Steuer-Glossar · D

Degressive Abschreibung einfach erklärt.

Die degressive Abschreibung setzt einen festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert an — hohe Beträge am Anfang, fallende danach. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt sie mit bis zu 30 Prozent: das größte Investitions-Steuerfenster seit Jahren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 30 % vom Restbuchwert pro Jahr — maximal das Dreifache der linearen AfA (§ 7 Abs. 2 EStG).
  • Nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, angeschafft oder hergestellt zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 — nicht für Gebäude oder immaterielle Güter.
  • Der Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit erlaubt (und irgendwann nötig, sonst wird nie voll abgeschrieben) — zurück geht es nicht.
  • Kombinierbar mit Investitionsabzugsbetrag (50 %) und §-7g-Sonderabschreibung (40 %) — zusammen das steuerliche Maximum.
  • Reines Timing-Instrument: Die Gesamtabschreibung bleibt gleich, die Entlastung kommt früher — bares Geld im Investitionsjahr.
Investition vor Ende 2027 — degressiv, linear oder kombiniert?
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01Rechnung & Strategie

Restbuchwert-Logik: Warum vorn so viel hängen bleibt.

Die degressive AfA rechnet immer vom verbleibenden Buchwert: Bei 30 % und 100.000 Euro Anschaffung sind es im ersten Jahr 30.000, im zweiten 21.000, im dritten 14.700 Euro — nach drei Jahren sind zwei Drittel verarbeitet, wie die Tabelle rechts zeigt. Die lineare Methode hätte erst 30.000 Euro geschafft.

Der optimale Wechselzeitpunkt: Sobald die lineare AfA auf den Restbuchwert (verteilt auf die Restnutzungsdauer) höher wäre als die degressive Rate, wird gewechselt — das rechnet die Anlagenbuchhaltung automatisch. So kombiniert man den schnellen Start mit der vollständigen Abschreibung.

Wann degressiv die falsche Wahl ist: in Verlustjahren oder bei Gewinnen unterhalb der Progression — dort verpufft der vorgezogene Aufwand. Wer 2026 wenig verdient, aber ab 2028 hohe Gewinne erwartet, fährt linear (oder mit späterem Kauf) besser. Die Methodenwahl gilt je Wirtschaftsgut — sie ist eine jährliche Gestaltungsentscheidung, kein Automatismus.

100.000 €, ND 10 Jahre: degressiv 30 % vs. linear
  • Jahr 130.000 vs. 10.000 €
  • Jahr 221.000 vs. 10.000 €
  • Jahr 314.700 vs. 10.000 €
  • Summe nach 3 Jahren65.700 vs. 30.000 €
Bei ~30 % Steuerlast: gut 10.700 € zusätzliche Liquidität in den ersten drei Jahren — später gleicht es sich aus.
02Häufige Fragen

Degressive Abschreibung — kurz beantwortet.

Für welche Anschaffungen gilt die 30-%-Regel?
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — Maschinen, Fahrzeuge, IT-Hardware, Einrichtung —, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Gebäude, Software-Lizenzen und Umlaufvermögen sind ausgeschlossen.
Was passiert nach Ablauf des Investitionsfensters?
Für Anschaffungen ab 2028 gilt nach aktuellem Recht wieder nur die lineare AfA. Bereits degressiv laufende Wirtschaftsgüter behalten ihre Methode — entscheidend ist allein der Anschaffungszeitpunkt. Wer investieren will, hat mit dem Fenster ein echtes Vorzieh-Argument.
Kann ich degressive AfA und §-7g-Sonderabschreibung kombinieren?
Ja — bei Betrieben bis 200.000 Euro Gewinn addieren sich degressive AfA und 40 % Sonderabschreibung, dazu vorab der Investitionsabzugsbetrag. In der Spitze ist ein Wirtschaftsgut damit im ersten Jahr zu weit über der Hälfte steuerlich verarbeitet.
Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja — anders als manche Sonderregeln unterscheidet § 7 Abs. 2 EStG nicht zwischen neu und gebraucht. Maßgebend sind Anschaffungszeitpunkt im Förderfenster und die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen.

Das 30-%-Fenster schließt Ende 2027: Wir takten Ihre Investitionen auf maximale Steuerwirkung — Erstgespräch kostenlos.

03Weiterlesen

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