Wer den Firmenwagen privat nutzt, versteuert einen geldwerten Vorteil — pauschal mit der 1-Prozent-Regelung oder exakt per Fahrtenbuch. Bei E-Autos schrumpft die Pauschale auf ein Viertel. Welche Methode gewinnt, entscheiden Listenpreis, Fahrprofil und Antrieb — und oft vierstellige Beträge pro Jahr.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie 1-%-Regelung ist bequem, aber blind: Sie unterstellt Privatnutzung unabhängig davon, wie viel wirklich privat gefahren wird. Das Fahrtenbuch rechnet exakt — verlangt aber lückenlose, zeitnahe und unveränderbare Aufzeichnungen (elektronische Lösungen mit Finanzamts-Anerkennung nehmen die Arbeit ab). Faustregel: Unter 20–30 % Privatanteil und bei teuren Fahrzeugen gewinnt das Fahrtenbuch.
Den größten Hebel bietet aber der Antrieb: Beim E-Auto viertelt sich die Bemessungsgrundlage — die Tabelle rechts zeigt den Effekt bei 60.000 Euro Listenpreis. Dazu kommen die 75-%-Sonderabschreibung für betriebliche E-Fahrzeuge (Anschaffung bis Ende 2027) und oft günstigere Ladekosten — steuerlich fährt der Stromer dem Verbrenner davon.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer gilt Extra-Sorgfalt: Die private Nutzung gehört ausdrücklich in den Anstellungsvertrag — sonst wertet das Finanzamt sie als verdeckte Gewinnausschüttung statt als Arbeitslohn.