Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027: Was Unternehmen wissen müssen

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Stand: März 2026

Eine Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 steht fest: Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den gesetzlichen Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer von bisher 200 Prozent auf 280 Prozent anhebt. Ab 2027 soll der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer auf 280 Prozent steigen – ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent für alle Kommunen zu erhöhen. Für die meisten Unternehmen in Deutschland ändert sich damit unmittelbar nichts. Wer jedoch seinen Firmensitz bewusst in einer sogenannten Niedrigsteuerkommune angemeldet hat, muss mit einer spürbaren Mehrbelastung rechnen.

Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027: Was Unternehmen wissen müssen
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Was ist die Gewerbesteuer – und wie wird sie berechnet?

Die Gewerbesteuer (kurz: GewSt) ist eine kommunale Steuer, die auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben wird. Sie betrifft Unternehmen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften – unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Unternehmen handelt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird die Gewerbesteuer nicht vom Bund, sondern von den Gemeinden erhoben. Jede Gemeinde legt dabei ihren eigenen Hebesatz fest, wodurch sich die Steuerhöhe regional stark unterscheiden kann. Freiberufler – also etwa Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten – sind von der Gewerbesteuer grundsätzlich befreit.

Die Berechnung folgt einem klaren Drei-Stufen-Schema:

  • Schritt 1: Gewerbeertrag ermitteln. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Dieser wird um bestimmte Hinzurechnungen (z. B. Finanzierungsanteile) erhöht und um Kürzungsbeträge vermindert. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) erhalten einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG haben keinen Anspruch auf Freibeträge.
  • Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %. Das Ergebnis ist der sogenannte Steuermessbetrag. Für ein Einzelunternehmen mit einem Gewerbeertrag von 74.500 Euro nach Abzug des Freibetrags (also 50.000 Euro verbleibend) ergibt sich ein Steuermessbetrag von 1.750 Euro.
  • Schritt 3: Hebesatz anwenden. Dieser wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert – dieser liegt meist zwischen 200 % und 900 %, je nach Gemeinde. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent entstünde im obigen Beispiel eine Gewerbesteuer von 7.000 Euro.

Wichtiger Hinweis: Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Durch die Anrechnung des § 35 EStG wird erreicht, dass bei Hebesätzen bis 400 % die GewSt durch die Anrechnung vollständig ausgeglichen wird und es keine steuerliche Mehrbelastung für Gewerbetreibende gibt. Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften gilt diese Anrechnungsmöglichkeit nicht.


Die geplante Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 im Detail

Seit 2004 muss der Hebesatz mindestens 200 Prozent betragen. An dieser Untergrenze hat sich über zwei Jahrzehnte nichts geändert – bis jetzt. Im Koalitionsvertrag war die Anhebung des Mindestsatzes vereinbart worden, „um Scheinsitzverlegungen in sogenannte Gewerbesteueroasen wirksam zu begegnen”.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 hatten 43 Gemeinden einen Hebesatz von weniger als 280 Prozent. Diese Kommunen müssen ihren Hebesatz bis spätestens zum 1. Januar 2027 anpassen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die geplante Änderung jährlich rund 200 Millionen Euro mehr in die kommunalen Kassen fließen.

Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027: Was Unternehmen wissen müssen
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Wer ist konkret betroffen?

Unternehmen, die ihren steuerlichen Sitz in einer der 43 betroffenen Gemeinden haben, werden ab 2027 mehr Gewerbesteuer zahlen. Während Großstädte wie München mit Hebesätzen um 490 Prozent arbeiten, haben kleinere Gemeinden wie Schönefeld (240 Prozent) und Zossen im Landkreis Teltow-Fläming nahe Berlin (270 Prozent) gezielt niedrige Sätze knapp oberhalb der bisherigen Mindestgrenze genutzt, um Unternehmen anzusiedeln.

Für Unternehmen in diesen Kommunen bedeutet die Anhebung auf 280 Prozent eine reale Mehrbelastung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von Rechtsform, Gewerbeertrag und dem tatsächlichen neuen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Eine Prüfung im Einzelfall ist hier empfehlenswert – am besten in Abstimmung mit dem Steuerberater.

