Fristen für die Steuererklärung einer Co.KG: Ein umfassender Leitfaden

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Stand: März 2026

Die GmbH & Co. KG gehört zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Sie vereint die Vorteile zweier Rechtsformen und bietet Unternehmern eine attraktive Kombination aus Haftungsschutz und steuerlicher Flexibilität. Wer eine solche Gesellschaft führt oder daran beteiligt ist, steht jedes Jahr vor einer wichtigen Aufgabe: die Co.KG Steuererklärung Fristen im Blick zu behalten. Denn für die GmbH & Co. KG gelten gleich mehrere Erklärungspflichten – und wer Termine verpasst, riskiert Verspätungszuschläge und Ärger mit dem Finanzamt.

Fristen für die Steuererklärung einer Co.KG: Ein umfassender Leitfaden
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Dieser Leitfaden erklärt, welche Steuererklärungen eine GmbH & Co. KG abgeben muss, welche Fristen aktuell gelten und worauf Gesellschafter besonders achten sollten. Fachbegriffe werden dabei beim ersten Auftreten kurz erklärt, damit auch Einsteiger ohne vertiefte Steuerkenntnisse den Überblick behalten.


Was ist die GmbH & Co. KG – und wie wird sie besteuert?

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) keine natürliche Person, sondern eine GmbH ist. Dadurch entsteht eine Kombination: Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, und die GmbH übernimmt die unbeschränkte Haftung – schützt aber zugleich ihre Gesellschafter.

Im deutschen Steuerrecht wird die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft behandelt, was bedeutet, dass sie selbst nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Stattdessen werden die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen individuell versteuert – das sogenannte Transparenzprinzip. Konkret bedeutet das: Die Einkünfte der GmbH & Co. KG werden nach Art und Höhe ermittelt und direkt den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet. Der jeweilige Gesellschafter versteuert seinen Anteil am Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Die KG selbst ist also einkommen- und körperschaftsteuerlich „transparent” und wird nicht selbst belastet. Anders verhält es sich dagegen bei der Gewerbesteuer, denn hier ist die KG selbst Steuerschuldnerin. Das ist ein wichtiger Unterschied, der direkte Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten hat.

Wichtiger Hinweis: Die GmbH & Co. KG zahlt selbst keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Gewinne werden transparent den Gesellschaftern zugerechnet. Lediglich die Gewerbesteuer trifft die KG als eigene Steuerschuldnerin direkt.

Die Komplementär-GmbH: eigene Steuerpflichten

Die GmbH als Komplementärin unterliegt mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zudem fallen auf ihre Gewinne Gewerbesteuern an. Die Komplementär-GmbH muss daher eigene Steuererklärungen abgeben – getrennt von der Feststellungserklärung der KG. Wer eine GmbH & Co. KG führt, hat es also mit mehreren Erklärungspflichten gleichzeitig zu tun.


Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung

Das Herzstück der steuerlichen Pflichten einer GmbH & Co. KG ist die sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (kurz: Feststellungserklärung). Ziel dieser Erklärung ist es, die steuerliche Bemessungsgrundlage – zum Beispiel Gewinne oder Verluste – gesondert und einheitlich festzustellen und anschließend anteilig den Beteiligten zuzuordnen. Die so festgestellten Werte fließen dann in die jeweiligen persönlichen Steuererklärungen ein.

Die sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellung ist in § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO geregelt und bedeutet: Bestimmte steuerliche Sachverhalte, zum Beispiel Gewinne, werden unabhängig von der Einkommensteuer einzelner Personen ermittelt. Erst auf Basis dieses Feststellungsbescheids berechnet das Finanzamt am Wohnort des jeweiligen Gesellschafters dessen persönliche Einkommensteuer.

Fristen für die Steuererklärung einer Co.KG: Ein umfassender Leitfaden
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Welche Erklärungen muss eine GmbH & Co. KG abgeben?

