Stand: März 2026
Grenzüberschreitende Geschäfte sind längst kein Privileg großer Konzerne mehr. Internationale Steuerberatung ist längst nicht mehr nur etwas für Großunternehmen und Konzerne. In einer globalisierten Welt müssen sich auch Mittelständler, Kleinunternehmen, einzelne Beschäftigte oder Privatpersonen mit grenzüberschreitender Besteuerung beschäftigen. Wer heute Waren ins Ausland liefert, dort eine Tochtergesellschaft gründet oder Mitarbeiter entsendet, braucht Berater, die über nationale Grenzen hinausdenken. Genau hier kommen internationale Netzwerke in der Beratung ins Spiel – ein Thema, das für Unternehmer zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Was sind internationale Netzwerke in der Beratung?
Hinter dem Begriff verbergen sich organisierte Zusammenschlüsse von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien aus verschiedenen Ländern. Jede Mitgliedskanzlei bleibt rechtlich selbstständig, teilt aber gemeinsame Qualitätsstandards, Kommunikationswege und Fachressourcen mit den Partnern im Netzwerk. Das Ziel: Mandanten können trotz lokaler Beratung weltweit betreut werden – ohne bei jedem neuen Markt ganz von vorn anfangen zu müssen.
Die Bandbreite solcher Netzwerke ist groß. Auf der einen Seite stehen globale Verbünde mit Präsenz in über 100 Ländern. Als Mitglied von RSM International bietet RSM Ebner Stolz seinen Mandanten hochwertige Prüfungs- und Beratungsleistungen in weltweit 120 Ländern mit über 900 Büros an. Auf der anderen Seite gibt es spezialisierte Regionalverbünde, die sich auf bestimmte Märkte konzentrieren. Im Bereich des internationalen Steuerrechts arbeiten manche Kanzleien eng mit ausländischen Steuerberatern aus Netzwerken wie EuropeFides zusammen. Für Unternehmer ist entscheidend: Große internationale Netzwerke ebenso wie leistungsstarke mittelständische Kanzleien bilden dabei ein starkes Beratungsökosystem.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Netzwerk?
In der Praxis bedeutet Netzwerkarbeit vor allem eines: kurze Wege zu verlässlichem lokalem Wissen. Die Mitgliedschaft in einem Rechtsanwalts- und Steuerberater-Netzwerk ermöglicht den Zugriff auf Kolleginnen und Kollegen in vielen Ländern Europas. Oft reicht ein kurzer Anruf bei einem persönlich bekannten Kollegen, um eine erste Einschätzung einer Problemstellung zu erhalten. Das klingt simpel, macht in der Praxis aber einen erheblichen Unterschied – besonders dann, wenn schnelle Entscheidungen gefragt sind.
Die strategische Steuerplanung ist komplex und erfordert die Zusammenarbeit von qualifizierten Beratern auf nationaler und internationaler Ebene. Netzwerke schaffen genau diese Struktur. Ein globales Tax-Desk-Netzwerk besteht aus Teams von hochkarätigen Fachleuten aus verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt. Dies ermöglicht es, Steuer-Know-how aus unterschiedlichen Ländern und Rechtsgebieten zusammenzuführen – zum Vorteil des Kunden.
Kernaussage: Internationale Netzwerke in der Beratung ermöglichen es auch kleineren und mittelständischen Unternehmen, bei grenzüberschreitenden Fragen auf geprüftes lokales Fachwissen zurückzugreifen – ohne selbst ein globales Beratungsmandat finanzieren zu müssen.
Warum internationale Netzwerke für Unternehmer relevant sind
Sobald ein Unternehmen grenzüberschreitend tätig wird, multiplizieren sich die Fragestellungen. Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht – alles variiert von Land zu Land. Bei internationalen Geschäften, Gründungen von Zweigstellen, Gesellschaften oder gar einem Weg- oder Zuzug von oder nach Deutschland müssen sehr viele besondere Regelungen, Gesetze und internationale Abkommen im Blick behalten werden.
