Sonderabschreibungen sind Abschreibungen on top: Zusätzlich zur normalen AfA dürfen bestimmte Investitionen mit hohen Extrasätzen sofort gewinnmindernd angesetzt werden — 40 Prozent für den Mittelstand, 75 Prozent für E-Fahrzeuge, 5 Prozent jährlich für neuen Mietwohnraum. Reine Förderpolitik — wer sie kennt, nimmt sie mit.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDie 40 % des § 7g müssen nicht im ersten Jahr verbraucht werden — sie lassen sich beliebig über fünf Jahre verteilen: 40/0/0/0/0, 8/8/8/8/8 oder gezielt in die Gewinnspitzen. Das macht die Sonder-AfA zum Feinsteuerungsinstrument: Progression glätten, die 200.000-Euro-Gewinngrenze für den nächsten IAB halten oder ein starkes Jahr abfedern.
Das Beispiel rechts zeigt das volle Paket für einen förderfähigen Betrieb: IAB vorab, dann Sonder-AfA plus degressive AfA — über 80 % der Investition sind nach zwei Jahren steuerlich verarbeitet. Beim E-Firmenwagen ersetzt die 75-%-Sofortabschreibung dieses Paket praktisch komplett im ersten Jahr — ohne die 90-%-Nutzungshürde des IAB.
Für Vermieter ist § 7b der Hebel: Bei neuem Mietwohnraum (EH40/QNG, Baukostenobergrenzen beachten) kommen in den ersten vier Jahren je 5 % Sonder-AfA zur regulären Abschreibung — kombiniert mit der degressiven Gebäude-AfA für Neubauten entsteht ein spürbarer Anfangs-Turbo.