Stand: März 2026
Die GmbH & Co. KG gehört zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland – und das aus gutem Grund. Sie vereint haftungsrechtliche Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Flexibilität einer Personengesellschaft. Doch genau diese Doppelstruktur macht das Thema Steuererklärung und Abgabefrist für viele Unternehmer komplex. Welche Erklärungen müssen wann eingereicht werden? Welche Fristen gelten für die Co. KG konkret?
Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Grundlagen verständlich – ohne Steuerjargon, dafür mit konkreten Terminen und einem klaren Blick auf die Praxis.
Was ist eine GmbH & Co. KG – und warum ist die Steuer so besonders?
Die GmbH & Co. KG (kurz: Co. KG) ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters – des sogenannten Komplementärs – übernimmt. Dabei übernimmt die GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters, während die Kommanditisten nur beschränkt haften. Das klingt technisch, hat aber eine klare praktische Wirkung: Kein natürlicher Mensch muss mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft geradestehen.
Steuerlich behandelt der Gesetzgeber die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft. Im deutschen Steuerrecht wird die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass sie selbst nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Stattdessen werden die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert – das sogenannte Transparenzprinzip. Das ist ein entscheidender Unterschied zur reinen GmbH.
Wichtiger Hinweis: Die Co. KG zahlt selbst keine Körperschaftsteuer. Die Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und dort versteuert. Die GmbH als Komplementärin unterliegt mit ihren eigenen Einkünften allerdings der Körperschaftsteuer.
Konkret bedeutet das für die Steuerpflicht: Die KG selbst ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, unterliegt jedoch der Gewerbesteuer. Für Personengesellschaften wie die KG gilt ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro. Die Kommanditisten – also die natürlichen Personen, die als Gesellschafter beteiligt sind – versteuern ihre Gewinnanteile mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Dabei können sie die auf ihren Gewinnanteil entfallende Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen, was eine Doppelbelastung mindert.
Gewerbesteuer: Was sich ab 2027 ändert
Wer als Co. KG tätig ist, muss die Gewerbesteuer im Blick behalten. Laut § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG liegt der Mindesthebesatz seit 2004 bei 200 Prozent. Doch das ändert sich: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent anhebt. Die Regelung soll ab dem Veranlagungszeitraum 2027 greifen. Für Unternehmen, die ihren Sitz bisher in Kommunen mit niedrigen Hebesätzen haben, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung dieser Auswirkungen gemeinsam mit dem Steuerberater.
Die Steuererklärungen der Co. KG im Überblick
Eine GmbH & Co. KG muss mehrere Steuererklärungen abgeben – und jede hat ihre eigene Logik. Der Überblick hilft, den Durchblick zu behalten.

1. Die Feststellungserklärung – das Herzstück
Das Kernstück der steuerlichen Pflichten einer Personengesellschaft ist die sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 AO (Abgabenordnung). Die sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellung bedeutet: Bestimmte steuerliche Sachverhalte wie Gewinne werden unabhängig von der Einkommensteuer einzelner Personen ermittelt. Diese Werte gelten verbindlich für alle Beteiligten. Dieses Verfahren ist besonders wichtig bei Personengesellschaften, um eine einheitliche Grundlage für die individuelle Besteuerung der Gesellschafter zu schaffen.
Einfach gesagt: Das Finanzamt ermittelt zunächst auf Ebene der Co. KG, wie viel Gewinn erzielt wurde – und teilt diesen dann auf die einzelnen Gesellschafter auf. Jeder Gesellschafter muss seinen Anteil dann in seiner eigenen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung angeben. Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste erzielt wurden. Auch bei einem Nullergebnis ist eine Abgabe erforderlich.
Tipp: Die Feststellungserklärung wird beim sogenannten Feststellungsfinanzamt eingereicht – das ist in der Regel das Finanzamt am Sitz der Gesellschaft. Die Abgabe erfolgt vollständig elektronisch über ELSTER – das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Die gesonderte Feststellung per Formular in Papierform ist nicht mehr vorgesehen.
2. Die Gewerbesteuererklärung
Da die Co. KG als Gewerbebetrieb gilt, muss sie auch eine Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei der Gewerbesteuer ist die KG selbst Steuerschuldnerin. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer dient der festgestellte Gewinn der KG. Die Gewerbesteuererklärung folgt denselben Abgabefristen wie die Feststellungserklärung.
