Steuer-Glossar · G

Gesellschafter-Geschäftsführer einfach erklärt.

Wer seine GmbH selbst führt und zugleich Anteile hält, trägt zwei Hüte — und steht damit im Zentrum von drei Dauerthemen: Sozialversicherungsstatus, fremdübliche Vergütung und persönliche Haftung. Kaum eine Rolle bietet so viel Gestaltungsspielraum — und so viele teure Fußangeln.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sozialversicherung: Ab 50 % Beteiligung (oder echter Sperrminorität) regelmäßig versicherungsfrei — darunter meist pflichtig. Sicherheit bringt nur die Statusfeststellung der DRV.
  • Vergütung: Gehalt, Tantieme, Pension und Pkw müssen dem Fremdvergleich standhalten — sonst verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Beim beherrschenden Gesellschafter-GF gilt das Rückwirkungsverbot: alles vorab, schriftlich, per Beschluss — und wie vereinbart gelebt.
  • Haftung: Für abgeführte Steuern und Sozialabgaben haftet der GF persönlich (§ 69 AO, § 266a StGB) — auch der nur angestellte.
  • Selbstkontrahieren: Ohne Befreiung von § 181 BGB sind Verträge mit der eigenen GmbH schwebend unwirksam — Standardklausel, oft vergessen.
  • Kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn: kein Kündigungsschutz, kein Mindesturlaub, keine Arbeitslosenversicherung (bei Versicherungsfreiheit) — Vorsorge muss privat organisiert werden.
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01Gestaltung

Das Vergütungspaket: Wo der Gesellschafter-Geschäftsführer wirklich steuert.

Der GGF bestimmt selbst, wie er sein Einkommen bezieht — und jede Komponente hat eigene Steuerlogik: Das Festgehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und progressiv beim Empfänger; die Tantieme koppelt ans Ergebnis (Obergrenzen beachten: max. ~50 % des Gewinns, Verhältnis 75/25 zum Festgehalt als Richtschnur); die Ausschüttung läuft mit 26,375 % Abgeltungsteuer; Pensionszusage oder Unterstützungskasse bauen Altersversorgung aus unversteuertem Firmengeld auf — mit langen Bindungen; dazu kommen Firmenwagen (E-Auto-Viertelung!), Handy und steuerfreie Bausteine wie beim normalen Arbeitnehmer.

Die optimale Mischung ist ein jährlicher Rechenfall aus Progression, SV-Status und Kapitalbedarf der GmbH — und sie muss formal sauber stehen: schriftlicher Anstellungsvertrag vor Leistungsbeginn, Gesellschafterbeschlüsse für jede Änderung, §-181-Befreiung im Handelsregister, tatsächliche Durchführung. Jeder Formfehler öffnet der Betriebsprüfung die vGA-Tür.

Der zweite Dauerbrenner ist der SV-Status: Fällt die DRV-Prüfung anders aus als gedacht, drohen Beitragsnachforderungen für vier Jahre — oder umgekehrt jahrelang umsonst gezahlte Beiträge. Bei jeder Gründung, jedem Anteilsverkauf und jeder Satzungsänderung gehört der Status deshalb neu auf den Tisch, idealerweise per Statusfeststellungsverfahren.

02Häufige Fragen

Gesellschafter-Geschäftsführer — kurz beantwortet.

Bin ich als 50-%-Gesellschafter sozialversicherungsfrei?
In der Regel ja — wer 50 % oder mehr hält oder per Sperrminorität jede Weisung verhindern kann, gilt als nicht abhängig beschäftigt. Entscheidend ist die im Gesellschaftsvertrag verankerte Rechtsmacht, nicht die gelebte Freiheit. Verbindlich klärt das nur die Statusfeststellung der DRV.
Welches Gehalt darf ich mir zahlen?
So viel, wie einem Fremdgeschäftsführer in vergleichbarer Lage gezahlt würde — orientiert an Gehaltsstrukturstudien, Branche, Umsatz und Ertragslage. Wichtig ist die dokumentierte Herleitung der Gesamtausstattung inklusive Tantieme, Pension und Pkw; der GmbH muss ein angemessener Gewinn bleiben.
Bekomme ich als GGF Arbeitslosengeld?
Als versicherungsfreier GGF nein — es fehlen die Beiträge. Auch Krankengeld gibt es nur nach gewähltem Tarif. Absicherung gegen Krankheit, Berufsunfähigkeit und Alter muss privat oder über die GmbH (Pensionszusage, Direktversicherung) aufgebaut werden — ein oft unterschätzter Planungspunkt.
Wofür hafte ich persönlich — trotz GmbH?
Für nicht abgeführte Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, für Steuerschulden bei Pflichtverletzung (§ 69 AO), für Zahlungen nach Insolvenzreife — und regelmäßig über persönliche Bürgschaften gegenüber Banken. In der Krise gilt: früh beraten lassen, die persönlichen Risiken steigen dort täglich.
Was ist bei Ehepartner oder Kindern als Mit-Geschäftsführer zu beachten?
Dieselben Regeln verschärft: Verträge mit Angehörigen prüft das Finanzamt besonders streng auf Fremdüblichkeit und tatsächliche Durchführung. Richtig aufgesetzt sind Familien-Anstellungen ein legitimes Instrument der Einkommensverteilung — falsch aufgesetzt eine vGA-Serie.

Zwei Hüte, ein sauberes Setup: Wir strukturieren Vertrag, Vergütung und Status Ihres GGF-Pakets — Erstgespräch kostenlos.

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