannheim) derzeit rund 149.000 Euro an Koerperschaftsteuer, Solidaritaetszuschlag und Gewerbesteuer zusammen. Ab 2028 sinkt die Koerperschaftsteuer-Komponente um rund 2.800 Euro pro Absenkungsstufe. Ab 2032 betraegt die Gesamtbelastung fuer denselben Gewinn nur noch rund 124.000 Euro — eine jaehrliche Ersparnis von 25.000 Euro gegenueber dem heutigen Stand. Bei hoeheren Gewinnen skaliert der Effekt entsprechend.

Auswirkungen auf Personengesellschaften

Die Reform beschraenkt sich nicht auf Kapitalgesellschaften. Der Thesaurierungssteuersatz fuer nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern und Mitunternehmern sinkt ebenfalls stufenweise: auf 27 Prozent (2028/2029), 26 Prozent (2030/2031) und 25 Prozent ab 2032. Ausserdem werden das Optionsmodell nach Paragraph 1a KStG und die Thesaurierungsbeguenstigung nach Paragraph 34a EStG weiterentwickelt, damit Personenunternehmen steuerlich nicht schlechter gestellt sind als Kapitalgesellschaften.


Neuer Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer ab 2027

Zeitgleich mit der Koerperschaftsteuerreform wird der Mindesthebesatz fuer die Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent angehoben. Die Regelung soll ab dem Erhebungszeitraum 2027 gelten und richtet sich gegen sogenannte Gewerbesteueroasen — Gemeinden mit extrem niedrigen Hebesaetzen, die Unternehmen mit steuerlich motivierten Scheinsitz-Verlegungen anlocken.

Welche Unternehmen spueren die Auswirkung? In der Praxis betrifft die Anhebung nur Betriebe in Gemeinden mit bisher sehr niedrigen Hebesaetzen, also nahe der bisherigen 200-Prozent-Grenze. Der bundesdurchschnittliche Hebesatz lag 2025 bei etwa 438 Prozent. Fuer Unternehmen in Grossstaedten aendert sich daher nichts.

  • Betroffene Unternehmen. Betriebe in Gemeinden mit bisherigen Hebesaetzen nahe 200 Prozent. Die neue Untergrenze von 280 Prozent erhoehte dort die effektive Gewerbesteuerbelastung.
  • Unerheblich fuer Grossstaedte. Bei einem Durchschnittssatz von 438 Prozent liegt die neue Mindestgrenze weit unter dem Ueblichen.
  • Freiberufler bleiben aussen vor. Aerzte, Rechtsanwaelte, Steuerberater und andere Freiberufler unterliegen keiner Gewerbesteuer.
  • Kein Freibetrag fuer Kapitalgesellschaften. Der Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro steht nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. GmbHs zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro.
Koerperschaftsteuer Reform 2026: Was Unternehmen wissen muessen
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Sonderabschreibung fuer Elektrofahrzeuge

Das Reformpaket enthaelt einen zusaetzlichen Baustein, der fuer viele Betriebe relevant ist: eine befristete Sonderabschreibung fuer rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Im Anschaffungsjahr koennen 75 Prozent der Anschaffungskosten sofort abgeschrieben werden.

Die Regelung gilt fuer Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erworben werden, und umfasst nicht nur Personenwagen, sondern auch elektrische Nutzfahrzeuge und Busse. Parallel wurde die Bruttolistenpreisgrenze fuer die Dienstwagenverguenstigung bei Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro angehoben.

Rechnen wir das an einem Praxisfall durch: Ein Unternehmen kauft im November 2026 einen elektrischen Lieferwagen fuer 65.000 Euro netto. Im ersten Jahr darf es 75 Prozent — also 48.750 Euro — steuerlich abschreiben. Verglichen mit der linearen Abschreibung ueber acht Jahre (8.125 Euro jaehrlich) ergibt sich ein enormer Vorzieheffekt. Gleichzeitig profitiert ein Geschaeftsfuehrer, der das Fahrzeug auch privat nutzt, von der guenstigeren Dienstwagenbesteuerung mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises — sofern dieser unter 100.000 Euro liegt.


Internationaler Kontext: Wo Deutschland steht

Ein Blick ueber die Landesgrenzen zeigt, warum die Reform ueberfaellig war. Der OECD-Durchschnitt der kombinierten Unternehmenssteuerbelastung liegt bei etwa 23 Prozent. Laender wie Irland (12,5 Prozent Koerperschaftsteuer), Polen (19 Prozent) oder Ungarn (9 Prozent) positionieren sich deutlich guenstiger. Auch innerhalb der EU liegt Deutschland am oberen Ende. Die schrittweise Absenkung auf 10 Prozent Koerperschaftsteuer wuerde die Gesamtbelastung auf etwa 25 Prozent druecken — naeher am OECD-Schnitt, aber immer noch ueber dem Niveau vieler direkter Wettbewerber.

