Steuer-Glossar · I

Istversteuerung einfach erklärt.

Bei der Istversteuerung entsteht die Umsatzsteuer erst, wenn der Kunde zahlt — nicht schon mit der Rechnung. Für Unternehmen bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz und für Freiberufler ist sie auf Antrag möglich — und einer der einfachsten Liquiditätshebel des Umsatzsteuerrechts.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sollversteuerung (Regelfall): Steuer entsteht mit Leistung/Rechnung — auch wenn der Kunde erst Monate später zahlt.
  • Istversteuerung (§ 20 UStG): Steuer entsteht mit Zahlungseingang — Sie strecken nie Umsatzsteuer für offene Forderungen vor.
  • Berechtigt auf Antrag: Gesamtumsatz im Vorjahr max. 800.000 Euro, nicht buchführungspflichtige Unternehmer — und Freiberufler unabhängig vom Umsatz.
  • Der Vorsteuerabzug bleibt unberührt: Er entsteht weiterhin mit Leistungsbezug und Rechnung — die beste Kombination aus beiden Welten.
  • Der Antrag ist formlos möglich — sauber ist die ausdrückliche Genehmigung des Finanzamts.
  • Beim Wechsel (in beide Richtungen) dürfen Umsätze weder doppelt noch gar nicht erfasst werden — Übergangsrechnung Pflicht.
Umsatzsteuer für unbezahlte Rechnungen vorstrecken? Muss nicht sein.
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01Wirkung

Der Liquiditätseffekt: Was 60 Tage Zahlungsziel bei der Sollversteuerung kosten.

Beispiel: Sie stellen im Januar 50.000 Euro netto in Rechnung, der Kunde zahlt Ende März. Bei Sollversteuerung führen Sie die 9.500 Euro Umsatzsteuer schon mit der Januar-Voranmeldung ab — zwei Monate bevor das Geld da ist. Bei Istversteuerung zahlen Sie erst nach Zahlungseingang. Bei laufendem Geschäft mit langen Zahlungszielen bindet die Sollversteuerung dauerhaft einen zweistelligen Tausenderbetrag — zinslos, beim Finanzamt.

Dazu kommt der Forderungsausfall: Der Sollversteuerer holt sich die Steuer auf Ausfälle erst per Berichtigung (§ 17 UStG) zurück — der Istversteuerer hat sie nie gezahlt. Und da der Vorsteuerabzug in beiden Systemen sofort mit Rechnungserhalt entsteht, gibt es für berechtigte Unternehmen praktisch kein Argument gegen den Antrag.

Wichtig zu trennen: Die Istversteuerung betrifft nur die Umsatzsteuer — mit der Gewinnermittlung (EÜR vs. Bilanz) hat sie nichts zu tun, auch wenn beide demselben Zufluss-Gedanken folgen. Ein Bilanzierer unter 800.000 Euro Umsatz kann sehr wohl istversteuern — auch das wird oft übersehen.

02Häufige Fragen

Istversteuerung — kurz beantwortet.

Wie stelle ich den Antrag auf Istversteuerung?
Formlos beim Finanzamt — bei Gründung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später per kurzem Schreiben oder ELSTER-Nachricht. Die Genehmigung gilt bis auf Widerruf; ein Wechsel ist jeweils zum Jahresbeginn sauber umsetzbar.
Was passiert, wenn ich die 800.000-Euro-Grenze überschreite?
Dann entfällt die Berechtigung (außer bei Freiberuflern) und das Finanzamt widerruft die Genehmigung — ab dem Folgejahr gilt Sollversteuerung. Beim Übergang müssen offene Forderungen einmalig nachversteuert werden; das will liquiditätsseitig geplant sein.
Gilt die Istversteuerung auch für Anzahlungen?
Anzahlungen werden in beiden Systemen gleich behandelt: Die Steuer entsteht mit Vereinnahmung. Der Unterschied betrifft nur Leistungen, die vor der Zahlung erbracht und berechnet werden — also das klassische Zielgeschäft.
Sieht der Kunde, ob ich Ist- oder Sollversteuerer bin?
Nein — Rechnungen sehen identisch aus, und für den Vorsteuerabzug des Kunden spielt Ihr System keine Rolle. Die Istversteuerung ist ein reines Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Finanzamt.

Ein Antrag, dauerhaft mehr Liquidität: Wir prüfen Ihre Berechtigung und stellen um — Erstgespräch kostenlos.

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