Die Abgeltungsteuer besteuert private Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent — einbehalten von der Bank, damit ist die Sache „abgegolten“. Einfach für Anleger, günstig für Gutverdiener — aber nicht immer die beste Variante: Günstigerprüfung, Teileinkünfte und Verlusttöpfe entscheiden über echtes Netto.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie Abgeltungsteuer ist ein Privileg mit Lücken: Wer 42 % Spitzensteuersatz zahlt, versteuert Kapitalerträge nur mit 25 % — ein Vorteil von 17 Punkten. Wer dagegen wenig verdient (Ruhestand, Elternzeit, Verlustjahr), zahlt mit den pauschalen 25 % zu viel und holt sich die Differenz nur über die Günstigerprüfung in der Anlage KAP zurück — ein Antrag ohne Risiko, denn das Finanzamt wendet automatisch die bessere Variante an.
Für GmbH-Gesellschafter ist die Pauschale oft zweite Wahl: Ab 25 % Beteiligung (oder 1 % plus Tätigkeit) öffnet das Teileinkünfteverfahren den Werbungskostenabzug — wichtig bei fremdfinanzierten Anteilen. Und wer Erträge systematisch reinvestiert, fährt mit einer Holding- oder vermögensverwaltenden GmbH strukturell günstiger als mit jedem Privatdepot.
Praktisch wichtig sind die Verlusttöpfe: Die Bank verrechnet automatisch, aber nur im eigenen Haus und mit der Sonderregel, dass Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne zählen. Bei mehreren Depots lohnt zum Jahresende der Blick auf Verlustbescheinigungen (Antrag bis 15. Dezember!) — sonst bleiben Verluste in einem Topf liegen, während woanders Steuern fließen.