Fuer international taetige Unternehmen spielt ausserdem die globale Mindeststeuer (Pillar Two) eine Rolle. Der effektive Mindeststeuersatz von 15 Prozent sorgt dafuer, dass Gewinne, die in Niedrigsteuerlaendern erzielt werden, im Inland nachversteuert werden muessen. Fuer Ihre Standortentscheidung bedeutet das: Die reine Steuersatzhoehe verliert gegenueber anderen Faktoren wie Infrastruktur, Fachkraefteverfuegbarkeit und Rechtssicherheit an Bedeutung.


Was die Reform fuer Ihre GmbH bedeutet: Zusammenfassung

Fuer Geschaeftsfuehrer von Kapitalgesellschaften ergibt sich folgendes Bild:

  • Kurzfristig (2026/2027). Nutzen Sie die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent fuer geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgueter. Das verschafft Liquiditaetsvorteile in der Anfangsphase.
  • Mittelfristig (ab 2028). Die Koerperschaftsteuer sinkt von 15 auf 10 Prozent in fuenf Jahresschritten. Ihre Gesamtsteuerbelastung reduziert sich von rund 30 auf etwa 25 Prozent.
  • Bilanziell (sofort). Latente Steuern muessen auf Basis der kuenftigen Steuersaetze neu bewertet werden. Das betrifft alle Unternehmen mit HGB- oder IFRS-Abschluessen und erfordert moeglicherweise technische Anpassungen im Rechnungswesen.
  • Standortplanung (ab 2027). Wer seinen Firmensitz in einer Kommune mit bisher niedrigem Gewerbesteuer-Hebesatz hat, sollte die Auswirkung der neuen 280-Prozent-Grenze kalkulieren.

Praxishinweis: Viele Buchhaltungssysteme koennen latente Steuern auf Basis von sechs parallelen Steuersaetzen nicht ohne weiteres korrekt abbilden. Sprechen Sie fruehzeitig mit Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls Ihrem Wirtschaftspruefer, damit Ihr Jahresabschluss die neuen Anforderungen erfuellt.


Haeufig gestellte Fragen

Wann beginnt die Absenkung des Koerperschaftsteuersatzes?

Der erste Absenkungsschritt greift am 1. Januar 2028. Von diesem Zeitpunkt an sinkt der Satz jaehrlich um einen Prozentpunkt: 14 Prozent (2028), 13 Prozent (2029), 12 Prozent (2030), 11 Prozent (2031) und 10 Prozent ab 2032. Ob eine politisch diskutierte Vorziehung auf 2026 kommt, ist gesetzlich noch nicht entschieden. Planen Sie vorerst mit dem veroeffentlichten Stufenplan.

Wer profitiert vom Investitions-Booster?

Alle Unternehmen, unabhaengig von der Rechtsform. Angenommen, Sie kaufen im Fruehjahr 2027 eine CNC-Fraesmaschine fuer 150.000 Euro: Mit der degressiven Abschreibung koennen Sie im ersten Jahr bis zu 45.000 Euro absetzen, statt bei linearer Methode ueber acht Jahre nur 18.750 Euro jaehrlich. Das spart Steuern genau dann, wenn die Investition Ihre Kasse belastet.

Erhaelt eine GmbH den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro?

Nein. Dieser Freibetrag steht nach Paragraph 11 Absatz 1 GewStG ausschliesslich Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Beruecksichtigen Sie das bei Ihrer Liquiditaetsplanung von Anfang an.

Was steckt hinter der Erhoehung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes?

Ab 2027 duerfen Gemeinden den Hebesatz nicht mehr unter 280 Prozent setzen (bisher: 200 Prozent). Das soll verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz rein aus steuerlichen Gruenden in Kommunen mit Dumpingsaetzen verlegen. Fuer Betriebe in Grossstaedten mit Hebesaetzen von 400 Prozent und mehr aendert sich nichts.

Profitieren auch Personengesellschaften von der Reform?

Ja. Der Thesaurierungssteuersatz fuer nicht entnommene Gewinne sinkt stufenweise von 28,25 auf 25 Prozent ab 2032. Zusaetzlich wird die Moeglichkeit, ueber Paragraph 1a KStG wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden, weiter verbessert. Ob das fuer Ihre konkrete Situation vorteilhaft ist, haengt von vielen Faktoren ab und sollte individuell geprueft werden.

Wird der Solidaritaetszuschlag abgeschafft?

Nein. Der Solidaritaetszuschlag in Hoehe von 5,5 Prozent auf die Koerperschaftsteuer bleibt bestehen. Er ist nicht Teil der Reform und wird auch kuenftig die Gesamtsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften mitbestimmen.


Stand: April 2026

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerliche Verhaeltnisse unterscheiden sich von Fall zu Fall. Fuer verbindliche Auskuenfte konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Steuerberater. Trotz groesster Sorgfalt uebernehmen wir keine Haftung fuer Richtigkeit und Aktualitaet der Inhalte.

TABAK Steuerberatung – Augustaanlage 33, 68165 Mannheim

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