Besonders relevant ist das Thema der Doppelbesteuerung (das bedeutet: Einkünfte werden in zwei Staaten gleichzeitig besteuert). Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaaten belegene Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass bei natürlichen oder juristischen Personen, die Einkünfte im Ausland erzielen, diese ausländischen Einkünfte sowohl vom Ansässigkeitsstaat als auch vom Quellenstaat besteuert werden.
Deutschland hat im Laufe vieler Jahre ein umfangreiches Netz an Doppelbesteuerungsabkommen geschaffen. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermeiden. Es gibt insgesamt mehr als 100 DBA. Trotzdem: Welches Abkommen im Einzelfall anwendbar ist und welche Methode – Freistellung oder Anrechnung – greift, erfordert eine individuelle Prüfung. Eine Prüfung im Einzelfall durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater ist hier unbedingt empfehlenswert.
Typische Situationen, in denen ein Netzwerk den Unterschied macht
- Auslandsgründung oder Tochtergesellschaft. Berater unterstützen bei der Gründung von Auslandstöchtern oder dem Ankauf ausländischer Unternehmen und überlegen gemeinsam, welche Rechtsform im jeweiligen Fall sinnvoll ist.
- Mitarbeiterentsendung ins Ausland. Wenn es um Löhne und Gehälter oder die Entsendung von Mitarbeitern geht, kommen Anwälte oder Steuerberater mit internationalem Know-how zum Einsatz.
- Grenzüberschreitende Umsatzsteuer. Viele Deklarationspflichten in der EU, insbesondere bei der Umsatzsteuer durch Lieferungen und Leistungen an Unternehmer und Privatpersonen (OSS-Verfahren, Reversed-Charge-Verfahren, Zollregelungen, innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe), machen es für Unternehmer nicht leicht, eine rechtssichere Entscheidung zu treffen.
- Verrechnungspreise im Konzern. Der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich internationales Steuerrecht mit Fokus auf Verrechnungspreise umfasst neben der Strukturierung von Verrechnungspreisen auch die Dokumentation und Verteidigung im Rahmen von Betriebsprüfungen.
- Holdingstrukturen und Investitionen. Bei der Planung grenzüberschreitender Investitionen sollte möglichst frühzeitig untersucht werden, wie sich diese auf die Steuerbelastung auswirken und welche Alternativen sich bieten. So können beispielsweise durch angemessenen Einsatz von Holdinggesellschaften ausländische Quellensteuern reduziert oder vermieden werden.

Aktuelle Entwicklungen: Was Unternehmer jetzt wissen sollten
Das internationale Steuerrecht steht nicht still. Zwei Entwicklungen prägen das Bild besonders deutlich.
Globale Mindeststeuer (Pillar 2)
Für größere Unternehmensgruppen ist die globale Mindestbesteuerung nach dem sogenannten Pillar-2-Konzept (dem zweiten Pfeiler der OECD-Steuerreform) aktuell eines der zentralen Themen. Pillar 2 führt global ab 2024 für alle multinationalen Großkonzerne zu einer Mindest(ertrag-)besteuerung von 15 Prozent. Betroffen sind Unternehmensgruppen ab einem konsolidierten Jahresumsatz von 750 Millionen Euro. Unternehmensgruppen mit Sitz in Deutschland sind erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 dazu verpflichtet, eine Gruppenträgermeldung, einen Mindeststeuer-Bericht und eine Mindeststeuererklärung in Deutschland abzugeben. Die Abgabe des GIR sowie der Mindeststeuererklärung beim zuständigen Finanzamt hat spätestens in 2026 zu erfolgen.
Auf internationaler Ebene gab es zuletzt wichtige Weiterentwicklungen: Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass 147 Mitglieder des Inclusive Framework zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeuerregeln der Säule Zwei zugestimmt haben. Das vereinbarte „Side-by-Side Paket” umfasst unter anderem, dass der CbCR Safe-Harbour um ein Jahr bis 2027 verlängert wird, wobei der zu erreichende effektive Steuersatz 17 Prozent beträgt. Für die meisten mittelständischen Unternehmen greift diese Regelung nicht direkt – eine Prüfung im Einzelfall ist dennoch empfehlenswert.
