ESG Kriterien: Was Unternehmer und Geschäftsführer jetzt wissen müssen

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Stand: März 2026

Wer heute ein Unternehmen führt, kommt an drei Buchstaben kaum noch vorbei: ESG. Das Kürzel steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) — und beschreibt ein Bewertungssystem, das längst über freiwillige Nachhaltigkeitsberichte hinausgewachsen ist. ESG-Kriterien haben sich vom freiwilligen Nachhaltigkeitsinstrument zur regulatorischen Notwendigkeit entwickelt. Für Unternehmer bedeutet das: Die Frage lautet nicht mehr ob, sondern wann und in welchem Umfang ESG-Anforderungen das eigene Unternehmen treffen.

ESG Kriterien: Was Unternehmer und Geschäftsführer jetzt wissen müssen
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Was steckt hinter den drei Säulen?

ESG steht für Environmental, Social and Corporate Governance. ESG-Kriterien dienen dazu, Maßnahmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen zu erfassen, zu analysieren und zu beurteilen. Kurz gesagt: Sie machen Nachhaltigkeit messbar — und damit vergleichbar. Gerade für Investoren und Kreditgeber ist das zunehmend entscheidend.

Environmental — die Umweltdimension

Die E-Säule umfasst alles, was das Unternehmen in Bezug auf Klima und Umwelt tut oder unterlässt. Konkret geht es um CO₂-Emissionen, Energieverbrauch, Wassernutzung und Abfallmanagement. Unternehmen müssen ihre CO₂-Emissionen, insbesondere aus Geschäftsreisen und dem Arbeitsweg der Mitarbeitenden, erfassen und berichten. Auch Biodiversität rückt zunehmend in den Fokus: Biodiversität entwickelt sich zu einem zentralen ESG-Kriterium und ergänzt die traditionellen Umwelt-Themen um eine wichtige Dimension.

Social — die soziale Dimension

Hier geht es um den Umgang mit Menschen: Mitarbeitende, Lieferanten, Kunden und die Gesellschaft insgesamt. Arbeitssicherheit, faire Löhne, Diversität und Lieferkettenverantwortung sind typische Themen dieser Säule. Unternehmen müssen ihre Lieferanten und Lieferketten gut kennen. Nicht nur, weil Kunden und Anleger nachfragen und bei Missständen Imageschäden drohen. Auch der Gesetzgeber verlangt Nachweise bis zum Ursprung.

Governance — die Führungsdimension

Governance bezeichnet die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Transparente Entscheidungsprozesse, Vermeidung von Interessenkonflikten, eine klare Vergütungsstruktur und steuerliche Fairness gehören dazu. Steuern stellen einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor für Unternehmen dar, und die Öffentlichkeit interessiert sich immer mehr dafür, inwieweit Unternehmen ihren „fair share” an Steuerlast und an der Finanzierung des Gemeinwesens tragen.

Kernaussage: ESG-Kriterien sind kein PR-Instrument. Sie sind ein strukturiertes Bewertungssystem, das Investoren, Banken und Geschäftspartner nutzen, um Risiken und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens einzuschätzen — unabhängig von der Unternehmensgröße.


Die CSRD: Wer muss wann berichten?

Das Herzstück der europäischen ESG-Regulierung ist die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD. Sie verpflichtet Unternehmen, regelmäßig und nach einheitlichen Standards über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Dabei gilt ein gestaffeltes Einführungsmodell — und dieses Modell hat sich durch das sogenannte Omnibus-I-Paket erheblich verändert.

Die Omnibus-Änderungsrichtlinie wurde am 24. Februar 2026 verabschiedet und bereits im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten für Unternehmen wurden damit deutlich vereinfacht. Für viele Unternehmen bedeutet das mehr Zeit — aber nicht das Ende der Pflichten.

Wer ist aktuell betroffen?

  • Welle 1 — Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden. Für die erste Welle gelten die Anforderungen ab dem Geschäftsjahr 2025 für Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitenden, die erstmals im Jahr 2026 berichten müssen.
  • Welle 2 — Weitere große Unternehmen. Große Unternehmen, die nach CSRD ab 2026 berichtspflichtig gewesen wären, müssen erst ab 2028 berichten (für das Geschäftsjahr 2027).
  • Welle 3 — Börsennotierte KMU. Für KMU von öffentlichem Interesse (dritte Welle) gilt die Berichtspflicht erst ab 2028.
  • Kleinunternehmen ohne Börsenzulassung. Unternehmen, die die neuen CSRD-Schwellenwerte nicht erfüllen (mehr als 1.000 Mitarbeiter und mehr als 450 Mio. Euro jährliche Nettoumsatzerlöse), werden voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht unmittelbar unter die CSRD-Berichtspflicht fallen.

