Stand: März 2026
Manchmal passt ein Geschäftsbereich einfach nicht mehr zum Rest des Unternehmens. In nahezu allen Unternehmensbereichen schlummern stille Reserven, die bei der Trennung von Geschäftsbereichen steuerpflichtig aufgedeckt werden könnten. Genau hier wird der Begriff Carve Out relevant — und genau hier liegt auch das größte steuerliche Risiko. Ein Carve‑out ist die gezielte Abspaltung eines Unternehmensbereichs. Das klingt nach einem Thema für Großkonzerne. Ist es aber nicht.

Was genau ist ein Carve Out?
Im Rahmen eines Carve-outs — zu Deutsch „Herausschnitzen” oder „-schneiden” — werden Unternehmen bzw. Unternehmensteile typischerweise aufgespalten, abgespalten oder ausgegliedert. Das Ziel dahinter ist unterschiedlich: Mal steht ein Verkauf im Vordergrund, mal eine Neuordnung des Portfolios, mal eine steuerliche Optimierung. Indem man diese Teile identifiziert, aus dem Unternehmen herauslöst und anschließend verkauft, kann sich das Unternehmen auf das Kerngeschäft fokussieren und notwendiges Kapital für dessen Fortentwicklung erzielen.
Carve-out-Transaktionen sind eine Form des Unternehmenskaufs, bei der — teils rechtlich selbständige, teils rechtlich unselbständige — Unternehmensteile aus dem Gesamtunternehmen bzw. Konzern des Verkäufers herausgelöst und an einen Investor veräußert werden. Dabei ist der Carve Out kein Einzelphänomen: Ein großer Teil aller weltweiten M&A-Transaktionen sind Carve-out-Transaktionen in diesem Sinne.
Kernaussage: Ein Carve Out ist mehr als eine organisatorische Umstrukturierung. Er berührt gleichzeitig Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und IT-Strukturen. Die steuerliche Planung muss von Anfang an mitgedacht werden — nicht erst kurz vor dem Verkauf.
Wann ist ein Carve Out sinnvoll?
Mandanten stehen häufig vor der Frage, ob ein Carve Out für ihr Unternehmen überhaupt in Frage kommt. Die Antwort hängt von der konkreten Situation ab. Grundsätzlich gibt es mehrere typische Anlässe:
- Strategische Neuausrichtung. Bestimmte Teile passen ggf. nicht mehr zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens und spielen sowohl strategisch als auch wirtschaftlich eine untergeordnete Rolle.
- Kapitalbeschaffung. Nicht selten steht die Motivation, frisches Kapital für das weitere Wachstum der durch den Unternehmer identifizierten Kernbereiche zu beschaffen. Das dafür notwendige Kapital kann etwa durch das Herauslösen und den Verkauf von bestimmten Unternehmensteilen generiert werden.
- Nachfolgegestaltung im Mittelstand. Für den Mittelstand können Carve-outs eine attraktive Möglichkeit der Nachfolgegestaltung sein, vor allem wenn kein familieninterner Nachfolger vorhanden ist. So können beispielsweise einzelne Geschäftsbereiche an strategische Partner oder Mitbewerber veräußert werden.
- Konzerninterner Umbau. Auch ohne externen Verkauf lässt sich ein Carve Out nutzen, um Tochtergesellschaften neu zu strukturieren oder Geschäftsbereiche innerhalb einer Unternehmensgruppe klarer voneinander abzugrenzen.
Unternehmensaufspaltungen und -abspaltungen ermöglichen fokussierte Geschäftsmodelle, erhöhen die Flexibilität und unterstützen die Transformation von Branchen. Bekannte Beispiele aus dem deutschen Markt sind unter anderem die Carve-out-Transaktionen bei Siemens, das gleich mehrere Geschäftsbereiche auf diesem Weg verselbständigt hat.
Die drei Wege der rechtlichen Umsetzung
Wer einen Unternehmensteil herauslösen möchte, hat im Wesentlichen drei rechtliche Gestaltungswege. Die Wahl des richtigen Wegs hat erhebliche steuerliche Konsequenzen — und ist deshalb einer der zentralen Beratungspunkte.
