Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind die Ausnahme von der Abschreibungspflicht: Anschaffungen bis 800 Euro netto dürfen sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden — ohne Verteilung über Jahre. Klingt banal, ist aber ein jährlich wiederkehrender Steuerhebel mit ein paar feinen Regeln.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarEin GWG muss ohne andere Wirtschaftsgüter nutzbar sein. Der Klassiker: Ein Drucker, der nur am PC funktioniert, ist nicht selbständig nutzbar — ein Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion schon. Ein einzelner Monitor scheitert, ein Notebook besteht. Büromöbel gelten stückweise: Schreibtisch, Stuhl und Rollcontainer sind jeweils eigene GWG, auch wenn sie als Set gekauft wurden.
Maßgebend ist der Nettopreis — unabhängig davon, ob Sie Vorsteuer ziehen dürfen. Ein Gerät für 949 Euro brutto (797,48 netto) ist also ein GWG, selbst beim Kleinunternehmer. Rabatte, Skonti und anteilige Nebenkosten rechnen mit; bei gemischt genutzten Gütern zählt der volle Preis, nicht nur der betriebliche Anteil.
Zwischen 250 und 800 Euro besteht Aufzeichnungspflicht: Tag der Anschaffung und Kosten gehören in ein laufendes Verzeichnis — in der Praxis erledigt das ein eigenes GWG-Buchungskonto. Unter 250 Euro darf formlos sofort gebucht werden.
Statt des Sofortabzugs können Sie jährlich den Sammelposten wählen: Alle Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro netto wandern in einen Pool, der starr über fünf Jahre mit je 20 % aufgelöst wird — selbst wenn ein Gerät längst verkauft oder defekt ist. Dafür reicht die Grenze bis 1.000 Euro.
Wann was gewinnt: Der Sofortabzug maximiert die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr — in Gewinnjahren fast immer die richtige Wahl. Der Sammelposten glättet und hilft, wenn viele Güter zwischen 800 und 1.000 Euro liegen oder das Jahr ohnehin schwach ist. Das Beispiel rechts zeigt den Unterschied für eine typische Büroausstattung.
Nicht vergessen: Für Güter über der jeweiligen Grenze bleibt die reguläre Abschreibung — aktuell mit der Möglichkeit der degressiven AfA von 30 % (Anschaffungen bis Ende 2027) und den Sonderregeln für Hard- und Software.