Wer seine GmbH selbst führt und zugleich Anteile hält, trägt zwei Hüte — und steht damit im Zentrum von drei Dauerthemen: Sozialversicherungsstatus, fremdübliche Vergütung und persönliche Haftung. Kaum eine Rolle bietet so viel Gestaltungsspielraum — und so viele teure Fußangeln.
← Alle Begriffe im Steuer-GlossarDer GGF bestimmt selbst, wie er sein Einkommen bezieht — und jede Komponente hat eigene Steuerlogik: Das Festgehalt ist Betriebsausgabe der GmbH und progressiv beim Empfänger; die Tantieme koppelt ans Ergebnis (Obergrenzen beachten: max. ~50 % des Gewinns, Verhältnis 75/25 zum Festgehalt als Richtschnur); die Ausschüttung läuft mit 26,375 % Abgeltungsteuer; Pensionszusage oder Unterstützungskasse bauen Altersversorgung aus unversteuertem Firmengeld auf — mit langen Bindungen; dazu kommen Firmenwagen (E-Auto-Viertelung!), Handy und steuerfreie Bausteine wie beim normalen Arbeitnehmer.
Die optimale Mischung ist ein jährlicher Rechenfall aus Progression, SV-Status und Kapitalbedarf der GmbH — und sie muss formal sauber stehen: schriftlicher Anstellungsvertrag vor Leistungsbeginn, Gesellschafterbeschlüsse für jede Änderung, §-181-Befreiung im Handelsregister, tatsächliche Durchführung. Jeder Formfehler öffnet der Betriebsprüfung die vGA-Tür.
Der zweite Dauerbrenner ist der SV-Status: Fällt die DRV-Prüfung anders aus als gedacht, drohen Beitragsnachforderungen für vier Jahre — oder umgekehrt jahrelang umsonst gezahlte Beiträge. Bei jeder Gründung, jedem Anteilsverkauf und jeder Satzungsänderung gehört der Status deshalb neu auf den Tisch, idealerweise per Statusfeststellungsverfahren.