Tipp: Auch wenn Ihr Unternehmen aktuell nicht direkt berichtspflichtig ist, kann eine freiwillige Auseinandersetzung mit ESG-Kriterien sinnvoll sein — insbesondere wenn Sie als Lieferant für größere Unternehmen tätig sind.

Der indirekte Druck: Lieferkette als Treiber

Viele mittelständische Unternehmen spüren ESG-Anforderungen, ohne selbst direkt berichtspflichtig zu sein. Nicht nur direkt berichtspflichtige Unternehmen müssen aktiv werden. Viele nicht betroffene KMU sehen sich indirekt gezwungen, ESG-Informationen bereitzustellen — etwa gegenüber Kunden, Geschäftspartnern oder Finanzdienstleistern, die selbst unter die Berichtspflicht fallen.

Der Mechanismus dahinter ist simpel: Große Konzerne benötigen für ihren eigenen ESG-Bericht Daten aus ihrer gesamten Lieferkette. Die Anfragen werden dabei nicht oberflächlich bleiben — Scope-1- und Scope-2-Emissionen eines Zulieferers werden zu den Scope-3-Emissionen seiner Kunden. Wer als Lieferant keine verwertbaren ESG-Daten liefern kann, riskiert mittelfristig den Verlust wichtiger Geschäftsbeziehungen.

Kernaussage: Die CSRD-Berichtspflicht trifft direkt vor allem Großunternehmen. Mittelständler und kleinere Betriebe spüren den Druck jedoch indirekt über ihre Geschäftsbeziehungen — Banken, Kunden und Lieferanten fragen ESG-Daten zunehmend aktiv nach.


ESG-Kriterien und ihre steuerliche Dimension

Was viele Unternehmer zunächst unterschätzen: ESG-Kriterien und Steuerrecht sind eng miteinander verwoben. Das betrifft nicht nur die Berichterstattung, sondern auch konkrete steuerliche Gestaltungsfragen.

Steuertransparenz als Governance-Thema

Unter dem Governance-Aspekt der ESG-Kriterien wird zunehmend erwartet, dass Unternehmen ihre Steuerpraxis offenlegen. Der GRI-Standard erfordert ausführliche Angaben zum Steuerkonzept, zur Tax Governance und zum Control Framework, zur Einbeziehung von Stakeholdern sowie ein Country-by-Country Reporting. Das bedeutet: Wer nach GRI berichtet, muss erklären, wie er mit Steuern umgeht — nicht nur wie viel er zahlt.

ESG-bezogene Steuervergünstigungen und -belastungen

Unternehmerische Entscheidungen mit Nachhaltigkeitsbezug haben steuerliche und rechtliche Seiten, die es bei der Entscheidung und Umsetzung von Beginn an zu berücksichtigen gilt, um jeweils die beste Lösung zu finden. Konkret lässt sich das an mehreren Beispielen festmachen:

  • Energiesteuervergünstigungen für das produzierende Gewerbe. Die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, die zum 1. Januar 2026 greifen und die Energiekosten senken: Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Ob und wie diese Entlastung im Einzelfall greift, sollte mit einem Steuerberater geprüft werden.
  • Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verteuert emissionsintensive Geschäftsmodelle, weil importierte CO₂-Emissionen bei bestimmten Materialgruppen „besteuert” werden. Betroffen sind unter anderem Eisen, Stahl, Aluminium und Zement. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert.
  • Globale Mindeststeuer und ESG-Reporting. Seit 2024 unterliegen Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro der globalen Mindeststeuer nach Maßgabe des Mindeststeuergesetzes. Damit verbunden sind umfangreiche zusätzliche Deklarationspflichten: die Gruppenträgermeldung, der Mindeststeuerbericht sowie die Mindeststeuererklärung.

Weiterlesen: Themen rund um die steuerliche Behandlung von Unternehmensgewinnen und internationale Steuergestaltung lassen sich gut mit einer individuellen Beratung durch einen Steuerberater klären.


ESG-Ratings: Was steckt dahinter?