Hintergrund: Kampf gegen Gewerbesteueroasen

Seit Jahren wird in Fachkreisen, kommunalen Spitzenverbänden und der Bundespolitik darüber gestritten, ob der Steuerwettbewerb zwischen Städten und Gemeinden zu weit geht. Vor allem sehr niedrige Gewerbesteuerhebesätze einzelner Kommunen gelten vielen als Auslöser strategischer Firmenverlagerungen – mit spürbaren Folgen für die Finanzkraft anderer Standorte. Der Gesetzentwurf soll verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur aus Steuergründen in Gemeinden mit minimalen Hebesätzen anmelden, ohne dort tatsächlich wirtschaftlich aktiv zu sein.

Kernaussage: Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnte die neue Regelung bereits 2027 in Kraft treten. Für Unternehmen bedeutete dies: Rein steuerlich motivierte Standortentscheidungen innerhalb Deutschlands lohnen sich kaum noch.


Unterschiede je nach Rechtsform: Wer zahlt wie viel?

Die Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 trifft Unternehmen je nach Rechtsform unterschiedlich. Grundsätzlich gilt: Alle Gewerbetreibenden – ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder GmbH – sind gewerbesteuerpflichtig. Die Auswirkungen unterscheiden sich jedoch deutlich.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) gilt der Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag. Zudem greift die bereits erwähnte Anrechnungsmöglichkeit nach § 35 EStG. Seit dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Anrechnung das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags. Die Anrechnung ist jedoch auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent entsteht für diese Unternehmensgruppe faktisch keine zusätzliche Steuerbelastung durch die Gewerbesteuer.

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Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

Kapitalgesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer ohne Freibetrag – sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gilt eine andere Regelung. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen. Das bedeutet: Für eine GmbH in einer bisher begünstigten Niedrigsteuerkommune kann die Anhebung des Hebesatzes auf 280 Prozent eine direkte und vollständige Mehrbelastung darstellen.

Gerade für GmbHs, die ihren Sitz in einer der betroffenen 43 Gemeinden haben, lohnt sich eine genaue Kalkulation der Mehrkosten ab 2027. In der Praxis empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater, um Liquiditätsplanungen rechtzeitig anzupassen.

  • Gewerbesteuer-Freibetrag. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 GewStG. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.
  • Anrechnung auf Einkommensteuer. Nur für natürliche Personen (Einzelunternehmer, Mitunternehmer von Personengesellschaften) möglich. GmbH-Gesellschafter profitieren von dieser Regelung nicht.
  • Vorauszahlungen. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig – andere Termine als bei Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Eine Änderung des Hebesatzes ab 2027 wirkt sich auf die Vorauszahlungen ab diesem Zeitpunkt aus.

Reaktionen aus Wirtschaft und Kommunen

Das Meinungsbild zur geplanten Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 ist gespalten. Wirtschaftsverbände warnen vor Mehrbelastungen für Unternehmen, vor allem im ländlichen Raum. Kommunale Spitzenverbände hingegen sehen in der Reform einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit im föderalen System.

Auch die Erhöhung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer könnte sich für Unternehmen als zusätzliche Belastung herausstellen. Gleichzeitig argumentieren Befürworter, dass der Wettbewerb zwischen Standorten über Infrastruktur und Lebensqualität geführt werden sollte – nicht über Steuersätze.

Für Unternehmen in Gemeinden, die bisher mit einem Hebesatz deutlich über 280 Prozent arbeiten – das ist die große Mehrheit – ändert sich durch die Reform unmittelbar nichts. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) lag der bundesweite durchschnittliche Hebesatz zuletzt bei 438 Prozent. Dieser Wert liegt weit oberhalb der neuen Mindestgrenze.

Tipp: Wer unsicher ist, ob der Hebesatz seiner Gemeinde von der Neuregelung betroffen ist, kann den aktuellen Hebesatz bei der Gemeindeverwaltung oder beim Statistischen Bundesamt erfragen. Eine Prüfung durch den Steuerberater schafft Klarheit über die konkrete Auswirkung auf die eigene Steuerlast ab 2027.