3. Die Umsatzsteuererklärung
Sofern die Co. KG umsatzsteuerpflichtig ist – also keine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet –, muss zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Wie bei jedem Unternehmen in Deutschland werden die Umsätze, die die KG mit ihren Lieferungen und Leistungen erzielt, versteuert. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 oder ermäßigt 7 % wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt abgeführt.
- Feststellungserklärung (§ 180 AO). Pflichtabgabe für alle Personengesellschaften. Sie bildet die Grundlage für die individuelle Besteuerung der Gesellschafter.
- Gewerbesteuererklärung. Die Co. KG ist als Gewerbebetrieb gewerbesteuerpflichtig. Für Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
- Umsatzsteuererklärung. Gilt, sofern die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung überschritten werden oder auf diese verzichtet wurde.
- Körperschaftsteuererklärung der Komplementär-GmbH. Die GmbH als Komplementärin unterliegt mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag.
- Einkommensteuererklärungen der Kommanditisten. Jeder natürliche Person als Kommanditist muss seinen Gewinnanteil in der eigenen Einkommensteuererklärung angeben.
Die Abgabefristen für die Steuererklärung Co. KG im Detail
Jetzt zum Kern: Wann müssen die Erklärungen beim Finanzamt sein? Die Fristen für die Co. KG orientieren sich an den allgemeinen steuerlichen Abgabefristen – mit einer wichtigen Besonderheit.

Fristen für das Steuerjahr 2025
Für das Steuerjahr 2025 gilt: Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss – bei gesetzlicher Abgabepflicht – grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Das betrifft auch die Feststellungserklärung und die Gewerbesteuererklärung der Co. KG.
Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält automatisch mehr Zeit. In beratenen Fällen ist die Frist für das Steuerjahr 2025 der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist. Das verschafft deutlich mehr Spielraum für die Aufbereitung der Unterlagen.
Kernaussage: Für das Steuerjahr 2025 gilt: ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater bis 1. März 2027. Diese Fristen gelten für die Feststellungserklärung und die Gewerbesteuererklärung der Co. KG gleichermaßen.
Fristen für das Steuerjahr 2024
Für das Steuerjahr 2024 gelten aufgrund von Übergangsregelungen noch abweichende Fristen in beratenen Fällen. Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 muss in beratenen Fällen erst am 30. April 2026 beim Finanzamt sein. Die Frist ohne Steuerberater endete bereits am 31. Juli 2025.
Vorauszahlungen nicht vergessen
Neben den jährlichen Steuererklärungen muss die Co. KG laufende Steuervorauszahlungen leisten. Dabei ist ein häufig übersehener Punkt: Die Fälligkeitstermine für die Gewerbesteuervorauszahlungen unterscheiden sich von denen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Gewerbesteuervorauszahlungen sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Eine frühzeitige Liquiditätsplanung mit dem Steuerberater kann helfen, Engpässe zu vermeiden.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Das Finanzamt nimmt Fristversäumnisse ernst. Die Sanktion beginnt in der Regel ab dem Folgemonat nach Fristende und beträgt mindestens 25 Euro pro Monat – unabhängig vom tatsächlichen Steueraufkommen. Bei Personengesellschaften mit mehreren Gesellschaftern kann sich das summieren, da die Feststellungserklärung die Grundlage für mehrere nachgelagerte Steuerbescheide bildet. Da die Feststellungserklärung die Grundlage für die Besteuerung der einzelnen Beteiligten darstellt, kann eine fehlende oder verspätete Abgabe dazu führen, dass deren Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerveranlagung nicht durchgeführt werden kann oder auf falschen Werten basiert. Das kann wiederum zu Steuernachzahlungen, Zinsbelastungen oder sogar steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen.
In begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Krankheit oder unverschuldetem Datenverlust – ist eine Fristverlängerung möglich und muss rechtzeitig beantragt werden. Anträge können auch über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER” gestellt werden.