ESG-Ratings sind Bewertungen, die externe Agenturen auf Basis der von Unternehmen veröffentlichten Daten vergeben. Wenn es darum geht, in ein Unternehmen zu investieren, erhalten Investoren volle Transparenz: Sogenannte ESG-Ratings basieren auf den detaillierten und standardisierten Berichten, die Unternehmen im Rahmen des ESG-Reportings zur Verfügung stellen. Ohne entsprechende Standards wäre es nicht möglich, belastbare und vergleichbare Informationen zu erhalten. ESG-Ratings nehmen Nachhaltigkeitspraktiken in den Blick und ermöglichen es Investoren so, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Dabei gibt es ein praktisches Problem: Verschiedene Ratingagenturen gewichten die einzelnen ESG-Kriterien unterschiedlich. Das führt dazu, dass dasselbe Unternehmen bei Agentur A ein gutes und bei Agentur B ein mittelmäßiges Rating erhält. Die EU plant eine umfassende Regulierung von ESG-Rating-Anbietern ab voraussichtlich 2026, um Transparenz und Qualität zu verbessern. Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Zulassungspflicht durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde sowie Transparenzanforderungen für Methoden und Modelle.

Welche Standards gelten für die Berichterstattung?

Für Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verbindlich. Die ESRS geben an, wie ein Bericht gemäß CSRD-Richtlinie für berichtspflichtige Großunternehmen aufzubauen ist. Die ESRS sind der verpflichtende und einheitliche europäische Rahmen für die Berichterstattung über die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Für kleinere Unternehmen, die freiwillig berichten möchten, gibt es eine praktischere Alternative: Für die freiwillige Berichterstattung empfiehlt sich die Anwendung des Voluntary SME Standard (VSME), der von der EFRAG entwickelt und im Juli 2025 als Empfehlung durch die EU-Kommission veröffentlicht wurde. Im Vergleich zu den ESRS ist der VSME-Standard schlanker und praxisorientierter, sodass auch kleinere Unternehmen mit wenigen Ressourcen robuste Reporting-Strukturen aufbauen können.


Herausforderungen in der Praxis

In der Beratungspraxis zeigt sich: Die größte Hürde liegt nicht im Verständnis der ESG-Kriterien, sondern in der Datenbeschaffung. Die größte Herausforderung liegt darin, die benötigten Daten für das ESG-Reporting zu identifizieren, zu sammeln und zu analysieren. Viele Unternehmen unterschätzen den internen Aufwand.

Auch auf Seiten der Unternehmen, die bereits berichten, gibt es Kritik: 90 Prozent der Unternehmen bezeichnen die Umsetzung der ESRS als schwierig, weil sie komplex sind. Das Erheben der Daten bindet aufgrund ihrer Granularität erhebliche Ressourcen, ohne Mehrwert für operative oder strategische Entscheidungen. Das EU-Omnibus-Paket reagiert auf genau diese Kritik mit einer deutlichen Vereinfachung.

Mandanten stehen häufig vor der Frage, ob sich eine frühe Auseinandersetzung mit ESG-Themen überhaupt lohnt — auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht. Investoren und Kreditgeber berücksichtigen ESG-Kriterien zunehmend bei ihren Entscheidungen. Ein ausführlicher ESG-Bericht kann die Attraktivität für nachhaltige Investments erhöhen und günstigere Finanzierungskonditionen ermöglichen. Ob und wann eine Auseinandersetzung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — eine Abstimmung mit dem Steuerberater oder einem spezialisierten Berater kann sich lohnen.

  • Finanzierungsvorteile. Banken beziehen ESG-Kriterien zunehmend in ihre Kreditvergabeentscheidungen ein. Finanzinstitute sind seit dem 11. Januar 2026 verpflichtet, ESG-Kriterien systematisch in ihre Kreditvergabe und -überwachung einzubeziehen.
  • Wettbewerbsvorteile. Unternehmen, die ESG-Praktiken transparent kommunizieren, können sich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer positionieren und sich so klar vom Wettbewerb abheben.
  • Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken sind mehr als nur eine zusätzliche Pflicht der Berichterstattung und sollten in der Unternehmensführung mitbedacht werden. Entscheidend ist es, ESG-Risiken in bestehende Strukturen des Risikomanagements zu integrieren.

Was bedeutet das konkret für Ihren Betrieb?

Die regulatorische Lage rund um ESG-Kriterien ist komplex und befindet sich weiterhin im Wandel. Das Jahr 2026 wird für Unternehmen aller Größen zum Übergangsjahr in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Während größere Unternehmen ihre Prozesse gezielt auf die künftigen CSRD-Anforderungen ausrichten sollten, bietet sich kleineren Unternehmen die Chance, freiwillige Strukturen zu etablieren, um vorausschauend künftigen Anforderungen gewappnet zu sein und Transparenz zu signalisieren.