Laufende Weiterentwicklung der DBA-Landschaft
Auch das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen verändert sich fortlaufend. Deutschland arbeitet fortlaufend an der Revision und Neuverhandlung bestehender DBA sowie an neuen Abkommen. Im vergangenen Jahr wurden hierzu unter anderem Revisionsprotokolle mit Belgien, Kuwait, Montenegro, Neuseeland und Serbien paraphiert. Gleichzeitig gibt es politisch bedingte Sondersituationen: Das BMF-Schreiben geht auch auf die erstmalige Anwendung des BEPS Multilateralen Instruments (MLI) ab 1.1.2026 für bestimmte Staaten ein. Das BMF-Schreiben behandelt zudem die „Suspendierung” der DBA mit Russland und Belarus.
Wichtiger Hinweis: Der aktuelle Stand der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen wird vom Bundesfinanzministerium jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Eine Prüfung des jeweils gültigen Abkommensstands vor grenzüberschreitenden Transaktionen ist in der Praxis unerlässlich.
Tipp: Wer eine Auslandstochter gründet, in neue Märkte expandiert oder Mitarbeiter ins Ausland entsendet, sollte diese Fragen frühzeitig mit dem Steuerberater besprechen – idealerweise bevor rechtliche oder vertragliche Fakten geschaffen werden.

Welche Vorteile bieten internationale Beratungsnetzwerke konkret?
Der praktische Nutzen lässt sich auf mehrere Kernpunkte verdichten:
- Lokales Wissen aus einer Hand. Mandanten erhalten alle benötigten Leistungen aus einer Hand und in enger, zeitnaher Abstimmung zwischen der Heimatkanzlei und den Kooperationspartnern. Das spart Zeit und verhindert Kommunikationsbrüche.
- Geprüfte Qualitätsstandards. Mandanten profitieren von den Vorteilen eines großen Netzwerks an Steuerkanzleien, das eine breite Auswahl, hohe Qualitätsstandards und Zugang zu spezialisierten Experten bietet.
- Zugang zu Spezialisten. Steuerberater in über 50 Ländern verbinden fachliche Exzellenz mit einem tiefen Verständnis für das jeweilige Business. Gerade bei Spezialthemen wie Verrechnungspreisen oder der globalen Mindeststeuer ist das entscheidend.
- Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Fragen. Viele steuerliche Problematiken, die sich durch die Berührung verschiedener steuerlicher Systeme in verschiedenen Ländern ergeben, lassen sich durch bestimmte Gestaltungen und fachgerechte Entscheidungen bereits im Vorfeld vermeiden.
- Planungssicherheit durch Netzwerktransparenz. Ein gut ausgebautes und funktionierendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen attraktiven Standort – wobei zugleich ein angemessener Anteil am internationalen Steuersubstrat zu sichern ist.
Was unterscheidet ein echtes Netzwerk von einer losen Kooperation?
Nicht jede Zusammenarbeit zwischen Kanzleien verdient das Etikett „Netzwerk”. Entscheidend sind verbindliche Qualitätsstandards, regelmäßige Kommunikation und klare Verantwortlichkeiten. Partnerschaftliche Verbindungen gelten als klarer Wettbewerbsvorteil. Fachleute weisen darauf hin, dass ein belastbares Netzwerk auch dann funktioniert, wenn es schnell gehen muss – etwa bei einer Betriebsprüfung im Ausland oder bei einer kurzfristigen Umstrukturierung.
Als Unternehmer lohnt es sich, bei der Wahl des Steuerberaters gezielt nach dessen Netzwerkpartnern und deren Qualifikationen zu fragen. Durch die Kooperation mit internationalen Referral-Netzwerken ist es möglich, umfassende Beratung zu komplexen grenzüberschreitenden Steuer- und Handelsrechtsfragen anzubieten und auf das fundierte Wissen der Netzwerkpartner zum jeweiligen ausländischen Steuerrecht zurückzugreifen.
