Kasse beim Finanzamt melden: Mitteilungspflicht nach § 146a AO

Elektronische Kassen sind binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme per ELSTER zu melden: Angaben, Fehler, geplante Kassenpflicht 2028.

Elektronische Kassen sind binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme per ELSTER zu melden: Angaben, Fehler, geplante Kassenpflicht 2028.