Was Unternehmer jetzt im Blick haben sollten

Die Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 tritt erst ab dem Veranlagungszeitraum 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt noch Zeit, die eigene Situation zu analysieren. Folgende Punkte können dabei eine Rolle spielen:

  • Standortanalyse. Liegt der Firmensitz in einer der betroffenen Gemeinden mit einem Hebesatz unter 280 Prozent? Falls ja, ist eine konkrete Berechnung der Mehrbelastung ab 2027 sinnvoll.
  • Liquiditätsplanung. Höhere Gewerbesteuervorauszahlungen ab 2027 können die Liquidität belasten. Eine frühzeitige Rücklagenbildung kann helfen, diese Belastung abzufedern.
  • Rechtsformprüfung. Wer eine GmbH betreibt, trägt die Gewerbesteuerlast vollständig, da keine Anrechnung möglich ist. Eine Überprüfung der steuerlichen Gesamtbelastung im Vergleich zu anderen Rechtsformen kann sich lohnen – allerdings immer unter Berücksichtigung aller weiteren steuerlichen und rechtlichen Aspekte.
  • Vorauszahlungsanpassung. Das Finanzamt passt Vorauszahlungen in der Regel automatisch an. Dennoch lohnt sich eine vorausschauende Abstimmung mit dem Steuerberater, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Regierungskoalition hat die Maßnahme im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Zustimmung des Parlaments gilt als wahrscheinlich. Unternehmen sollten die Entwicklung im Auge behalten und die endgültige Verabschiedung des Gesetzes abwarten, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden.


Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich durch die Steuererhöhung Gewerbesteuer 2027 konkret?

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent anhebt. Die Regelung soll ab dem Veranlagungszeitraum 2027 gelten. Betroffen sind vor allem Unternehmen in den 43 Gemeinden, die bisher einen Hebesatz unterhalb von 280 Prozent angesetzt haben.

Gilt die Änderung für alle Unternehmen in Deutschland?

Nein. Für die meisten Kommunen ist der Regierungsentwurf unproblematisch. In der Wirtschaft jedoch stößt er auf Kritik. Da der bundesweite Durchschnitt der Hebesätze laut DIHK bei 438 Prozent liegt, sind die meisten Unternehmen gar nicht direkt betroffen. Nur Betriebe in den wenigen Gemeinden mit einem Hebesatz unter 280 Prozent spüren die Änderung unmittelbar.

Kann ich als Einzelunternehmer die höhere Gewerbesteuer steuerlich ausgleichen?

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, die gezahlte Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer anzurechnen. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent entsteht faktisch keine zusätzliche steuerliche Belastung durch die Gewerbesteuer. Da 280 Prozent deutlich unterhalb dieser Grenze liegt, bleibt die Anrechnungsmöglichkeit vollständig erhalten. Für eine genaue Berechnung im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

Wie wirkt sich die Änderung auf eine GmbH aus?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Gewerbesteuer-Freibetrag und können die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen. Für eine GmbH in einer bisher begünstigten Niedrigsteuerkommune bedeutet die Anhebung des Hebesatzes auf 280 Prozent daher eine direkte Mehrbelastung. Eine genaue Kalkulation der steuerlichen Auswirkungen in Abstimmung mit dem Steuerberater ist empfehlenswert.

Ist das Gesetz bereits verabschiedet?

Stand März 2026 liegt ein Kabinettsbeschluss vom 14. Januar 2026 vor. Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Unternehmen in betroffenen Gemeinden haben bis 2027 Zeit, sich auf die neue steuerliche Landschaft einzustellen. Die endgültige Verabschiedung bleibt abzuwarten.

Was bedeutet der Mindest-Hebesatz für die kommunale Steuerautonomie?

Aus verfassungsrechtlicher Sicht bleibt die kommunale Hebesatzautonomie bestehen, argumentiert der Bund. Er greife nicht in die konkrete Festsetzung ein, sondern definiere lediglich einen Mindeststandard – vergleichbar mit anderen bundesgesetzlichen Rahmenvorgaben im Steuerrecht. Kommunen können weiterhin eigene, auch deutlich höhere Hebesätze festlegen.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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