Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen: GmbH, UG, AG und Genossenschaften zahlen 15 Prozent auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Und es kommt Bewegung in den Satz — ab 2028 sinkt er in fünf Schritten auf 10 Prozent.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarBemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft — im Kern der handelsrechtliche Gewinn, korrigiert um steuerliche Sonderregeln: nicht abziehbare Aufwendungen (etwa die Gewerbesteuer selbst, die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen, 30 % der Bewirtungskosten), steuerfreie Erträge und verdeckte Gewinnausschüttungen.
Zwei Vorschriften sollte jeder GmbH-Gesellschafter kennen: § 8b KStG stellt Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften zu 95 % frei — das Fundament jeder Holding-Struktur. Und die verdeckte Gewinnausschüttung: Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter mehr, als sie einem Fremden zahlen würde (überhöhtes Gehalt, zinsloses Darlehen, private Kosten), korrigiert das Finanzamt den Gewinn nach oben — der häufigste Streitpunkt jeder Betriebsprüfung bei Kapitalgesellschaften.
Verluste bleiben in der Körperschaft: Rücktrag bis zwei Jahre, Vortrag unbegrenzt — oberhalb von 1 Mio. Euro aber nur zu 70 % pro Jahr nutzbar (Mindestbesteuerung). Bei Gesellschafterwechseln über 50 % droht der Untergang der Verlustvorträge (§ 8c KStG) — vor jedem Anteilsverkauf prüfen!
Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm (verkündet im Juli 2025) hat der Gesetzgeber die größte Unternehmenssteuersenkung seit 2008 beschlossen — sie steht im Gesetz, beginnt aber erst 2028. Die Tabelle rechts zeigt den Fahrplan.
Was das strategisch bedeutet: Gewinne, die eine GmbH thesauriert, werden Jahr für Jahr günstiger besteuert — 2032 liegt die Gesamtbelastung nur noch bei rund 25 %. Wer heute über Rechtsform, Holding oder den Zeitpunkt größerer Gewinnrealisierungen nachdenkt, sollte den Pfad einrechnen: Eine stille Reserve, die 2032 statt 2027 realisiert wird, spart fünf Prozentpunkte Körperschaftsteuer.
Parallel sinkt ab 2028 auch der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen (§ 34a EStG) in drei Schritten — der Rechtsformvergleich muss also neu gerechnet werden.