Der Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG) holt die Steuerersparnis einer Investition in die Gegenwart: Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten mindern den Gewinn schon vor dem Kauf — bis zu drei Jahre im Voraus. Kaum ein Instrument verbessert die Finanzierung des Mittelstands so direkt.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer IAB ist ein außerbilanzieller Abzug: Sie melden in der Steuererklärung, dass Sie binnen drei Jahren bewegliche Wirtschaftsgüter anschaffen wollen — Maschinen, Fahrzeuge, IT, Betriebsausstattung, auch gebrauchte. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten mindern sofort den Gewinn. Ein konkreter Investitionsplan oder eine Bestellung ist nicht erforderlich; die Angabe erfolgt elektronisch mit der Erklärung.
Im Jahr der Anschaffung wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet und in gleicher Höhe von den Anschaffungskosten abgezogen — die Abschreibungsbasis sinkt entsprechend. Unterm Strich ist der IAB also eine zinslose Steuerstundung: Die Ersparnis kommt Jahre früher, die spätere AfA fällt dafür kleiner aus. Genau dieses Vorziehen schafft Eigenkapital für die Finanzierung — die Bank sieht es gern.
Die Kombination macht den Turbo: IAB (50 % vorab) + 40 % Sonder-AfA + degressive AfA (30 % bis Ende 2027) können zusammen dazu führen, dass eine Investition steuerlich fast vollständig in die ersten ein, zwei Jahre fällt — das Beispiel rechts zeigt die Wirkung.
Nicht investiert = rückwirkend aufgelöst: Läuft die Drei-Jahres-Frist ab, ändert das Finanzamt den ursprünglichen Bescheid — die Steuer kommt zurück, verzinst mit 1,8 % pro Jahr. Der IAB ist deshalb kein Instrument für vage Absichten, sondern für realistische Investitionsplanung.
Die 90-%-Nutzung ist die zweite Falle: Das Wirtschaftsgut muss im Anschaffungs- und Folgejahr fast ausschließlich betrieblich genutzt werden — kritisch beim Pkw mit Privatnutzung. Faustregel: Beim Firmenwagen mit 1-%-Regelung geht der IAB regelmäßig nicht; mit Fahrtenbuch und nachgewiesenen ≥ 90 % Betriebsfahrten schon.
Timing-Strategie: Der IAB wirkt am stärksten in Jahren mit Gewinnspitzen knapp unter der 200.000-Euro-Grenze — er drückt Progression und kann sogar den Zugang zur Grenze selbst sichern. Auch nachträglich, etwa im Einspruchsverfahren oder nach einer Betriebsprüfung, lässt sich ein IAB noch geltend machen, solange die Investitionsabsicht plausibel ist.