Praxishinweise für Gesellschafter und Geschäftsführer
Die steuerliche Betreuung einer Co. KG erfordert Koordination. Mehrere Beteiligte, zwei Gesellschaftsebenen (KG und GmbH) und unterschiedliche Erklärungspflichten – das ist kein Fall für eine improvisierte Lösung kurz vor Fristende.
In der Praxis empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten mit dem Steuerberater. Bereits zu Jahresbeginn können Unterlagen strukturiert gesammelt werden: Jahresabschluss der KG, Buchführungsunterlagen, Gesellschafterkonten, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie Angaben zur Komplementär-GmbH. Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser die Erstellung der Feststellungserklärung.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften nach § 1a KStG. Seit 2024 können bestimmte Personengesellschaften optieren, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Ob sich das für eine Co. KG im Einzelfall lohnt, hängt von der konkreten Gewinnsituation und den Entnahmeplanungen der Gesellschafter ab. Eine Prüfung im Einzelfall mit dem Steuerberater ist hier empfehlenswert.
- Jahresabschluss rechtzeitig aufstellen. Ohne testierten Jahresabschluss kann die Feststellungserklärung nicht erstellt werden. Für die GmbH als Komplementärin gilt zudem die Offenlegungspflicht im Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende (§ 325 HGB).
- Gesellschafterkonten pflegen. Sondervergütungen, Darlehen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie Sonderbetriebsvermögen sind steuerlich relevant und müssen korrekt erfasst werden.
- ELSTER-Zugang einrichten. Für die Feststellungserklärung wird ein Benutzerkonto bei ELSTER benötigt. Falls noch keines vorhanden ist, sollte es frühzeitig angelegt werden, da die Registrierung per Aktivierungsbrief einige Tage dauern kann.
- Gewerbesteuer-Hebesatz prüfen. Wer seinen Sitz in einer Gemeinde mit bisher niedrigem Hebesatz hat, sollte die geplante Anhebung auf mindestens 280 % ab 2027 in die Planung einbeziehen.
Weiterlesen:Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften nach § 1a KStG – lohnt sich der Wechsel?
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Abgabefrist für die Steuererklärung einer Co. KG für das Jahr 2025?
Die Feststellungserklärung und die Gewerbesteuererklärung für das Steuerjahr 2025 müssen grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027, da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt.
Zahlt eine GmbH & Co. KG Körperschaftsteuer?
Im deutschen Steuerrecht wird die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft behandelt und unterliegt selbst nicht der Körperschaftsteuer. Stattdessen werden die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert – das sogenannte Transparenzprinzip. Die Komplementär-GmbH selbst unterliegt mit ihren eigenen Einkünften der Körperschaftsteuer.
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung und warum ist sie wichtig?
Die gesonderte und einheitliche Feststellung bedeutet: Bestimmte steuerliche Sachverhalte wie Gewinne werden unabhängig von der Einkommensteuer einzelner Personen ermittelt. Diese Werte gelten verbindlich für alle Beteiligten. Dieses Verfahren ist besonders wichtig bei Personengesellschaften, um eine einheitliche Grundlage für die individuelle Besteuerung der Gesellschafter zu schaffen. Eine fehlerhafte oder verspätete Feststellungserklärung kann die Einkommensteuerveranlagung aller Gesellschafter verzögern.
Hat eine GmbH & Co. KG einen Gewerbesteuer-Freibetrag?
Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, während Kapitalgesellschaften keinen Anspruch auf diesen Freibetrag haben. Dieser Freibetrag gilt auf Ebene der KG und wird bei der Berechnung des Gewerbeertrags abgezogen.
Was passiert, wenn die Feststellungserklärung zu spät eingereicht wird?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Sanktion beginnt in der Regel ab dem Folgemonat nach Fristende und beträgt mindestens 25 Euro pro Monat. Besonders kritisch ist dies bei der Co. KG, da eine verspätete Feststellungserklärung die Einkommensteuerveranlagungen aller Gesellschafter blockieren kann.
Kann man die Abgabefrist für die Steuererklärung der Co. KG verlängern?
Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Krankheit oder unverschuldetem Datenverlust, und muss rechtzeitig beantragt werden. Anträge können über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER” gestellt werden. Die reguläre Verlängerung durch einen Steuerberater erfolgt automatisch und bedarf keines gesonderten Antrags.
Stand: März 2026
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.
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