Der Überblick über alle Erklärungspflichten ist entscheidend. Eine GmbH & Co. KG muss in der Regel folgende Erklärungen einreichen:

  • Feststellungserklärung (§ 180 AO). Die Kernpflicht der KG: Hier werden Gewinne und Verluste einheitlich festgestellt und auf die Gesellschafter verteilt. Die Erklärung muss elektronisch über ELSTER übermittelt werden.
  • Gewerbesteuererklärung. Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer ist die GmbH & Co. KG. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags gilt für die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft ein Freibetrag in Höhe von 24.500 €.
  • Umsatzsteuererklärung. Umsatzsteuerlich ist die KG als Personengesellschaft nach den dort geltenden allgemeinen Regelungen steuerpflichtig.
  • Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter als natürliche Person muss seinen zugerechneten Gewinnanteil in seiner eigenen Einkommensteuererklärung angeben.
  • Körperschaftsteuererklärung der Komplementär-GmbH. Die GmbH als Komplementärin reicht eine eigene Körperschaftsteuererklärung ein.

Wichtiger Hinweis: Die Nichtabgabe einer Feststellungserklärung kann spürbare rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bei verspäteter Einreichung kann das Finanzamt automatisch Verspätungszuschläge festsetzen.


Die aktuellen Co.KG Steuererklärung Fristen im Überblick

Für die Co.KG Steuererklärung Fristen gelten dieselben gesetzlichen Abgabetermine wie für andere Steuerpflichtige – geregelt in § 149 der Abgabenordnung (AO). Entscheidend ist dabei, ob ein Steuerberater beauftragt wird oder nicht.

Fristen für das Steuerjahr 2025

Die Steuererklärung für das Jahr 2025 muss – bei gesetzlicher Abgabepflicht – grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden (§ 149 Abs. 2 AO). Das gilt für die Feststellungserklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung gleichermaßen.

Wer einen Steuerberater beauftragt, bekommt deutlich mehr Zeit. In diesen „beratenen” Fällen ist die Frist für das Steuerjahr 2025 der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist. Die Verlängerung erfolgt automatisch – ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Fristen für das Steuerjahr 2024

Für das Steuerjahr 2024 gelten noch abweichende Termine aufgrund pandemiebedingter Sonderregelungen. Für das Steuerjahr 2024 gelten für Steuerberater wegen der Corona-Sonderregelungen sogar noch etwas längere Fristen. So ist die Abgabe für das Steuerjahr 2024 regulär bis zum 30. April 2026 fällig. Wer die Erklärung selbst einreicht, musste die Frist 31. Juli 2025 einhalten.

Tipp: Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater ist in der Praxis empfehlenswert, damit alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig zusammengestellt werden können – besonders bei der Feststellungserklärung, die die Grundlage für die Einkommensteuererklärungen aller Gesellschafter bildet.

Fristenübersicht auf einen Blick

  • Steuerjahr 2024, ohne Steuerberater: Frist bereits abgelaufen (31. Juli 2025)
  • Steuerjahr 2024, mit Steuerberater: 30. April 2026 (für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Abgabefrist auf den 30. April 2026)
  • Steuerjahr 2025, ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 beim Finanzamt
  • Steuerjahr 2025, mit Steuerberater: 1. März 2027

Vorauszahlungen: Die laufenden Zahlungspflichten

Neben den jährlichen Steuererklärungen treffen eine GmbH & Co. KG und ihre Gesellschafter laufende Vorauszahlungspflichten. Wer diese Termine nicht kennt, riskiert Säumniszuschläge.

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird nicht nur einmal jährlich abgerechnet. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu entrichten. Diese Termine unterscheiden sich von denen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer – ein häufig übersehener Punkt in der Praxis.

Es wird grundsätzlich angenommen, dass sich im nächsten Jahr ungefähr die gleiche Steuerlast ergibt. Somit beträgt jede Vorauszahlung grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus dem vorangegangenen Veranlagungszeitraum. Fällt der Gewinn im laufenden Jahr deutlich geringer aus, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG müssen auf ihren zugerechneten Gewinnanteil Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Selbstständige und Freiberufler müssen Einkommensteuervorauszahlungen leisten, die am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig sind, basierend auf der Steuerlast des Vorjahres.

Für die Körperschaftsteuer der Komplementär-GmbH gelten dieselben Quartalstermine: Die Körperschaftsteuer betrifft juristische Personen, mit quartalsweisen Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Wichtiger Hinweis: Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (15. des jeweiligen Monats) und die Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (10. des jeweiligen Monats) haben unterschiedliche Fälligkeitstermine. Eine Verwechslung kann zu Säumniszuschlägen führen.

Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz und geplante Änderungen

Für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der kommunale Hebesatz entscheidend. Der Gewerbesteuer-Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und beträgt mindestens 200 %. Der am 14. Januar 2026 im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält auch die Anhebung des gewerbesteuerlichen Mindesthebesatzes auf 280 Prozent. Diese Anhebung soll ab dem Erhebungszeitraum 2027 gelten – eine Entwicklung, die für die Steuerplanung der GmbH & Co. KG relevant sein kann.


Konsequenzen bei Fristversäumnis

Wer die Co.KG Steuererklärung Fristen nicht einhält, muss mit spürbaren Folgen rechnen. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Bei einer GmbH & Co. KG mit mehreren Erklärungspflichten können sich diese Zuschläge schnell summieren.

Bei Nichteinhaltung der Fristen kann die Finanzbehörde ein Zwangsgeld androhen und festsetzen. Bleibt auch dies erfolglos, kann sie eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ankündigen und durchführen. Eine Steuerschätzung ist in der Regel ungünstiger als die tatsächlichen Verhältnisse – ein weiteres Argument für rechtzeitige Abgabe.

Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Krankheit oder unverschuldetem Datenverlust, und muss rechtzeitig beantragt werden. Das Finanzamt gewährt solche Verlängerungen nicht automatisch.

Weiterlesen:Gewerbesteuer bei der GmbH & Co. KG: Berechnung und Anrechnung


Besonderheiten für Gesellschafter: Anrechnung der Gewerbesteuer

Ein steuerlicher Vorteil der GmbH & Co. KG gegenüber einer reinen GmbH liegt in der möglichen Anrechnung der Gewerbesteuer. Für Mitunternehmer von Personengesellschaften kann die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Ermäßigungsbetrag beträgt das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bei einem Hebesatz in Höhe von bis zu 400 % wird die Gewerbesteuer folglich in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet und stellt keine zusätzliche Belastung für den Gesellschafter dar.

Ob diese Anrechnung im Einzelfall vollständig greift, hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Eine Prüfung im Einzelfall ist empfehlenswert – sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.


Häufig gestellte Fragen

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH & Co. KG abgeben?

Eine GmbH & Co. KG muss in der Regel eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (§ 180 AO), eine Gewerbesteuererklärung sowie eine Umsatzsteuererklärung einreichen. Hinzu kommen die Körperschaftsteuererklärung der Komplementär-GmbH und die jeweiligen Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter, in denen die zugerechneten Gewinnanteile angegeben werden.

Bis wann muss die Steuererklärung der GmbH & Co. KG für das Jahr 2025 abgegeben werden?

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss die Erklärung für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit, da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.

Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung?

Die Feststellungserklärung ist ein zentrales Element im deutschen Steuerrecht – insbesondere für Personengesellschaften. Sie dient der Feststellung steuerlich relevanter Daten, die anschließend der individuellen Besteuerung der Beteiligten zugrunde gelegt werden. Erst auf Basis des Feststellungsbescheids können die Gesellschafter ihre eigene Einkommensteuererklärung korrekt erstellen.

Wann sind die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für eine GmbH & Co. KG fällig?

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres zu entrichten. Diese Termine unterscheiden sich von den Vorauszahlungsterminen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (jeweils am 10. des Quartalsmonats).

Kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet werden?

Die gezahlte Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer angerechnet werden – das reduziert die steuerliche Belastung und ermöglicht eine transparente Besteuerung mit möglicher Entlastung bei der Einkommensteuer. Die vollständige Anrechnung ist möglich, solange der Hebesatz der Gemeinde 400 % nicht übersteigt. Eine individuelle Berechnung im Einzelfall ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn die Steuererklärung der GmbH & Co. KG zu spät abgegeben wird?

Die Sanktion beginnt in der Regel ab dem Folgemonat nach Fristende und beträgt mindestens 25 Euro pro Monat – unabhängig vom tatsächlichen Steueraufkommen. Bei einer GmbH & Co. KG mit mehreren Erklärungspflichten können Verspätungszuschläge für jede einzelne Erklärung anfallen. Im schlimmsten Fall drohen Zwangsgeld und Steuerschätzungen.


Stand: März 2026

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Steuerliche Sachverhalte sind individuell verschieden. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.

TABAK Steuerberatung
Augustaanlage 33, 68165 Mannheim
Inhaberin & Steuerberaterin: Fatma Tabak-Özkul

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