Asset Deal: Einzelne Wirtschaftsgüter werden übertragen
Bei der Strukturierung des Carve-outs bietet sich als erster Weg an, dass der zu verkaufende Unternehmensteil im Wege eines Asset Deals übertragen wird. Mit anderen Worten werden sämtliche Vermögenswerte im Wege der Einzelrechtsnachfolge hinreichend genau bestimmt und an einen Erwerber verkauft und übertragen. Für den Käufer hat das den Vorteil, dass er die erworbenen Wirtschaftsgüter steuerlich abschreiben kann. Für den Verkäufer bedeutet es allerdings: Die stillen Reserven werden aufgedeckt und sind sofort steuerpflichtig.
Share Deal: Anteile an einer Gesellschaft werden verkauft
Beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile übertragen. Das setzt voraus, dass der herauszulösende Unternehmensteil bereits in einer eigenen rechtlichen Einheit — zum Beispiel einer GmbH — organisiert ist. Sofern es die zeitlichen Rahmenbedingungen zulassen, kann das Carve-out-Business in eine eigene rechtliche Struktur überführt werden, die nach Ablauf der Behaltensfristen dann mittels eines Share Deals veräußert werden kann. Für eine Holding-GmbH als Verkäuferin ist ein Share Deal steuerlich oft besonders attraktiv.
Spaltung nach Umwandlungsgesetz
Unternehmensspaltungen sind auf drei Arten möglich: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung. Diese Wege unterliegen dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerneutrale Übertragung. Der Vorteil einer Herauslösung mittels umwandlungsrechtlicher Abspaltung besteht insbesondere darin, dass es für die Übertragung nicht der Zustimmung von etwaigen Gläubigern und Vertragspartnern des betroffenen Geschäftsbereichs bedarf.

Steuerliche Kernfragen beim Carve Out
In der Beratungspraxis zeigt sich: Die steuerliche Dimension eines Carve Outs wird häufig unterschätzt. Mit dem Carve-out verbinden sich besondere wirtschaftliche, rechtliche, bilanzielle und steuerliche Anforderungen, so dass in der Praxis eine enge Abstimmung zwischen Kaufleuten, Juristen, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern erforderlich ist.
Stille Reserven und ihre Besteuerung
Stille Reserven entstehen, wenn der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsguts höher ist als sein Buchwert in der Bilanz. Bei Umwandlungen spielen stille Reserven häufig eine wichtige Rolle, da hierbei meistens kein Ertrag verbucht wird und durch eine Aufdeckung der stillen Reserven eine sehr starke und unbeabsichtigte Steuerbelastung anfällt. Gerade bei immateriellen Wirtschaftsgütern — Marken, Patenten, Kundenstämmen — können diese Beträge erheblich sein.
Steuerneutrale Übertragung: Das Teilbetriebserfordernis
Soll die Spaltung steuerneutral erfolgen, knüpft das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) an eine zentrale Voraussetzung an: Ein Teilbetrieb umfasst die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil der Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hinsicht einen selbstständigen Betrieb, d.h. eine aus eigenen Mitteln funktionsfähige Einheit, darstellen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, lässt sich im Einzelfall nicht immer eindeutig beantworten.
Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, dass Umwandlungen steuerneutral, d.h. ohne Aufdeckung und Versteuerung von stillen Reserven, vollzogen werden können. Allerdings gilt: Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutrale Umwandlungsvorgänge. Zur Missbrauchsvermeidung sieht das Gesetz gleichzeitig aber verschiedene Sperrfristregelungen vor, von denen manche häufig übersehen werden.
Wichtiger Hinweis: Bei einer steuerneutralen Abspaltung nach § 15 UmwStG löst die Transaktion eine fünfjährige Nachspaltungsveräußerungssperre aus. Wer den herausgelösten Unternehmensteil anschließend schnell weiterverkaufen möchte, läuft Gefahr, die Steuerneutralität rückwirkend zu verlieren. Eine frühzeitige Prüfung dieser Fristen ist daher unbedingt empfehlenswert.
Welche Steuerarten berührt ein Carve Out?