Für Geschäftsführer und Unternehmer empfiehlt sich zunächst eine nüchterne Bestandsaufnahme: Welche ESG-Daten werden bereits erhoben? Welche Anforderungen stellen Kunden, Banken und Lieferanten? Und welche Pflichten greifen konkret — heute und in den nächsten Jahren? Auf Basis dieser Analyse lässt sich ein realistischer Fahrplan entwickeln, ohne unnötige Ressourcen zu binden.

Unternehmen, die künftig erfolgreich agieren wollen, müssen ihr Handeln mehr und mehr auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten. Daraus ergeben sich neue steuerliche und rechtliche Herausforderungen, die entsprechenden Regelungskreise gewinnen an Relevanz. Eine frühzeitige Einbindung steuerlicher und rechtlicher Beratung ist dabei kein Luxus, sondern Teil einer vorausschauenden Unternehmensführung.


Häufig gestellte Fragen

Ab wann müssen Unternehmen in Deutschland ESG-Berichte einreichen — und welche Fristen gelten?

Für die erste Welle gelten die Anforderungen ab dem Geschäftsjahr 2025 für Unternehmen mit mehr als tausend Mitarbeitenden, die erstmals im Jahr 2026 berichten müssen. Große Unternehmen, die nach CSRD ursprünglich ab 2026 berichtspflichtig gewesen wären, müssen durch das Omnibus-Paket erst ab 2028 berichten. Für KMU ohne Börsenzulassung besteht derzeit keine direkte Berichtspflicht, der indirekte Druck über Lieferketten und Banken ist jedoch spürbar. Die Lage bleibt im Fluss, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Betroffenheit empfehlenswert ist.

Was ist der Unterschied zwischen ESG, CSR und Nachhaltigkeitsbericht?

ESG und Nachhaltigkeit haben eine große Schnittmenge, sind aber nicht völlig identisch. Nachhaltigkeit ist das breitere Konzept. ESG und ESG-Kriterien sind dabei Werkzeuge, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Organisationen messbar zu machen. CSR (Corporate Social Responsibility) beschreibt die gesellschaftliche Verantwortung als Grundhaltung, während ESG-Kriterien konkrete, messbare Kennzahlen liefern. Der Nachhaltigkeitsbericht ist das Dokument, in dem diese Informationen gebündelt und veröffentlicht werden.

Welche häufigen Fehler machen Unternehmen beim Einstieg in ESG?

Ein verbreiteter Fehler ist der Einstieg ohne klare Datenstrategie: Zunächst ist es wichtig, klare Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen sowie die konkreten Nachhaltigkeits-Kriterien zu definieren. Außerdem müssen Unternehmen ein Verfahren entwickeln, um zu ermitteln, welche Aspekte für sie wesentlich sind. Die größte Herausforderung liegt darin, die benötigten Daten für das ESG-Reporting zu identifizieren, zu sammeln und zu analysieren. Viele Betriebe unterschätzen zudem, dass ESG-Anforderungen auch indirekt über Lieferantenanfragen ihrer Großkunden auf sie zukommen können.

Hat ESG Auswirkungen auf die Steuerlast meines Unternehmens?

Direkt erhöht ESG die Steuerlast in der Regel nicht. Allerdings können ESG-bezogene Entscheidungen — etwa Investitionen in erneuerbare Energien oder die Nutzung von Energiesteuervergünstigungen — steuerlich relevant sein. Unternehmerische Entscheidungen mit Nachhaltigkeitsbezug haben steuerliche und rechtliche Seiten, die es bei der Entscheidung und Umsetzung von Beginn an zu berücksichtigen gilt. Eine Prüfung im Einzelfall durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.

Lohnt sich ESG-Berichterstattung auch ohne gesetzliche Pflicht?

Die Fähigkeit, kurzfristig verlässliche und transparente ESG-Informationen bereitzustellen, wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor für den Erhalt von Finanzierungsmöglichkeiten sowie von Ausschreibungs- und Absatzchancen. Wer frühzeitig strukturierte ESG-Daten vorhält, spart Zeit bei Lieferantenanfragen und kann günstigere Finanzierungskonditionen erzielen. Ob sich der Aufwand im konkreten Fall rechnet, hängt von Unternehmensgröße, Branche und Kundenstruktur ab.

Was ist die doppelte Wesentlichkeit bei der ESG-Berichterstattung?

Es gilt der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Dieser besagt: Aspekte müssen entweder wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben (Wesentlichkeit der Auswirkungen) oder wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit). Wenn eines der beiden Kriterien oder auch beide zutreffen, gehört der Aspekt in den Nachhaltigkeitsbericht. Nicht jedes Unternehmen muss über alle denkbaren ESG-Themen berichten — nur über die, die für das eigene Geschäftsmodell tatsächlich relevant sind.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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