Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag: Links steht, was das Unternehmen besitzt (Aktiva), rechts, wie es finanziert ist (Passiva). Beide Seiten sind immer gleich hoch — und dazwischen liegt fast alles, was Banken, Finanzamt und Käufer über Ihr Unternehmen wissen wollen.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarAuf der Aktivseite steht das Vermögen nach Liquidierbarkeit geordnet: oben das Anlagevermögen (Immobilien, Maschinen, Beteiligungen, Software), darunter das Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben, Kasse). Die Passivseite zeigt die Finanzierung: Eigenkapital, Rückstellungen für ungewisse Verpflichtungen (Pensionen, Prozessrisiken, Steuern), dann die Verbindlichkeiten nach Fristigkeit.
Die Bilanz entsteht aus der doppelten Buchführung und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (bei Kapitalgesellschaften plus Anhang) den Jahresabschluss. Ihr wichtigster Einzelwert ist das Eigenkapital: Es verbindet die Bilanzen der Jahre — Gewinn erhöht es, Verlust und Entnahmen mindern es. Eine Eigenkapitalquote unter 20 % macht Banken nervös; ein negatives Eigenkapital ist bei der GmbH ein Alarmsignal Richtung Überschuldungsprüfung.
Handels- und Steuerbilanz fallen auseinander, wo Steuerrecht eigene Regeln setzt — etwa bei Drohverlustrückstellungen (handelsrechtlich Pflicht, steuerlich verboten) oder Abschreibungswahlrechten. Kleinere Unternehmen fahren meist mit einer Einheitsbilanz; wer gestalten will, trennt bewusst.
Das HGB teilt Kapitalgesellschaften nach Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl ein — die Tabelle rechts zeigt die seit den Geschäftsjahren ab 2024 geltenden, deutlich angehobenen Schwellen. Eine Klasse gilt als erreicht bzw. verlassen, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden.
Warum das zählt: Kleinstkapitalgesellschaften dürfen eine Minimalbilanz hinterlegen statt offenlegen; kleine Gesellschaften sparen sich die Abschlussprüfung und veröffentlichen keine GuV; ab mittelgroß wird der Wirtschaftsprüfer Pflicht und die Offenlegung umfassend. Durch die Anhebung sind viele Unternehmen eine Klasse nach unten gerutscht — wer das übersehen hat, zahlt für Prüfungen, die keine Pflicht mehr sind.
Die Einstufung lässt sich in Grenzen steuern: Bilanzsumme verkürzen (Factoring, Leasing statt Kauf, Gewinnausschüttung vor dem Stichtag) — legale Bilanzpolitik mit spürbaren Folgekosten-Effekten.