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Sonderabschreibung einfach erklärt.

Sonderabschreibungen sind Abschreibungen on top: Zusätzlich zur normalen AfA dürfen bestimmte Investitionen mit hohen Extrasätzen sofort gewinnmindernd angesetzt werden — 40 Prozent für den Mittelstand, 75 Prozent für E-Fahrzeuge, 5 Prozent jährlich für neuen Mietwohnraum. Reine Förderpolitik — wer sie kennt, nimmt sie mit.

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Das Wichtigste in Kürze

  • § 7g Abs. 5 EStG (Mittelstand): 40 % der Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter — frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre; Voraussetzung: max. 200.000 Euro Gewinn im Vorjahr.
  • E-Fahrzeuge: 75 % im Anschaffungsjahr für betriebliche Elektrofahrzeuge (Anschaffung 30.6.2025–31.12.2027) — die stärkste Einzelförderung im aktuellen Recht.
  • § 7b EStG (Mietwohnungsneubau): 5 % jährlich in den ersten vier Jahren zusätzlich zur regulären Gebäude-AfA — an Baukosten- und Effizienzgrenzen geknüpft.
  • Sonderabschreibungen laufen zusätzlich zur normalen AfA und sind mit IAB und degressiver AfA kombinierbar.
  • Sie sind ein Wahlrecht: Ansatz ganz, teilweise oder gar nicht — je nachdem, in welchem Jahr die Gewinnminderung am meisten wert ist.
Investition ansteht — welche Sonderabschreibung nimmt sie mit?
Antwort binnen 120 Minutenkostenlosunverbindlich
01Einsatz

Frei verteilbar: der unterschätzte Vorteil der Sonder-AfA.

Die 40 % des § 7g müssen nicht im ersten Jahr verbraucht werden — sie lassen sich beliebig über fünf Jahre verteilen: 40/0/0/0/0, 8/8/8/8/8 oder gezielt in die Gewinnspitzen. Das macht die Sonder-AfA zum Feinsteuerungsinstrument: Progression glätten, die 200.000-Euro-Gewinngrenze für den nächsten IAB halten oder ein starkes Jahr abfedern.

Das Beispiel rechts zeigt das volle Paket für einen förderfähigen Betrieb: IAB vorab, dann Sonder-AfA plus degressive AfA — über 80 % der Investition sind nach zwei Jahren steuerlich verarbeitet. Beim E-Firmenwagen ersetzt die 75-%-Sofortabschreibung dieses Paket praktisch komplett im ersten Jahr — ohne die 90-%-Nutzungshürde des IAB.

Für Vermieter ist § 7b der Hebel: Bei neuem Mietwohnraum (EH40/QNG, Baukostenobergrenzen beachten) kommen in den ersten vier Jahren je 5 % Sonder-AfA zur regulären Abschreibung — kombiniert mit der degressiven Gebäude-AfA für Neubauten entsteht ein spürbarer Anfangs-Turbo.

Maschine 100.000 € — das volle Förderpaket (Betrieb ≤ 200k Gewinn)
  • Jahr 0: IAB (50 %)− 50.000 €
  • Jahr 1: Sonder-AfA (40 % v. 50.000)− 20.000 €
  • Jahr 1: degressive AfA (30 % v. 50.000)− 15.000 €
  • Steuerlich verarbeitet nach Jahr 185.000 € von 100.000 €
Vereinfacht, Stand 2026. Bei ~30 % Steuerlast: rund 25.500 € Liquiditätsvorteil in den ersten 12–18 Monaten.
02Häufige Fragen

Sonderabschreibung — kurz beantwortet.

Wer darf die 40-%-Sonderabschreibung nutzen?
Betriebe, deren Gewinn im Jahr vor der Investition 200.000 Euro nicht überschreitet — unabhängig von der Rechtsform. Das Wirtschaftsgut muss beweglich sein und im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Brauche ich für die Sonder-AfA einen Investitionsabzugsbetrag?
Nein — beide Instrumente sind unabhängig und beide freiwillig. Sie lassen sich aber kombinieren: erst IAB (mindert die Bemessungsgrundlage), dann Sonder-AfA und reguläre/degressive AfA auf den Rest. Die Reihenfolge ist gesetzlich fixiert.
Was passiert nach Ablauf des fünfjährigen Begünstigungszeitraums?
Der Restbuchwert wird neu auf die Restnutzungsdauer verteilt — die jährliche AfA sinkt entsprechend. Die Sonder-AfA ist also, wie alle Abschreibungsvarianten, ein Timing-Instrument: früher mehr, später weniger, in Summe gleich.
Gibt es die 75-%-Abschreibung auch für gebrauchte E-Autos?
Ja — nach der Klarstellung des Bundes gilt die Sonderabschreibung auch für gebraucht angeschaffte Elektrofahrzeuge, sofern die Anschaffung ins Förderfenster (30.6.2025–31.12.2027) fällt und das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.

40 %, 75 % oder § 7b: Wir wählen die Sonder-AfA, die zu Ihrer Gewinnkurve passt — Erstgespräch kostenlos.

03Weiterlesen

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