Ein Carve-out berührt mehrere steuerliche Ebenen: Ertragsteuerliche Folgen durch stille Reserven, Verlustvorträge und Bewertungsansätze. Umsatzsteuerliche Risiken bei Asset Deals, insbesondere § 1 Abs. 1a UStG (Geschäftsveräußerung im Ganzen). Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Immobilienvermögen. Je nach Rechtsform des Verkäufers — GmbH, Einzelunternehmen oder Personengesellschaft — greifen dabei unterschiedliche Steuerregeln. Eine GmbH als Verkäuferin unterliegt der Körperschaftsteuer (15 %) und der Gewerbesteuer, während beim Einzelunternehmer die progressive Einkommensteuer zum Tragen kommt.
Zu beachten ist außerdem: Enthält die Transaktion Grundstücke oder Immobilienvermögen, kann Grunderwerbsteuer anfallen. Seit dem 1. Juli 2021 gilt beim Share Deal bereits ab einer Anteilsübertragung von 90 % die Grunderwerbsteuerpflicht nach § 1 Abs. 2a GrEStG.

Typische Fehler und unterschätzte Risiken
In der Beratungspraxis tauchen beim Carve Out immer wieder dieselben Probleme auf. Wer sie kennt, kann gegensteuern.
- Unterschätzte Kosten. Allein die Einmalkosten können in Extremfällen bis zu 10 % des Jahresumsatzes des Carve-out-Perimeters erreichen. Viele Unternehmen sind davon überrascht.
- Versäumte Sperrfristen. Gerade wenn nach der Umwandlung ein Verkauf beabsichtigt oder denkbar ist, sollten die steuerlichen Sperrfristen geprüft und eingehalten werden, um unerwünschte Steuerfolgen zu vermeiden.
- Fehlende eigenständige Finanzdaten. Da Mutter- und Tochterunternehmen eng miteinander verbunden sind, liegen in der Regel keine eigenen Finanzkennzahlen aus der Vergangenheit für den Bereich, der veräußert werden soll, vor. Diese müssen zunächst aus dem bestehenden Datenmaterial gewonnen werden.
- Change-of-Control-Klauseln. Change-of-Control-Klauseln in den zu übertragenden Verträgen räumen dem Vertragspartner ein Kündigungsrecht ein, was ein erhebliches Risiko für den Erwerber des zu veräußernden Unternehmensteils bedeuten würde.
- Vernachlässigte Übergangsphase. Wird das Transition Service Agreement (TSA) sauber gemanagt, bleibt das Geschäft stabil. Wird es vernachlässigt, drohen Verzögerungen, Kostensteigerungen und Wertverluste.
Wie lange dauert ein Carve Out?
Die zeitliche Planung ist ein häufig unterschätzter Faktor. Ein funktionaler Carve-out, bei dem etwa ein einzelner Geschäftsbereich ausgegliedert wird, kann unter günstigen Voraussetzungen innerhalb von sechs bis neun Monaten gelingen. Voraussetzung ist jedoch, dass Prozesse, Systeme und Schnittstellen klar dokumentiert sind und ausreichend interne Ressourcen zur Verfügung stehen.
Anders sieht es bei umfassenderen Vorhaben aus — etwa, wenn es darum geht, internationale Tochtergesellschaften auszugliedern, rechtlich neu zu strukturieren und auf einen Verkauf vorzubereiten. In solchen Fällen sind Projektlaufzeiten von zwölf bis achtzehn Monaten realistisch. Denn neben der eigentlichen Trennung sind hier auch kulturelle, steuerliche und rechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Für mittelständische Unternehmen gilt: Oft unterschätzen Unternehmen den Zeitbedarf für Entscheidungsfindung, Abstimmungen mit dem Betriebsrat, die Implementierung neuer IT-Systeme und die Umstellung der internen Kommunikation. Eine frühzeitige Einbindung aller Beteiligten — Steuerberater, Rechtsanwalt und ggf. M&A-Berater — kann sich daher lohnen.
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Carve Out im Mittelstand: Nachfolge als häufiger Auslöser
Viele denken beim Carve Out zunächst an Konzerne wie Siemens oder Daimler. Doch das Instrument ist auch im Mittelstand relevant. Besonders im Mittelstand kann die Abspaltung profitabler Geschäftsbereiche — häufig als Teilbetrieb — eine Alternative zum Komplettverkauf darstellen. Das ist besonders dann interessant, wenn einzelne Bereiche unterschiedliche Käufergruppen ansprechen oder wenn Familienmitglieder nur Teile des Unternehmens übernehmen möchten.
Im Kontext der Unternehmensnachfolge dient der Carve-out oft der Teilfortführung durch Familienmitglieder bei gleichzeitiger Veräußerung anderer Segmente an Dritte. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung — laut KfW-Nachfolge-Monitoring 2025 stehen jährlich rund 109.000 Nachfolgelösungen im deutschen Mittelstand auf der Agenda — gewinnt diese Gestaltungsoption an praktischer Bedeutung.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Carve Out und einem Spin-off?
Beide Begriffe beschreiben die Verselbständigung eines Unternehmensteils, unterscheiden sich aber im Ergebnis. Bei einem Carve Out wird der herausgelöste Bereich in der Regel an einen externen Investor verkauft — das Mutterunternehmen erhält Kapital. Beim Spin-off hingegen erhalten die bisherigen Anteilseigner des Mutterunternehmens Anteile an der neuen, eigenständigen Gesellschaft. Der wirtschaftliche Wert bleibt damit im Kreis der bestehenden Eigentümer.
Welche Steuerarten fallen bei einem Carve Out typischerweise an?
Das hängt stark von der gewählten Transaktionsstruktur und der Rechtsform ab. Bei einem Asset Deal können Ertragsteuern auf aufgedeckte stille Reserven anfallen, außerdem ist § 1 Abs. 1a UStG zur Geschäftsveräußerung im Ganzen zu prüfen. Enthält die Transaktion Immobilien, kann Grunderwerbsteuer anfällig werden. Bei einem Share Deal aus einer GmbH profitiert eine Holding-GmbH als Verkäuferin von der weitgehenden Steuerfreistellung nach § 8b KStG. Eine Einzelfallprüfung mit dem Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.
Was ist das Teilbetriebserfordernis und warum ist es so wichtig?
Das Umwandlungssteuergesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutrale Spaltungen. Zentrale Bedingung ist, dass der übertragene Teil einen sogenannten Teilbetrieb darstellt — also eine organisatorisch eigenständige, aus eigenen Mitteln funktionsfähige Einheit. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssen die stillen Reserven aufgedeckt und sofort versteuert werden. Ob ein Teilbetrieb vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und in der Praxis häufig umstritten.
Welche Sperrfristen müssen beim Carve Out beachtet werden?
Das Umwandlungssteuergesetz sieht bei steuerneutralen Umstrukturierungen verschiedene Sperrfristen vor. Bei einer Abspaltung nach § 15 UmwStG gilt eine fünfjährige Nachspaltungsveräußerungssperre. Bei Einbringungen nach § 20 UmwStG können einbringungsgeborene Anteile einer siebenjährigen Sperrfrist unterliegen, wobei sich der rückwirkend zu besteuernde Gewinn pro Jahr um ein Siebtel vermindert. Wer diese Fristen nicht kennt oder missachtet, riskiert eine unerwartete Nachversteuerung.
Welche häufigen Fehler passieren beim Carve Out?
Zu den verbreitetsten Fehlern gehören: die Unterschätzung des Zeitaufwands und der Kosten, das Übersehen von Change-of-Control-Klauseln in bestehenden Verträgen, fehlende eigenständige Finanzdaten für den herauszulösenden Bereich sowie unzureichend geregelte Transition Service Agreements für die Übergangsphase nach dem Closing. Auch steuerliche Sperrfristen werden in der Praxis häufig übersehen, was zu erheblichen Nachsteuerbelastungen führen kann.
Wie lange dauert ein Carve Out im Mittelstand?
Für überschaubare Vorhaben mit klar dokumentierten Prozessen sind sechs bis neun Monate realistisch. Komplexere Transaktionen — etwa bei internationalen Strukturen oder stark verflochtenen IT-Systemen — benötigen in der Regel zwölf bis achtzehn Monate. Der tatsächliche Zeitbedarf hängt stark davon ab, wie früh das Projekt gestartet und wie professionell es gesteuert wird.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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