Internationale Beratung und der Mittelstand: Kein Widerspruch
Ein verbreitetes Missverständnis: Internationale Netzwerke seien nur für Konzerne relevant. Das stimmt nicht. Internationale Zusammenarbeit ist heute nicht nur für große Konzerne erforderlich. Selbst kleine und mittlere Unternehmen benötigen internationales Know-how. Ob Online-Händler, der in mehrere EU-Länder liefert, oder Handwerksunternehmen, das Montagen im Ausland durchführt – grenzüberschreitende Berührungspunkte entstehen schneller, als viele Unternehmer vermuten.
Fast alle Mandanten haben Geschäftsbeziehungen und Anknüpfungspunkte im Ausland. Sei es durch eine Expansion ins Ausland und der damit verbundenen Investitionen, Lieferungen und Leistungen an internationale Kunden, Holding-Strukturen, Mutter- sowie Tochtergesellschaften außerhalb von Deutschland, die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland oder nach Deutschland. Viele Gesellschaften – egal ob AG, GmbH oder GmbH & Co. KG – haben im Rahmen ihres Wachstums Berührungspunkte mit dem internationalen Steuerrecht.
Eine frühzeitige Abstimmung mit einem Steuerberater, der über ein belastbares internationales Netzwerk verfügt, kann sich in solchen Fällen als wertvolle Investition erweisen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann internationale Themen relevant werden.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einem internationalen Beratungsnetzwerk?
Ein internationales Beratungsnetzwerk ist ein Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsanwaltskanzleien aus verschiedenen Ländern. Die Mitgliedskanzleien teilen gemeinsame Qualitätsstandards und Kommunikationswege, um Mandanten grenzüberschreitend betreuen zu können. Jede Kanzlei bleibt dabei rechtlich und wirtschaftlich eigenständig.
Für wen ist internationale Beratung relevant – nur für Großkonzerne?
Nein. Internationale Beratung ist längst kein Thema mehr, das nur große Konzerne betrifft. Auch mittelständische Unternehmen, Selbstständige und sogar Privatpersonen können grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen haben – etwa bei Auslandslieferungen, der Gründung einer Tochtergesellschaft oder der Entsendung von Mitarbeitern. Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Berater ist in jedem Fall empfehlenswert.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und warum ist es wichtig?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Es soll verhindern, dass dieselben Einkünfte in beiden Ländern vollständig besteuert werden. Deutschland unterhält mit mehr als 100 Ländern solche Abkommen. Welches DBA im konkreten Fall gilt und welche Methode – Freistellung oder Anrechnung – Anwendung findet, ist im Einzelfall zu prüfen.
Was bedeutet die globale Mindeststeuer (Pillar 2) für mein Unternehmen?
Die globale Mindeststeuer nach Pillar 2 betrifft Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Sie stellt sicher, dass diese Gruppen weltweit effektiv mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Für kleinere und mittelständische Unternehmen greift die Regelung in der Regel nicht direkt – eine Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Konzernstrukturen, ist dennoch ratsam.
Wie finde ich heraus, ob mein Steuerberater über ein internationales Netzwerk verfügt?
Fragen Sie Ihren Steuerberater direkt nach bestehenden Kooperationspartnern im Ausland und deren Qualifikationen. Seriöse Kanzleien benennen ihre Netzwerkmitgliedschaften transparent – etwa als Mitglied eines internationalen Verbunds wie RSM International, EuropeFides, Morison Global oder ähnlicher Zusammenschlüsse. Auch die Spezialisierung auf internationales Steuerrecht sowie Sprachkenntnisse können ein Hinweis auf internationale Kompetenz sein.
Welche Fragen sollte ich mit meinem Steuerberater besprechen, wenn ich international tätig werde?
Wichtige Themen sind unter anderem: Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt? Wie wird die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen behandelt? Welche Rechtsform ist für eine Auslandstochter sinnvoll? Gibt es Melde- oder Dokumentationspflichten (etwa für Verrechnungspreise)? Und: Welche steuerlichen Risiken entstehen bei der Entsendung von Mitarbeitern? Je früher diese Fragen geklärt werden, desto besser lassen sich Risiken und Kosten steuern.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul