Steuer-Glossar · G

Geringwertige Wirtschaftsgüter einfach erklärt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind die Ausnahme von der Abschreibungspflicht: Anschaffungen bis 800 Euro netto dürfen sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden — ohne Verteilung über Jahre. Klingt banal, ist aber ein jährlich wiederkehrender Steuerhebel mit ein paar feinen Regeln.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sofortabzug bis 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG) — die Umsatzsteuer zählt nicht mit, auch nicht bei Kleinunternehmern ohne Vorsteuerabzug.
  • Voraussetzung: beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar — der Monitor ohne PC ist es nicht, das Notebook schon.
  • Alternativ je Wirtschaftsjahr: Sammelposten für alle Güter von 250 bis 1.000 Euro — pauschal über fünf Jahre aufgelöst, auch bei Verkauf oder Verschrottung.
  • Die Wahl gilt einheitlich pro Jahr: entweder GWG-Sofortabzug (bis 800 €) oder Sammelposten (250–1.000 €) — nicht beides gemischt.
  • GWG über 250 Euro müssen in einem besonderen Verzeichnis erfasst werden (entfällt bei Buchung auf eigenem GWG-Konto).
  • Computer und Software gehen ohnehin sofort: einjährige Nutzungsdauer laut BMF — unabhängig vom Preis.
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01Regeln

Selbständig nutzbar oder nicht: die 800-Euro-Frage.

Ein GWG muss ohne andere Wirtschaftsgüter nutzbar sein. Der Klassiker: Ein Drucker, der nur am PC funktioniert, ist nicht selbständig nutzbar — ein Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion schon. Ein einzelner Monitor scheitert, ein Notebook besteht. Büromöbel gelten stückweise: Schreibtisch, Stuhl und Rollcontainer sind jeweils eigene GWG, auch wenn sie als Set gekauft wurden.

Maßgebend ist der Nettopreis — unabhängig davon, ob Sie Vorsteuer ziehen dürfen. Ein Gerät für 949 Euro brutto (797,48 netto) ist also ein GWG, selbst beim Kleinunternehmer. Rabatte, Skonti und anteilige Nebenkosten rechnen mit; bei gemischt genutzten Gütern zählt der volle Preis, nicht nur der betriebliche Anteil.

Zwischen 250 und 800 Euro besteht Aufzeichnungspflicht: Tag der Anschaffung und Kosten gehören in ein laufendes Verzeichnis — in der Praxis erledigt das ein eigenes GWG-Buchungskonto. Unter 250 Euro darf formlos sofort gebucht werden.

02Wahlrecht

Sofortabzug oder Sammelposten: einmal im Jahr entscheiden.

Statt des Sofortabzugs können Sie jährlich den Sammelposten wählen: Alle Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro netto wandern in einen Pool, der starr über fünf Jahre mit je 20 % aufgelöst wird — selbst wenn ein Gerät längst verkauft oder defekt ist. Dafür reicht die Grenze bis 1.000 Euro.

Wann was gewinnt: Der Sofortabzug maximiert die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr — in Gewinnjahren fast immer die richtige Wahl. Der Sammelposten glättet und hilft, wenn viele Güter zwischen 800 und 1.000 Euro liegen oder das Jahr ohnehin schwach ist. Das Beispiel rechts zeigt den Unterschied für eine typische Büroausstattung.

Nicht vergessen: Für Güter über der jeweiligen Grenze bleibt die reguläre Abschreibung — aktuell mit der Möglichkeit der degressiven AfA von 30 % (Anschaffungen bis Ende 2027) und den Sonderregeln für Hard- und Software.

Büroausstattung 12 × 750 € netto = 9.000 €
  • GWG-Sofortabzug (Jahr 1)− 9.000 €
  • Sammelposten (Jahr 1: 20 %)− 1.800 €
  • Steuereffekt Jahr 1 (~30 %): sofort2.700 €
  • Steuereffekt Jahr 1: Sammelposten540 €
Gleiche Gesamtwirkung über 5 Jahre — der Unterschied ist reines Timing. In Gewinnjahren gewinnt der Sofortabzug.
03Häufige Fragen

Geringwertige Wirtschaftsgüter — kurz beantwortet.

Gilt die 800-Euro-Grenze brutto oder netto?
Immer netto — auch für Kleinunternehmer und andere ohne Vorsteuerabzug. Ein Kauf für 952 Euro brutto (800 Euro netto) ist gerade noch ein GWG; entscheidend sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, gemindert um Rabatte und Skonti.
Ist ein Smartphone oder Tablet ein GWG?
Ja — beide sind selbständig nutzbar. Bis 800 Euro netto: Sofortabzug. Darüber gilt die reguläre Abschreibung über fünf Jahre — anders als bei Computern, für die die einjährige Nutzungsdauer der Finanzverwaltung greift.
Kann ich GWG-Sofortabzug und Sammelposten kombinieren?
Nein — das Wahlrecht wird je Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt: entweder Sofortabzug für alles bis 800 Euro oder Sammelposten für alles von 250 bis 1.000 Euro. Nur Güter bis 250 Euro dürfen in beiden Varianten sofort gebucht werden.
Was passiert, wenn ich ein Sammelposten-Gerät verkaufe?
Nichts am Posten: Der Sammelposten läuft unverändert über fünf Jahre weiter — der Verkaufserlös ist voll steuerpflichtige Betriebseinnahme. Diese Starrheit ist der Preis für die 1.000-Euro-Grenze.
Zählen GWG beim Investitionsabzugsbetrag mit?
Ja — GWG sind bewegliche Wirtschaftsgüter und damit IAB-fähig. In der Praxis kombiniert man den IAB aber eher mit größeren Anschaffungen; die 50-%-Kürzung der Bemessungsgrundlage kann ein Gut sogar erst unter die GWG-Grenze drücken.

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