Steuer-Glossar · G

GbR einfach erklärt.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) ist die einfachste Gesellschaftsform Deutschlands: Zwei Personen, ein gemeinsamer Zweck — fertig. Seit der MoPeG-Reform 2024 gibt es dazu das Gesellschaftsregister, die eGbR und einige neue Spielregeln, die Gründer kennen sollten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gründung formfrei — ein mündlicher Vertrag genügt rechtlich (ein schriftlicher ist trotzdem dringend zu empfehlen). Kein Mindestkapital.
  • Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt — auch mit dem Privatvermögen, auch für Fehler der Mitgesellschafter.
  • Seit 2024 (MoPeG): Eintragung ins Gesellschaftsregister möglich → „eGbR“. Pflicht wird sie faktisch, wenn die GbR Grundstücke oder GmbH-Anteile halten will.
  • Die GbR zahlt selbst keine Einkommensteuer: Der Gewinn wird festgestellt und direkt bei den Gesellschaftern versteuert (transparente Besteuerung).
  • Gewerbliche GbR: Gewerbesteuer mit 24.500 Euro Freibetrag; Freiberufler-GbR zahlen keine Gewerbesteuer — solange kein gewerblicher Anteil „abfärbt“.
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01Seit 2024

MoPeG: Was sich mit der größten GbR-Reform seit 120 Jahren geändert hat.

Zum 1. Januar 2024 hat das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) die GbR auf neue Füße gestellt. Die wichtigste Neuerung: Die GbR ist jetzt ausdrücklich rechtsfähig — sie kann selbst Verträge schließen, klagen und Eigentum halten. Das eigene Gesamthandsvermögen wurde durch Gesellschaftsvermögen ersetzt.

Neu ist auch das Gesellschaftsregister: Die Eintragung ist freiwillig, macht aus der GbR aber eine eGbR (eingetragene GbR) mit registerfähiger Identität. Faktisch zur Pflicht wird sie, sobald die Gesellschaft Grundbesitz erwerben, GmbH-Anteile halten oder Rechte im Grundbuch ändern will — ohne Registereintrag geht dort seit 2024 nichts mehr. Die Eintragung erfolgt notariell und ist unumkehrbar; mit ihr kommt auch die Pflicht zur Meldung ans Transparenzregister.

Steuerlich blieb die Transparenz erhalten: Am Grundprinzip — Gewinn wird bei den Gesellschaftern versteuert — hat das MoPeG nichts geändert. Neu ist aber eine strategische Option: Seit dem Wachstumschancengesetz kann auch die eingetragene GbR zur Körperschaftsbesteuerung optieren (§ 1a KStG) und sich damit steuerlich wie eine GmbH behandeln lassen — interessant bei hohen thesaurierten Gewinnen.

02Steuern

So wird eine GbR besteuert.

Die GbR gibt eine Feststellungserklärung ab: Das Finanzamt stellt den Gewinn fest und verteilt ihn nach dem vereinbarten Schlüssel auf die Gesellschafter. Jeder versteuert seinen Anteil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz — egal, ob der Gewinn entnommen wurde oder in der Gesellschaft bleibt. Das ist der zentrale Unterschied zur GmbH.

Gewerbesteuer fällt nur bei gewerblicher Tätigkeit an — mit 24.500 Euro Freibetrag und Anrechnung auf die Einkommensteuer der Gesellschafter (§ 35 EStG), die die Belastung bei moderaten Hebesätzen weitgehend neutralisiert. Vorsicht Abfärbung: Erzielt eine Freiberufler-GbR daneben auch nur geringfügig gewerbliche Umsätze, kann die gesamte Tätigkeit gewerblich werden — ein Klassiker bei Praxen mit Produktverkauf.

Bei der Umsatzsteuer ist die GbR selbst Unternehmerin: eigene USt-ID, eigene Voranmeldungen — oder die Kleinunternehmerregelung, wenn die Umsätze unter den Grenzen bleiben.

03Einordnung

Für wen die GbR passt — und wann Sie weiterziehen sollten.

  • Passt gut: Gemeinschaftspraxen und Sozietäten, kleinere Kooperationen, Immobilien-Pools in der Familie, Gründungsphasen mit überschaubarem Risiko — überall dort, wo Einfachheit und geringe Kosten zählen.
  • Kritisch wird es bei wachsendem Haftungsrisiko (jeder haftet für alle!), bei hohen einbehaltenen Gewinnen (persönlicher Spitzensteuersatz statt ~30 % GmbH-Belastung) und bei ungeregelten Gesellschafterwechseln — ohne Vertrag gilt das Gesetz, und das passt selten.
  • Auswege: Wechsel in die GmbH per Einbringung, in die GmbH & Co. KG für Haftungsschutz bei transparenter Besteuerung — oder die KSt-Option nach § 1a KStG für die eGbR. Alle drei Wege lassen sich steuerneutral gestalten, wenn man sie rechtzeitig plant.
04Häufige Fragen

GbR — kurz beantwortet.

Muss ich meine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen?
Grundsätzlich nein — die Eintragung ist freiwillig. Sie wird aber zwingend, sobald die GbR Grundstücke erwerben oder veräußern, GmbH-Anteile halten oder als Gesellschafterin in andere Register eingetragen werden soll. Wichtig: Die Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden.
Braucht eine GbR einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag?
Rechtlich nicht — praktisch unbedingt. Ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln: Gewinnverteilung nach Köpfen, Einstimmigkeit bei Entscheidungen, komplizierte Folgen bei Kündigung oder Tod. Ein guter Vertrag regelt Anteile, Entnahmen, Ausscheiden und Nachfolge.
Wie viel Steuern zahlt eine GbR?
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer — jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil persönlich (bis 45 % zzgl. Soli). Gewerbliche GbR zahlen zusätzlich Gewerbesteuer mit 24.500 Euro Freibetrag, die weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird.
Was bedeutet die Haftung in der GbR konkret?
Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen — auch für Verbindlichkeiten, die ein Mitgesellschafter begründet hat. Wer neu eintritt, haftet auch für Altschulden; wer austritt, noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten.
Kann eine GbR in eine GmbH umgewandelt werden?
Ja — der klassische Weg ist die Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz, bei richtiger Gestaltung steuerneutral zu Buchwerten. Seit dem MoPeG kann die eGbR außerdem formwechselnd umgewandelt werden oder per § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optieren, ohne die Rechtsform zu wechseln.

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